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Orientierungshilfe: Der lange Weg bis zu Scheidung

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(@lupuss)

Hallo Beppo,
während Roman den Vertrag sucht, sei mir der Hinweis erlaubt, dass der RA nur davon gesprochen hat, dass der Vertrag zum Jahreswechsel neu aufgesetzt werden muss.
Das hat mit einer Befristung nichts zu tun.
Steht diese nicht im Vertrag, dann ist er unbefristet.

Es würde mich nicht wundern, wenn dieses so wäre.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 18:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hast du wahr!

Dennoch müsste er ja für diesen Zeitpunkt auch ne Sollbruchstelle eingebaut haben, um das dann auch durchzusetzen.

Aber das ist jetzt Spekulation.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 18:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rupa108,

nochmal ein bisschen ausführlicher, warum wir dich von deinem momentanen Kurs abbringen wollen.

Also:

Viele Trennungen/Scheidungen fangen relativ friedlich und einvernehmlich an.
Die Spannungen und Probleme derentwegen man sich trennen möchte, sind aber nicht auf einmal weg.
Im Gegenteil. Eine Trennung fügt einen ganzen Haufen neue Probleme hinzu und das Gefühl von diesen Problemen einen unangemessen hohen Anteil abbekommen zu haben wächst.
Dazu tragen eine Menge Leute etwas bei:

1. Glücklich oder unglücklich geschiedene Freundinnen:
"Du musst jetzt erstmal an dich und die Kinder denken!"
"Lass dich nicht über den Tisch ziehen. Nimm dir erstmal einen guten Anwalt"
"Du willst ja nichts unrechtes, sondern nur was dir zusteht"

2. Anwälte:
Sie leben davon, ihrem Mandanten das Blaue vom Himmel zu versprechen, die Streitwerte hoch zu treiben und den Streit auf jeden Brotkrümel auszudehnen.
Ob sie hinterher irgendwas durchsetzen ist zweitrangig. Erstmal legen sie überall Feuer.

3. Die Justiz:
Die Gesetze sind schon schlimm, das was die Justiz daraus macht ist aber noch 1000 mal schlimmer.
Was da der armen Mutter alles zugesprochen wird, geht auf keine Kuhhaut. Und da das ja vom Staat so vorgegeben wird, ist es ja völlig OK, wenn sie das auch fordert. Ist ja nur war ihr zusteht!

Das ist jetzt sehr verkürzt aber schon mal ein Anfang.
Die Trennungsfaq beleuchtet diesen Folterkeller recht genau.
Ich hoffe, du hast sie gründlich gelesen und nicht abgetan, als etwas was für euch nicht gilt.
Natürlich gibt es Fälle, die anders ausgehen. Und natürlich sind nicht alle Frauen schlecht.
(Die besten findest du hier 🙂 )

ich wünsche dir, dass es bei friedlich ausgeht aber rechne mit dem schlimmsten.
Deine bisherigen Schilderungen lassen jedenfalls schlimmes befürchten.

Warum sollst du nicht ausziehen?

"Wer die Kinder hat, hat die Macht!"
Wer die Kinder hat, bestimmt die Spielregeln.
Ob es der Unterhalt ist, der Umgang, einfach das ganze zukünftige Leben wird von demjenigen bestimmt, der die Kinder hat.
Im Familienrecht geht es nicht um Gesetze oder gar Gerechtigkeit, sondern einzig um das vermeintliche Kindeswohl. Mit dieser Floskel wird alles mögliche begründet, selbst wenn es dem Kind schadet. Es schützt auf jeden Fall den "Kindesbesitzer" vor allerlei Unbill, weil seine Interessen meist mit denen der Kinder gleichgesetzt werden. Dagegen kommst du dann kaum noch an.

Deine einzige Chance, hier noch etwas zu deinen Gunsten zu bewegen, ist in der Wohnung bei deinen Kindern zu bleiben.
Jetzt könntest du einwenden: "Dann mache ich ja genau das, was ihr hier den Frauen vorwerft!
Ja, ein bisschen schon, du wirst aber feststellen, dass dir hier niemand raten wird, die Kinder als dein Eigentum anzusehen und die Mutter aus dem Leben der Kinder zu entfernen. Kinder brauchen Vater und Mutter! Das sehen leider nicht alle Mütter und vor allem die Behörden (JA) nicht so.

