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Schuld & Sühne

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(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Ne sry meinte auch nicht alle Frauen

meinte eigentlich so die schwarzen schaafe gibt es auch bei den Männern. Nur ich denke halt das die Schuld eine riesen Rolle spielt bei beiden Seiten.

Schuld heisst für mich einfach nur so wie du es selberf sagst, es gibt eine Rechtliche Vereinbarung der Treue und natürlich sollte die auch eingehalten werden.
Wenn einer die Bricht vor Beendigung der Ehe oder Partnerschaft, dann ist die Schuld bei dem "brecher". Wo ist denn das Problem so etwas vorher zu Beenden
anstatt hinterher.
Es heisst ja auch immer in guten und schlechten Zeiten. Denke nur wenn man die Schuld mit reinbezieht, kann ein Kind auch nicht als Druckmittel verwendet werden.

Alle wünschen sich ja die gütliche Trennung wie du Sie beschrieben hast, findet nur leider nicht statt. bezahlen und sonst nicht Kindsehen, dass ist ein schwarzes Schaaf. Und schuld hat der betreuende Elternteil. Die Ursache wird nie bekämpft.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 16:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ werthya,

Schuld heisst für mich einfach nur so wie du es selberf sagst, es gibt eine Rechtliche Vereinbarung der Treue und natürlich sollte die auch eingehalten werden.
Wenn einer die Bricht vor Beendigung der Ehe oder Partnerschaft, dann ist die Schuld bei dem "brecher". Wo ist denn das Problem so etwas vorher zu Beenden
anstatt hinterher.

nein, genau das wäre kontraproduktiv. Es gibt kein "Recht" auf Treue und juristisch vereinbart wird sie bei der Eheschliessung auch nirgends (mal abgesehen davon, dass diese "Treue" wenig wert wäre, wenn sie nur aus Angst vor Repressalien und nicht aus freien Stücken gelebt wird). Leben funktioniert nicht so einfach. Nehmen wir als plakatives Beispiel einfach mal an, dass der "Kerl" ein Armleuchter ist, der seine Frau nur aus- und benutzt - und diese Frau dann jemanden trifft, der sie auch mal in den Arm nimmt, ihr zuhört, ihr Komplimente macht und zärtlich zu ihr ist - wer ist dann der "Schuldige" am nachfolgenden Scheitern der Ehe? Dergleichen gehört nicht vor Gericht verhandelt, denn man kann die Vergangenheit nicht "rückabwickeln". Aus gutem Grund kann man auch keinen rechtsgültigen Ehevertrag abschliessen, der einen Partner für den Fall körperlicher Untreue vom Zugewinn oder von Unterhaltszahlungen ausschliesst. Und das ist auch gut so.

Es heisst ja auch immer in guten und schlechten Zeiten. Denke nur wenn man die Schuld mit reinbezieht, kann ein Kind auch nicht als Druckmittel verwendet werden.

Der grösste Casanova kann gleichzeitig der tollste Papa sein und der "treueste" Ehemann ein lausiges Vorbild für seine Kinder. Es wäre vollkommener Unsinn, eheliche "Verfehlungen" mit elterlicher Qualifikation zu vermischen.

Just my 2 cents
Martin
(der wohl weiss, dass gerade dieses archaische Schuld-Denken ein wesentlicher Grund für nacheheliche Streitigkeiten ist)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 16:53
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich weiß auch nicht, was so schwer oder schlimm sein könnte, sich auf so ein Trennungsmodell zu einigen. Ich vermute mal, dass eine ganze Industrie um ihre Pfründe zu fürchten hätte, auch Lobbyistinnen verlören an Einfluss. Von daher dürfte wohl wenn überhaupt nur langsam auf einen Wandel zu hoffen sein.

Dann müßte Steinmeier noch mehr in Grübeln kommen, wenn er zu den jetzigen Erwerbslosen die zukünftigen (sprich Scheidungsanwälte) auch noch von der Strasse weg kriegen möchte.

