Scheidung schnellst...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Scheidung schnellst möglich vollenden ? Welche Änderungen nach der Scheidung ?

Seite 1 / 2
 
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen...

Ich habe folgende Frage

Trennungsjahr ist bei mir und EX nun schon lange rum. Im Moment ruht aber alles da wir beide froh sind das im Moment keine Anwaltsschreiben usw. hin und her gehen. Auch neue Unterhaltsberechnung fordert sie nicht obwohl 1 Jahre schon wieder rum ist.

Für mich stellt sich nun die Frage  : Scheidung so schnell wie möglich unter Dach und Fach bringen ? Oder es bei der Ruhe.. die ich im Moment sehr genieße belassen. Ich habe ein bißchen Angst den schlafenden Riesen zu wecken.

Ich zahle Unterhalt für beide Kinder ( 2 & 4 J ) nach Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt für die Ex da sie nicht arbeitet. Ich habe ein recht hohes Einkommen drücke also für sie sehr viel ab.

Muss bei einer Scheidung der Unterhalt neu berechnet werden ? Ich habe etwas Befürchtung das der Ehegattenunterhalt höher sein wird als der Trennungsunterhalt da mein Gehalt sich in in der Zeit nach der letzen Berechnung minimal erhöht hat.

Weiß im Moment nicht wirklich wie ich weiter vorgehen soll und wäre für ein paar Tipp sehr Dankbar !

Gruß
M

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2011 15:24
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hi DerM,

mach bitte einen eigenen Thread auf, da Du sonst den Thread hier zerfledderst.

Ganz kurz: Natürlich sollte die Scheidung so schnell wie möglich angegegangen werden. Erstens weil der Versorgungsausgleich weiter läuft und mit jedem Jahr warten wird natürlich auch der spätere Rentenausgleich hin zur Exe größer. Dazu kommen rechtliche Probleme. Was ist wenn die Exe wieder schwanger wird? Wenn Du oder sie neu heiraten wollt? Beende diesen Schwebezustand.

Gerade wenn ihr noch miteinander Reden könnt, biete ihr die kostengünstige und nervenschonende einvernehmliche Scheidung an. Macht eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der ihr auf Augenhöhe den nachehlichen Unterhalt regeln und auch befristen könnt. Gruß Ingo

Heißt einvernehmliche Scheidung das man dann zusammen zu dem gleichen Anwalt geht ?
Wir können miteinander reden aber ob Vertrauen da ist sowas zusammen durch zu führen wage ich ehr zu bezweifeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2011 15:26
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin DerM,

suche hier doch nach 'Scheidungsfolgenvereinbarung'.
Wenn bei euch alles gerade friedlich ist, heisst das nicht, das die Stimmung schnell kippen kann.
Diese scheinbar stabile Situation würde ich für gemeinsame Überlegungen nutzen, vor dem Scheidungsantrag mit einer Vereinbarung beim Notar (fast) alles zu regeln.
Auch wegen der Gerichtskosten ist das günstiger.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 15:35
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DerM,

ja, das könnte auch heißen nur ein Anwalt. Es spart Geld, verlangt aber natürlich auch Vertrauen vom Ex-Partner, hier nicht über den Tisch gezogen zu werden. Rechtlich ist es halt so, dass es den "gemeinsamen Anwalt" nicht gibt. Der Anwalt ist immer nur seinem Auftraggeber verpflichtet. Wenn Du als Auftraggeber jetzt die Marschrichtung "einvernehmliche Scheidung" vorgibtst, wird ein guter FamRecht-Anwalt, der nicht nur auf strittige Verfahren "scharf" ist, Dich hier ohne Probleme unterstützen.

Aus eigener Erfahrung habe ich hier sehr gute Erfahrung gemacht. Das Ganze geht aber nur mit einem Funken Restvertrauen in den Partner. Wenn muss alles für den Ex-Partner transparent gemacht werden. Das heisst er wird an den Schriftsätzen und Entwürfen beteiligt, kann diese in Ruhe alleine oder mit Dir prüfen (im Zweifel auch selber einen Anwalt dazu hinzuziehen) und dann - wichtigster Punkt aus meiner Sicht- wird das ganze beim Notar amtlich gemacht.

