Nabend.
Kurz vor dem Scheidungstermin brachte meine Ex das Thema nachehelichen Unterhalt auf.
Wir haben uns geeinigt auf Höhe und Zeitdauer und wollten dies nun notariell festmachen. Wir waren also beim Notar und haben die Situation besprochen.
2 Wochen passierte gar nichts, jetzt liegt der Entwurf vor und in dem stimmt gar nichts...
- Es soll beurkundet werden, "dass wir derzeit nicht getrennt leben aber beabsichtigen die Ehe aufzulösen" - dabei ist das Trennungsjahr seit langem um.
- Aktueller Güterstand fälschlicherweise als Zugewinngemeinschaft angegeben (richtig: Güterttrennung), darauf basierend mehrere überflüssige/falsche Passagen
- Höhe EU nicht aufgenommen
- gegenseitiger Ausschluss TU, aufgrund "der beiderseitigen Vermögens und Einkommensverhältnisse" - war überhaupt kein Thema, Scheidung steht eh kurz bevor und meine Ex studiert noch ...
- Auschluss Versorgungsausgleich - das war nie ein Thema
- Kindsunterhalt soll beurkundet werden, dabei leben wir ein WM - gut, ich zahle freiwillig KU und will da erstmal keine Diskussion und auf keinen Fall eine vollstreckbare Urkunde darüber
- Eine unklare Klausel zum Sorgerecht, die ich nicht ganz verstehe aber nicht gut klingt - die aber auch nicht da rein sollte
Alles in allem habe ich den Eindruck, hier wurde einach eine Standardvorlage verwendet um den drängelnden kunden ruhig zu stellen. Das Vertrauen in diesen Notar ist somit - gelinde ausgedrückt - gestört.
Generelle Frage:
Kann ich ihm den Auftrag entziehen oder muss ich diesen Murks zahlen? Wenn letzteres der Fall ist, werde ich ihm mitteilen, dass er sich die Gesprächsnotizen nochmal nimmt und das Ganze komplett neu aufsetzt. Problem: Die Zeit...das Ding soll ja stehen bis Mitte März.
Inhaltlich: Was sollte neben den EU noch unbedingt da rein?
Moin Ocean,
Kann ich ihm den Auftrag entziehen oder muss ich diesen Murks zahlen?
Wenn letzteres der Fall ist, werde ich ihm mitteilen, dass er sich die Gesprächsnotizen nochmal nimmt und das Ganze komplett neu aufsetzt. Problem: Die Zeit...das Ding soll ja stehen bis Mitte März.
Ich habe zwar nur 2 Semester Rechtslehre gehabt, aber da es sich um einen Werksvertrag handeln müsste, kannst du diesen laut § 649 BGB jederzeit kündigen. Am besten dann schriftlich.
Der Notar wird dir aber sicherlich zumindest die bisherige Leistung in Rechnung stellen.
Von daher würde ich schon sagen, dass du erstmal versuchen solltest, auf die Mängel hinzuweisen und etwas Druck zu machen. Wenn das nicht hilft, suchst du dir besser kurzfristig einen anderen Notar,
Inhaltlich: Was sollte neben den EU noch unbedingt da rein?
Das lässt sich generell nicht verallgmeinern, sondern hängt von eurer Situation ab. Grundsätzlich würde ich deshalb auch eine Kombination aus Anwalt und Notar empfehlen, um auf der sicheren Seite zu sein. Kostet dann aber auch 'ne Ecke mehr.
Hier die Punkte meiner SFV, falls dir das irgendwie weiterhilft:
§ 1 - Zugewinn und Vermögensausgleich
§ 2 - Ehegattenunterhalt
§ 3 – Kindesunterhalt
§ 4 – Grundlagen
§ 5 – Abänderbarkeit
§ 6 – Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung
§ 7 – Versorgungsausgleich
§ 8 – Hausrat
§ 9 – Einkommensteuer/Realsplitting
§ 10 – Gesamtschuldnerausgleichansprüche
§ 11 – Salvatorische Klausel
§ 12 – Notarhinweise
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Brainstormer
Danke. Da du ne ähnliche Kosntellation hast ("WM erkaufen"), würde mich interessieren, wie du hier den Kindsunterhalt geregelt hast.
Hier der vollständige Text zu dieser Thematik:
§ 3 – Kindesunterhalt
1. Frau BS und Herr BS sind darüber einig, dass sie den gemeinsamen Sohn im Wechselmodell betreuen wollen. Über die Ausgestaltung des Wechselmodells und die Verteilung der Betreuungszeiten haben sich Frau und Herr BS verständigt.
