Liebe Forenmitglieder,
meine Noch-Frau und ich leben seit Anfang März getrennt. Im Januar plane ich zum RA zu gehen und das Thema Scheidung anzugehen (bisher hatten wir alles ohne RA geregelt). In diesem Zusammenhang möchte ich meinen RA beauftragen, im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung eine Einigung mit der Gegenseite hinsichtlich des Ehegattenunterhalts zu suchen (→ zeitliche Befristung).
Ich gehe mal stark davon aus, dass die Gegenseite auch den Zugewinn und Kindesunterhalt in der Scheidungsfolgevereinbarung geregelt haben möchte.
Insbesondere der Kindesunterhalt würde jetzt natürlich den Streitwert enorm ansteigen lassen. Ich habe zwei Kinder und zahle aktuell nach Stufe 6 der DD-Tabelle. Meine Gehaltseingruppierung ist Stufe 9. Da es mit der Mutter drei Unterhaltsberechtigte gibt, habe ich auf Stufe 8 runter gestuft und dann nochmal um zwei weitere Stufen aufgrund deutlich erweiterten Umgangs (>40%). Der Einspareffekt aufgrund der Runterstufung ist letztlich nicht so hoch, da ich im Umkehrschluss mehr Trennungsunterhalt zahle. Einen Titel gibt es nicht, weder für Kindes- noch für Trennungsunterhalt.
Auch unter Berücksichtigung, dass ich im Januar in StKl 1 rutsche und sich mein Gehalt aufgrund Corona im nächsten Jahr reduzieren wird (geringerer Bonus), bin ich mir sicher, dass ich zumindest nicht unter die Stufe 3 rutschen werde. Würde etwas dagegen sprechen, dass ich zum JA gehe und die Ausfertigung einer Teiltitulierung (z.B. Stufe 3 für beide Kinder) anfordere, die ich dann unterschreiben würde? Das würde ja dann den Streitwert in der Sache deutlich reduzieren. Oder gibt es irgendwas, was dagegen spricht, vielleicht in taktischer Hinsicht?
Und auf was müsste ich noch achten (z.B. Befristung, Dynamik vs. Statik...)?
Ich weiß gar nicht genau, ob das JA zur Austellung einer Teiltitulierung verpflichtet ist. Auf der Homepage eines RA habe ich es zwar gelesen, allerdings ohne Quellenhinweise.
Und wie reagieren eigentliche Rechtsanwälte auf solche Aktionen, die allein darauf abzielen, den Streitwert in der Sache zu reduzieren?
Vorab vielen Dank für eure Antworten.
Schildkröte
Wozu überhaupt einen Anwalt damit beauftragen? Anwälte generieren nur Probleme. Wenn ihr euch bisher auch ohne Anwalt geeinigt habt, warum braucht ihr dann für die Scheidungsfolgenvereinbarung einen?
Offenbar könnt ihr noch ausreichend gut miteinander, was im Hinblick auf die Kinder super ist. Also setzt euch zusammen, schaut euch Beispiele im Netz an und setzt selber eine auf. Mit der geht ihr zu einem Notar. Der kümmert sich dann um die juristische Seite. Wenn alle iO ist, ab zu einem Anwalt, der den Scheidungsantrag im Januar zusammen mit der Vereinbarung einreicht.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo Slam,
vielen Dank für deinen Einwand. Ich bezweifele aber, dass das in unserem Fall ein gangbarer Weg wäre. Seit der Trennung ist es zwar bisher im Sinne der Kinder ruhig und gesittet abgelaufen, nichtsdestotrotz ist die Kommunikation untereinander nicht wirklich gut, sondern vielmehr von einem deutlichen Misstrauen geprägt, besonders von ihrer Seite.
Sie hat in der Vergangenheit auch geäußert, sich anwaltlich beraten lassen zu wollen, was aus ihrer Sicht auch Sinn macht, da sie u.a. aufgrund ihrer Migrationshintergrunds vom deutschen Rechtssystem und ihren Rechten keine Ahnung hat.
Selbst wenn ich sie jetzt dazu brächte, auch ohne Anwalt eine Folgevereinbarung auszuhandeln, spätestens wenn die Geldquelle anfangen würde zu versiegen, würde sie alle Mittel ergreifen, um den Geldfluss am Laufen zu halten. Dann würde die Scheidungsfolgevereinbarung angefochten mit der Begründung, dass sie sich ihrer Rechte gar nicht bewusst gewesen und die Vereinbarung folglich sittenwidrig sei. Das möchte ich natürlich auch vermeiden.
Darüber hinaus glaube ich auch nicht, dass wir uns ohne anwaltliche Unterstützung in dem Punkt „Befristung des Ehegattenunterhalts“ einig würden. Ist ja auch ein heikles Thema und die Spannweite ist da sehr groß.