Denn spätestens beim Notar ist Schluss mit der Parteilichkeit. Der Notar ist unabhängig und wird beide Seiten über die Regelungen noch einmal aufklären. Im Vorfeld können hier auch Anwalt und Notar zusammenarbeiten und die Regelungen zur Scheidungsfolgevereinbarung miteianander abstimmen. Klar, das ist teurer als nur zum Notar zu gehen (was auch geht), aber gerade bei komplexen Regelungssachverhalten (Immobilie, Ausschluss Versorgungsausgleich, Gütertrennung) ist die Abstimmung im Vorfeld aus meiner Sicht sehr wertvoll. Endprodukt ist die amtliche Scheidungsfolgevereinbarung die Dein Anwalt dann mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreicht.

Danach habt ihr noch einen Gerichtstermin von 10 min Dauer. Bringt ihr für den Termin sogar 2 Anwälte mit, habt ihr innerhalb von 10 min eine saubere, rechtsgültige Scheidung, die nur ihr gestaltet habt. Den die Scheidungsfolgevereinbarung bindet das Gericht in seiner Entscheidung. Als Belohnung gibt es noch die hälftigen Gerichtsgebühren erstattet.

Wie gesagt, dass Ganze macht nur bei "schlauen" Partnern Sinn, die sich zumindest in diesem Punkt von der Emotionalität einer Trennung nicht blockieren lassen. Wer gleich der Meinung ist, der Partner fechtet im nächsten Monat die Regelung an, weil er sich über den Tisch gezogen fühlt oder weil er mit seiner Exe kein Wort mehr Reden kann, für den ist die einvernehmliche Scheidung nichts. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 15:36
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

vielen Dank für eure Antworten.

Wenn ich mir das so alles durchlese spricht vieles für so eine einvernehmliche Scheidung.
Die wichtigsten Sachen sind eigentlich alle geklärt wie z.b. :
- Hausrat
- Unterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Wohnung
- wir stimmen definitiv beide der Scheidung zu

Das alles ist klar und haben wir beide zugestimmt.

Scheidungsfolgenvereinbarung heißt also das man dort auch nochmal alles niederschreibt und das vom Notar absegnen lässt und dies dann mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreicht ?

Mir macht halt der Ehegattenunterhalt am meißten Sorge. ( wie immer das doofe Geld ).
Ich kann im Moment absolut nicht einschätzen wie der Unterhalt nach einer Neuberechnung jetzt ausfalle würde.

Könnte man in so eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch festhalten das der Ehegattenunterhalt dem gleichen entspricht wie der Trennungsunterhalt ohne alles neu berechnen zu lassen ?

Hinzu kommt das mein Sohn 2012 in den Kindergarten kommt. Würde also heißen das sie prinzipiell wieder halbtags arbeiten könnte.
Auch wenn es blöd klingt.. kann so etwas auch in eine Scheidungsvereinbahrung rein ? Also das die Mutter sich wenn Möglich um arbeit kümmert ?

Fragen über Fragen 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2011 15:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

erfahrungsgemäss ist der nacheheliche Unterhalt niedriger als der TU, weil dann einige Schutzmechanismen nicht mehr greifen. Und tatsächlich ändert sich mit dem KiGa-Besuch Deines Jüngsten etwas in der Richtung, dass Deine DEF zumindest stundenweise arbeiten kann. Ob sie es tut, ob sie gleich einen passenden Job findet, ob ihr eingällt, dass Eure Kinder Muddi trotzdem rund um die Uhr brauchen, ob sie plötzlich "Rücken" bekommt, ob ihr jemand flüstert, sie müsse das gar nicht - niemand hier weiss es.

Wärt Ihr noch verheiratet, hättest Du in etwa dasselbe Problem; hauptsächlicher finanzieller Unterschied: Du müsstest nicht zwei Hausstände finanzieren, sondern nur einen. Aber die Entscheidung "Muddi bleibt wegen der Kinder zuhause" wird eben auch nachehelich erst einmal fortgeschrieben. Die Einverdiener-(Nach-)Ehe muss man sich leisten können.