Nee nee, für den Staat ists billiger und einfacher, ein paar Väter in die Pfanne zu hauen als potentielle Arbeitslose zu produzieren ... und das ist aus Regierungssicht gut so und wird ohne Weiteres abgenickt :knockout:

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 17:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich kann mich  Brilles Ausführungen wie so oft nur anschließen. Nachdem ich nun das zweite Mal den Weg zum Scheidungsrichter vor mir habe und aus Erfahrung weiß, dass es friedlich (wenn auch nicht schmerzlos) geht, hätte ich Null Problem damit, einen solchen Vertrag im Vorfeld zu schließen. Wenn er denn mal umsonst geschlossen sein sollte, umso besser. Sollte es bei mir mal ein drittes Mal geben (und das würde ich nicht ausschließen, weil ich das ähnlich wie Martin und Uli sehe), würde ich so einen Vertrag sehr begrüßen.

@Wertyha:
Du beschreibst beeindruckend genau die Gründe, aus denen ich das Schuldrecht nicht für gut heiße. Auf die Schuld des Anderen bestehen heißt auch immer, sich selber rein waschen wollen. Auch wenn Du meinst, Dein Exdrachen hätte keinen Grund gehabt, abzuhauen, SIE wird das sicher ganz anders sehen.
Ob nun Untreue ins Spiel kommt oder nicht, man kann niemanden dafür bestrafen, dass er nicht mehr liebt, nicht mehr eine Beziehung führen und ausbrechen will. Ich bin selber kein Fan von "Untreue", kann aber auch nicht behaupten, dass ich die Kunst, im richtigen Moment einen Schnitt zu machen, perfekt beherrsche.

Da spielen nämlich auch Prozesse eine Rolle. Im Inneren eine Beziehung abzuwickeln geht nicht von heute auf Morgen, festzustellen, dass ein anderer Mensch an Wichtigkeit gewinnt, ebensowenig. (Ich bspw. verliebe mich nie auf den ersten Blick, bei mir entwickelt sich das sehr langsam und schleichend. Ich könnte also nie sagen: am Montag liebte ich A, ab Dienstag liebte ich B!)
Dann kommt noch dazu, dass man wohl abwägt, ob man eine Familie wegen ein paar Schmetterlingen aufgibt um an anderer Stelle ein neues Leben zu beginnen, mit Konsequenzen, die man noch nicht abschätzen kann. All diese Prozesse spitzen sich zu und münden irgendwann in der Entscheidung, die gefällt wird.
Nehmen wir mal an, diese fällt für den "neuen" Partner aus, wann hat dann die Untreue begonnen? Als ich begann, ihn sympathisch zu finden? Als ich mich mit ihm auf ein Bier verabredet habe? Als wir Telefonnummern tauschten? Bei einem Kuss? Bei S.ex? Natürlich sind diese Entwicklungen nicht immer "moralisch" sauber. Aber sie haben bspw. auch keinerlei Einfluss auf meine Qualität als Mutter. Als Mutter ist es nicht meine oberste Pflicht, auf Gedeih und Verderb meine Liebesbeziehung zum Vater aufrecht zu erhalten. Und es ist auch nicht meine Pflicht, die Liebesbeziehung zum Vater aufrecht zu erhalten, damit er sein Kind behält. Es ist meine Pflicht, unabhängig von meiner Beziehung zum Vater des Kindes alles dafür zu tun, dass Vater und Kind eine gute Beziehung zueinander haben und diese leben können. So wie umgekehrt. Und dafür spielt SCHULD einfach keine Rolle.

@ Beppo: Ich habe gesehen, dass Du Brilles Ausführungen ebenfalls zustimmst und denke, dass wir da gar nicht so weit auseinanderliegen.
Nur zu einem noch ein Kommentar:

Und in deinem Falle würde die Schuldfrage sicher auch nicht zu munter sprudelnden Unterhaltseinnahmen führen, aber vielleicht ließe sich damit im Extremfall eine Unterhaltsforderung an dich abwehren.

Eben da wäre ich nicht so sicher. Ich wäre da genauso der Gnade eines Richters ausgeliefert und es bliebe die Frage, ob mein Ex schuld ist, weil er Alkoholiker ist oder ich, weil ich einen kranken Mann verlassen habe. Hätte ich einen krebskranken Mann verlassen? Sicher nicht. Aber einen Alkoholkranken! Wo ist da nun der Unterschied? Wieso sollte ich also nicht meinen "kranken" Mann unterhalten? Das hätte ich ja auch getan, hätte ich ihm nicht mutwillig die eheliche Solidarität aufgekündigt.