Die einseitige Bevorzugung des Kindesbesitzers relativiert sich übrigens sehr stark, wenn es sich dabei um einen Mann handelt.
Man kann sagen, dass dann erst Chancengleichheit hergestellt ist.

Was genau in deinem Fall zu tun ist, werden wir noch diskutieren, aber du musst vor allem versuchen Fehler zu vermeiden. Und der grösste wäre, jetzt auszuziehen.
Der Zweite, diesem Anwalt irgendwas zu glauben.

So weit erstmal.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 21:47
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin,

@Beppo  :thumbup:

Deinem letzten Beitrag ist nichts mehr hinzu zufügen. Ich habe bisher selten, bis gar nicht, einen Beitrag gelesen der alles in dieser kurzen Form so auf den Punkt bringt.

@rupa108

Ich wünsche Dir von Herzen, das Dich dieses Szenario nicht treffen wird. Aber den Spruch "Wer die Kinder hat, hat die Macht" (mit allen daraus resultierenden Folgen) hat mir seinerzeit selbst mein VP erzählt. Wie wahr er ist, spüre ich noch heute ...

Gruß durodon

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 00:08
(@rupa108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

so ich hab den Vertrag jetzt mal abgetippt uff ...
Vertipper möge man mir verzeihen.

Vorab:

- Meine Frage zu den Kosten hat sich durch das nochmalige lesen der Vertrags erübrigt. (letzter Punkt)
- Ausziehen: schwieriger Punkt ...

Trennungsvereinbarung
zwischen
Sie
Ich
kommt folgende Trennungsvereinbarung zu Stande:

1. Sachstand
Die Vertragsparteien sind getrenntlebende Eheleute. Die Heirat erfolgte am 00.00.2001 vor dem Standesamt in Musterstatdt. Aus der Ehe ist ein Kind geb xx.xx.xxxx hervorgegangen. ein Ehevertrag besteht nicht. Die Parteien leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

2. Trennung der Parteien
Die Parteien leben seit 00.00.0000 getrennt. Die Lebensbereiche sind vollständig getrennt. Herr <ich> hat bereits eine Wohnung angemietet und das Mietverhältnis über die Ehewohnung <ort> ist gekündigt. Dach Beendigung des Mietverhältnisses wird auch Frau <sie> aus der Wohnung ausziehen.

3. Elterliche Sorge <Kinde, *>
Die elterliche Sorge steht beiden Parteien gemeinsam zu. Diese gemeinsame elterliche Sorge soll auch nach der Trennung und auch nach einer Scheidung beibehalten werden. Die Eltern sind über die gemeinsame Elterliche Sorge belehrt.

4. Aufenthaltsbestimmungsrecht <Kind, *>
Das Aufenhatlsbestimmungsrecht über <Kind, *> soll der Mutter, <sie> zustehen.

5. Umgangsrecht
DAs Umgangsrecht des Herrn <ich> soll flexibel gestaltet sein. Auch über die folgenden Regelungen hinaus können einvernehmlich Änderungen rechtzeitig vereinbart werden.

Bis auf weiteres soll Herr <ich> das Umgangsrecht mit der Tochter <Kind, *> wie folgt ausüben:
Herr <ich> kann das <Kind> alle 2 Wochen jeweils Sa und So zu sich nehmen und zwar in der Zeit von 10:00 bis 18:00. Während der Zeit in der Frau <sie> ihre Ausbildung als <Beruf> fortsetzt, kann Herr <ich> das Umgangsrecht mit <Kind> wie folgt ausüben:
An Werktagen Di und Mi begibt sich Herr <ich> in die Ehewohnung (bis auf weiteres) und betreut das <Kind> und der Zeit von 19:00, bis zur Rückkehr von Frau <sie>. Gleiches gilt am Mi.
Bis auf weiteres soll das <Kind> derzeit noch nicht über Nacht in der Wohnung der Herrn <ich> verbringen, da die wohnlichen Vorraussetzungen noch nicht vorliegen. Die Regelung gilt vorläufig bis 30.11.2008.

