Hallo zusammen,
angesichts meiner relativ guten Situation eine eher banale Frage, trotzdem für mich von großem Interesse:
Der Scheidungstermin steht unmittelbar bevor und ich stelle mir die Frage, ob dort von Seiten der Ex noch irgendetwas böswilliges kommen kann, was ich ihr eigentlich nicht unterstelle.
Kurz die Facts: Ex lernte Anfang 2005 ihre große Liebe kennen und lieben und zog im März 2005 nicht ganz unfreiwillig bei uns aus und in sein Haus. Ist zwar noch bei den Eltern gemeldet, doch etliche Zeugen und auch die Anwältin wissen Bescheid.
Beide Kinder (heute 11 + 14) sind bei mir, also dem Kindsvater, verblieben und das praktizieren wir bis heute so. Die alte Wohnung konnte ich somit auch behalten. Während meiner ganztägigen Arbeitszeit, werden die Kids nach der Schule ordnungsgemäß betreut. Ich habe kaum Überstunden zu leisten, habe einen kurzen Arbeitsweg (10 min) und bin somit relativ früh zu Hause.
Mit der Ex schweigt man sich so aus, Berührungspunkte gibt es kaum noch. Nach einem Jahr ohne Partnerin, lebe ich jetzt in einer Wochenendbeziehung und habe erst seitdem für die Kindesmutter 14-tägliche Wochenenden eingerichtet. Das klappt ganz prima, die Kids verstehen sich auch mit der Neuen gut, haben aber relativ wenig Berührungspunkte, ist halt und bleibt auch zunächst aus logistischen Gründen nur eine Wochenendbeziehung.
Urlaube mit den Kindern fanden in den letzten drei Jahren nur noch mit mir statt, bzw. seit Sommer und Herbst jetzt auch mit meiner neuen Lebensgefährtin.
"Ordnungsgemäß" haben wir nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht, an den Situationen hat sich auch nichts verändert und der Gerichtstermin ist anberaumt.
Um des leidigen Geldes wegen, haben wir den Weg über eine "gemeinsame" Anwältin gewählt, pro Forma hat die Ex den Antrag eingereicht. Die RA hat in dem Scheidungsantrag auch einbezogen, dass die Kinder beim Vater verblieben sind.
Sonst wurde nichts weiter festgelegt. Das Sorgerecht wird weiterhin geteilt, ich habe ihr das Auto ausbezahlt, den Hausrat hat sie dagelassen und keiner zahlt derzeit dem anderen etwas. Weder ich ihr TU, noch sie KU für die Kinder. D.h. nicht ganz: Seit einem halben Jahr beziehe ich UHV für ein Kind, den sie wohl dem JA zurückerstattet. Sie geht seit einem Jahr wieder ganztags arbeiten, davor war sie halbtags beschäftigt.
Wie gesagt, beruht alles auf einem stillen Einvernehmen, da wir, abgesehen vom Terminieren der Kinderaktivitäten, nicht über Schweigen hinauskommen.
Was könnte also bei der Verhandlung noch Unerwartetes kommen? Müsste das dem Antragsgegner (also mir als allein erziehendem Vater) nicht ansonsten auch schon mitgeteilt worden sein, wenn sich die "Tagungspunkte" ändern?
Mir wäre es sehr lieb, wenn alles so bliebe wie bisher. Ohne Krieg zwischen uns kommen die Kids noch am besten zurecht.
Moin,
das ist eine sehr gute Frage die wir Dir nicht beantworten können.
Anträge können jederzeit gestellt werden, solange kein Urteil gesprochen worden ist. Da Ihr einen gemeinsamen Anwalt habt und sie proforma den Scheidungsantrag gestellt hat, ist die Rain nicht verpflichtet, Dir Auskünfte zu geben, sollte etwas hinter den Kulissen abgesprochen werden .... es ist die Anwältin Deiner Ex!
Zeichnen wir ein überzogenes düsteres Bild:
Du kommst nichtsahnend zur Verhandlung, alles begind völlig normal. Dann beantragt die RAin das ABR für Deine Kinder, teilt mit das entsprechender Wohnraum vorhanden ist, knallt ein paar §§ druch die gegend und eröffnet Dir eine Zahlenaufstellung über Unterhalt (TU plus KU)!
Was willst Du dann machen???? Du hast keinen den Du fragen kannst.
Lösung: um Vertaqung bitten und einen Termin bei einem Anwalt machen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Marty,
einfach abwarten. Ich denke viel kommen wird nicht mehr. Das Szenario im schlimmsten Fall hat dir Kasper aufgezeigt. Aber selbst wenn dieser Fall eintreten sollte, ist noch lange nicht gesagt, was genau passieren wird.
Da die "Ex" wieder Vollzeit arbeitet, die Kinder weiterhin bei dir wohnen, die Betreuung sichergestellt ist und sie wohl nur den UHV für das jüngere Kind an das JA zahlt, was sollte da noch "hochkommen"?
Der UHV läuft ja eh aus, wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt ist. Sofern ihr alle mit der Situation klarkommt, ist doch alles O.K.
Nicht immer tritt der schlimmste Fall ein. Zumindest in deinem Fall glaube ich das kaum.
Gruß
Martin
Moin zusammen,
@Marty
Deine Schilderung lässt eigentlich auf eine gütliche Einigung schliessen.
