Hallo,
ich bin neu hier und habe mich hier schon einmal etwas informiert -aber es sind immer noch Fragen offen.
So eine kleine Vorgeschichte: -meine Frau und ich haben uns im Sommer getrennt
- 4 kleine Kinder
- ich habe mein eigenes Haus - in dem wir jetzt noch zusammen wohnen ich unten - Sie oben
So wir möchten uns jetzt scheiden lassen und nun kommen die Fragen............................
1. Wie macht man das mit dem Trennungsjahr -muß man das beim Anwalt anmelden ab wann oder reicht eine Trennungsvereinbarung?
2. da meine Frau noch ein Jahr Mutterschutz hat muß ich Unterhalt Kinder + trennungsunterhalt bezahlen- wie rechnet man Miete + Nebenkosten am
besten ein(natural Unterhalt?)? -
3. wir haben uns auf ein gemeinsames Sorgerecht verständigt - muß man das über einen 'Anwalt absichern?
4. kann ich mich auch absichern das die Kinder-wenn meine KM auszieht- nicht zu weit wegziehen?
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen
Gruß
Frank
Moin Frank und Willkommen hier.
Kurz zu Deinen Fragen:
1. Trennungsjahrbeginn ist der Zeitpunkt, auf den ihr euch einigt. Erst wenn ihr euch darüber nicht einigt, braucht es letztendlich "Beweise", dass ihr getrennt gelebt/ gewirtschaftet habt, was uU sogar in einer Wohnung darstellbar wäre. Beachtet dabei auch die Steuerklassen!
2. Miete und NK muss KM aus dem ihr zur Verfügungstehenden Budget bezahlen. Insofern solltest Du mit ihr einen separaten Mietvertrag schließen, sodass ein Teil Deiner Unterhaltszahlungen wieder an Dich zurückfliessen.
3. da ihr verheiratet seid: für die ehelich geborenen Kinder: Nein, da braucht es auch keine Verständigung für! sollte es für gemeinsame Kinder aus der zeit vor Eurer Eheschließung anders sein, müsste sich hierzu noch mal jmd hier äußern!
4. wenn eure Aufteilung Dich als UmgangsET und die KM als BetreuungsET vorsieht, dann nein! Je mehr Du Dich in die Kinderbetreuung einbringst/ einbringen darfst, bis hin zu einem (gerichtlich nicht einklagbaren) Wechselmodell, desto schwerer wird es KM gemacht, spaeter wegzuziehen - sowohl moralisch ggü den Kindern, bzgl ihrer eigenen Organisation als auch falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt: Schafft sie eine größere Entfernung, gibt es vielleicht noch Möglichkeiten, sie an Umgangskosten, vielleicht sogar an den Zeiten für die Transfers zu beteiligen. aber von "absichern" würde ich hier nicht sprechen.
Wenn ich Deine Fragen 2 und 4 kombiniere, stellt sich mir die Frage, ob Du sie nicht mit einer attraktiv günstigen Miete vor Ort halten kannst. Ich meine, AE mit 4 Kids, da wird's uU am Wohnungsmarkt schon schwierig...
Gruß, toto
Hallo,
in Ergänzung zu Totos Nr. 3: für gemeinsame Kinder, die vor der Eheschließung geboren wurden, gilt ab der Eheschließung automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Frank,
auch wenn Eure Entscheidung ja schon ziemlich zemtiert aussieht. Wie schauts mit Eheberatung etc. aus? Daran mal gedacht oder probiert? Die Verantwortung für 4 Kinder wäre es mir doch wert.
Ergänzend zu den anderen guten Hinweisen:
zu 1: Spätenstens bei dem auf das Trennungsjahr zwingend erforderlichen Wechsel der Lohnsteuerklassen machst Du Deine Trennung auch "amtlich".
zu 2: das ist was für unsere Unterhaltsexperten. Hier musst Du dann konkrete Zahlen liefern.
zu 3: wurden denn alle Kinder in der Ehezeit geboren? Ansonsten wird Euch der Richter in der Verhandlung fragen, ob es beim jetztigen Zustand des Sorgerechts bleibt. Der Kontakt zu einem Anwalt ist zumindest für die Einreichung des Scheidungsantrages notwendig und die Betreuung in der Verhandlung. Es gibt hier auch die Möglichkeit zur einvernehmlichen Scheidung, die wir Dir hier auch erläutern können bei Bedarf. Spart viel Geld, Zeit und Nerven.
zu 4: Praktisch kannst Du sie nicht daran hindern. Ob sie allerdings mit 4 Kindern und der wahrscheinlich vor Ort befindlichen Unterstützung durch Eltern / Schwiegereltern / Freunden ausziehen möchte, kann hier keiner Vorhersagen. Wohnen die Eltern der Exe allerdings 500 Km weit weg (gerne auch im struturschwachen Gebiet in Ortsrandlage ohne ÖPNV-Anbindung) wäre das der Umzugs-Traum einer jeden Kindsbesitzerin und Du würdest ordentlich in die Röhre gucken. Gruß Ingo
Moin Ingo,
kleine Korrektur:
zu 3: wurden denn alle Kinder in der Ehezeit geboren? Ansonsten wird Euch der Richter in der Verhandlung fragen, ob es beim jetztigen Zustand des Sorgerechts bleibt.
der >>>§ 1626a BGB<<< sagt hier ganz klar:
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
Es gibt da kein "Sorgerecht zweiter Klasse", das bei Scheidung wieder "aberkannt" werden könnte, nur weil es bei der Geburt noch nicht bestand. Deshalb wird das Gericht auch nicht danach fragen.
Grüssles
Martin
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Hallo,
erstmal Danke für die vielen Antworten - das hat mir schon etwas geholfen
so meine Kinder sind alle in der Ehe geboren
@Ingo30 - wir haben uns schon vor mehreren Monaten getrennt -wir hatten eine schwerkranke Tochter in dieser zeit - und meine frau hat leider
jegliche Hilfe von psychologen bzw. eine Eheberatung abgelehnt.
Unterhalt: da mein gehalt + Kindergeld für die Unterhaltskosten nicht ausreicht- wie kann ich am besten die Miete + nebenkosten verrechnen
wenn ich einen Mietvertrag mache gilt das ja wieder als Einnahme und ich kann das Geld wieder als Unterhalt zurückgeben?
ich hab ihr jetzt einen günstigen Mietpreis vorgeschlagen damit wir beide davon etwas haben - kann das so machen ??
gruß
Frank