Hallo,
prinzipiell kannst Du einen Titel beim JA Deiner Wahl zu Deinen Konditionen aufnehmen lassen.
Der sollte auf das 18. Lebensjahr des Kindes begrenzt werden.
Wenn das JA das nicht macht, dann kannst Du Dir ein anderes suchen.
Da die Kinder einen Anspruch auf einen dynamischen Titel haben kannst Du keinen statischen erstellen lassen. Du solltest auch für jedes Kind einen eigenen Titel erstellen lassen.
Alternativ geht auch, dass Du zu einem Notar gehst und dort einen Titel erstellen lässt, der die Stufe 3 mit einer Befristung auf das 18. Lebensjahr beinhaltet.
Das kann aber nicht verhindern, dass die KM oder das JA in Form einer Beistandschaft einen höheren Unterhalt fordert, allerdings ist dann der Streitwert nur noch die Differenz zwischen der Forderung und der Titulierung.
Beim Ehegattenunterhalt geht es zum einen um den Trennungsunterhalt. Im ersten Jahr kann keine berufliche Tätigkeit bzw. Ausweitung der beruflichen Tätigkeit gefordert werden, danach wäre es unter Umständen möglich eine fiktive Anrechnung vornehmen zu lassen.
Mit der Scheidung endet der Trennungsunterhalt und es geht jetzt um den nachehelichen Unterhalt. Es ist sinnvoll hier auf eine Befristung hinzuarbeiten, da ein ausgeurteilter nachehelicher Unterhalt immer unbefristet. Wie die Befristung auszugestalten ist hängt natürlich vom Einzelfall ab.
VG Susi
Migrationshintergrund ist eine wichtige Information. In dem Fall ist der Nachweis einer anwaltlichen Beratung aus den von Dir aufgeführten Gründen essentiell. Dazu kommen noch zwei wichtige Punkte:
1. Die Scheidungsfolgenvereinbarung in ihre Muttersprache von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen, damit sie später nicht behaupten kann, sie habe das nicht verstanden. Aus dem gleichen Grund empfiehlt es sich auch
2. den Übersetzer beim Notartermin anwesend sein zu lassen. Der oder die übersetzt dann jedes gesprochene Wort. Und die Übersetzung ist Teil der notariell beurkundeten Vereinbarung.
Die Anfechtung ist tatsächlich ein Problem. Insbesondere im Hinblick auf die 3 Jahre, die Madame dazu Zeit dazu. Was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, ist mir ein Rätsel. Immerhin will man als Geschiedener ja auch irgendwie eine Rechtssicherheit haben und nicht 3 Jahre lang Angst haben müssen, dass irgendein findiger Anwalt auf den letzten Drücker noch versucht, das Ganze zu ihren Gunsten zu drehen. Was aber, wenn Du die von mir angeführten Punkte berücksichtigst, eher überhaupt nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Dazu müssten dann schon sehr seltsame Dinge in der Vereinbarung stehen, zB bezüglich der Kinder, was aber ihr Anwalt und der Notar verhindern würden.
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Es ist sinnvoll hier auf eine Befristung hinzuarbeiten, da ein ausgeurteilter nachehelicher Unterhalt immer unbefristet.
Das stimmt so pauschal nicht.
Der Betreuungsunterhalt ist (erstmal) unbefristet.
Der Aufstockungsunterhalt quasi nie.
Der Krankenunterhalt manchmal.
Beim Unterhalt wegen Alter kanns dann durchaus passieren, dass man den zahlt, bis Madame in die Kiste hüpft.
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Hallo Slam und Susi64,
erst einmal vielen Dank für eure Informationen.
Ich habe heute das Jugendamt angerufen und erfragt, wann denn der nächste Termin für eine Titulierung zur Verfügung steht. Die Antwort war Mitte März! Ganz schön lange. Dann wurde mir gesagt, bei anderen Jugendämtern in anderen Städten solle ich es gar nicht erst versuchen...
Da mein Anwaltstermin Anfang Januar ist, ist mir der Termin natürlich recht spät. Bliebe mir also noch der Notar. Aber irgendwie blicke ich da nicht bei der Gebührenberechnung durch. Wenn ich mir Beispiele im Internet anschaue, da wird der monatliche KU mit 12 multipliziert und dann nochmal mit der Anzahl der Jahre bis das Kind 18 ist. Da kommt man für zwei Kinder ja locker auf einen Wert von > 100k. Wenn der Notar da dann noch die doppelte Gebühr berechnet, landet man ja auch bei knapp unter 1.000 €. Ob sich eine solche Vorab-Titulierung dann finanziell überhaupt noch lohnt weiß ich nicht.