Trotzdem würde ich es nicht ohne eigenen Anwalt machen. Eine Flasche Rotwein und ein gemütlicher Abend mit einer "guten Freundin" machen Deine Frau zum Tier.
Alle Trennungsväter hier haben geliebt ohne Bedingungen, hätten "alles" für die Familie getan, dann haben sie ihre Frauen vor Gericht nicht wiedererkannt.
Ich gönne Dir eine faire Trennung/Scheidung/Ungangsregelung, aber ich glaube nicht daran.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hi,
@Marty wenn´s beim Gericht so läuft, dann beneide ich dich und fände es echt super...von Euch beiden :thumbup:
Wenn´s nicht so läuft kannst du -wie Kasper schrieb- ja immernoch um Vertagung bitten...fertisch.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
hallo guten morgen,
also, bei mir hatte es ohne probs geklappt. eine RAin, die vorn ihr, alles war besprochen. gerichtstermin hat ein paar tränen und 6 minuten gekostet. fertig.
ich wünsche dir dasselbe.
gruss
bengel
Moin Marty!
Klingt danach, als packt Ihr das auf dem friedlichen Weg. Ich drück die Daumen, daß es auch so kommt.
Allerdings mahne ich auch zu etwas Rückabsicherung! Wir alle hier haben selbst erlebt, daß Gesagtes keine Rolle mehr spielt, daß Vereinbarungen nie getroffen wurden und daß KMs ihre Gesichter innert 3 Minuten komplett austauschen können, sobald sie damit massive Nachteile von sich abwenden. Und in einem so mütterlastigen Land wie BRD ist KV gut beraten, wenn er einen doppelten Boden hat.
Ich will nicht sagen, daß Du Deiner Exe misstrauen sollst. Aber Du solltest auch auf Eventualitäten vorbereitet sind. Insofern würde ich es nicht bei mündlichen Absprachen belassen, sondern alles schriftlich fixieren und ...hoffentlich... rechtlich wasserdicht machen.
Und ehrlich gesagt würde ich auch einen eigenen, neutralen Anwalt mal drüber sehen lassen.
Grüße,
Milan
Hallo Marty,
Ich hatte den Rat bekommen, wenn Folgeanträge gestellt werden, dann zum RA, sonst geht es so.
Das trat dann auch ein und ich ab zum Anwalt. Gefällt mir gar nicht, aber muss wohl sein.
Weiter wurde mir gesagt das ein Anwalt sich wohl nicht die Mühe macht, das erst bei der Verhandlung rauszulassen, weil er ja dann bei einer Vertagung neu kommen muss.
Ich warte zur Zeit was noch alles kommt.
Hoffentlich klappts bei Dir.
Gruß Robert
Hallo liebes Forum,
vielen Dank für Eure Tipps. Ein wenig Unbehagen ist bei schon dabei, nicht zuletzt, weil ich dieses Forum auch schon einige Zeit verfolge. Bisher lief aber alles tatsächlich einvernehmlich ab, so dass ich weiterhin erstmal an das Gute im Menschen glaube. Klar, glauben ist nicht wissen.
Wichtig ist dagegen, wie ihr schon herausgestellt habt, dass bei bösen Überraschungen noch die Möglichkeit besteht, die Sache zu vertagen. Objektiv betrachtet, wäre es echt hirnrissig von ihr, alles noch einmal aufs Spiel zu setzen. Selbst ihre Anwältin hatte ihr schon frühzeitig bedeutet, dass die Chancen für sie auf die Kids nicht gut stünden.
Vielen Dank und Eure guten Wünsche nehme ich gerne mit in die Verhandlung.
Bengel: Hattet ihr denn vorher etwas schriftlich fixiert oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Habe irgendwie das Gefühl, wenn ich von mir aus etwas unternehme, vielleicht unnötig die "Löwin" in ihr zu wecken!? Wäre umgekehrt allerdings genauso... Lieber erstmal die Verhandlung abwarten...
Hallo zusammen !
Nachdem in der letzten Woche die Scheidungsverhandlung war und das Urteil gefällt wurde, möchte ich ein kleines Update bekannt geben: Es ist alles beim Alten geblieben :). Ich bin jetzt in der Tat ein AE Vater mit zwei Kids und danke diesem Forum für die Hilfe, den Anregungen und vor allem das gewonne Selbstbewußtsein. Auch wenn ich gar nicht großartig kämpfen mußte, war der hierüber gewonnene Informationsvorsprung nicht zu unterschätzen. Auch Anwälte kochen nur mit Wasser...
Liebe Grüße
Moin Marty,
prima, dass es wohl recht reibungsfrei lief. Für dein jetzt beginnendes zweites Leben und für deine Kinder alles erdenklich Gute.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank, Deep.
Ja, das "zweite Leben" hat schon seit über einem Jahr begonnen... Die Erziehungsfragen, Schule, die Ängste etc sind nun eine andere Geschichte, die mich das Forum weiter verfolgen lässt. Falls es mal zu einem Treffen AR Väter in NRW kommen sollte? Ich bin dabei 🙂 Ich denke, ich befinde mich ungefähr jetzt in der gleichen Situation wie LSW... Unterhalt? Ja, ein Bruchteil dessen, was möglich wäre...
Aber gut. Wir haben die Kinder entscheiden lassen und das muss man auch ihr hoch anrechnen. Lieber leben und leben lassen, als andersherum. So sind wir Männer nunmal eingestellt - wenn es halbwegs läuft !
Gruß, Marty