Hallo,
ich bitte nach einem wieder einmal sehr ernüchterndem Telefonat mit meiner bald EX Frau um Rat hier in dem sehr hilfreichem Forum.
Bevor ich meine Fragen stelle möchte ich kurz auch die Gegebenheiten eingehen:
- Wir haben im august letzten Jahres Scheidungsantrag gestellt der auch zeitnah an die Gegenseite zugestellt worden ist.
- Anschliessend wurden die Formulare für den Versorgungsaugleich bei Gericht von beiden Parteien eingereicht.
- Die Rückfragen die die Rentenversicherung hatte wurden von mir bereits beantwortet. Die Rentenvers. hat dem Gericht über meine Rentenpunkte
auskunft erteilt, welches die RA´s in Kopie erhalten haben.
- Es ist bis heute keine Rückmeldung von der Rentenvers. über die Rentenpunkte meiner Frau bei meinem anwalt eingegangen (die Renenver. hatte
meiner EX dazu bereit mitte November eine Frist gesetzt die Kontenklärung abzuschicken, da das Gericht ja hierzu Auskunft ersucht hat.)
- Nun habe ich zum 1.1.11 den Trennungsunterhalt, nach freundlicher Genehmigung meines Anwaltes um 50,00 gekürzt, da es nun einen höheres
Selbstbehalt gibt. (der TU ist nicht tituliert und wurde mit den RA´s im Schriftverkehr geregelt.)
- Nun ist meine Frau ber der Meinung ich müsse wegen der Änderung erneut Auskunft über meien Einkünfte erteilen (letzte auskunft ist 12 Monate her)
Sollte ich das nicht tun wird ihr Anwalt die Scheidung herauszögern indem er irgendwelche Unterlagen nicht an das Gericht weiterleitet (Habe ich nicht
verstanden was sie damit gemeint hat)
- Bei Gericht sind ausser die Vollziehung der Scheidung und dem Versorgungsausgleiches keine weiteren Folgesachen zu klären.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
1.) Wer setzt den Scheidungstermin an, nachdem die Unterlagen für den Versorgungsausgleich bei Gericht eingegangen sind? Das Gericht selber, oder haben die RA´s einfluss darauf und können das hinauszögern?
2.) gibt es möchlchkeiten diese Verfahren zu verzögern, wenn alle Folgesachen per Notarvertrag geregelt wurden?
3.) gibt es entsprechende Druckmittel die man anwenden kann wenn die EX der Meinung ist sich unentlich Zeit zu lassen, ihre Konten bei der Rentenversicherung zu klären?
4. Ich habe gelesen das die Ladungsfrist eine Ladung zum Scheidungstermin eine Woche beträgt. Heist das, wenn Der Brief vom ericht kommt, das
dieser dann eine Woche später stattfindet?
Da ich meinen Ra diese Woche leider nicht mehr erreichen kann, muss ich das hier im Forum vorab schonmal nachfragen.
Servus hlsh29!
Wer setzt den Scheidungstermin an, nachdem die Unterlagen für den Versorgungsausgleich bei Gericht eingegangen sind? Das Gericht selber, oder haben die RA´s einfluss darauf und können das hinauszögern?
Das Gericht, Dein Anwalt kann ab und zu mal nachfragen, ob alle Unterlagen nun vorliegen, um sich in Erinnerung zu bringen.
gibt es möchlchkeiten diese Verfahren zu verzögern, wenn alle Folgesachen per Notarvertrag geregelt wurden?
Ja, Du machst gerade die Erfahrung...
gibt es entsprechende Druckmittel die man anwenden kann wenn die EX der Meinung ist sich unentlich Zeit zu lassen, ihre Konten bei der Rentenversicherung zu klären?
Das Gericht kann ein Ordnungsgeld verhängen, wenn bis zu einer Frist die Unterlagen nicht eingereicht werden. Lass daher Deinen RA in regelmäßigen Abständen mal nachfragen...
Ich habe gelesen das die Ladungsfrist eine Ladung zum Scheidungstermin eine Woche beträgt. Heist das, wenn Der Brief vom ericht kommt, das
dieser dann eine Woche später stattfindet?
Die Terminierung erfolgt meist so, dass alle Parteien ausreichend Zeit gegeben wird, diesen einzuplanen und wahrunehmen. Oft scheitert der Ersttermin daran, dass die Anwälte schon an diesem Tag belegt sind.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!