Deshalb meine Frage: würde es ausreichen, wenn ich persönlich ein Schriftsatz aufsetze, in dem ich mich verpflichte Unterhalt nach Stufe X für meine Kinder zu zahlen bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder muss ein solcher Schriftsatz zwingend beurkundet sein, um streitwertsenkend zu wirken?
Und dann habe ich noch eine andere Frage: Nehmen wir an, gemäß meiner Berechnung müsste meiner Noch-Frau ein Zugewinn von ungefähr 10 zustehen. Wenn ich ihr jetzt davon schon 8 im Rahmen einer vorzeitigen Zugewinnauszahlung geben würde und wir ein Schriftstück aufsetzen würden, dass der Betrag "unter Anrechnung auf den künftigen Zugewinn" gezahlt wird, wären die 8 streitwertsenkend oder nicht?
Vorab danke für eure Antworten.
Schildkröte
Wenn ich mir Beispiele im Internet anschaue, da wird der monatliche KU mit 12 multipliziert und dann nochmal mit der Anzahl der Jahre bis das Kind 18 ist.
ein schönes Beispiel, dass im Internet auch viel Schmarrn steht.
Unabhängig von der völlig falschen Berechnung des Gegenstandswertes ist die Titulierung von KU beim Notar immer gebührenfrei. Es fallen lediglich ein paar überschaubare Euro Kosten für Kopien und Post&TK-Pauschale an.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
ich war heute bei einer Anwältin, um mich hinsichtlich der Scheidung beraten und diese in die Wege leiten zu lassen, aber irgendwie habe ich nach dem Gespräch mehr Fragen als vorher.
Ich teilte der Anwältin mit, dass ich die Scheidung beantragen und eine außergerichtliche zeitliche Befristung des Ehegattenunterhaltes anstrebe (durch Verhandlung beider Anwälte). Meine Noch-Frau und ich wollen die Scheidung - soweit möglich - ohne Streit durchführen. Meine Noch-Frau war noch nicht beim Anwalt.
Die Antwort der Anwältin war, dass ich mit meinem Wunsch der zeitlichen Befristung keinen Erfolg hätte, weil kein Anwalt aus Haftungsgründen zum jetzigen Zeitpunkt schon einer zeitlichen Befristung zustimmen würde. Unser jüngeres Kind wird im Sommer eingeschult und insofern bestünde ohnehin noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt zumindest bis er in die weiterführende Schule kommt. Und da wir uns ohnehin friedlich einigen wollen, können wir auch einen Anwalt nehmen, das würde Geld sparen. Bezüglich Zugewinn, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sollte ich mich mit ihr versuchen zu einigen und eine entsprechende Vereinbarung beim Notar beurkunden lassen.
So schön so gut, irgendwie auch nachvollziehbar. Aber auf meine Frage, mit welchem Zeitraum bezüglich Ehegattenunterhalt ich denn rechnen solle, sagte sie, dass man das nicht sagen kann. Sie sehe aber keine ehebedingten Nachteile und insofern wäre evtl. der Schulwechsel des jüngsten Kindes in die weiterführende Schule ein möglicher Zeitpunkt, ab dem man den Ehegattenunterhalt nicht mehr zahlt, da ihr dann eine Vollzeittätigkeit zuzumuten wäre.
Auf meine Frage, ob ich dann nicht Gefahr laufe, dass meine Noch-Frau spätestens dann, wenn keine Ehegattenunterhalt mehr fließt, die Scheidungsfolgevereinbarung anficht mit der Begründung, dass sie gar keine rechtliche Beratung hatte, meinte sie, die Gefahr bestünde immer. Dennoch solle ich versuchen, mit ihr eine Vereinbarung zu treffen und diese beurkunden zu lassen.
Also eine Rechtssicherheit scheine ich mittelfristig wohl nicht zu bekommen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich von den Empfehlungen halten und was ich machen soll.
Was bringt mir eine Scheidungsfolgevereinbarung, wenn diese vermutlich ohnehin irgendwann angefochten wird?
Oder erst mal die Scheidung einvernehmlich mit einem Anwalt durchführen, dann ein paar Jahre brav Ehegattenunterhalt weiterzahlen und dann den Vorstoß der Befristung wagen?
Und was ich meiner Noch-Frau "anbieten" soll, weiß ich auch nicht. 4 Jahre voll und dann einen abschmelzenden Betrag o.ä.? Wir sind seit 11,5 Jahren verheiratet und haben 2 Kinder.
Vorab danke für eure Einschätzung.
Schildkröte
Unser jüngeres Kind wird im Sommer eingeschult und insofern bestünde ohnehin noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt zumindest bis er in die weiterführende Schule kommt. Und da wir uns ohnehin friedlich einigen wollen, können wir auch einen Anwalt nehmen, das würde Geld sparen. Bezüglich Zugewinn, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sollte ich mich mit ihr versuchen zu einigen und eine entsprechende Vereinbarung beim Notar beurkunden lassen.
