nach Auszug aus Hau...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

nach Auszug aus Haus - wieviel Kredit weiter mit abzahlen ???

 
(@loewe3107)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
hab dieses Forum neu entdeckt und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Also - mein LG ist vor einem 1/2 Jahr nur mit einem Koffer aus seinem Haus ausgezogen und bewohnt jetzt mit mir eine Wohnung. In seinem Haus wohnt jetzt nur noch seine Ex. Er zahlt seit seinem Auszug die Hälfte des Kredites weiter mit ab, um nicht die Anrechte auf das Haus zu verlieren, obwohl im Moment sowieso noch keiner weiß, wie es weitergeht, da seine Ex einer Scheidung nicht zustimmen will  😡  Es sind übrigend beide zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen.

Nun meine Frage:  Muß er wirklich die Hälfte des Kredites weiter bezahlen, obwohl er ja eigentlich nicht mehr das Haus bewohnt, oder kann man irgendwie die Miete für die Wohnung mit absetzen ?
Vielen Dank für eure Hilfe. Wir zermartern uns schon ewig über dieses Thema den Kopf ....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 09:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo loewe3107,

zunächst: Ich gehe aufgrund Deiner Schilderungen davon aus, dass keine Kinder im Spiel sind. Das vereinfacht in Eurem Falle einiges, gerade im Trennungsjahr (das spätestens mit seinem Auszug zu laufen begonnen hat).

Solange Dein LG den Kredit für ein Haus weiterbedient, in dem er nicht mehr wohnt, wird seine Noch-Frau kaum einer Scheidung zustimmen - warum auch? Sie kann für kleines Geld in einem Haus wohnen und von dort aus auf ihn schiessen.

Es gibt mathematisch jetzt drei Möglichkeiten: Er behält die Hütte und bezahlt sie aus oder umgekehrt - oder sie verkaufen das Haus gemeinsam und teilen sich den Erlös (oder die verbleibenden Schulden).

Ich an Stelle Deines LG würde jetzt daher nicht nur "ausgezogen sein", sondern aktiv handeln. Also beispielsweise meine Noch-Gattin fragen, wie mit dem gemeinsamen Haus zu verfahren ist, beispielsweise: Wir geben es einem Makler zum Verkauf. Oder es gleich selbst in einer Online-Immobilienbörse wie immobilienscout.de oder immopool.de inserieren. Das kann er auch ohne ihr Einverständnis tun. Für die Höhe des Kaufpreises ist es dabei durchaus erheblich, ob das Haus als "Scheidungsruine" gilt oder ob sie gemeinschaftlich auftreten.

Natürlich wird Madame toben und erklären, dass sie keinen Interessenten ins Haus lasse. In diesem Fall sollte Dein LG sehr kurzfristig mit der Bank reden und erklären, dass er seinen Teil der Zahlungen zu einem bestimmten, naheliegenden Termin einstellt. Banken unterscheiden hier sehr genau, ob jemand zahlungsunfähig oder nur "zahlungsunwillig" ist - beispielsweise bei Eurer Konstellation. Wichtig ist, dass Dein LG dadurch seine Kreditwürdigkeit bei der Bank erhält, einfach, weil er erklärt, nicht weiter für eine Immobilie zu bezahlen, die er nicht mehr nutzen kann.

Dann hat Madame zwei Möglichkeiten: Sie übernimmt die Hypothek alleine oder sie sieht der drohenden Zwangsversteigerung durch die Bank ins Auge. Ich habe in meinem sehr ähnlichen Fall die Bank zusätzlich gebeten, uns als Kreditnehmern kurz nach Einstellung meiner Zahlungen einen bösen Brief zu schreiben und auf die in Aussicht stehende Zwangsversteigerung hinzuweisen. Das hat die Verhandlungsbereitschaft meiner Ex dann doch massiv beschleunigt, auch in Sachen Scheidung, Zugewinn etc. 😉

