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Schuld & Sühne

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martein
na klar ist das ein Widerspruch.

Genauso wie: "Ich möchte so wenig wie möglich arbeiten aber dennoch so viel wie möglich verdienen!"
Da sind zwar scheinbar konträre Wünsche, die aber nicht unauflöslich sind.

Ansonsten kann ich nur wiederholen, dass die Klärung der Schuldfrage sicher schwierig ist und deswegen eher die Ausnahme als die Regel sein sollte aber nicht von vornherein ausgeschlosen sein sollte.
Und jegliches Beispiel, wie schwierig dieser oder jener Fall sei bestätigt diese Annahme, belegt aber nicht, dass es einige extreme Fälle gibt, wo es anders ist.
Ich möchte einfach die Möglichkeit offen halten.

Ich halte den Wechsel von: "Es muß immer einer zum Schuldigen erklärt werden" zu "Es sind immer beide gleichermaßen schuld!" einfach für zu extrem.

Ich halte eben die Ehe für einen Vertrag. Egal ob die Bedingungen nun explizit auf einem Stück Papier stehen, oder so wie heute, irgendwo im Kleingedruckten der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Und aus meiner Sicht steht die eheliche Treue heute in den allgemeinen Geschäftsbedingungen drin und jeder der dagegen verstösst ist Vertragsbrüchig.
Auch wenn er seinen Ehebruch nachträglich damit begründet, dass es zu Hause ja nur Blümchensex oder schlechtes Essen gegeben habe.

Das ist für mich der Unterschied zwischen Vertragskündigung und Vertragsbruch.

Und die möglichen Konsequenzen habe ich oben schon genannt:

In dem einen Fall steht es gegen alle Billigkeitserwägungen für Unterhalt bei mehr als 3-jährigen Kindern, auf der anderen Seite könnte es tatsächlich Lebensstandard sichernden Unterhalt begründen.

Auf diese Art käme es eben nur in diesen seltenen Extremfällen zu extremen Unterhaltsregelungen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2009 13:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Wenn jemand meint, eine Ehe sei unerträglich geworden, so soll er sie beenden.

Wenn man mit dieser Feststellung aber solange wartet, bis man jemand anderes gefunden hat, der einem besser gefällt und sich dann auch noch die Zeit nimmt, in Ruhe zu prüfen, ob dieser auch wirklich geeignet ist und eine Verbesserung darstellt, oder man nicht doch lieber noch ein wenig in der zerrütteten Ehe bleibt, bis jemand noch tolleres auftaucht, so ist es einfach nicht glaubhaft, die Ehe genau dann, nachträglich, für zerrüttet zu erklären.

So isses, und zu dem Thema kann ich auch noch 'ne nette Variante erzählen: Bevor mein DEF'chen mir die Trennung verkündet hat, hatte sie per Internet-Partnersuchportal offenbar bereits ausführlich ihre eigenen Marktchancen ausgelotet. Ihren Märchenprinzen hat sie dann wohl erst am Abend des Tages kontaktiert, an dem sie mir gegenüber das Wort "Trennung" ausgesprochen hat, aber das macht mir ihre Vorgehensweise auch nicht wirklich sympathischer ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2009 14:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

das Unterhaltsproblem kriegt man nicht durch die Bewertung von Schuldfragen in den Griff; ein solches Modell hätte lediglich zur Folge, dass Unterhaltsgierige oder Unterhaltsvermeider sich besonders gewiefte Anwälte nehmen, die Untreuetatbestände im Zweifelsfall erfinden oder - je nach Interessenlage - ebenso gekonnt in Abrede stellen.

Das Problem liegt doch woanders: Eigentlich sind Unterhaltsleistungen als Ausnahme gedacht für den Fall, dass jemand anders sich nicht selbst unterhalten kann. Bei Kindern ist das unstrittig so; bei Eltern, deren Rente nicht reicht, ebenfalls. Das Familienrecht bzw. die damit befassten Anwälte haben daraus eine Art Regelfall konstruiert, der einer Entschädigung für einen geplatzten Lebenstraum gleichkommt und zu dessen Durchsetzung sehr oft der Besitz der gemeinsamen Kinder dient. An dieser Stelle müsste man durch Umkehrung der Parameter ansetzen und sagen "Unterhaltszahlungen für erwachsene Menschen gibt es per se nicht; es sei denn, sie haben vor der Ehe per Ehevertrag etwas anderes vereinbart und/oder einer der Partner weigert sich nach einer Trennung, sich gleichwertig in die Betreuung und Versorgung der gemeinsamen Kinder einzubringen."

Ob der Haupt-Zerrüttungsgrund am Ende die sogenannte "eheliche Untreue" ist oder der Umstand, dass Männe sich jeden Abend 5 Flaschen Bier in den Hals steckt, seiner Frau nie Blumen mitbringt, keinen Strich im Haushalt tut, ständig mit seinen Kumpels abhängt - oder ob auf der anderen Seite die Ehefrau nicht mit Geld umgehen kann, mit ihren Freundinnen shoppen und Kaffee trinken geht oder seit der Geburt des jüngsten Kindes im Bett die Knie zusammenkneift und dauernd Migräne hat - all das kann bei der Unterhaltszumessung doch überhaupt keine Rolle spielen! Aber all diese Sachverhalte (und nicht etwa nur eine aussereheliche Affäre) müssten bei Wiedereinführung des "Schuldprinzips" gerichtlich erörtert, beleuchtet, bewiesen, gewichtet und in Unterhaltszahlungen "übersetzt" werden, denn jeder dieser Verstösse widerspricht selbstverständlich ebenfalls dem "Kleingedruckten" des am Tag der Hochzeit abgeschlossenen (rein moralischen, niemals juristischen!) Solidaritäts-Vertrages; nicht nur das Fremdgehen.