Vielleicht stellst Du mal die relevanten Zahlen hier ein; dann können die Unterhaltscracks mal rechnen, was Dich erwartet. Erfahrungsgemäss lohnt es sich jedenfalls nicht, eine Scheidung zu verzögern; billiger wird's nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 16:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus DerM!

Hinzu kommt das mein Sohn 2012 in den Kindergarten kommt. Würde also heißen das sie prinzipiell wieder halbtags arbeiten könnte.
Auch wenn es blöd klingt.. kann so etwas auch in eine Scheidungsvereinbahrung rein ? Also das die Mutter sich wenn Möglich um arbeit kümmert ?

Klar kann sowas mit rein, z.B. dass Du in den drei KiGa-Jahren den Eu jählich senkst und die EU-Zahlung mit Eintritt in die Schule ganz eingestellt wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 16:17
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

nun ja, die Mutter sagt jetzt schon das sie sich psychisch noch nicht in der Lage dazu fühlt arbeiten zu gehen.
Von daher wird sie sicherlich nicht von sich aus so etwas in eine Scheidungsvereinbahrung mit rein nehmen....

Ich werde bei unserem nächsten Gespräch vorsichtig so etwas mal andeuten und schauen was sie davon hält. Also generell das Thema einvernehmliche Scheidung.

Ich denke aber das ich um ein Beratungsgespräch bei meiner Anwältin nicht drum rum kommen werde. Gerade wenn es um das Thema Ehegattenunterhalt geht.

Wie genau läuft das eigentlich ab mit Arbeitssuche der Mutter ? Wie gesagt Sohn wird 2012  3 und kommt in die Kita.
Muss ich sie dann schriftlich auffordern bitte schau dich nach Arbeit um ? Oder wie macht man sowas taktisch am klügsten ?

Einfach nur rum sitzen und hoffen das sie von alleine sich was sucht wäre doch nicht sonderlich erfolgreich oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2011 16:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DerM,

Hinzu kommt das mein Sohn 2012 in den Kindergarten kommt. Würde also heißen das sie prinzipiell wieder halbtags arbeiten könnte.
Auch wenn es blöd klingt.. kann so etwas auch in eine Scheidungsvereinbahrung rein ? Also das die Mutter sich wenn Möglich um arbeit kümmert

natürlich, gerade solche Regelungen gehören mit in die notarielle Scheidungsfolgevereinbarung. Hier ist auch wieder das Zusammenspiel mit dem Anwalt von Bedeutung, damit dort (oder mit den Zahlen von unseren Unterhaltscracks) eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. Und ja, natürlich ist auch der Kiga-Besuch oder die Betreuung durch eine Tagesmutter wichtiger Bestandteil des Vertrages, da so auch für die KM die Möglichkeit und auch Verpflichtung aufgezeigt wird, wieder zurück in die Selbstständigkeit zu kommen.

Da Du nach Deiner Aussage "gut" verdienst, bietet sich auch durchaus an, eine Befristung einzubauen z.b. auch auf das Alter des Kindes gesehen oder ab Besuch KIGA um der KM bis dahin einen sicheren und auch großzügigen Unterhalt zu gewähren. So kann sie in Ruhe ihre Arbeit suchen bzw. aufnehmen bzw. erweitern, um dann wieder finanz. Unabhängig zu sein. Auch wenn das Ganze etwas nach "freikaufen" klingt - jeder muss in dem Verfahren etwas "anbieten", um dem Gegenüber auf Augenhöhe begegnen zu können. Danach ist aber auch alles geklärt - es gibt, bei sauberer Ausgestaltung, keine relevanten Streitpunkte mehr. Ein großer Vorteil aus meiner Sicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 16:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch mal grob zum Ablauf aus meiner Erfahrung.

- Vorfühlen, ob Exe willens und bereit für einvernehmliche Scheidung ist. Postive Aspekte aufzeigen: Rechtssicherheit für beide Seiten, Verbindliche Klärung der finanziellen Punkte, Keine Streitpunkte offen.
Wenn Du es Dir Leisten kannst, würde ich Dir ausserdem empfehlen, dass KOMPLETTE Verfahren incl. Anwalt und Notar vollständig selber zu tragen. So enstehen der KM keinerlei Kosten für die Scheidung. Dies kann ebenfalls eine Motivation sein.