Ich verstehe es jetzt so, dass Du die Schuldfrage an Unterhaltsfragen knüpfst. Das würde ich von daher nicht tun, weil ich (ähnlich wie ich es im Job gerade erlebe) bei einem Menschen im erwerbsfähigen Alter IMMER an den Grundsatz der eigenen Erwerbsobliegenheit anknüpfen würde. In Deinem konkreten Fall hätte man ab der Trennung mangels anderem Vertrag einen Übergangszeitraum von 1 Jahr zugrundelegen können/müssen/sollen, in dem SIE sich Arbeit sucht und DU Dir ebenfalls eine Arbeit in HH hättest suchen müssen, die euch beiden Erwerbstätigekeit und Kinderbetreuung ermöglicht hätte. Also angelehnt an Brilles Modell.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 19:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liebste LBM,
da möchte ich mich doch gleich nochmal selbst zitieren:

Aber vielleicht ließe sich damit im Extremfall eine Unterhaltsforderung an dich abwehren.

Ich möchte da noch mal deutlich auf die Worte "vielleicht" und "Extremfall" hinweisen.
Man könnte bestenfalls erwägen eine Unterhaltspflicht deinerseits, ihm gegenüber nur zu erwägen, wenn dir eine Schuld anzulasten wäre.

Und einen Einfluss auf die "Billigkeit" von Ansprüchen kann es durchaus haben. Zumindest die Lebensstandardgarantie sollte ja wohl dispositionsfähig sein.

Hier betone ich das Wörtchen Lebensstandardgarantie. Auch diese Extremform von Unterhalt sollte nur gewährt werden, wenn schuldhaftes Versagen Vertragsbruch vorliegt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 19:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, das sei akzeptiert  🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 20:08
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Man Ihr seid doch so sachlich sonst und jtzt philosophiertIhr. Bin ich gar nicht gewohnt von euch !

Man LBM verwirrt mich jetzt enorm. Fremdgehen gut und schön, dass gleiche gilt für trennung gut und schön.

Denke nur dass wenn man geht nicht noch EU kriegen sollte. Und wenn der Schuldige dann geht ,sind ja eigentlich sonst die Männer, können sie ruhig bezahlen,
wenn die Frau die schuldige ist sollte es nur, Ku geben. Ich wäre ja auch bereit mich um meine Tochter zu kümmern aber ist halt Frauensache nach Gericht.

So meinte ich dass und jetzt nicht wieder auseinnader nehmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 20:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Hier betone ich das Wörtchen Lebensstandardgarantie. Auch diese Extremform von Unterhalt sollte nur gewährt werden, wenn schuldhaftes Versagen Vertragsbruch vorliegt.

auch dieses Faktum würde ich durchaus auf eine Art "Positiv-Liste" setzen und sagen "wenn die Parteien sich zuvor vertraglich darauf geeinigt haben". Damit ist es solchen Einzelfällen vorbehalten und eben NICHT Standard.

Dergleichen ist in unserer Lebenswirklichkeit ja auch nirgends sonst zu finden: Selbst wenn ich mal Manager war, jedes Jahr eine Weltreise gemacht habe, ein Auto mit Chauffeur hatte, fühlt sich komischerweise niemand dazu verpflichtet, mir diesen "Lebensstandard" auf Kosten Dritter zu erhalten. Das Maximum, mit dem ich rechnen könnte, ist - je nach Arbeitsleistung und -vertrag - eine Abfindung, aber niemals eine lebenslange Alimentierung.

Allein die rechtlichen Möglichkeiten, eine solche Lebenstandard-Garantie ggf. erfolgreich einzuklagen und durchzusetzen, beweist die Perversion unseres Unterhaltsrechts. Die Hauptschuld liegt allerdings im System an sich; nicht bei denen, die es gewinnbringend und "legal" für sich nutzen. Letztere haben möglicherweise nur wenig Charakter. Ich behaupte ja auch: Wenn man ab morgen straflos klauen dürfte, würden vermutlich mehr als die Hälfte der Bundesbürger genau das tun.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 20:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo: Hatten wir nicht neulich dieses Thema mit dem "Experiment", von dem ich jetzt wieder den Namen vergessen habe?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 20:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:question: :question: :question:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 20:32




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich es genauer wüsste, würde ich es sagen  :note:
Mit diesen Studenten, wo die eine Hälfte als Aufseher und die andere Hälfte als Häftlinge auftrat und die Aufseher dann wirklich völlig durchgedreht sind...
Stanford.... Die "Aufseher"-Fraktion begann regelrecht sadistisch zu werden, weil sie es für ihre "Aufgabe/Pflicht" hielt.