Wichtig ist: Die hälftige Miteigentümerschaft Deines LG an diesem Haus hat nichts mit seinen Zahlungen zu tun, sondern nur mit dem Grundbucheintrag. Durch Einstellung seiner Zahlungen ändert sich daran nichts; er ist und bleibt hälftiger Eigentümer. Man kann sogar Miteigentümer einer Immobilie sein, ohne jemals einen Cent dafür bezahlt zu haben. Und: Die Ex hat keinen "Anspruch" auf Hypothekenzahlungen; bestenfalls auf Trennungsunterhalt. Ob sich davon eine Immobilie halten lässt, ist unerheblich. Genaueres kann man hierzu sagen, wenn Du Zahlen über sein und ihr Einkommen auf den Tisch legst.

Wenn er einfach weiterzahlt, schafft er seiner Ex eine Bastion für weitere Attacken - warum soll sie in die Scheidung oder sonstwas einwilligen, wenn sie einen Deppen hat, der ihr ein Leben auf grossem Fuss und im eigenen Haus ermöglicht? Die Einstellung der Zahlungen führt dagegen zu einem gewissen Druck auf Madame, sich vernünftigen Lösungen nicht weiter zu verschliessen, denn bei einer drohenden Zwangsversteigerung verliert auch sie Geld. Und eine neue Bleibe suchen muss sie sich auch.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung einer so genannten "Teilungsversteigerung"; Genaueres sagt Dir Google.

Hint: Sollte es wirklich bis zu einer Zwangsversteigerung kommen, ist es nicht verboten, dass Dein Ex oder Du oder beide oder sonstwer aus Eurem Umfeld mitsteigert...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 12:15
(@loewe3107)
Schon was gesagt Registriert

Wow - viiiiielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das ist für uns alles natürlich noch Neuland, aber was solls, da müssen wir jetzt halt durch. Nein, also Kinder sind zum Glück schon groß und außer Haus.  Deine Tipps sind ja super, ich glaub, da wären wir nie im Leben drauf gekommen. Aber du hast natürlich Recht, warum soll seine Ex einer Scheidung zustimmen, ihr gehts ja so auch ganz gut.

Darf ich trotzdem nochmal fragen, ob du evtl. einen Tipp hast wegen der Abzahlung des Kredites. Mein LG und seine Ex verdienen annähernd das gleiche, er muß also    k e i n e n  Unterhalt bezahlen. Wie würdest du dich verhalten. Ich meine, er wohnt jetzt bei mir. Ich bezahl für die Wohnung ja Miete und er bezahlt für ein Haus, wo er nix davon hat, die Hälfte  :exclam:  !!!!

LG Loewe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 12:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Loewe,

ob Du Miete bezahlst und/oder er sich daran beteiligt, ist in diesem Zusammenhang vollkommen unerheblich.

Nimm die Fakten: Er bezahlt für ein Haus, in dem er nicht mehr wohnt; das also keinen Nutzen für ihn hat. Warum? Genausogut könnte er sich an den Hypotheken für mein oder irgend ein anderes Haus beteiligen.

Häuser werden oft "emotionalisiert". Davon muss man sich freimachen. Wenn noch eine halbwegs vernünftige Kommunikation mit Madame möglich ist, würde ich mich an seiner Stelle mit ihr zusammensetzen und sachlich die drei geschilderten Möglichkeiten erörtern: 1. Du übernimmst das Haus und zahlst mich aus - 2. ich übernehme es und zahle Dich aus - 3. wir verkaufen es gemeinsam und teilen den Erlös. Das Ganze natürlich mit einem zeitlichen Plan und der Ansage, seine eigenen Hypothekenzahlungen für dieses Haus zu einem bestimmten Termin - ich würde 2-3 Monate vorschlagen - einzustellen. Dann ist es an ihr, kooperativ zu sein.

Die Zahlungsverpflichtung Deines Ex besteht nur gegenüber der Bank, nicht gegenüber der Ex! Und sein Miteigentumsanteil von 50% ändert sich dadurch um keinen Cent. Aber jeder Euro, den er jetzt noch in dieses Haus investiert, ist für alle Zeiten verloren.

