Hallo zusammen,
seit gestern liegt nun der Scheidungsantrag auf dem Tisch. Ich habe die Scheidung selber eingereicht und mit der KM im Vorfeld alles geregelt. Es geht also nur noch um den Versorgungsausgleich.
Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen zu dem vorliegenden Antrag:
Vorläufige Kostenrechnung liegt bei.
1.) Der Streitwert wurde nur aus den Nettoeinkünften berechnet (ohne VA und ohne Kind) Fehler des Anwalts ?
2.) Ist es üblich, die Kosten im Vorfeld zu bezahlen ? (Zahlungsziel 2 Wochen)
3.) Ich soll die Gerichtsgebühren sofort an den Anwalt überweisen. Ist das so üblich, das er das an das Gericht weitergibt ? Ich dachte, das die Gerichtskosten anteilig berechnet werden.
4.) Was für Gründe müssen eigentlich vorliegen, damit man eine 25 % Gebührenermäßigung bekommt? Hat mein Anwalt mich nie drauf hingewiesen.
5.) Die Kosten belaufen sich bei einem Streitwert von 8400€ auf 1720 € incl. Gerichtsgebühr. Kann da noch was hinterher kommen, oder ist das alles ?
Ich hoffe, es kann die eine oder andere Frage beantwortet werden. Vielen Dank schonmal.
Schönen Sonntag noch
Gruß
hallo spider,
ich versuche mich mal, und erinner mich, wie es bei mir war (auch ich hatte die Scheidung einreichen lassen)
1.) das ist der vorläufige Streitwert, den endgültigen legt das Gericht bei der Hauptverhandlung fest, da wurde bei mir damals auch 3 Netto-EK von beiden Ehepartnern genommen, das Gericht hat dann noch 1000 € draufgelegt als Streitwert VA. Kind spielt keine Rolle und hat keinen Streitwert, weil so wie du es schreibst, alles geregelt ist, und somit kein Antrag auf KU-Festsetzung gestellt wurde. Sollten derartige Anträge im laufe des Verfahrens hinzukommen, erhöht sich der Streitwert.
2.) Ja, er ist ja tätig geworden mit Stellen des Antrages und somit wird sein Honorar fällig, damit der RA auch "leben kann"
3.) Ja, bei mir war es auch so, dass der Anwalt es weitergeleitet hat. Es ist eine Art Gerichtskostenvorschuss, den der Anwalt des Antragstellers einreichen muss. Bei der mdl. Verhandlung=Scheidungstermin legt das Gericht dann den Streitwert fest, rechnet die Gerichtsgebühr aus, und dann muss die Ex die Hälfte tragen. Somi bekommst du uU etwas wieder. Allerdings ist die Gerichtsgebühr mit ca. 400 € bei 10.000 € Streitwert ja fast schon peanuts. Und ich bekam es damals auch nicht vom Gericht, sondern musste es selbst von Ex fordern... das scheint jede gerichtskasse aber ein wenig anders zu machen. Behalte es nur im Auge.
4.) da kenn ich mich nicht aus
5.) Der Anwalt stellt dann noch eine Endrechnung und kann noch was abrechnen für die Terminwahrnehmung (Terminsgebühr) und falls noch Schriftwechsel erfolgt. Es sei denn, ihr habt etwas anderes ausgemacht, das müsste aus seiner Rechnung aber hervorgehen.
Ansonsten, wird deiner ex jetzt dein Scheidungsantrag zugestellt, und ab da zählt das Eheende. Sie wird gefragt, ob sie den Antrag anerkennt, oder einen eigenen Anwalt einschaltet. Soll es nur mit deinem Anwalt laufen, dann muss sie dem Gericht antworten, dass sie den Antrag auf Scheidung anerkennt. Dann werdet ihr beide zur Auskunftserteilung für den VA aufgefordert mit einem Vordruck, und wenn die Rentenversicherung dann auch die Unterlagen erhalten hat, und alles ausgerechnet hat, gibt es den Termin zur mdl. Verhandlung.
Es kann sein, dass der Richter noch die Vereinbarungen (Titel?) für KU, usw. sehen will.
Falls du noch Fragen hast, nur zu!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Danke ginnie, hast mir sehr geholfen :thumbup:
Moin,
zu Punkt 4 die Frage, ob du dies im Zusammenhang mit PKH gehört hast. Die PKH-Gebühr ist niedriger als die übliche Gebühr und gekoppelt an die Gewährung von PKH, was wiederum von deinem Einnahmen und Ausgaben abhängt.
Einfach mal mit >PKH-Fix< prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn ja, hätte dein RA dich darauf hinweisen müssen.
DeepThougt
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!