So ähnlich denke ich, funktioniert das im Familienrecht auch.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 21:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

Du meinst offensichtlich das >>>Milgram-Experiment<<<

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 21:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Brille: GENAU!

Und ich bin der Meinung, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen so reagieren würde.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 21:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mit der Ehe wird die tiefe Verbundenheit zum Partner auch und besonders für Zeiten der Not bezeugt. Die heutige Wegwerfgesellschaft gilt schon ein mm² Flugrost als Killerkriterium. Auch sind die Frauen gehetzt von Feminismusgehorsam und aufoktruierten Selbstverwirklichungszwängen plus gefühlter Rache für unzweifelhaft deren Geschlecht angetane Ungleichbehandlung in der Vergangenheit.

Die Ehe wird auf Lebenszeit versprochen und geschlossen (>§ 1353 BGB<). Das hat schon irgendwie Sinn und entspricht einem Vertrag. Es ist modern, diesen Vertrag nach eigenem Ermessen einem Verfallsdatum zu unterwerfen.

Ein Seitensprung ist nicht verzeihlich, höchstens begreiflich. Ich sehe mich nicht als Gestrigen, ich sehe das Statut der Ehe und das einhergehende Versprechen. Zum Glück gibt es für die Wandersleut und -leutinnen die freie Partnerschaft, die, so lange keine Kinder im Spiel sind, weitgehend folgenlos aufgelöst werden kann.

Dann kann die Institution der Ehe doch eigentlich abgeschafft werden. Hat doch eh keinen Sinn und entspricht weder heutigen Moralvorstellungen noch gesellschaftlichen Anforderungen.

Doch erst durch die Ehe erreicht eine Partnerschaft ihren emotionalen Höhepunkt, was auch der Grund für die Kämpfe pro gleichgeschlechtlicher Ehe war.

Die Suche nach der Schuld ist menschlich, erklärbar, verständlich und mündet in die Frage: "Was war zuerst da: Das Huhn oder die Henne?" Wenn jedoch eine klar erkennbare Schuld vorliegt, ist auch für mich Schluss mit lustig. Das heutige Rechtssystem belohnt die Fremdgängerinnen. Ihnen werden bedingungslos die Unterhaltsmelkmaschinen Kinder an die Hand gegeben. Frauenbevormundung ist die Doktrin. Und genau hieran wird Deutschland noch stärker als jetzt noch erkranken. Der schlaue Spruch, aus einer intakten Ehe könne nicht ausgebrochen werden, weil, dann wäre die Ehe ja nicht intakt ist rhetorisch wohlfeil angeboten und willfährig als logisch aufgegriffen. Ob evtl. nur einer die Ehe als intakt ansah wird nicht kritisch hinterfragt - nur die Ehemeinung ist gefragt und da gibt es einen, der es anders sieht. Überraschung für den anderen. Macht nix, muss trotzdem zahlen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 22:50
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
will auch mal was einwerfen: ich habe mal die meinung gehörrt, dass eine Ehe einfach nur - sagen wir - 7 Jahre Gültigkeit haben sollte, danach können beide durch erneute Beurkundung die Ehe verlängern, für weitere 7 Jahre. das fand ich irgendwie cool. Wenn keine neue Erklärung stattfindet, endet die Ehe automatisch.

Ansonsten teile ich unbedingt brilles Idee, die Ehe vor dem Standesamt auflösen zu können.

Extra vertragliche Regelungen als zwingende Vorauusetzung sehe ich nicht als notwendig, denn:
Es gibt gesetzliche Regelungen. Die können durch einen Ehevertrag modifiziert werden.
Diejenigen, die eine Ehe mit den gesetzl. Regelungen schließen, wissen doch worauf sie sich einlassen, sie sind ja voll geschäftsfähig und über 18.

Was sie nicht wissen, ist die Auslegung der Gesetze durch die Familiengerichte... köntet ihr jetzt einwenden, und das stimmt sicher.
Hier sollte mehr Aufklärung erfolgen...

ligr ginnie - die übermorgen einen Anwaltstermin hat - für einen Ehevertrag  :redhead:

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 23:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deep, das hast du sehr schön gesagt!  :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 23:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, ich greife diese spannende Diskussion nochmal auf, denn dieser Absatz ist aus meiner Sicht noch nicht ausdiskutiert.