Wenn Madame meint, sie müsse nicht mitspielen, kommt eine Maschinerie in Gang, die nicht unbedingt in ihrem Interesse arbeitet. Aber: Solange Dein LG sich an der Hausfinanzierung beteiligt, hat sie keinerlei Grund, irgendwelche Zugeständnisse zu machen oder sich an einer Lösung der Probleme zu beteiligen - warum auch? Hier hilft nur "sanfter Druck"... 😉

Jetzt klarer?

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 13:10
 elwu
(@elwu)

und er bezahlt für ein Haus, wo er nix davon hat, die Hälfte

Hi,

ganz so ist das ja nun auch nicht, schließlich vermindert er durch die Zahlungen weiterhin seine Hälfte der Restschuld. Und egal welches der bereits genannten Szenarien zum tragen kommt, spätestens beim Kassensturz sind diese Zahlungen wieder auf seiner Habenseite.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 13:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elwu,

ganz so ist das ja nun auch nicht, schließlich vermindert er durch die Zahlungen weiterhin seine Hälfte der Restschuld. Und egal welches der bereits genannten Szenarien zum tragen kommt, spätestens beim Kassensturz sind diese Zahlungen wieder auf seiner Habenseite.

Bei einer "üblichen" Finanzierung ist das - je nachdem, wie lange sie schön läuft - aber ein Handel mit Zitronen bzw. ein ganz, ganz mieser Sparvertrag von der Sorte: "Zahle jeden Monat 1.000 EUR ein, um Dein Vermögen um 100 EUR zu erhöhen."

Angesichts des aktuellen Immobilienmarktes, wo man leicht 20.000 EUR oder mehr an preislichen Zugeständnissen machen muss, geht dieses "Haben" oder diese "Vermögenssteigerung" ganz schnell im statistischen Rauschen unter.

Für eine Immobilie bezahlen, ohne sie irgendwie nutzen zu können, ist das schlechteste aller denkbaren Geschäfte. Deshalb: Weg damit, so schnell wie möglich!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 13:31
 elwu
(@elwu)

Bei einer "üblichen" Finanzierung ist das - je nachdem, wie lange sie schön läuft - aber ein Handel mit Zitronen bzw. ein ganz, ganz mieser Sparvertrag von der Sorte: "Zahle jeden Monat 1.000 EUR ein, um Dein Vermögen um 100 EUR zu erhöhen."

Angesichts des aktuellen Immobilienmarktes, wo man leicht 20.000 EUR oder mehr an preislichen Zugeständnissen machen muss, geht dieses "Haben" oder diese "Vermögenssteigerung" ganz schnell im statistischen Rauschen unter.

Hi,

da du keine konkreten Zahlen kennst bist du mit diesen Aussagen für den konkreten Fall rein am spekulieren. Und wie du weißt, haben sich schon viele buchstäblich zu Tode spekuliert 😉

Ich spekuliere auch mal: nachdem die Kids schon aus dem Haus sind, könnte der Tilgungsanteil schon recht hoch sein.  Sofern dem so ist, geht dieses 'Haben' eben mitnichten im statistischen Rauschen unter. Aber, wie gesagt, ohne konkrete Zahlen zur Restschuld und zum Verkaufswert der Immobilie spielen wir hier Tennis im Nebel.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 13:46
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ist es nicht so, dass der Ex für das Wohnen im Haus die "Mietersparnis" als Einkommen ausgelegt wird und evtl. dadurch (durch höheres Einkommen) Eu an ihn gezahlt werden muss? Ich bin hier aber Laie und gebe nur mein hier angelesenes "Halbwissen" weiter. Wissen andere dazu mehr?

Meine Ex + ich haben uns nämlich unter diesen Aspekten (sie wohnt mit kids im Haus) bezgl. Kreditabtragung und EU-Höhe verständigt (ohne Anwälte).

Alternative wäre zudem: Sie auch raus - Haus vermieten.

