Hallo an die geneigten Leser und Leserinnen,
bin schon eine Weile Gast hier in diesem hilfreichen Forum und hoffe daher auch diesmal um den ein oder anderen Fingerzeig.
Diese Woche steht ein seit mehr als 2 Monaten bekannter Gerichtstermin um KU an. Seit August zahle ich aufgrund Berechnung RAin EX und Gegenprüfung eigener Anwalt 314 Euronen, mit Titel und allem Klimbim. Dann hat die Gegenseite gemerkt, es könnte doch noch mehr drin sein und hat Klage erhoben.
Gestern, am Montag ruft Sie meinen Anwalt an und erkundigt sich, ob wir nicht in dem Termin auch die Scheidung "durchziehen" können. Mein RA sieht keine juristischen Nachteile eher einen Vorteil, weil nachehelicher Unterhalt anders aussieht als Trennungsunterhalt. Scheidungsantrag wurde im Sommer 2008 gestellt, nach Ablauf des Trennungsjahres. Rentengeschichte ist geklärt, aber noch nicht berechnet vom Gericht. Genaue Prüfung der Angaben meiner Ex ist bisher nicht erfolgt.
Zwei Dinge machen mich misstrauisch. Erstens der sehr überraschende Wunsch nach Scheidung, wie aus heiterem Himmel. Dann weiß ich, die gegnerische RA macht nichts ohne Berechnung und Hintergedanken.
NUn brauchen wir nicht spekulieren, was dahinter steckt, das ist vertane Zeit. Vielleicht nur eine emotionale Komponente, vor Weihnachten "frei" sein. Will auch nicht verhehlen, daß mich diese "Attacke" stört, mal wieder ist die Gegenseite mit einem geschickten Schachzug in der Lage, mich in die Ecke zu drängen und zum Handeln zu zwingen.
Dabei gibt es noch eine Reihe von finanziellen Fragen, die nicht geklärt sind. Gemeinsame Darlehen und Haftentlassung für Immobilienfinanzierung. Forderungen meinerseits aus rückständigem KU und aus von mir gezahlten gemeinsamen Schulden.
Nun meine Frage(n):
1) Welche Nachteile habe ich, wenn ich dem Wunsch nach Verhandlung über die Scheidung zustimme? Welche "Rechte" werden mir abgeschnitten?
2) Wie kann ich den Wunsch elegant und konstruktiv kontern und mindestens erstmal verzögern, um eigene Argumente pro Scheidung aufzubauen.
3) Welche Vorteile bringt mir die Scheidung und besonders dies Hau-Ruck-Verfahren?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Kleiner LG
der von "Madame" mal wieder auf dem falschen Fuß erwischt wird.
Moin Kleiner LG,
Du erwägst nur negative Momente und Berechnung zu Deinen Ungunsten für die Vorgehensweise Deiner Ex. Nimm doch mal ein paar andere denkbare dazu:
- Deine Ex hat den Rosenkrieg jetzt ebenfalls satt
- Deine Ex ist frisch verliebt und möchte ihre Altlasten jetzt schnellstmöglich loswerden
- Deine Ex möchte ist längst verliebt und will demnächst wieder heiraten
- Deine Ex ist schwanger
- etc.
Nachteile erwachsen Dir aus einer schnellen Scheidung nicht. Vorsichtig wäre ich lediglich bei Unterhaltsfragen: Wenn Du Dich per Scheidungsfolgenvergleich beispielsweise auf einen Dir angemessenen Betrag verpflichtest und keine passenden "Ausgangstüren" einbaust, kann Deine Ex am Tag der Scheidung mit einem neuen Partner zusammenziehen - und Du finanzierst das neue Glück mit.
Dass Dich der Wunsch nach einer schnellen Scheidung jetzt stört, ist schon irgendwie verwunderlich. Es sei denn, Du hättest den insgeheimen, masochistischen Wunsch, sie könne es sich nochmal anders überlegen und Dich wiederhaben wollen...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Mon brille007,
die Motive für das Begehren nach einer schnellen, vor allem überraschenden Scheidung hast Du gut erfasst; denke ich mir ja auch so. Ist mir eigentlich auch schnurz, mich stört die kurze Zeit bis zum Termin und die Endgültigkeit der dort getroffenen Vereinbarungen, für die ich gern etwas gründlicher nachdenken möchte.
Wie geschildert sind noch ein paar Fragen offen, die wir vermutlich im Termin auch nicht endgültig abschließen können. Haftentlassung bei Banken z.B.
Und, na logo, auch das Rachemotiv spielt eine Rolle. 2 Jahre habe ich Stein um Stein weggeräumt und mir mein Leben wieder zurück geholt, so gut das bei den Attacken der Gegenseite möglich war. Ich habe einen Arbeitgeber, der vieles mitgetragen hat, das machte manches einfacher. Termine beim RA wahrnehmen oder jetzt bei Gericht, ohne Probleme die Freistellung dafür.
