Scheidungsantrag
 
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Scheidungsantrag

 
(@derfinne)
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Hallo,
Ich habe eine kurze Frage. Ich hatte vergessen sie meinem Anwalt zu stellen...

Meine Ex hat den Scheidungsantrag gestellt. Zum Schluss steht darin, dass ich dem Anträg zustimmen oder gar selbst einen Ehescheidungsantrag stellen möge.
Mein Anwalt sagte mir, dass wir letzteres tun werden.
Aber warum macht er das? Kann er da nicht einfach dem Antrag der Ex zustimmen? Oder hat es andere Gründe warum ich selbst einen Antrag stellen soll?

Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2007 17:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Stichtag für den Zugwinn ist das Datum der Zustellung des Scheidungsantrages. Wenn nur eine Partei diesen Antrag stellt und dann zurückzieht, geht das Rennen neu los. Nicht so, wenn die andere Partei auch einen Antrag stellt. Im Falle der Antragsrücknahme gilt dann das Datum der weiteren Partei.

Ferner ist aus der beiderseitigen Antragstellung die Zerüttung der Ehe leichter herleitbar und es fällt schwerer, die Scheidung wegen mutmaßlicher Versöhnungsversuche hinauszuzögern. Das Hinauszögern ist sinnvoll für TU-Berechtigte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2007 18:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum ist das für TU Berechtigte sinnvoll?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 21:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil der TU in der Regel höher ausfällt als der EU

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 21:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach das wäre ja schön!

Worauf kann man das denn stützen?

Bzw. fordern, wenn der Richter nicht selbst darauf kommt?

Ich dachte ich müsste wegen KV und Versorgungsunterhalt eher noch mehr zahlen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 21:20