Ansonsten würde ich persönlich mich auch der Alternative, die Brille vorgeschlagen hat, "annähern", wenn mit Ex nicht zu sprechen ist.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 16:48
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Hab gerade auch so ein ding am backen nur ich binn der bewohner und zahler.
Nach den auszug von meine ex habe ich den kredit weiter allein bezahlt (vorher auch) angerechnet worde mir das wohnrechte mitt orts übliche miete. Das heist hab 600€ mehr in tasche.
Die Eheliche schulden, Das sind die kredit raten und wohl zu bedenken nur die zinzen werden wierdeum davon abgezogen.
Was bei mir vom vorteil war die ganze finazierung läuft über lebens versicherung (auf mein nahmen) und wir haben an der bank nur zinzen bezahlt. 860€
Dieses bedeutete wieder um das ich am ende der rechnung 260€ weniger zu berechnung vom unterhalt in die tasche hatte.  :thumbup:

Die Tilgung bzw in mein fall Lebesnversicherung geht in ein ander abteilung über und das ist der eheliche zugewinausgleich.
Das geld geht also nicht verloren nur wenns zum versteigerung kommt weil da macht mann immer minus. aber das ist eine rechnung vor sich.

EX und ich haben uns geeinigt das sie aus Vertrag kommt  im gegen zug auch aus grundbuch. Dann habe ich ja den lebensversicherung als gewinn aber ex sieht ein das ich auch allein da für bezahlt habe.

Nu scheint es das es ja kein problem gibt. Aber aufgepasst, Die banken denken sich "biss jetzt alles gut gelaufen also warum was ändern" und lassen mein Ex nicht aus vertrag raus. Habe angeboten mein neuen Partnerin mit als schuldner sowie im grundbuch ein zu tragen.
Puste kuchen, obwohl sie ein festen gehalt bezieht seit 26 Jahr, (meine ex nie, den ganzen finanzierung war auf mein gehalt berechnet) wollen sie ein kompletten neu berechnung vom ganzen.

Die ganze umschreibung die eigendlich so einfach wäre "frau ohne geld geht, frau mit geld kommt" dauert nu schon seit 2,5 Jahr.
Jedesmal neue belege verdiensbescheinigungen usw. nu gibt jetz ne problem seit 01.01 bin ich selbständig und da ist es aus mit KREDITE
Sind im momen mit andere bank (von der firma) am tuftel wegen um finacierung, und hoffen das das dan wenigsten klappt, wiederum mit verluste aber was solls.

im diesen sinne FINGER WEG VOM COMMERZBANK

Gruss
MP

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 17:22
(@loewe3107)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen,
hab da mal noch eine Frage zum Haus. Mein LG und seine Ex haben das Haus vor ca. 9 Jahren erworben, war damals eine uralte Hütte und die hat er zu einem Schmuckstück ausgebaut.  Wie erfährt man, was das Haus und natürlich auch das Grundstück jetzt wert sind. Ich kann mir vorstellen, dass es da sicher auch 2 Wertermittlungen gibt, zum einen den tatsächlichen Wert und zum anderen, für wieviel man das Ganze evtl. verkaufen kann, oder ??? Gibt es unabhängige Gutachter und was kostet sowas ???

Daaaaanke.

LG
Loewe3107

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2006 15:11




(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

klar gibt es Gutachter. Dies Kosten belaufen sich so um die 1800 Euronen  :exclam:
Würde ich nicht machen. Alternative wäre das Katasteramt, die kosten sind erheblich
niedriger.
Weiterhin könnte man/frau auch einen Immobilienmakler beauftragen, daran erkennt man
den tatsächlichen Wert.
Übrigens, wenn´s vors Gericht geht, wegen Zugewinn, bringt dein GA nix.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 15:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loewe,

Gibt es unabhängige Gutachter und was kostet sowas ???