6. Kindesunterhalt
Herr <ich> hat zu Händen <sie> folgenden monatlichen im Voraus fälligen Kindesunterhalt zu zahlen: Herr <ich> zahlt ab 1.10. 110,2% des Mindestunterhalts der Altersstufe 2 abzüglich hälftiges Kindergeld, für ein erstes Kind damit derzeit xxx,xx Euro. Herr <ich> übernimmt zusätzlich 50% von Hortkosten, Schulgeld und Elternanteil, derzeit xxx,xx Euro monatlich.

7. Trennungsunterhalt
Herr <ich> zahlt dann seine getrenntlebende Ehefrau <sie> eine monatlichen, monatlich vorauszahlbaren Trennungsunterhalt in Höhe von xxx,xx Euro fällig jeweils im Voraus. Die Unterhaltberechnung nach dem Gutdeutschprogramm vom 4.9.2008 ist beigefügt und ist Gegenstand der Vereinbarung. Bis 30.11.2008 übernimmt Herr <ich> zusätzlich 50% der Warmmiete.

8. Kindes und Ehegattenunterhalt

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kindes- und Ehegattenunterhalt am Januar 2009 neu zu berechnen ist. Ab diesem Zeitpunkt wird Herr <ich> die Steuerklasse 1 sowie 1,0 Kinderfreibetrag haben. Damit ergeben sich Änderungen der Unterhalts. Herr <ich> verpflichtet sich bis 31.12.2008 die gehaltsmitteilung für Dezember 2008 vorzulegen. Danach ist der Unterhalt für Januar 2009 unverzüglich zu berechne und mitzuteilen.

9. Kosten der Trennungsvereinbarung
Von den Kosten der Vereinbarung trägt jede Partei die Hälfte.

Datum

Unterschriften

Gruß Roman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 11:23
(@papi74)
Registriert

Hallo,

und den Spass hast du unterschrieben?

verpflichtet sich bis 31.12.2008 die gehaltsmitteilung für Dezember 2008 vorzulegen. Danach ist der Unterhalt für Januar 2009 unverzüglich zu berechne und mitzuteilen.

Bekommst du evtl. Weihnachtsgeld oder Prämien usw.? Wenn ja, dann wird das alles mal 12 mit in die Berechnung reinfließen.

Da es hier um eine Menge Geld geht...empfehle ich Dir einen eigenen Anwalt!!!

Bis auf weiteres soll das <Kind> derzeit noch nicht über Nacht in der Wohnung der Herrn <ich> verbringen, da die wohnlichen Vorraussetzungen noch nicht vorliegen. Die Regelung gilt vorläufig bis 30.11.2008.

Wer ist denn auf so einen Schwachsinn gekommen? Kinder brauchen Eltern...den sind die Wohnumstände besonders am Anfang egal...

Herr <ich> kann das <Kind> alle 2 Wochen jeweils Sa und So zu sich nehmen und zwar in der Zeit von 10:00 bis 18:00

Üblich ist in der Regel Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr

Herr <ich> übernimmt zusätzlich 50% von Hortkosten, Schulgeld und Elternanteil, derzeit xxx,xx Euro monatlich.

Wenn man(n) das freiwillig übernimmt...dann ist das gut...aber das auch schriftlich festzuzurren...ich weiß nicht.... schliesslich zahlst du KU.

Wieso steht zum Thema Auszug nichts bezüglich Renovierung und Mietkaution???

Naja...hoffen wir mal das Beste...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 11:46
(@rupa108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

sorry, trotzdem nochmal zu den Anwaltsgebühren....

Laut dem Prozesskostenrechner hier muss der RA ja einen Streitwert von rund 40000 Euro zugrunde gelegt haben.
Wie kommt der denn darauf? Wie berechnet sich denn der Steitwert in so einem Unterhaltsstreit?

Wenn der Vertrag ja eh nur für die nächsten 3 Monate gilt, wäre der Streitwert ja so um die 3000 Euro, da würden sich dann natürlich ganz anderen Gebühren ergeben.

