Scheidung und Vater...
 
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Scheidung und Vaterschaftsanfechtung ??

 
(@spredy)
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Hallo Forummitglieder !

ich werde erst mal meine Geschichte erzählen und danach die fragen stellen

alsoooo

ich bin mit meiner frau seit ca. 14 jahren zusammen mit ein par unterbrechungen
vor ca 5 jahren waren wir auch getrennt und sie hatte einen freund aber mit dem lief es nicht so gut,
wir beide verstanden uns gut und hatten auch geschlechtsverkehr ,
dann kam sie auf einmal an und sagte sie sei schwanger und sagte es sei von mir
ich glaubte ihr damals ,weil sie mir sagte das sie zu dem zeitpunkt mit dem anderen keinen sexuelen kontakt hat
wir sind dann damals wieder zusammengezogen und unser sohn wurde gebohren und vor ca 3 jahren haben wir geheiratet
sie war in diesen 3 jahren leider nicht die treueste und ich beschloss mir eine wohnung zu suchen und mich zu trennen

sooooo das ist die vorgeschichte,wir leben jetzt ca ein halbes jahr getrennt und wir sind uns auch einig das wir uns scheiden lassen wollen,
ich habe vor ca 1 monat einen vaterschafttest machen lassen und da stellt sich raus das ich nicht der Vater von meinem fast 5 jährigem sohn bin ,
die mutter weiss nichts von dem test
wir kommen gut mit einander aus aber seit dem ich weiss das ich nicht der biologische vater bin,zährt das etwas an meinem nerven
wir bzw ich haben noch keine scheidung eingereicht
wie gehe ich jetzt am besten vor?
wie komme ich am kostengünstigstem weg,weil ich ja auch nicht zahlen will,für ein kuckucksei
ob sie damals mich belogen hat ist erst mal dahingestellt

gebt mir mal bitte ein paar tips

mfg spredy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2006 18:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Spredy,

erstmal herzlich willkommen hier.

Au weia, blöde Situation. Zur Anfeschtung einer Vaterschft gibt es eine 2-Jahresfreist, die ab dem zeitpunkt zu laufen beginnt, ab dem du Zweifel an der Vaterschaft für das Kind hast.

Ein privater Vaterschaftstest bringt dir zwar Gewissheit, aber für das Gericht ist er irrelevant (ohne das Wissen bzw. das Ja der KM bewegst du dich auch auf rechtlich dünnem Eis). Er wird als Begründung für eine Anfechtungsklage nicht anerkannt. Irrsinnig, aber es ist so.

Da du bereits zu Zeiten der Schwangerschaft vom Fremdgehen wußtest bzw. ihr sogar in der empfängsnisrelevanten Zeit getrennt ward, dürfte es sehr schwer sein nachzuweisen das du erst jetzt Zweifel bekommen hast. Klar du hast ihr damals geglaubt, aber ein Gericht wird wohl sagen, das Zweifel angebracht waren, du ihnen nur nicht nachgehen woltlest und nun im Zuge einer Scheidung "Geld" sparen willst. Hört sich böse an und ist sicher nicht meine persönliche Meinung.

Leider sehe ich da ziemlich weng Chancen für eine Anfechtung. Anfechten könnte dein Sohn, wenn er 18 ist. Dann könnte bei Feststellung deiner Nicht-Vaterschaft und Feststellung der eigentlichen Vatershaft der gezahlte KU von dir vom richtigen Vater auf dem Zivielwege zurückgefordert werden. Hilft wohl aber auch nur wenig, selbst wenn es gelingt.

Anfechten könnte natürlich rein theoretisch auch die Mutter, aber die wird wohl noch viel weniger beweisen können warum ihr erst jetzt Zweifel kommen, so sie überhaupt anfechten wollte...

Am besten wäre es, wenn du dich mit einem Anwalt berätst und ihn fragst, vielelicht gibts ja den einen oder anderen Kniff...

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 19:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ihr befindet euch in Trennung. Da rutschen einem gelegentlich Worte raus, die man unter normalen Umständen niemals gesagt hätte. Ich könnte mir vorstellen, deiner Ex passierte das auch und anl. eines solchen schwachen Momentes hatte sie dir eben an den Kopf geworfen, das Kind ist nicht von dir.

Also reichst du deswegen Vaterschaftsanfechtungsklage ein.

Dass im Verlauf des nun anstehenden Verfahrens deine Ex das abstreiten wird, ist verständlich, jedoch wird es nicht helfen.

Das wäre meine Idee, auf der basierend du dir anwaltlichen Rat einholen solltest.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 21:19