"Unabhängig" haben sie zwar auf dem Briefbogen stehen, aber faktisch tun sie - innerhalb eines grossen Ermessensspielraums - natürlich das, was ihr Auftraggeber verlangt. Wenn sie also im Auftrag des Partners gutachten, der eine eheliche Immobilie übernehmen möchte, wird der Wert deutlich geringer ausfallen als wenn der Auftraggeber derjenige ist, der sein Miteigentum ausbezahlt haben möchte. "Wes' Brot ich ess', dess' Lied ich sing'" - woaßt scho...

Bei Renditeobjekten wie einem Mehrfamilienhaus ist es einfach: Da nimmt man eine realistische Rendite - beispielsweise 7 Prozent pro Jahr (wer mit weniger zufrieden ist, bindet sich keine Immobilie ans Bein, sondern bringt das Geld zur Bank) - und schaut sich die Jahres-Kaltmiete an: Bei 7 Prozent Rendite liegt der "Wert" des hauses dann ziemlich genau bei 14 Jahresmieten (= 100 Prozent).

Die Wertermittlung für ein Privathaus ist dagegen immer schwierig - was für den einen Interessenten werterhöhend ist, treibt dem anderen die Tränen in die Augen. Der eine ist also beispielsweise gerne bereit, die "wunderbare" Holzvertäfelung des kompletten Wohnzimmers in "Eiche brutal" mit zusätzlichen 10.000 EUR zu honorieren, während der andere mit dem Brechreiz kämpft und überlegt, dass es mindestens 5.000 EUR kosten wird, diese Scheusslichkeit zu entfernen. Auch ein Gutachter kann dergleichen nicht angemessen bewerten.

Auch die Lage spielt eine Rolle: Das kinderfreundlichste Haus ist wenig wert, wenn es im Umfeld keinen ÖPNV, keine Kindergärten, Ärzte und Schulen gibt. Oder wenn man zum Einkaufen 20 Kilometer fahren muss. Oder wenn es eine Super-Villa ist, in der Gegend aber hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Oder, oder, oder...

Ein Makler ist für die Wertermittlung auch nicht erste Wahl: Zwar lebt er von Provisionen - je mehr, desto besser - aber wenn er ahnt, dass ein Haus nicht leicht zu verkaufen ist und ihm monatelang an der Backe kleben wird, ist ein schnelles Geschäft zu einem kleinen Preis oft interessanter für ihn. Die Zeche zahlt der bisherige Besitzer. Zudem inserieren Makler meist nicht überregional.

Schlussendlich gilt bei Privathäusern das Gleiche wie bei Gebrauchtwagen: Ein Haus ist genau das wert, was ein seriöser Käufer dafür zu bezahlen bereit ist. Ich an Stelle Deines LG würde Folgendes tun: Meine eigene Wert-Schätzung um 10 oder 20 Prozent erhöhen, die Hütte zu diesem Preis und mit einer guten bebilderten Beschreibung in einer oder zwei Online-Immobilienbörsen inserieren und den Preis alle 4 Wochen um ein paar Prozent vermindern. Kostet ein paar Euros, bringt aber auch was: An dem Punkt, wo die ersten Interessenten anrufen, ist man preislich in der richtigen Gegend.

Natürlich muss Madame dann mitspielen und Interessenten ins Haus lassen. Wird sie vermutlich nicht tun. Aber darauf kommt's hier auch nicht entscheidend an - sobald die Bank mit bösen Briefen im Boot ist oder die Teilungsversteigerung angeleiert wird, ist ihre Mitwirkung nicht mehr von ihrem Willen abhängig; dann sagen ihr andere, wie es jetzt weitergeht... 😉

Aber für Letzteres ist entscheidend, dass Dein LG - wie schon beschrieben - seine Zahlungen an die Bank umgehend einstellt. Er kann - um seine Zahlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen - der Bank ja anbieten, sie stattdessen auf ein separates Bankkonto zu überweisen. Mit den meisten Bankern kann man reden, wenn man die Situation ehrlich beschreibt. Solange Dein LG aber weiterzahlt, wird NICHTS passieren und die Geschichte hat alle Chancen, sich zur neverending story auszuwachsen, die ihn am Ende nur eine grosse Stange Geld kostet und auch die Scheidung unnötig verzögert.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 15:48
(@allegria)
Schon was gesagt Registriert