Schlußendlich will ich die Scheidung ja auch nicht verhindern, ich möchte nur nicht "über den Tisch gezogen werden", was sich vielleicht mit etwas Zeit zum Zusammenstellen der eigenen Argumente pro Scheidung ausräumen läßt.
Mein Anwalt denkt eher juristisch und sieht -zu Recht- in der Abkürzung auch einen Vorteil. Ist da gerade keine große Hilfe.
Kurz zusammengefasst: Sie kriegt Ihren Willen und ich bleibe weiterhin mit den Problemen hängen. Sofern wir nicht einen Deal finden, die mit abzuhandeln. Darauf läuft es vermutlich hinaus.
Vielleicht habe ich auch nur nicht verstanden, was die Scheidung tatsächlich bedeutet. Das Leben meiner Ex interessierte mich seit dem Auszug keine Minute mehr, nur dass ich regelmäßig überrascht wurde, was für Gemeinheiten das deutsche Familienrecht so zu bieten hat. Von konstruktiver Arbeit für eine schnelle Trennung keine Spur. Und das soll sich jetzt auf einmal geändert haben? Da sind aber ganz viele Fragezeichen. Ich fühle einen Nachteil, kann ihn aber nicht identifizieren. Daher meine Frage an das Forum hier, wo sicher mehr und breite Erfahrung mit den Scheidungsfolgen vorhanden ist.
Ich betone, die Motive sind mir letztlich egal. Wo ist der Haken an der Sache, das interessiert mich. Oder um mit brille007 zu fragen: wo sind die positiven Elemente für mich?
Beste Grüße von der Ostseeküste
Kleiner LG
Hallo liebe Leser,
der Termin ist gewesen.
Im Namen des Volkes......jeder hier weiß, was dann folgt.
Vielen Dank für die vielen Leser, ein paar mehr Zuschriften hätten es ruhig sein dürfen.
Leider haben mein Anwalt und ich im Vorfeld dieses Termins taktisch nicht so klug agiert. Deshalb fühlt sich das ganze wie eine herbe Niederlage an.
Ich bleibe nämlich weiterhin auf meinen Schulden sitzen und habe die Probleme mit der Finanzierung, nur die Gegenseite zog triumphal von dannen. Nicht nur wegen der Scheidung an sich. Nein, im Rahmen eines "Kuhhandels" gab es obendrauf noch einen Abschlag auf mir geschuldeten Kindesunterhalt. Ich darf nur knapp 70 % des Gesamtbetrages beanspruchen. Schöne deutsche Gerichtsbarkeit! 😡
Traurige Grüsse von der Ostseeküste
Kleiner LG
Ich bleibe nämlich weiterhin auf meinen Schulden sitzen und habe die Probleme mit der Finanzierung, nur die Gegenseite zog triumphal von dannen. Nicht nur wegen der Scheidung an sich. Nein, im Rahmen eines "Kuhhandels" gab es obendrauf noch einen Abschlag auf mir geschuldeten Kindesunterhalt. Ich darf nur knapp 70 % des Gesamtbetrages beanspruchen. Schöne deutsche Gerichtsbarkeit!
Hallo,
wenn du diesem Kuhhandel (ich vermute einem Vergleich) zugestimmt hast, ist das nicht der Fehler der Gerichtsbarkeit. Und ob der Kuhhandel zu deinem Nachteil ist kann hier keiner beurteilen aufgrund der paar Silben die du dazu verlierst. Ist die Sache überhaupt rechtskräftig (haben beide Anwälte auf den Vorbehalt von Rechtsmitteln verzichtet)?
/elwu
Moin Moin,
so einfach ist das nicht. Der Richter machte schließlich den Vorschlag, sich zu einigen. Die Gerichtsbarkeit hat einer Verrechnung von TU und KU stattgegeben! Die KM hat ohne Folgen die Zahlung von KU mehr als 6 Monate hinausgeschoben und wird für diese strafbare Handlung auch noch belohnt. So fühlt sich das für mich an.
Sicher, ich hätte diesem Vergleich nicht zustimmen können. Doch ob ich dann meinen KU gesehen hätte, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Im Prinzip ist damit ein langwieriger Streit um Berechnung von TU, der bis dahin gerichtlich nicht geltend gemacht wurde, gar nicht erst begonnen worden.
Kurz der Reihe nach: Ich habe im Feb 2009 anwaltlich KU geltend gemacht, nachdem mein Sohn seit Ende November bei mir lebte. Dezember/Januar haben wir abgewartet, weil nicht so ganz sicher war, ob mein Sohn tatsächlich bei mir bleiben würde. Im März hat Ex eine Steuernachzahlung erhalten. Mein Anwalt hat dann diese Steuererstattung auf das lt. Lohnabrechnung erzielte Einkommen aufaddiert und KU von 352 EUR für 6 Monate Dez 08 bis Mai 09 geltend gemacht. Das ist ein Anspruch von 2.112 EUR.