Einzelgespräch mit Deiner Anwältin zum Thema "einvernehmliche Scheidung" mit notarieller Scheidungsfolgevereinbarung.

Ausarbeitung Scheidungsfolgevereinbarung.

Durchsprechen mit der KM, vielleicht auch im gemeinsamen Gespräch mit der Anwältin (Transparenz).

Einbau von Änderungswünschen, Prüfung.

Anschließend Kontaktphase Anwalt - Notar incl. Abstimmung zwischen den beiden.

Notartermin zur Beurkundung.

Einreichung Scheidung incl. Urkunde durch Anwalt

Scheidungstermin. Durchführung in 10 min. Sofort rechtskräftig mit 2 Anwälten. Bei einem Anwalt noch 1 Monat Wiederspruchsfrist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 16:43




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu Ingo: Bei manchen Ex-Frauen, die sich gedanklich bereits bequem im einem Gebäude namens "herrlich - ich muss nicht arbeiten gehen und bekomme trotzdem jeden Monat Geld" eingerichtet haben, kann auch ein sorgenvoller Einwurf hilfreich sein, der beispielsweise lauten könnte "willst Du statt wirtschaftlicher Eigenständigkeit und den sozialen Kontakten, die die Arbeitswelt bietet, wirklich lieber jeden Monatsanfang angstvoll auf Deine Kontoauszüge warten? Ein Auto- oder Arbeitsunfall oder eine Erkrankung von mir genügt - und schon stürzt Du pfeilgerade ab in Hartz4..."

Grüssles
Martin
(dessen Ex die obige Vorstellung "damals" überhaupt nicht behagte...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 16:50
(@ich-habe-angst)

nun ja, die Mutter sagt jetzt schon das sie sich psychisch noch nicht in der Lage dazu fühlt arbeiten zu gehen.

Warum bietest Du der bedauernswerten KM nicht endlich mal an, sie ein wenig zu entlasten ?
Wenn die Kinder öfters bei dir wären, dann wäre sie doch entlastet.
Dann wären auch ihre psychischen Probleme endlich mal in Ruhe behandelbar.
Ist sie denn mit ihren Problemen überhaupt in der Lage, die Kinder zu versorgen ?
Wären die Kinder unter diesen Umständen nicht ohnehin besser beim KV oder im Kinderheim ?

Wenn die KM jetzt nicht kurzfristig (bevor der Kindergarten beginnt !) etwas in beruflicher Richtung aktiv anpeilt, dann wird es für dich auf jeden Fall ganz übel.

Und du hoffst auf einen gemeinsamen Anwalt ?
Sorry, aber da sollten einige Alarmglocken sehr laut los läuten ...

Wie lauten denn die finanziellen Zahlen bei euch ?
Wie lautet die Umgangsregelung ?
Wie sehen deine Arbeitszeiten aus ?
Teilzeit ab 01/12 möglich ?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2011 00:53
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum bietest Du der bedauernswerten KM nicht endlich mal an, sie ein wenig zu entlasten ?
Wenn die Kinder öfters bei dir wären, dann wäre sie doch entlastet.
...
Wie sehen deine Arbeitszeiten aus ?
Teilzeit ab 01/12 möglich ?

Hi derM,

was ich-habe-angst hier vorschlägt, kling wie eine ziemlich gute Idee.
Auch wenn ich nicht gleich das Kinderheim ins Gespräch bringen würde.  😉

Kannst du das zweijährige Kind denn betreuen bzw. eine Betreuung gemeinsam mit deiner getrennt lebenden Ehefrau organisieren, damit die Mutter arbeiten gehen kann, wenn das vierjährige im KiGa ist?

Wenn sie will. Mit einem Kind unter drei wird selbst eine ALG2-Empfängerin nicht in den Arbeitsmarkt gedrängt. Der sich - offen gesprochen - auch nicht gerade um Mütter von Kleinkindern bzw. mehr als einem Kind reißt. Weder um verheiratete Mütter noch um AE.

