Meine Frau und ich sind jetzt soweit, uns scheiden zu lassen. Wir wissen beide so wenig darüber, dass ich einfach dumm fragen muss, was alles zu tun ist.
Zu den Daten:
Sie 26 Jahre - 1250 Euro + Kindergeld
Ich 32 Jahre - 2200 Euro
Wir sind seit dem 01.08.2008 verheiratet und haben einen 3 Jährigen Sohn. Unsere Probleme fingen an, seit sie ab 01.09.2008 wieder arbeiten ging. Seit dem ist sie wie ausgewechselt. Ihre Liebe zu mir war auf einmal verschwunden, so ihre Worte. Seit Januar schlafe ich im Arbeitszimmer. Mittlerweile habe ich auch mitbekommen, dass sie "fremd" ging.
Wir bewohnen ein Reihenhaus mit einem kleinen Garten auf dem Land.
In diesem möchte ich wohnen bleiben.
Sie möchte in die nähere Umgebung ziehen, damit unser Junge nicht aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wird.
Die Betreuung teilen wir uns wochenweise.
Wir haben zwei Autos. Sie bekommt das größere, aber ältere und ich bekomme den neueren Kleinwagen, der aber noch durch mich abgezahlt wird.
Jetzt möchte sie gerne, dass ich ihr zusätzlich Geld zahle, damit sie sich eine große Wohnung leisten kann, die auch Garten hat, oder falls das Auto kaputt geht.
Wenn ich das nicht tue, so droht sie mir, zieht sie mit dem Kleinen in die Großstadt, wo die Mieten günstiger sind.
Nun meine Fragen.
Wie sind jetzt die richtigen Schritte zu Scheidung? Was muss ich zahlen?
Kann sie einfach meinen Jungen nehmen und wegziehen?
Ich habe echt keine Ahnung.
DP
Das ist ganz normal dass es in Deutschland bald keine Kinder mehr gibt! Weil frauen haben alle Rechte und fast jeden getrennten oder geschiedenen Mann der ein Kind hat muss richitig richtig leiden dass er niewieder Kinder macht!
Unglaublich echt!
Hallo,
es scheint ja noch so zu sein, dass Ihr beide miteinander reden könnt. Von daher würde ich als erstes vorschlagen, dass Ihr einen Mediator aufsucht und mit diesem das Thema Scheidung, inkl. Wünsche und Vorstellung des Einzelnen, durchsprecht.
Das Ihr das Wechselmodel in der Kindererziehung praktizieren wollt ist super. Euch beiden ist klar, dass im Zuge des Wechselmodells KEIN Kindsunterhalt gezahlt wird?!
Das Finanzielle: Ich denke hier ist und wird der Knackpunkt kommen. Bereits mit der oben gemachten Aussage kannst du evtl. erahnen, worauf Deine holde zukünftige Ex aus ist bzw. das Sie sich evtl. nicht davor scheuen wird, den Kleinen als "Druckmittel" einzusetzen.
Als Mann hast du in der Regel immer die etwas schlechteren Karten, daher ist es für Dich ganz wichtig, immer besonnen und vorausschauend zu agieren.
Deine Chance sehe ich in der Meditation und eine vernünftige Scheidungsvereinbarung.
Ob du das Haus halten kannst...das kann ich Dir nicht sagen, da du neben einem möglichen TU/EU auch Deine Frau evtl. noch ausbezahlen mussst.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Das Ihr das Wechselmodel in der Kindererziehung praktizieren wollt ist super. Euch beiden ist klar, dass im Zuge des Wechselmodells KEIN Kindsunterhalt gezahlt wird?!
Jein,das stimmt nur bedingt. Dazu muß es 50/50 sein 49/51 "zugunsten" der KM führt schon zu einem vollständigen Anspruch auf K. Ebenso kann bei gravierenden Einkommensunterschieden ein teilweiser KU-Anspruch auf seiten der KM entstehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die Antworten.
Wir haben jetzt, so glaube ich, einen Kompromiss gefunden.
Wir bleiben bei der 50 / 50 Regelung. Ich zahle ihr auf freiwilliger Basis 300 Euro dazu.
In unserer Siedlung ist gerade eine Mietwohnung mit Garten frei, die sie sich dann leisten kann.
Dann wohnen wir knapp 5 Gehminuten auseinander. Wir wollen die Familie nicht auseinander reissen
und das bietet sich geradezu an. Dann helfe ich ihr noch bei der Einrichtung, bzw wir teilen den Hausrat auf.
Sie ist im Gegenzug dazu bereit, auf alle anderen Zahlungen zu verzichten.
Das halten wir natürlich alles Anwaltlich fest. Dazu möchte ich eine Klausel in der Vereinbahrung haben,
dass die Zuzahlung erlischt, sobald sie einen neuen Partner hat, der bei ihr einzieht, ihr Einkommen steigt,
oder sie aus diesem "Familienbereich" weg zieht.
Was haltet ihr davon? Bin ich vielleicht zu blauäugig?
Kann diese Vereinbarung überhaupt fest gehalten werden und ihr Verzicht auf andere Zahlungen?
DP
Moin,
ja, diese Regelung ist machbar über einen Notar und nennt sich Scheidungsfolgevereinbarung. Die von dir gewünschten Einschränkungen sind rechtlich haltbar und beileibe nicht ungewöhnlich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!