Da spielen nämlich auch Prozesse eine Rolle. Im Inneren eine Beziehung abzuwickeln geht nicht von heute auf Morgen, festzustellen, dass ein anderer Mensch an Wichtigkeit gewinnt, ebensowenig. (Ich bspw. verliebe mich nie auf den ersten Blick, bei mir entwickelt sich das sehr langsam und schleichend. Ich könnte also nie sagen: am Montag liebte ich A, ab Dienstag liebte ich B!)
Dann kommt noch dazu, dass man wohl abwägt, ob man eine Familie wegen ein paar Schmetterlingen aufgibt um an anderer Stelle ein neues Leben zu beginnen, mit Konsequenzen, die man noch nicht abschätzen kann. All diese Prozesse spitzen sich zu und münden irgendwann in der Entscheidung, die gefällt wird.
Nehmen wir mal an, diese fällt für den "neuen" Partner aus, wann hat dann die Untreue begonnen? Als ich begann, ihn sympathisch zu finden? Als ich mich mit ihm auf ein Bier verabredet habe? Als wir Telefonnummern tauschten? Bei einem Kuss? Bei S.ex? Natürlich sind diese Entwicklungen nicht immer "moralisch" sauber. Aber sie haben bspw. auch keinerlei Einfluss auf meine Qualität als Mutter. Als Mutter ist es nicht meine oberste Pflicht, auf Gedeih und Verderb meine Liebesbeziehung zum Vater aufrecht zu erhalten. Und es ist auch nicht meine Pflicht, die Liebesbeziehung zum Vater aufrecht zu erhalten, damit er sein Kind behält. Es ist meine Pflicht, unabhängig von meiner Beziehung zum Vater des Kindes alles dafür zu tun, dass Vater und Kind eine gute Beziehung zueinander haben und diese leben können. So wie umgekehrt. Und dafür spielt SCHULD einfach keine Rolle.

Genau diesen Fall halte ich nämlich für das Paradebeispiel eines schuldhaften Verhaltens, bzw. den Ausbruch aus intakter Ehe.

Wenn jemand meint, eine Ehe sei unerträglich geworden, so soll er sie beenden.

Wenn man mit dieser Feststellung aber solange wartet, bis man jemand anderes gefunden hat, der einem besser gefällt und sich dann auch noch die Zeit nimmt, in Ruhe zu prüfen, ob dieser auch wirklich geeignet ist und eine Verbesserung darstellt, oder man nicht doch lieber noch ein wenig in der zerrütteten Ehe bleibt, bis jemand noch tolleres auftaucht, so ist es einfach nicht glaubhaft, die Ehe genau dann, nachträglich, für zerrüttet zu erklären.

"Erst als ich im Bett der/des Anderen aufgewacht bin, habe ich gemerkt, dass mein Ehepartner nicht zu mir passt und unsere Ehe seit Jahren zerüttet ist!!"
Genau das ist für mich "Ausbruch aus einer intakten Ehe"
Einen rückwirkenden Rekursivbeweis "Wenn die Ehe nicht zerüttet wäre, wäre mir das ja nie passiert" halte ich für verlogen.

Genau das sollte aus meiner Sicht einen Einfluss, auf den EU haben. Steigernd, wie auch senkend, je nach Richtung.
In dem einen Fall steht es gegen alle Billigkeitserwägungen für Unterhalt bei mehr als 3-jährigen Kindern, auf der anderen Seite könnte es tatsächlich Lebensstandard sichernden Unterhalt begründen.

Die momentane Unterhaltspraxis entspricht dabei ungefähr dem, was nur bei eindeutiger Schuld des Pflichtigen ausgeurteilt werden sollte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2009 10:13
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann sollte es im Gesetz verankert sein, dass beide Elternteile sich hälftig um die gemeinsamen Kinder kümmern müssen.

Das beinhaltet, dass die 14 Monate Erziehungszeit geteilt werden  müssen und dann beide nur noch so beschäftigt sein dürfen, dass sich beide um das Kind kümmern müssen (dafür müsste es entsprechende Modelle geben).

Auch bei einer Trennung ist diese Betreuungsteilung beizubehalten. Sollte einer der beiden Elternteile diese Betreuungsleistung nicht übernehmen wollen muss er den anderen finanziell so stellen als würde dieser arbeiten. Das richtet sich dann nach dem Einkommen des Betreuungselternteiles.