Wenn du als Vater für die Betreuung der beiden Kleinen vor und nach dem Kindergarten bzw. später der Schule ebenso wie die Mutter verlässlich einstehen kannst, kann die KM in künftigen Bewerbungsgesprächen sehr viel sicherer auftreten.

Dass sie nach zwei Geburten im Abstand von zwei Jahren und einer Trennung gleich im Anschluss (du schreibst, euer Trennungsjahr sei um) mit zwei so kleinen Kindern ganztags ohne KiGa und ohne Partner psychisch auf dem Zahnfleisch geht, kann jeder nachempfinden, der nur eine der drei Situationen kennt.

Eine Arbeit außer Haus kann - auch wenn es absurd scheint - entlastend wirken.
Nicht nur finanziell, auch emotional.

Das gilt aber nur, wenn die Betreuung der Kinder von beiden Eltern und weiteren Vertrauenspersonen verlässlich geregelt wird. Unterstützung duch hilfsbereite Nachbarn, rüstige Großeltern, Freunde und Eltern von Freunden der Kinder sind für berufstätige Eltern neben Kindertageseinrichtungen unerlässlich - ganz unabhängig davon, ob sie sich in einem oder zwei Haushalten mit Kindern und zwei Arbeitgebern organisieren wollen.

Es ist möglich, das hinzubekommen. Aber nur, wenn ihr beide es wollt und darüber miteinander verlässliche Vereinbarungen treffen könnt.

Was wäre für dich so tragisch an einer korrekten - d.h. deinem tatsächlichen  Einkommen angepassten Unterhaltsberechnung? Da du hier versuchst zu mauscheln, ist es mit dem Vertrauen zwischen deiner Frau und dir wahrscheinlich nicht gut bestellt. Unter solchen Umständen könnte es schwierig werden, sie davon zu überzeugen, dass sie sich bei der Kinderbetreuung auf dich verlassen kann.

Letzten Endes könnt nur ihr beide dazu Lösungen finden.

Meine Erfahrung ist: So etwas ist möglich, wenn beiden Eltern das Wohl der Kinder und das des anderen Elternteils immer noch am Herzen liegt. Auch wenn die Liebesbeziehung zu Ende ist. Wenn ihr nur noch streitet und jeder geringfügige Anlass Auslöser für weitere verletzende Streitigkeiten bietet, sehe ich wenig Aussichten für eine außergerichtlich fair und strittig ausgehandelte einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung.

Hier im Forum findest du Beispiele für jede denkbare Variante mehr oder minder passender Auseinandersetzungen. Mit Anwälten und Gerichten wird jede Auseinandersetzung in der Regel teurer. Für eine rechtskräftige Scheidung sind beide unverzichtbar. Für alles andere ist eine außergerichtliche Lösung - soweit sie menschlich realistisch erscheint - normalerweise günstiger.  Getrennt lebende Paare, die das allein zu zweit nicht schaffen - was sehr wahrscheinlich ist, weil ja sonst die Ehe vermutlich gar nicht erst gescheitert wäre - können Mediatoren zu Rate ziehen. 

Wer nur wenig Geld und mehr Zeit hat, kann auch bei sozialen Trägern ähnliche Angebote finden. Mehr Zeit braucht man dort, weil die Wartelisten sehr lang sind.

So oder so bleibt es eure Entscheidung, wie ihr künftig miteinander umgehen wollt. Diese Entscheidung trefft ihr in jeder Minute neu, in der ihr etwas tut oder lasst, dass die Kinder und/oder den getrennt lebenden Ehepartner mit betrifft. Mit einem zwei- und einem vierjährigen Kind liegen - mit oder ohne Ehe - noch viel Jahre gemeinamer Aufgaben vor auch.

Du hast dich entschieden, dein neues Gehalt zu verheimlichen. Das mag aus deiner Sicht legitim sein, spricht aber nicht unbedingt für deine faire Haltung in den kommenden Auseinandersetzungen. Was dich dazu bewegt, deiner Frau zu misstrauen, weißt du besser als jeder andere. Du hast schließlich mit ihr zusammengelebt, sie geheiratet und zwei Kinder mit ihr in die Welt gesetzt. Dementsprechend kannst auch nur du abschätzen, wie euer künftiges Verhältnis sein wird. 