Mein Sohn ist Mitte Juni 09 wieder zur Mutter gegangen, weil aufgrund eines Gutachtens mit dieser Empfehlung ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, nach dem das ABR zur Mutter geht. Schon vier Wochen später hatte ich das ganze Programm. EA zur Zahlung von KU sowie Verpflichtung einen Titel zu errichten. EA war reine Prozesshanselei, denn ich hatte natürlich gezahlt, wenn auch nach einem kurzen Schriftwechsel mit der Anwältin der Gegenseite in dem es um die Verrechnung von TU und KU ging, im ersten Monat ein wenig spät.
Die Sache ging über in das Hauptverfahren, welches mit dem obigen Vergleich endete. Mein Anwalt hat mir zu dem Vergleich geraten, um die Sache zu beenden und nicht noch lange über die Berechnung von KU zu streiten. Denn sachlich ist der KU wohl in dieser Höhe erst ab Zufluss der Steuererstattung richtig. Vorher wohl Mindestunterhalt, jedoch erst ab Geltendmachung, das wäre Feb 09 gewesen. Feb Mindestunterhalt, März/April/Mai dann die 352 EUR, das sind ca. 1350 EUR, so seine juristische Sicht, wenn es gerichtlich ausgefochten würde. Aus meiner Sicht: Dez bis Mai = 3 x Mindestunterhalt + 3 x 352 EUR sind ca. 1940 EUR. Während der Verhandlung ist der Zeitraum auf Dez bis Jun ausgedehnt worden, weil mein Sohn ja erst im Juni zur Mutter gegangen ist. 7 Mon x 352 EUR = 2464 EUR, das als Ausgangsbasis und darauf eine Summe von 1700 zu erhalten ergibt den angesprochenen "Rabatt" auf KU von rd 30 %.
Es ging wirklich zu wie auf einem Basar, auf dem KU und mögliche TU Ansprüche, weil aufgrund der KU-Zahlung ja das Einkommen der KM gemindert wird, munter gegeneinander "aufgerechnet" wurden. Als ich meine KU-Ansprüche mit denen der KM verrechnen wollte, wurde dies glatt abgelehnt und mein Anwalt meinte nur dazu, dies wäre juristisch auch richtig. Also KU-Verrechnung NEIN, aber KU des Kindesvaters mit TU der Mutter, das geht offensichtlich bei deutschen Gerichten, denn ich betone noch einmal, der Richter hat diesem Hin-und Her Geschiebe ja eindeutig zugestimmt. Sonst hätte er nicht zu dem Vergleich geraten.
Mit auf den Schulden sitzen bleibend meinte ich die ehebedingten Schulden, die ich aber nur zivilrechtlich geltend machen kann, wie das Gericht so schön formulierte: Der interne Ausgleich von Ansprüchen ist nicht Gegenstand von FamG-Verfahren.
Es bleibt eben das Gefühl, die Ex hat einen schönen sauberen Schlußstrich und ich darf jetzt erst richtig anfangen, meine bummelig 6000 EUR "einzuwerben". Auch wenn das streng juristisch gesehen vielleicht doch gar nicht so schlecht war.
Meiner Erinnerung nach haben wir nicht auf Rechtsmittel verzichtet, doch das Fass noch mal aufzumachen, da scheut sich mit Sicherheit mein Anwalt. Ich war von seiner Aktivität in der Verhandlung nicht so begeistert, er sieht das in meinen Augen immer viel zu streng durch die juristische Brille.
Was kann ich realistisch beanspruchen, also notfalls auch gerichtlich durchsetzten und wenn ich davon dann einen Teil ohne lange Streiterei erhalte, dann ist das mehr wert als andersrum. Mit einem hohen unrealistischen Anspruch, in meinem Fall eben mit den 2.464 zu starten, um dann im Verfahren zu erleben wie dies auf ein wesentlich kleineres Maß hier 1.350 gestutzt wird. Insofern sind die erreichten 1.700 natürlich ein Gewinn. Dann das Scheidungsverfahren ohne großen Klamauk beendet. Alles abzurechnen auf PKH-Basis, das kann ich mir schon vorstellen, dass mein Anwalt da zufrieden war.
Vielleicht kommt die "richtige" Sichtweise ja noch, wenn das Geld erstmal da ist. Gefühlt ist das momentan eben noch anders, und das wollte ich mit der kurzen Nachricht ausdrücken.
Danke für die andere Sichtweise auf die Dinge, das hilft doch immer wieder.
Weil gerade die Sonne so schön hereinscheint: Sonnige Grüße aus dem hohen Norden
Kleiner LG