???? na welch Glück für mich, dass ich solch Problem mit meinem Ex-Gatten gütlich regeln konnte -

aber - eine Verständnisfrage zu den Aussagen hier -

auch ich war Miteigentümerin, wie Kreditnehmerin, einer gemeinsamen Immobilie und unserer Bank war es Jacke wie Hose, was den gemeinsamen Kredit betraf, wer wo tatsächlich wohnte.
Der Kredit war von uns gemeinsam zu bezahlen und eine Mitteilung seitens meines Exmannes, dass er seinen Anteil wegen der Trennung nicht weiter tragen wollte, wäre für die Bank lediglich ein Lacher gewesen.
Ebenso ist meine Information - hatte ich da falsche Aussagen von Notar und Anwalt vorliegen? -dass weder er noch ich, bei beidseitigem Eintrag mit gleichen Anteilen im Grundbuch,  die Immobilie ohne die Zustimmung des anderen hätten verkaufen können (?????)
beruhen die hier getätigten Aussagen auf tatsächlicher Rechtsgrundlage?

Das Einzige was ich mir noch rechtsmässig bei einer Scheidung vorstellen könnte, ist, dass der "Mietanteil" bzw. der dadurch vorhande materielle Vorteil der Ehefrau (Madam??) beim Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden könnte.

Alles andere halte ich mehr für erwünschte Fantasien und vielleicht wäre es für die Fragende von Vorteil einen Anwalt aufzusuchen.

Nur mal angefragt und nichts für ungut.

Liebe Grüße

Allegria

"wo bitte geht es zur Vernunft? - tut mir Leid, aber ich bin auch nicht von hier"

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2006 04:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Allegria,

es bringt nichts, andere Poster mit Halbwissen zu verunsichern. Deshalb nochmals zur Klarstellung:

auch ich war Miteigentümerin, wie Kreditnehmerin, einer gemeinsamen Immobilie und unserer Bank war es Jacke wie Hose, was den gemeinsamen Kredit betraf, wer wo tatsächlich wohnte.
Der Kredit war von uns gemeinsam zu bezahlen und eine Mitteilung seitens meines Exmannes, dass er seinen Anteil wegen der Trennung nicht weiter tragen wollte, wäre für die Bank lediglich ein Lacher gewesen.

Nirgends stand, dass man durch eine solche Erklärung einen Kreditvertrag auflöst. Mein Tipp war lediglich, ein offenes Gespräch mit der Bank zu führen, in dem man erklärt, zwar zahlungsfähig zu sein (die finanzierende Bank kann das meist auch an den Kontobewegungen sehen), aber seine Zahlungen zum Zeitpunkt X einzustellen. Damit bringt man bestimmte Dinge in Gang, beispielsweise die schriftliche Ankündigung der Zwangsversteigerung der Immobilie durch die Bank an den anderen Kreditnehmer. Damit kommt Bewegung in die Sache. Ob es dann tatsächlich zur Zwangsversteigerung kommt, stellt sich später heraus; es hängt im Wesentlichen vom Verhalten des anderen Kreditnehmers ab...

Ebenso ist meine Information - hatte ich da falsche Aussagen von Notar und Anwalt vorliegen? -dass weder er noch ich, bei beidseitigem Eintrag mit gleichen Anteilen im Grundbuch,  die Immobilie ohne die Zustimmung des anderen hätten verkaufen können (?????)
beruhen die hier getätigten Aussagen auf tatsächlicher Rechtsgrundlage?