Es gibt Menschen, die man nicht früh und scharf genug in ihre Grenzen weisen kann. Weil sie jedes Nachgeben als Schwäche und jede Schwäche als Einladung zum Angriff wahrnehmen. Es gibt andere, mit denen man auch in harten Verhandlungen noch Respekt und Achtung teilt.

Wie du deine Frau einschätzt - und wie deine Frau dich einschätzt - hängt davon ab, wie ihr in jeder einzelnen Situation miteinander umgeht.

Ihr habt die Wahl.

Die besten Wünsche für dich und deine Famile und ganz besonders für eure beiden Kleinen von
🙂  Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2011 12:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo M.,

ich würde nach der Methode "wer fragt, der führt" erst mal ermitteln, wie sie sich das in der Folgezeit vorstellt. Daran kannst Du dann nämlich Deine Taktik ausrichten. Es bringt nichts, wenn Du ihr eine Modell auf den Tisch bringst und sie sich dann überrumpelt fühlt und blockt. Wenn ihre Vorstellung sehr heftig ist, dann würde ich das erst mal nur zur Kenntnis nehmen und sollte sie eine Reaktion erfragen sagen "Ich denke drüber nach!".

Erst dann würde ich meine eigene Strategie darauf abstimmen. Wenn sie bspw. Arbeit bis Schuleintritt komplett ablehnt (dann wird sie es danach garantiert ebenfalls tun!), würde ich ihr in einem späteren Gespräch anbieten: Okay, während der Kitazeit zahle ich Dir im ersten Jahr x, im zweiten y und im dritten z, aber wenn das jüngste Kind 6 Jahre alt ist, stelle ich den Unterhalt komplett ein.

Nur als Beispiel. Sie sollte das Gefühl haben, dass Du ihre Vorstellung aufgenommen und nach Deinem Dafürhalten modifiziert hast (was auch nicht unbedingt ihren Gusto treffen muss), aber nicht mit Deiner Finanzierungsplanung "ihr" Leben bestimmst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2011 13:08
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung dazu ist natürlich auch eine Arbeitsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt mögich. Und hier spricht niemand davon, die KM gleich in eine 40 Stunden Vollzeitwoche zu schicken, sondern als "Anböschung" vielleicht zunächst auf 400 Euro-Basis, über Midi-Job und dann studenmäßig langsam hoch zur Teilzeitstelle.

Wie schon von den anderen richtig gesagt, wirkt hier Arbeit auch "entlastend" vom Alltag. Da bei Dir auch das finanzielle nicht so eng liegt, kann auch hier mit Hilfe einer guten Tagesmutter Betreuungszeit so bereit gestellt werden, dass eine Arbeitsaufnahme ohne Probleme möglich ist. Auch das sind alles Punkte, die in einer guten Vereinbarung mit aufgenommen werden können. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2011 15:21
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

hallo zusammen...

danke für eure Antworten und Meinungen..

@ ich-habe-angst
Das Thema Entlasstung der KM gerade bei ihrem psychischen Problemen habe mehr als oft ins Spiel gebracht. Leider hat es weder bei Gericht, Verfahrensbeistand oder JA nur im Ansatz gezogen.
Ich zahle für die KM momentan 690 € Trennungsunterhalt monatlich. Errechnet von ihrem Anwalt und von meinem Anwalt passend gegengerechnet. Für die Kinder jeh 256 nach D-Tabelle.
Umgang habe ich jedes 2te WE zusätzlich 1 mal in der Woche nachmittags und 1 mal im Monat zusätzlich einen Montag. Umgangsregelung wurde als Vergleich vom Familiengericht beschlossen.

Meine Erfahrung ist: So etwas ist möglich, wenn beiden Eltern das Wohl der Kinder und das des anderen Elternteils immer noch am Herzen liegt. Auch wenn die Liebesbeziehung zu Ende ist. Wenn ihr nur noch streitet und jeder geringfügige Anlass Auslöser für weitere verletzende Streitigkeiten bietet, sehe ich wenig Aussichten für eine außergerichtlich fair und strittig ausgehandelte einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung.