Von welchem Steitwert muss ich den bei einer Unterhaltsverpflichtung von sagen wir mal 1000 Euro/monat ausgehen?

Gruß Roman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 11:48
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

manche KV sind möglicherweise mit der von Dir beschriebenen Zeiteinteilung bezüglich "Vater/Kind" zufrieden.

Ich persönlich halte die beschrieben Lösung für ein Desaster.

Wie siehst Du das ?

(völlig los gelöst von Geld-Themen)

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 12:08
 elwu
(@elwu)

Laut dem Prozesskostenrechner hier muss der RA ja einen Streitwert von rund 40000 Euro zugrunde gelegt haben.

Hallo,

das glaube ich nicht. Würdest du die Kostennote hier einstellen? Zu deinem Vergleich fällt mir gerade nichts ein. Sowas hätte ich im Leben nicht unterschrieben, vor allem das Ding mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 12:21
(@rupa108)
Schon was gesagt Registriert

@all
ja, bin ja mit der Sache auch total unzufrieden und ärgere mich darüber, dass ich das so unterschrieben habe, sonst würde ich das ja hier in der Ausführlichkeit nicht posten.

Ist aber nun mal jetzt so!

Die Frage ist halt, wie gehe ich damit jetzt um, bzw. wie verhindere ich, dass das noch weiter ausreist.

Also es geht um eine Unterhaltsforderung von EU: 806 und KU 278 monatlich

- Wie hoch kann der Anwalt denn dafür denn den Streitwert ansetzten?
- Wie kann ich mich denn Ende des Jahres am besten verhalten, wenn dann wieder ein Schreiben kommt, das verlangt, dass das alles neu aufgesetzt werden soll?

Das mit dem Umgangsrecht, stinkt mir auch ohne Ende, aber ich glaub aber, dass ich da am ehesten noch eine sinnvolle Vereinbarung hinbekomme. Bei solchen Fragen ist die Paartherapie immer sehr hilfreich gewesen. Ist warscheinlich so gekommen, weil jetzt Sommerferien waren und wir längere Zeit keine Sitzung hatten.

Gruß Roman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 12:54




(@rupa108)
Schon was gesagt Registriert

also ich hab jetzt noch das hier gefunden:

http://www.clevere-scheidung.de/online-scheidung/de/rvg.asp

Laut dieser Berechnung würde uns eine Scheidung rund 1600 Euro kosten. Ich versteh nicht wie der Anwalt für einen Trennungsvertrag auf 1200 pro Partei kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 13:06
(@lupuss)

Hallo rupa108,
der Streitwert in Unterhaltssachen bemisst sich nach der Jahressumme. Umgangssachen haben in der ersten Instanz einen Streitwert von 1.200 € (bin mir nicht ganz sicher).
Dazu kommt dann eine sogenannte Einigungsgebühr, da ja durch den Vertrag ein Gerichtsverfahren (zunächst) entfallen ist.
Details findest Du in der Rechnung des Anwalts. Möglicherweise hast du eine Honorarvereinbarung vorab unterschrieben, dann gelten andere Spielregeln.

Fazit: Die 1.200 Euro sind versenkt!
Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 13:44
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo lupuss,

Umgangssachen haben in der ersten Instanz einen Streitwert von 1.200 € (bin mir nicht ganz sicher).

Korrektur:

in der ersten Instanz innerhalb eines Scheidungsverbundverfahrens: 500€;
in der ersten Instanz als einzelnes (losgelöstes) Verfahren: 3000€.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 15:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich will dich ja eigentlich nicht noch weiter runter ziehen aber schlechter hätte ich das auch nicht hin bekommen.
So eine Ka*e.

Aus dem Ding musst du irgendwie wieder raus. Ich weiß bloß noch nicht wie.

Wenn eine Frau sowas unterschreiben würde, wäre das mit Sicherheit sittenwidrig, ein armes Hascherl so über den Tisch zu ziehen und damit ungültig. Aber du bist ja ein Mann!

Zum Glück ist wenigstens das ABR nicht mit so einem Vertrag übertragbar (glaube und hoffe ich zumindest).

