Hallo,
wegen der Scheidung habe ich nächste Woche meinen ersten Termin beim RA.
Mit der Trennung hatten wir eine Folgevereinbarung notariell aufsetzen
lassen. Durch veränderte Einkommen (Wechsel der Steuerklassen etc.)
entspricht das Einkommen und die Unterhaltsleistungen nicht mehr den
Verhältnissen lt. Folgevereinbarung.
Da eine einvernehmliche Scheidung grundsätzlich ja (relativ) günstig ist,
fragen wir uns, ob für zusätzliche Dienste wie z.B. Neuberechnung und
Neufestlegung des Unterhalts auch zusätzliche Gebühren anfallen. Bislang
haben wir uns in der Richtung immer geeinigt.
Oder werden von der Folgevereinbarung abweichende Punkte dem Streitwert
zugeschlagen?
Wie ist das mit dem Versorgungsausgleich? Sollte der vor der Verhandlung
geregelt sein oder gilt es nachwievor, dass ein bei der Verhandlung
anwesender RA hierfür hinzugezogen werden darf? Macht es finanziell einen
Unterschied, ob der Versorgungsausgleich vorher oder nach der Scheidung
abgewickelt wird?
Danke für Infos
Hallo,
zum Versorgungsausgleich.
Der wird ja nicht von den RA durchgeführt, sondern vom Gericht.
Nach Scheidungsantrag bei Gericht wird der Rentenversicherungsträger vom Gericht aufgefordert, den Versicherten die Bögen zur Ermittlung der Rentenanwartschaften zu senden.
Der Versicherte füllt die Bögen dann aus und schickt sie zurück.
Das Gericht bekommt die dann zugestellt und es wird dann die Differenz der beiden Ehepartner ermittelt und vom Gericht festgesetzt.
Das wird dann bei der Scheidung mitgeteilt, um wieviel Rentenanwartschaftspunkte es sich handelt.
Ein Anwalt braucht man dafür nicht.
Gruß
Melly
Ja... das kenne ich. Also kostet nix extra, zögert aber den Verhandlungstermin hinaus...? Ist halt die Frage, wie lange das mit dem Ausrechnen dauert.
Hallo Herforder,
natürlich wird das Gericht den Versorgungsausgleich mit in die Gerichtskosten packen.
Ist aber nicht die Welt.
Naja ob sich das Ausrechnen verzögert oder nicht, hängt von Euch ab.
Ihr müßt halt schnell alle unterlagen, die der Rentenversicherungsträger braucht zusammen suchen.
Fehlzeiten müssen begründet werden etc.
Kleiner Rat.. laßt euch nen Termin beim Rentenversicherungsträger BFA/LVA geben, die machen dann mit Dir/Euch die Bearbeitung und Ausfüllen der Bögen und sagen auch gleich, wo Fehlzeiten sind.
Das geht dann fix.
Sobald die Bögen bei dem Rentenversicherungsträger sind, wertet der die aus und schickt die sofort ans Gericht.
Dann geht das seinenLauf...wie halt die Richter da Zeit haben.
Abspalten wird das ein Richter so schnell nicht, noch dazu wo das erhebliche Mehrkosten sind.
Eine Scheidung dauert halt seine Zeit.
Es kann gut möglich sein, daß alles fertig vorm richter liegt, der aber soviele Scheidungen am Laufen hat, daß der Gerichtstermin noch immer 6 Monate dauert.
Mal als Vergleich...bei meiner Scheidung war alles perfekt, trotzdem hat der Termin gut 9 Monate nach Antrag erst stattgefunden.
Bei meinem jetzigen Mann hats noch länger gedauert, obwohl beim Richter alles vorlag.
Die hatten halt einen Enpaß.
Gruß
Melly