Wie beide liegen uns noch sehr am Herzen... Streit gibt es im Moment eigentlich nicht und wir wollen beide definitiv nur das Beste für unsere Kinder. Leider war die Art und Weise unsere Trennung sehr krass und das Vertrauen beiderseits war vollkommen zerstört. Dieses Vertrauen versuchen wir momentan wieder auf zu bauen was leider sehr schleppend gelingt weil das Mißtrauen noch sehr groß ist.
Falls Interesse besteht kann man meine Geschichte hier nochmal nach lesen :  http://www.vatersein.de/Forum-topic-21479.html

Ich habe ihr heute mal angedeutet das ich ein Gespräch mit ihr führen möchte zum Thema Scheidung und sie mir sagen soll wann sie mal Zeit und Ruhe dafür hat. Das einzige was ich weiß ist das sie die Scheidung so lange wie möglich nach hinten hinauszögern möchte.
Zeitgleich habe ich mir auch Anfang nächsten Jahres ein Termin bei meinem Anwalt gemacht um mir seine Meinung mal an zu hören zu dem Thema Scheidungsfolgenvereinbarung.

LG
M

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2011 20:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DerM,

Wie beide liegen uns noch sehr am Herzen...

Ganz ehrlich: Du musst Dir erstmal selber klar werden, was Du möchtest. Martin hat mal das schöne Beispiel mit dem Teller, der runtergefallen ist, gebracht. Find ich sehr passend. Denn Du kannst den Teller gerne kleben - Du wirst aber immer die Risse sehen. Und genau dass trifft auf eine Beziehung auch zu.

Sprich: Mach nen sauberen Cut. Alles andere bringt nix. Und "eine Scheidung hinauszögern" auch nichts. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2011 20:55
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe nächste Woche Anwaltstermin zum Thema einvernehmliche Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Ex ist interessiert und gewillt alles so unkompliziert wie möglich über die Reihe zu bekommen. Von daher mache ich mir etwas Hoffnung das es so vielleicht klappt bei uns.

Ich gehe gerade so einige Theorien durch und habe dazu mal eine Frage :

Zum Thema Unterhalt.
Angenommen wir nehmen in die Scheidungsfolgenvereinbarung mit rein das ich ihr den bißlange gezahlten Trennungsunterhalt bis zum 3ten Lebensjahr unseres jüngsten Kindes zahle.
Nun ist dieser Zeitpunkt gekommen, Sohn ist 3, ich zahle kein Unterhalt mehr an sie wegen der Scheidungsfolgenvereinbarung.
Sie hat aber immer noch keinen Job und es sieht auch nicht so aus das sie einen bekommt.

Was ist dann ? Kann sie dann trotz der Scheidungsfolgenvereinbarung weiter Unterhalt verlangen ? Oder bin ich dann komplett raus und der Staat muss für sie zahlen ?
Ich meine nur den Unterhalt für sie. Nicht den für die Kinder.

Gruß
M

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2012 12:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin M,

Was ist dann ? Kann sie dann trotz der Scheidungsfolgenvereinbarung weiter Unterhalt verlangen ? Oder bin ich dann komplett raus und der Staat muss für sie zahlen ?

das würde nicht funktionieren, denn das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter; in diesem Fall der Allgemeinheit. So "schlau", die eigene Unterhaltspflicht mal eben per Vertrag auf den Steuerzahler zu verlagern, wären sicher Tausende, wenn es diese Möglichkeit gäbe.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Unterhaltsverzicht entfaltet ihre Wirkung nur dann, wenn Deine Ex sich selbst unterhalten kann und nicht in öffentliche Töpfe greifen muss. Ansonsten wird die ARGE Deiner Ex-Frau - zu Recht - nahelegen, Dich auf nachehelichen Unterhalt zu verklagen. Und diese Klage hätte auch Erfolg.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 13:47
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

alles klar verstanden.
Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2012 14:14




Seite 1 / 2