Hallo Leute,
in den nächsten Wochen werde ich die Scheidung einreichen. Da mit meiner Frau alles geklärt ist, soll die Scheidung so günstig und bequem wie möglich ablaufen. Mit meinem Streitwert würde eine konventionelle Scheidung knapp 2000 Euro kosten (mit einem Anwalt)
Eine Online Scheidung auf einer bestimmten Webseite ca. 1500 Euro. Immerhin 500 Euro Ersparnis. Das alles ohne Gerichtskosten.
Hat das schonmal jemand ausprobiert?
Gruß
Spider
Hallo Spider,
Willkommen bei VS.de
Meine LG hat sich damals (online) Scheiden lassen, wenn man so will.
Sie haben dem Anwalt die Unterlagen gegeben. Sie waren sich in allen Punkten einig. Die Scheidung hat so um die 1500 Euro gekostet.
Der Anwalt war dann nur beim Scheidungstermin da. Ging in diesem Fall alles problemlos.
Die Frage ist nur:
-Habt ihr gemeinsame Kinder?
-Besteht GSR (gemeinsames Sorgerecht)
usw.
Über diese Fragen solltest Du Dir vorher im klaren sein, ob es nicht doch besser wäre, einen Anwalt vor Ort zu haben.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin spider,
ob eine Scheidung billig oder teuer wird, hängt nicht davon ab, ob der Anwalt on- oder offline arbeitet, sondern davon, ob und worüber gestritten werden soll. Wenn Ihr Euch in allen Punkten (alle ist hier wichtig!) einig seid, ist der "echte" Anwalt auch nicht teurer als ein virtueller; der Streitwert ist schliesslich derselbe. Meines Wissens braucht man nur pro forma einen zweiten RA beim Versorgungsausgleich. Meine Frau hat sich diesen damals "für kleines Geld" auf dem Gerichtsflur geholt; möglicherweise gilt aber auch das heute nicht mehr (ist ein paar Jahre her).
Wenn Ihr Euch also einig seid, könnt Ihr Euch auch vor Ort an einen RA wenden, diesem alle nötigen Papiere vorlegen und um Einreichung des Scheidungsantrages bitten; teurer als 1.500 Öre sollte das nicht werden. Weiterer Vorteil: Ein ortsansässiger RA ist beim Familiengericht bekannt; das ist kein Nachteil.
Grüssles
Martin
*** edit: PS für alle Interessierten: Eine ganz gute Darstellung der Streitwertermittlung einer Scheidung gibt es >>>HIER<<<
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die Infos.
Meines Wissens ist alles geregelt. Der Versorgungsausgleich muss ermittelt werden. Sorgerecht für doie Tochter ist geklärt. Unterhalt für die Tochter geht nach Tabelle und Unterhalt für die KM haben wir unter uns geregelt.
Noch eine Frage zum Streitwert: 3 x Netto von beiden - 250€ für ein Kind + 1000€ für den Versorgungsausgleich. Habe ich was vergessen ?
Gruß