Auch diese Aussage stimmt nicht. Man kann jede Eigentümergemeinschaft durch eine so genannte "Teilungsversteigerung" sprengen. Das wird zwar meist bei Erbengemeinschaften praktiziert (Beispiel: 4 Geschwister erben ein Mietshaus zu gleichen Teilen - drei wollen es behalten, der vierte will Geld sehen), aber es funktioniert natürlich auch, wenn die Eigentümer ein "Fast-nicht-mehr-Ehepaar" sind: Dann beantragt einer von beiden die Teilungsversteigerung, und der andere kann nichts dagegen tun (ausser bei der Versteigerung selbst mitzubieten und die Immobilie auf diesem Wege in sein Alleineigentum zu überführen). Der Erlös wird - nach Abzug von Schulden und anderen Kosten - unter beiden nach der Quote des Miteigentums aufgeteilt, fertig! Ob dem anderen das passt oder nicht, spielt keine Rolle.

Alles andere halte ich mehr für erwünschte Fantasien und vielleicht wäre es für die Fragende von Vorteil einen Anwalt aufzusuchen.

Das sind keine "Fantasien", sondern die Realität. Natürlich sollte man nicht auf anwaltlichen Beistand verzichten, wenn die Situation so verfahren ist, dass man über die Verwendung eines ehemals gemeinschaftlichen Hauses keine Einigkeit erzielt. Aber man bekommt eine(n) Ex ganz sicher aus diesem Haus bzw. dieses Haus von der Backe, auch gegen ihren/seinen Willen.

Also bitte: "Beratungen" ohne einschlägiges Wissen sind in einem Forum wie vatersein.de gefährlich - bitte erst kundig machen und dann posten. Alles andere verwirrt Anfrager nur.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2006 14:37
(@loewe3107)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen, ich danke euch für die vielen Denkanstöße.
Mein LG war endlich bei seiner Bank und hat sich einen Überblick über die Hausfinanzierung beschafft.
Jetzt steht der 2. Schrit bevor, das Gespräch mit seiner Ex, wie es mit dem Haus weitergeht. Sie hat ja schon gesagt, dass sie sich nicht einfach austauschen läßt. Bedeutet also, wir bekommen das Haus nicht, sie kann es sich aber auch nicht leisten. Also entweder verkaufen oder Zwangsversteigerung.

Nun mal, vielleicht eine naive Idee:  Verkauf bedeutet: Gutachter muss Haus begutachten und es kommt vermutlich ein hoher Wert heraus, weil schönes Häuschen und großes Grundstück.
Zwangsverstgeigerung bedeutet, dass hier der Preis sicher viiiel niedriger angesetzt wird. Vielleicht wäre das eine günstige Variante, das Haus dann doch noch und evtl. preisgünstig zu bekommen, wenn z. B. ich das Haus ersteigere, oder ????
Ach - im meinem Kopf ist alles wirr .... brrrr

LG
Loewe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 21:07
(@allegria)
Schon was gesagt Registriert

Hallihallo lieber Martin,

sorry, lag nicht in meiner Absicht zu verunsichern und ich finde es, auch wenn für mich die Angelegenheit "gemeinsames Haus" inzwischen erledigt ist, sehr interessant und aufschlussreich, welch Informationen du zum Thema zu sagen hast.
Heißt es für mich nichts anderes, dass meine anwaltliche Beratung zu dieser Sache nicht unbedingt die Allerbeste gewesen ist..
Wenn dies auch nicht direkt zur aktuellen Thematik gehört, so bedeutete es doch, dass ich es gewesen bin, die aufgrund der Tatsache, meinen Ex-Mann weder anteilig auszahlen zu können, noch in der Lage zu sein, das ehemalige gemeinsame Haus mit meinen finanziellen Möglichkeiten be- und vor allem erhalten zu können,mit den Kindern aus-umgezogen bin, die Beiden damit konfrontieren musste, sich auf eine neue Umgebung und neue Sozialkontakte einzustellen (abgesehen davon, dass Kinder dies auch sehr gut wuppen, sofern man selbst stimmig damit umgehen kann)und ihm plus "neuer" Frau das ehemalige Zuhause überlassen habe.

Auch wenn dies heute nichts mehr ändert ( ist gerade mal drei Monate her) hätte ich mich solch Informationen eventuell doch etwas anders agieren können.