Die vorhersehbare Folge wären unendliche, teure und vor allem bitterböse Gerichtsverfahren, in denen fünf, zehn und zwanzig Jahre Ehe rückwirkend abgewickelt werden müssen ("wer hat was wann warum wie gemacht oder nicht gemacht?"). Meines Erachtens kann man das aber überhaupt nicht juristisch auseinanderfieseln. Man kann Menschen vertraglich zur Zahlung ihrer Miete oder zum pünktlichen Erscheinen am Arbeitsplatz verpflichten, aber nicht zur emotionalen Zuneigung oder zur körperlichen Treue. Also kann man deren Fehlen auch nicht mit Strafzahlungen oder Unterhaltsausschluss sanktionieren.

Grüssles
Martin
(der Anwälte, Behörden und Gerichte am liebsten aus allem heraushalten würde, was mit Ehe und Familie zu tun hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2009 19:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppochen,

da hast Du mich falsch verstanden. Ich meinte durchaus, dass man sich in einer Beziehung befinden kann, in der soweit alles in Ordnung ist und man nicht den Wunsch oder die Not verspürt, sich daraus zu lösen. Wenn dann irgendwann eine andere Person ins Spiel kommt, zu der man sich hingezogen fühlt, ist es ein Prozess, in dem man irgendwann feststellt, dass einem die/der Neue wichtiger ist, als die/der Alte. Wenn man DAS merkt, sollte man so ehrlich und konsequent sein und den Schnitt machen.

Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass man erst durch das Erscheinen eines anderen Menschen merkt, dass es Dinge gibt, die fehlen, nach denen man sich sehnt. Ich finde es nicht verwerflich, diese Bedürfnisse (welcher Art auch immer, das muss ja nicht immer S.ex sein, sondern bspw. auch Gespräche, gemeinsame Interessen, usw.) zu entdecken. Verwerflich wäre es in meinem subjektiven Blickwinkel nur, wenn man dann nicht irgendwann die Entscheidung trifft.
Gefühle solcher Art sind meiner Erfahrung nach nicht lenkbar. Wenn das Gefühl "Liebe" zuschlägt, dann schlägt es zu. Dann kann man nicht mit Vernunft entscheiden: "Jetzt hör aber auf damit!". Man kann es verleugnen und sich dabei selbst belügen. Ob man das macht, muss man für sich entscheiden. Ich würde es nicht tun, weil ich dann mich und meinen Partner belügen würde. Wenn ich liebe, dann liebe ich und dann bleibt dieses Gefühl, bis es irgendwann mal aufhört.

Dieses Recht mich umzuentscheiden behalte ich mir in jeder Lebenssituation vor. Ich habe nur ein einziges Leben und muss das nach meinen Vorstellungen gestalten. Begrenzt ist meine "Selbstverwirklichung" dadurch, dass ich die anderen davon betroffenen Menschen mit Rücksicht und Respekt behandle. Das schließt aber nicht aus, dass es trotzdem allen Beteiligten mal wehtun kann.

Natürlich bin auch ich mal davon ausgegangen (nein, sogar schon 2x!), dass ich die Beziehung NICHT gegen eine andere eintauschen würde. Und keine meiner beiden Ehen endeten "wegen eines Anderen".
Im Gegensatz zu einigen sehe ich es schon so, dass die Ehe mal als Versorgungsinstitut gedacht WAR und  es aus diesem Grund auch früher wesentlich weniger zu Scheidungen kam. Warum heiraten Paare heute? Aus Absicherungs-, Steuerspargründen und ja, auch aus Liebe. Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass es für viele Menschen eine symbolische Demonstration ihrer Verbundenheit darstellt. Das war übrigens auch der einzige Grund, warum ICH geheiratet habe. Und ja, ich würde auch nicht ausschließen, ein drittes Mal zu heiraten, wohlwissentlich, dass das keine Lebensgarantie ist, wenn auch sicher darauf angelegt, dass es eine unbegrenzte Haltbarkeit hat. Um versorgt zu sein bräuchte ich es nicht, da es keine weiteren Kinder mehr geben wird, wäre es also auch aus im Kind begründeten Themen nicht nötig. Es wäre wieder "nur" aus diesem symbolischen und an sich völlig unnötigen Grund. Aber muss alles immer einen "tiefen Sinn" haben? Ich meine nein.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2009 20:34
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Beppochen,

Dieses Recht mich umzuentscheiden behalte ich mir in jeder Lebenssituation vor. Ich habe nur ein einziges Leben und muss das nach meinen Vorstellungen gestalten. Begrenzt ist meine "Selbstverwirklichung" dadurch, dass ich die anderen davon betroffenen Menschen mit Rücksicht und Respekt behandle. Das schließt aber nicht aus, dass es trotzdem allen Beteiligten mal wehtun kann.

Genau da muss ich dir mal zustimmen, nur dass durch das Unterhaltsrecht das andere leben zerstört wird. Der Bezahler, wenn du nicht zu den Top Verdienern Deutschland gehörst

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2009 17:30
(@bronze)
Registriert

Der Bezahler, wenn du nicht zu den Top Verdienern Deutschland gehörst

Denkfehler. Bezahler sind keinesfalls mehr die Top-Verdiener Deutschlands.
Grüße Tüll

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2009 20:27
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