Ob man den jetzt oder zu den genannten Terminen kündigen kann oder sonstwie, z.B.  durch Nichterfüllung  unwirksam
machen kann weiß ich auch nicht. Ich würds aber auf jeden Fall versuchen.

Gruss Beppo
Ich hoffe da haben unsere Spezialisten noch n Ausweg.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 17:30
(@rupa108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hmm ... bin jetzt auch irgendwie ratlos. Wie ist das denn, falls ich meine Frau davon überzeugen kann, dass das alles unfair ist und sie dem zustimmen würde. Wie löst man denn sowas wieder auf?

Am besten einen neuen Vertrag aufsetzten, der den alten ablöst?
Geht das auch ohne Anwalt, ich meine hat das dann die gleiche Rechtsgültigkeit?

Gruß Roman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 18:55
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

... falls ich meine Frau davon überzeugen kann, dass das alles unfair ist und sie dem zustimmen würde. ..

Soetwas ist hier in Deutschland in den letzten 1250 Jahren nicht geschehen.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 19:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn deine Frau sich darauf einlassen würde, könnte man den Vertrag (beide) schlicht zerreißen.
Aber warum sollte sie so blöd sein? Schließlich hat sie auch viel Geld dafür bezahlt. Sie wird sich ja nicht ohne Grund einen Anwalt gesucht haben und der macht seine Sache in ihrem Sinne ja auch sehr gut.

Für einen außergerichtlichen Vertrag braucht man keinen Anwalt. Bestenfalls einen Notar für bestimmte Dinge.

Ich bin ehrlich gesagt überfragt welche juristische Wirkung dieser Vertrag hat. Ich denke, keine all zu große.
Unterhalt muss z.B. tituliert werden. Das kann nur ein Notar, das JA oder ein Gericht.

Das ABR kann m.W. auch nicht außergerichtlich übertragen werden.

Und dass du deine Wohnung bei laufendem Mietvertrag verlassen musst, ist auch eher Fragwürdig.

Zumindest lieferst du aber dem Richter, im Falle einer Gerichtsverhandlung eine schöne Vorlage, wie er denn euren Fall entscheiden soll.

Wie du am besten raus kommst, habe ich, wie gesagt, noch keine Idee.

Ceterum Censeo, du solltest nicht ausziehen!

Beppo der ältere

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 19:06
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Beppo,

[Besserwissermodus]

Unterhalt muss z.B. tituliert werden. Das kann nur ein Notar, das JA oder ein Gericht.

Unterhalt muss nicht tituliert werden, er kann tituliert werden. Unterhalt kann auch "privatrechtlich" geregelt werden, sprich: Durch einen Vertrag zwischen den Eheleuten.

Dieser Vertrag kann dann z.B. über einen Notar tituliert werden. Mit der Titulierung unterwirft man sich der sofortigen Zwangsvollstreckung, was bei einem "normalen" Vertrag nicht der Fall ist.

Beim Kindesunterhalt kann der Betreuungselternteil eine Titulierung fordern. Dieser Aufforderung muss der Umgangs- und Zahlesel-Elternteil nachkommen.
Ob dies beim Ehegattenunterhalt auch so ist, weiß ich nicht.

[/Besserwissermodus]

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 19:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

Unterhalt muss nicht tituliert werden, er kann tituliert werden. Unterhalt kann auch "privatrechtlich" geregelt werden, sprich: Durch einen Vertrag zwischen den Eheleuten

das ist richtig - der betreuende Elternteil hat zwar ein Recht auf einen Titel, aber nicht die Pflicht, dieses Recht auch durchzusetzen. Ich selbst bin zu allen Zeiten drumrum gekommen - das war mir vor allem aus psychologischen Gründen wichtig: Es ist ein Unterschied, ob ich pünktlich und in der besprochenen Höhe Unterhalt zahle, weil ich das selbst so will oder ob irgendjemand denkt, ich würde damit nur unangenehmen Konsequenzen vorbeugen wollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 20:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klar, für meine älteste Tochter gibt es auch keinen Titel. Die Frage war aber, welche rechtliche Wirkung der Vertrag ohne Titulierung hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 20:26




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