Damit ist auch klargestellt, dass keiner der beiden Elternteile nach einer Trennung mehr als 3 km vom Kind wegziehen darf um das gewohnte Umfeld für das Kind zu erhalten. Sollte ein Elternteil weiter wegziehen ist entsprechend für die Betreuungsleistung zu zahlen.

Wird das Kind größer und bedarf nicht mehr der vollen Betreuungszeit können die Arbeitszeiten der Elternteile nur paralell aufgestockt werden, damit immer die gleiche Betreuungszeit zur Verfügung steht.

Wichtig ist dabei, dass Arbeitgeber dieses zu akzeptieren haben und diese Elternteile nicht von der Karriere ausnehmen dürfen. Damit dürfte es keine ehebedingte Nachteile mehr geben, die ausgeglichen werden müssen.
Und entsprechend benötigt man auch keine komplizierten Eheverträge - die im Zweifelsfall nichtig sein können - weil es im Gesetz geregelt ist.
Dann könnten die Ehepartner nur noch einen Vertrag über Zugewinn oder Nicht aufsetzen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2009 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann sollte es im Gesetz verankert sein, dass beide Elternteile sich hälftig um die gemeinsamen Kinder kümmern müssen.

Warum gesetzlich? Das können die beiden doch (vertraglich) unter sich ausmachen.

Das beinhaltet, dass die 14 Monate Erziehungszeit geteilt werden  müssen und dann beide nur noch so beschäftigt sein dürfen, dass sich beide um das Kind kümmern müssen (dafür müsste es entsprechende Modelle geben).

Auch hier: Warum müssen? Beide dürfen betreuen. Der, der es nicht tut ist barunterhaltspfllichtig.

Auch bei einer Trennung ist diese Betreuungsteilung beizubehalten. Sollte einer der beiden Elternteile diese Betreuungsleistung nicht übernehmen wollen muss er den anderen finanziell so stellen als würde dieser arbeiten. Das richtet sich dann nach dem Einkommen des Betreuungselternteiles.

Das geht ja schon mathematisch nicht auf. Wenn beide vorher 1.000,- € verdient haben, kann nicht plötzlich der eine, seine 1.000,- € vollständig dem anderen geben, nur weil der nicht mehr arbeitet.

Damit ist auch klargestellt, dass keiner der beiden Elternteile nach einer Trennung mehr als 3 km vom Kind wegziehen darf um das gewohnte Umfeld für das Kind zu erhalten. Sollte ein Elternteil weiter wegziehen ist entsprechend für die Betreuungsleistung zu zahlen.

Wird das Kind größer und bedarf nicht mehr der vollen Betreuungszeit können die Arbeitszeiten der Elternteile nur paralell aufgestockt werden, damit immer die gleiche Betreuungszeit zur Verfügung steht.

Wichtig ist dabei, dass Arbeitgeber dieses zu akzeptieren haben und diese Elternteile nicht von der Karriere ausnehmen dürfen.

Was hat der Arbeitgeber damit zu tun? Der beschäftigt den, der für die Firma nützlich und gewinnbringend ist. Bei der Bezahlung wird der Chef selbst darauf achten, nicht zu viel zu bezahlen, so dass er noch Profit macht und der Arbeitnehmer muss darauf achten, dass er nicht zuwenig bekommt.
Wem das nicht gefällt, kann ja seine eigene Firma aufmachen.

Damit dürfte es keine ehebedingte Nachteile mehr geben, die ausgeglichen werden müssen.

Es gibt keine ehebedingten Nachteile! In jeder Beziehung, egal ob geschäftlich, privat oder beziehungstechnisch muss jeder selbst darauf achten, dass er nicht übertölpelt wird.
Wenn man eine bestimmte ungleiche Konstellation wünscht, wie zB. einer alleine arbeitet und der andere bleibt zu hause, so kann und sollte man das vertraglich regeln. Gerade um die Spätfolgen auszugleichen. Genau dafür hat Brille oben ja eine sehr schöne Vorlage geschrieben.

Und entsprechend benötigt man auch keine komplizierten Eheverträge - die im Zweifelsfall nichtig sein können - weil es im Gesetz geregelt ist.
Dann könnten die Ehepartner nur noch einen Vertrag über Zugewinn oder Nicht aufsetzen.