Ich möchte meinem Anwalt im Nachhinein nichts Nachteiliges anhängen,aber in meiner Scheidungsangelegenheit erhielt ich diesbezüglich nicht die Informationen die du hier aufgelistet hast.

Na ja, heute egal, lebe ich inzwischen im neuen Zuhause und hab das alte für uns abgehakt.

Ein interessiertes Dankeschön und herzliche Grüße

Allegria

"wo bitte geht es zur Vernunft? - tut mir Leid, aber ich bin auch nicht von hier"

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2006 00:18
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Löwin,

Zwangsverstgeigerung bedeutet, dass hier der Preis sicher viiiel niedriger angesetzt wird. Vielleicht wäre das eine günstige Variante, das Haus dann doch noch und evtl. preisgünstig zu bekommen, wenn z. B. ich das Haus ersteigere, oder ????

Wie brille007 schon geschrieben hat, kann auch dein LG mitsteigern, du natürlich auch. Oder beide! Bei der derzeitigen Lage auf dem Immobilienmarkt kommt bei einer Versteigerung nicht unbedingt der gewünschte oder auch der "Marktpreis" heraus.
Vielleicht lenkt die "Ex" deines LG unter diesen Umständen vielleicht ein und wirkt aktiv am Hausverkauf mit? Manchmal hat etwas "Druck" und der Hinweis auf die Folgen schon Wunder bewirkt...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2006 01:13
(@loewe3107)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
vielleicht hab ich mich bisl blöd und unklar ausgedrückt.

Aaaalso, wir würden das Haus, in das mein LG wahnsinnig viel Arbeit investiert hat, gern behalten. Aber seine Ex stellt sich ja total auf die Hinterbeine. Wenn sie es nicht behalten kann, soll es halt verkauft werden ..... 😡    Wir sollen  es auf  k e i n e n    Fall bekommen, weil sie sich nicht "einfach so austauschen läßt" !!!  Nunja kann ich irgendwo emotional verstehen ....   
Wäre es jetzt sinnvoll, jegliche Zahlungen einzustellen, damit es zu einer Zwangsversteigerung kommt, wo wir dann versuchen, das Haus zu ersteigern ??????

LG Löwe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2006 15:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Löwe,

Wäre es jetzt sinnvoll, jegliche Zahlungen einzustellen, damit es zu einer Zwangsversteigerung kommt, wo wir dann versuchen, das Haus zu ersteigern ??????

wie ich schon schrieb: Die Versteigerung ist eine der möglichen Optionen. Ob die Ex Deinetwegen ein emotionales Problem hat, spielt bei dieser Frage keine Rolle; es gibt rechtlich kein "Du hast mich verlassen, also kriegst Du auch das Haus nicht". Und auch kein "Die darf da nicht drin wohnen".

Bei einer Versteigerung müsste sich die Ex damit abfinden, dass das einen Verkauf unter Wert bedeutet; nur auf dieser Basis würde sie ausbezahlt. Sie verliert dabei also Geld und stellt sich damit schlechter als bei einer Übernahme und Auszahlung durch Deinen LG.

Man muss hier übrigens unterscheiden zwischen einer Zwangs- und einer Teilungsversteigerung. Ist technisch zwar dasselbe, aber erstere würde durch die Bank angeleiert, weil die Raten nicht mehr bedient werden; Letztere kann Dein Ex selbst beantragen, um die Eigentümergemeinschaft zu sprengen. In beiden Fällen ist es von Vorteil, wenn er solventer ist als sie. Natürlich kann die Ex theoretisch auch mitsteigern - aber nur im Rahmen ihrer persönlichen Kreditwürdigkeit. Wenn sie die Restschulden, die sie sich mit einer Ersteigerung aufladen würden, nicht bedienen kann, hat sie mit Zitronen gehandelt.

Sicher ist nur: Solange Dein LG weiterzahlt, wird absolut keine Bewegung in die Sache kommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2006 15:54