Hallo zusammen,
In einer nunmehr strittigen Angelegenheit geht es um folgendes:
ich habe eine Scheidungsfolgevereinbarung unterschrieben, in der folgendes festgehalten wurde:
" der Vater zahlt die Hortkosten bis zum Ende der 4.Klasse, für die Zeit danach werden (zusätzlich zum Kindesunterhalt), Sonder und Mehrbedarf (Kurse,Schulsachen) hälftig getragen."
Die Frage ist nun folgende: Kurse und Schulsachen, sind ja eigentlich schon im Kindesunterhalt enthalten. Zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses wusste ich das noch nicht so im Detail und der Notar hat Familiensachen lange nicht mehr beurkundet und somit eine für mich nun ungünstige Formulierung gewählt.
Nun legt die Gegenseite (Anwalt meiner Ex) diese Vereinbarung so aus, als wenn wir vereinbart hätten, dass Kurse und Schulsachen zum Sonder und Mehrbedarf gehören.
Darauf hätte mich doch der Notar explizit hinweisen müssen, das diese Formulierung außerhalb der "Norm" ist, oder nicht?
Moin papi73,
Sonder- und Mehrbedarf wie Zahnspangen, Brillen, Klassenfahrten, Nachhilfe- und Musikstunden etc. sind immer wieder ein Grund für juristische Auseinandersetzungen; die Frage "nötig" oder "Luxus" steht dabei im Raum.
Mit dem Notar schlägst Du allerdings den Falschen: Ein Notar beurkundet lediglich den Willen der Parteien und achtet darauf, dass dabei keine Rechtsfehler passieren. Die gibt es im vorliegenden Fall auch nicht, wenn Ihr Euch über diesen Teil Eurer SFV einig wart; so etwas kann man durchaus notariell vereinbaren.
Wenn es überhaupt eine Falschberatung gab, dann durch Deinen Eure Scheidung begleitenden Rechtsanwalt. Aber auch hier dürfte es schwierig sein, diesen in die Haftung zu nehmen; als erwachsener Mensch hast Du ja selbst gelesen und verstanden, was Du unterschrieben hast, auch wenn sich im Detail eine - vielleicht - günstigere Lösung für Dich hätte finden lassen.
Mein Rat: Hak es ab und vergiss es; die Abänderung eines solchen Vergleichs dürfte teurer sein als die erzielbare Ersparnis. Mal abgesehen davon, dass auch das Fehlen dieses Passus Dich nicht vor der finanziellen Beteiligung an Sonder- und Mehrbedarf Eurer Kinder schützen würde.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
da würde ich mal ganz entspannt die Klage abwarten.
Wie du richtig siehst ist, die Formulierung durchaus ungeschickt und mehrdeutig, was nicht automatisch bedeutet, du hast zu bezahlen.
Selbst wenn Exe um so einen Klingelkram eine Klage anstrengt, ist das Risiko und der Streitwert so gering, dass man das locker abwarten kann.
Daher bloß keine voreilige Kapitulation. RAtte hat erstmal Darlegungs- und Beweislast. Das ist viel Mühe für wenig Streitwert.
Also bleib aufrecht und roll die weiße Fahne wieder ein.
Gruß Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Papi73,
für mich klingt die Formulierung eindeutig: Du hast zugestimmt, die Hälfte der Kosten für Kurse und Schulsachen zu übernehmen.
Das kannst du meiner meiner Meinung nach auch nicht dem Notar vorwerfen, die Formulierung hättest du verstehen können. Egal, wer sie in den Vertragsentwurf gebracht hat. Beurkunden kann man fast alles.
Ich habe selber mit meiner Noch-Ehefrau ein Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvertrag abgeschlossen und ich habe auch in der Vorbereitung auf jede Formulierung geachtet. Möglicherweise hast du da nicht genügend aufgepasst. Aber das kannst du jetzt nicht anderen Personen vorwerfen. Du hättest es vor deiner Unterschrift ändern lassen sollen.
Ich rate dir, zu deinem Fehler zu stehen und zu zahlen. Natürlich nur begründet und gegen Beleg.
Grüße,
Tom