Ich plädiere für das genaue Gegenteil!
Ich will so wenig Gesetze und vor Allem so wenig Richter wie möglich. Ich will so viel wie möglich selbst bestimmen können.
Ich möchte nicht entmündigt werden. Weder soll mir der Staat irgendwelche Wohltaten zuteilen, noch mir etwas weg nehmen. Er soll mich einfach in Ruhe lassen.
Von allen Anderen kann erwartet werden, dass sie für sich selbst sorgen.

Bedürftig und schutzwürdig sind nur die, die wirklich gehandicapt sind: Kinder, Alte und Kranke.
Von allen Anderen kann erwartet werden, dass sie für sich selbst sorgen.
Und selbst Letzteren muss man nicht jede Eigenverantwortung abnehmen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2009 11:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

das hier:

Ich will so wenig Gesetze und vor Allem so wenig Richter wie möglich. Ich will so viel wie möglich selbst bestimmen können.

steht in ziemlichem Widerspruch zu dem hier:

"Erst als ich im Bett der/des Anderen aufgewacht bin, habe ich gemerkt, dass mein Ehepartner nicht zu mir passt und unsere Ehe seit Jahren zerüttet ist!!"
Genau das ist für mich "Ausbruch aus einer intakten Ehe"
Einen rückwirkenden Rekursivbeweis "Wenn die Ehe nicht zerüttet wäre, wäre mir das ja nie passiert" halte ich für verlogen.

Genau das sollte aus meiner Sicht einen Einfluss, auf den EU haben. Steigernd, wie auch senkend, je nach Richtung.

Wollte man tatsächlich (wieder) dahin kommen, "Schuld" bzw. deren "Schwere" gerichtlich zu beurteilen, bräuchte man nicht weniger, sondern erheblich mehr Justiz. Und genau die Einsicht, dass die Justiz trotzdem nicht geeignet ist, diese Sachverhalte zu beurteilen, hat 1977 ja dazu geführt, dass man das Schuldprinzip abgeschafft und das Zerrüttungsprinzip eingeführt hat: In keinem Fall hat ein neutraler Zeuge am Küchentisch und auf der Bettkante der Protagonisten gesessen und ihre Gespräche oder ihre sexuellen Aktivitäten protokolliert. Nur zwei Menschen könnten etwas dazu sagen - und es stünde immer Aussage gegen Aussage.

Nehmen wir doch einmal einen beliebigen (aber realistischen) Fall: ER ist der Ansicht, seine Ehe sei in jeder Hinsicht "intakt" gewesen, auch im Bett. Beweis: Es gab zweimal wöchentlich 5 Minuten Blümchensex. SIE dagegen hat ihm immer wieder gesagt, dass sie diese lieblosen 5-Minuten-Quickies nicht leiden kann, sondern verführt und erobert werden möchte. IHM war das egal; da ist SIE irgendwann eben mit einem Kollegen im Bett gelandet. Die Ehe beendet SIE trotzdem nicht; beispielsweise der Kinder wegen (was in diesem Forum auch immer wieder gefordert wird). Wer genau hat jetzt "Schuld", wenn die Affäre auffliegt und die Ehe geschieden werden soll? Und vor allem: Wer von uns plädiert ernsthaft dafür, das Intimleben von Menschen (scham-)haarklein vor deutschen Gerichten auszubreiten und dort vor fremden Menschen in allen Details zu erörtern? Denn mindestens das wäre unzweifelhaft nötig, wenn man die Gewichtung von "Schuld" gerichtsfest mit Unterhaltsbeträgen verknüpfen wollte.

Wie wäre es anders herum, wenn ER fremdgegangen ist? Müsster er dann "zur Strafe" zum doppelten EU verurteilt werden? Und wie verfährt man in solchen Fällen, wenn SIE schon lange keine Lust mehr auf S.ex hatte? Logischerweise müsste man erst (wieder) eine "Pflicht zum ehelichen Beischlaf" bzw. ein "Recht auf den Körper des anderen" einführen, bevor man Verstösse gegen diese Pflicht überhaupt ahnden kann. Und wie zwingt man Menschen dazu, nicht nur dazuliegen, sondern Spass am S.ex zu haben?

Nein, eine Gesellschaft, in der die Justiz die ganze Zeit mit auf der Bettkante sitzt, mag ich mir wirklich nicht vorstellen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2009 12:52




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