Hallo,
jetzt mal eine ganz andere Frage für einen Kollegen ebenfalls geschieden.
Scheidung vor 4 Jahren, haben beide nichts für die Scheidung bezahlt und müssen ja jetzt ca.
4 oder 5 Jahre lang nachweisen, daß daß auch so bleibt.
Jetzt hat mein Kollege Post bekommen und soll ab jetzt 75€ im Monat zahlen.
Die berechnen da Gehalt + Überstunden, ziehen alle Kosten bis 900,00 € ( Selbstbehalt ??) ab und haben jetzt aufgrund der Überstunden
festgelegt, daß er zahlen könne.
Aber wenn die Überstunden nicht anfallen ( ca. 900-1000 € netto)., hat er nichtmal den Selbstbehalt.
Dürfen die bei so einer Berechnung die Überstunden mit einbeziehen.?
Die könnten ja per sofort wegfallen??
Hi
Sind diese Überstunden üblich in seinem Beruf, fallen sie regelmässig an (wenn nein dann wie) und wurde seine (teilweise) Leistungsfähigkeit mit dem Einkommen aus den letzten 12 Monaten berechnet? Was beinhalten diese "Kosten", welche abgezogen wurden?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.