2. Herr und Frau BS sind sich darüber einig, dass Frau BS das staatliche Kindergeld für den Sohn erhält. Herr BS trägt den Barunterhaltsbedarf des gemeinsamen Sohnes.
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Brainstormer
Vielen Dank, Brainstormer!
Was bedeutet dass rechtlich? Leitet sich daraus ab, dass du trotz gelebten WM zu KU verpflichtet bist?
Richtig, denn Barunterhalt=Kindesunterhalt, wobei man mit dieser Formulierung aufpassen sollte, falls abzusehen ist, dass die KM zukünftig ein relativ hohes eigenes Einkommen haben wird (was bei meiner Ex quasi ausgeschlossen ist...), denn beim echten Wechselmodell richtet sich die Höhe des Barunterhalts eigentlich nach dem gemeinsamen Einkommen beider Elternteile.
Ich zahle allerdings "nur" den Unterhalt laut DDT anhand meines unterhaltsrelevanten Einkommens und habe mich auch nur hinsichtlich des EUs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Die Formulierung stellt auch sicher, dass sich der KU und das KG explizit auf das Wechselmodell beziehen (danke nochmal an Martin an dieser Stelle), was ggf. zum tragen kommt, falls die KM auf die Idee kommen sollte, mir die Betreuung allein zu überlassen.
--
Brainstormer
Hallo,
nachdem das die Vereinbarung nun durch ist, habe ich eine Frage zu den Kosten für den Notar. Vorab, ich zahle die komplett, also auch den Anteil von Ex.
Unterhaltstechnisch haben wir nur den Nachehelichen Unterhalt geregelt. Dieser ist befristet bis 11/14. Scheidungstermin 3/14.
Für die Festsetzung des Streitwerts setzt der Notar aber nun den Zeitraum 7/12 (Trennung) bis 11/14 an. Er nimmt also den (von ihm angenommenen) TU voll da mit rein, obwohl dieser nicht Bestandteil der ausgehandelten Regelung ist.
=> Ist das so rechtens???
Auf meine freundliche Nachfrage hin, bekomme ich nun die Aussage, dies sei so richtig. Zudem solle ihm noch mitteilen welchen Unterhalt ich bei Betreuung des Kindes durch die KM zu zahlen habe. Dies könne nochmal eine Anpassung (also nach oben) zur Folge haben. Betreuungsunterhalt haben wir weder in Höhe noch Befristung regeln lassen, sondern gegenseitig festgestellt, dass eine volle
Erwerbsobliegenheit besteht. Also selbst wenn ich wöllte, könnte ich die Frage nach der Höhe eines möglichen BU Anspruchs gar nicht beantworten.
=> ???
Bitte euch um Rückmeldungen dazu.
Moin Ocean,
Für die Festsetzung des Streitwerts setzt der Notar aber nun den Zeitraum 7/12 (Trennung) bis 11/14 an. Er nimmt also den (von ihm angenommenen) TU voll da mit rein, obwohl dieser nicht Bestandteil der ausgehandelten Regelung ist.
=> Ist das so rechtens???
Wenn der Trennungsunterhalt nicht Gegenstand der SFV ist, fällt hierfür auch keine Gebühr an.
Bist du sicher, dass sich aus der Formulierung in der SFV keine Aussage zum Trennungsunterhalt (also die Zeit bis zur Rechtskraft der Scheidung) ableitet lässt?
Zudem solle ihm noch mitteilen welchen Unterhalt ich bei Betreuung des Kindes durch die KM zu zahlen habe. Dies könne nochmal eine Anpassung (also nach oben) zur Folge haben. Betreuungsunterhalt haben wir weder in Höhe noch Befristung regeln lassen [...]
Ich vermute mal, dass hier der KU gemeint ist.
Falls ihr dazu eine Regelung aufgenommen habt, erhöht das den Gegenstandswert entsprechend.
--
Brainstormer
Danke Brainstormer,
TU ist nicht Bestandteil der SFV, KU ebensowenig.
Frage mich nur, ob es lohnt hier in Widerspruch zu gehen oder einfach zu zahlen...was mit der unterschwelligen Drohung nochmal was drauf zu packen sicher beabsichtigt ist.
Das Ganze soll knapp 400€ kosten.
Vielleicht fragst du nochmal höflich nach, auf welcher Grundlage hier Gebühren für Trennungsunterhalt berechnet werden, obwohl dieser nicht Gegenstand der SFV ist und der Notar diesbezüglich auch nicht beratend tätig war (auf die Frage zum Unterhalt bzgl. Betreuung des Kindes würde ich gar nicht eingehen).
Mit einer lapidaren Antwort wie:
dies sei so richtig.
würde ich mich jedenfalls weder von einer KFZ-Werkstatt noch von einem Notar abspeisen lassen.
--
Brainstormer