Hallo,
ich habe binnen 6 Monaten nach meinem Auszug aus meiner Eigentumswohnung schriftlich mitgeteilt, daß ich es mir vorbehalte, wieder in die wohnung zu ziehen.
Meine Noch Ehefrau wohnt dort mit den Kindern ( 3+6 Jahre ). Ich wohne auch in dem Mehrfamilienhaus in einem abgeschlossenen Zimmer, ausserhalb der Wohnung. Ohne Dusche, die Toilette befindet sich im Keller.
Da ich ja noch das Nutzungsrecht habe und einen Schlüssel für die Wohnung, kann ich ohne weiteres in die Wohnung gehen, um z.B. mich zu duschen, oder mir etwas zu essen zu kochen ?
Vielen Dank
Michael
Hallo Michael,
Da ich ja noch das Nutzungsrecht habe und einen Schlüssel für die Wohnung, kann ich ohne weiteres in die Wohnung gehen, um z.B. mich zu duschen, oder mir etwas zu essen zu kochen ?
Also, ich schätze mal, wenn du das ohne Zustimmung deiner Ex tust, dann wäre das genau so, als wenn ein Vermieter ohne triftigen Grund (Wasserrohrbruch o.ä.) die Wohnung seines Mieters betritt ... will sagen, es dürfte wohl als Hausfriedensbruch oder so gewertet werden.
ich habe binnen 6 Monaten nach meinem Auszug aus meiner Eigentumswohnung schriftlich mitgeteilt, daß ich es mir vorbehalte, wieder in die wohnung zu ziehen.
(...)
Da ich ja noch das Nutzungsrecht habe (...)
Hm, was genau meinst du mit Nutzungsrecht? Wenn du ihr nur einfach schriftlich mitgeteilt hast, dass du irgendwann später wieder in die Wohnung willst, dann ist das erstens kein Nutzungsrecht für hier und jetzt, und zweitens vermutlich nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht: Deine Rechte an der Wohnung werden dadurch nicht mehr und nicht weniger.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
habe im Eifer des GEfechts nicht die Suche verwendet, sorry. Für alle die dieses Thema hier interessiert. Folgender Link
http://www.vatersein.de/Forum-topic-12100-start-msg124069.html#msg124069
lg Michael