Notarielle Scheidun...
 
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Notarielle Scheidungsreinbarung

 
(@scheidungs-fetischist)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ein paar grundsätzliche Fragen:
Ich bin seit ein paar Wochen getrenntlebend. Im Vorfeld besuchte ich mit meiner Frau einen Rechtsanwalt um grundsätzliche vernünftige Regelungen zu treffen.

Nun ist meine Frau aus dem Grunde, dass sie Angst vor den Fragen bei Gericht hatte, nicht bereit, den zeitpunkt des Getrenntlebens soweit zurück zu datieren, dass ein Trennungsjahr erspart würde.

Da sie selbst aber nunmehr Fakten geschaffen hat, die eine baldige Trennung als vernünftig erscheinen lassen die Frage ob man für eine notarielle Scheidungsvereinbarung PKH erhält (beide AlGII-Bezieher) und dadurch eine schnellere Scheidung möglich wäre?

Und: Wird die eigentliche Scheidungsklage (Scheidungsantrag) erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht, oder wie ist da der Ablauf?
Danke im voraus für Eure Antworten

Scheidungs-Fetichist

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2006 15:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

...ob man für eine notarielle Scheidungsvereinbarung PKH erhält (beide AlGII-Bezieher)...

Nein, es ist eine pivatrechtliche Vereinbarung.

... und dadurch eine schnellere Scheidung möglich wäre?

Ja, weil vieles für das Gericht schon geklärt ist.

Wird die eigentliche Scheidungsklage (Scheidungsantrag) erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht, oder wie ist da der Ablauf?

So ab dem 10. Trennungsmonat kann der Antrag eingereicht werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2006 18:37
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ich weiß zum Beispiel, das das auch von "Deinem" Amtgericht abhängen kann . Mein Gericht nimmt den Antrag erst nach einem Jahr an. Im Nachbarbezirk schon nach 6 Monaten. Aus dem kommt meine Anwältin. Hängt mit dem Versorgungsausgleich zusammen. Der braucht ja auch einige Monate. Sollte er dort kurz vorher fertig sein bevor das Jahr um ist, wird er nach "unten gelegt".

Fragt doch mal nach.

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2006 22:37
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Da sie selbst aber nunmehr Fakten geschaffen hat, die eine baldige Trennung als vernünftig erscheinen lassen die Frage ob man für eine notarielle Scheidungsvereinbarung PKH erhält (beide AlGII-Bezieher) und dadurch eine schnellere Scheidung möglich wäre?

Bitte denke daran das wen ihr schon ALGII bezieht ein eintrag im ehefolgevereinbahrung wegen unterhalt genau soviel wert ist wie das blatt papier wo es drauf steht.

Ehe folgevereinbarungen gelten nicht genüber dritte. Also wens hart auf hart kommt Wischt sich die ARGE sich damit den po po ab.

Ich spreche aus erfarung.

MP

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 17:28
(@scheidungs-fetischist)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

diese notarielle Vereinbarung ist auch nicht für die ARGE gedacht, sondern nur für uns beide. Gegenüber der ARGE ist bereits alles soweit geregelt . Mir geht es letztlich nur um eine schnellere (papierene) Trennung.

Und ich denke, dass die beiden Unterschriften unter einer derartigen notariellen Vereinbarung schon rechtlich bindend sind für die Unterzeichnenden .....nach aussen wird in einer derartigen Vereinbarung ja auch für fremde Dritte nichts geregelt, so dass das für Aussenstehende, da es sie nicht betrifft, ja auch nicht bindend sein kann.

Interessant wäre es natürlich, wenn man im Netz Muster solcher Vereinbarungen finden könnte, um zu prüfen, was an Einzelheiten dort geregelt werden kann.

Trotzdem danke für den Hinweis.

Gruss

Scheidungs-Fetichist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 18:05
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Bitte denke daran das wen ihr schon ALGII bezieht ein eintrag im ehefolgevereinbahrung wegen unterhalt genau soviel wert ist wie das blatt papier wo es drauf steht.

Ehe folgevereinbarungen gelten nicht genüber dritte. Also wens hart auf hart kommt Wischt sich die ARGE sich damit den po po ab.

Ich spreche aus erfarung.

MP

nicht unbedingt!

nur wenn die vereinbarung sittenwidrig ist.

nicht sittenwidrig ist z.b. wenn die exfrau mit einem betrag x abgefunden wird, der dem unterhalt, der zu zahlen wäre bis das jüngste kind x jahre alt ist, entspricht.

so wars bei mir, da steht:

fr. xyz erhält von hr. xyz den betrag von xx.xxxx dm. dafür verzichten die ?eheleute? (glaub das steht da irgendwie so, habs grad net zu hand) wechselseitig auf !!!NACHEHELICHEN!!! unterhalt, auch für den fall der not.

auf trennungsunterhalt kannst in dem fall nicht verzichten, hat mir mein anwalt erklärt, weils sonst sittenwidrig wär.

kohle kriegt die ex auch von der arge, also nix mit popo und so 😉

vorteil:
- ich brauch mich net wie die meisten hier rumärgern das die dauernd wegen kohle kommt!
nachteil:
- ich hab nen a.... voller schulden 🙁

ach ja....
die vereinbarung musste ich selber schreiben, der anwalt meinte das darf/könne er nicht tun. war mir egal, er kann schnell reden, und ich schnell schreiben 😉

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 18:55
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

nur wenn die vereinbarung sittenwidrig ist.

der vereinbarung ist sittenwidrig wenn schon  ALGII bezogen wird oder der aussicht besteht das sie im kurzen bezogen wird zB. wenn EX schon ne längerezeit arbeitslos ist.
Also nix mit fix ne vertrag aufstellen und dan kohle von ARGE beziehen.
Kohle Kommt den schon von ARGE aber die wollen des wieder haben vom Unterhaltspflichtige.  😡

Tut aber in diesen fall nicht zu sache wie Scheidungs-Fetischist schreib. Ist aber Interessant zu wissen

MP

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 19:42