War das deine oder ihre Anwältin?
Es gibt als Betreuungsunterhalt nur den bis zum 3ten Lebensjahr. Alles andere liegt am Kind und genauen Umständen, die dargelegt werden müssen. Es gibt da keinen automatischen Grundsatz.
Eine Scheidungsfolgevereinabrung ist immer die beste Alternative. Da kann man sich in die Augen sehen und alles notwendige vereinbaren. Ohne das Anwälte diesen Streit hochzusehen und befeuern, was die Sache meist in eine Sackgasse führt, weil dann gar nichts mehr geht. Da können das auch Sachen vereinbart werden, die gesetzlich garnicht geregelt werden.
Natürlich kann man jeden Vertrag irgendwann angreifen, aber die Indizienwirkung ist vorhanden und die Ex wird nicht erst alle Vorteile ziehen, und sich dann die Nachteile jähre später auch noch vergolden lassen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich glaube, das war eine rhetorische Frage, weil die so pro DEF argumentiert.
Ich würde lieber eine weitere Anwältin aufsuchen.
LG LBM
Ich wollte gerade einen deftigen Kommentar zu der Anwältin abgeben, lasse das aber nun und stimme einfach zu.... 🙂
Mehr heute Abend.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Liebe Forenteilnehmer,
erst einmal vielen Dank für eure Antworten!
Schließe ich aus den letzten beiden Beiträgen, dass die Aussagen der Anwältin nicht der hier vorherrschenden Meinung entsprechen? Falls ja, warum?
Meine Noch-Frau sagte mir in einem Gespräch letzte Woche, dass sie die Scheidung ohne Streit und mit so wenig Ausgaben für Rechtsanwälte durchführen möchte, so wie ich. Könnte mir auch vorstellen, dass das klappt, weil Ruhe ist, seit wir uns räumlich getrennt haben. Kein Streit oder sonstige Schikanen. Spricht etwas dagegen, dass wir vielleicht gemeinsam einen Anwalt für ein Erstgespräch aufsuchen und einer dann mit diesem die Scheidung beantragt? Ich könnte mir da zumindest einen positiven psychologischen Effekt vorstellen, wenn wir das gemeinsam angehen.
Und was haltet ihr davon, wenn ein Anwalt zumindest für die Vereinbarung des Ehegattenunterhalts mediativ engagiert wird? Vielleicht käme man so zu einer realistischen Einigung. Oder darf sich ein Anwalt in einer Mediation inhaltlich überhaupt nicht äußern?
Gruß, Schildkröte
Moin,
freiwillig ist immer besser. Das verhindert böses Blut für die nächsten Jahre und entspannt die Situation ungemein. Daher kann ich Dir zu Deinem Vorgehen nur eindringlich Raten ... für beide Seiten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
nach dem jetzt gültigen Recht hat sich jeder Ex-Ehegatte nach der Scheidung selbst zu unterhalten. Davon gibt es Ausnahmen.
Eine solche Ausnahme ist die Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren. Wenn kein Kind mehr unter 3 ist, dann gibt es keinen automatischen Anspruch.
Trotzdem kann die Betreuung von Kindern einen gewissen Anspruch begründen. Sind z.B. 2 Vorschulkinder zu betreuen oder auch ein Kita- und ein Grundschulkind wird in aller Regel nicht mehr als eine Teilzeittätigekeit (20 Stunden oder auch 30 Stunden pro Woche) erwartet und dann ist auch nachehelicher Unterhalt zu zahlen.
Es kommt eben doch auf den Einzelfall und den Richter und die Eheleute an.
Du kannst das ganze steuern in dem Du einen angemessen Vorschlag für nachehelichen Unterhalt machst, also z.B. 200 Euro bis das jüngere Kind in die Schule kommt und dann 100 Euro für die nächsten 2 Jahre und in dem oder den beiden letzten Jahren 50 Euro (also stufenweise abschmelzen).
Ob das ein Vergleich oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist, ist egal. Natürlich kann eine böswillige Ex immer alles anfechten, aber geschlossene Verträge können nicht nach Gutdünken geändert werden sondern es muss dafür Gründe geben.
Auch ein Mietvertrag kann angefochten werden, wenn die qm-Zahl nicht stimmt oder Du glaubst, dass die Lärmbelästigung vom Vermieter zu vertreten ist.
Das sind allgemeine Dinge, die sehr wohl eintreten können, aber nicht müssen. Rechtssicherheit bedeutet nicht Unanfechtbarkeit.
Umso friedvoller die Einigung auf nachehelichen Unterhalt ist, umso geringer ist die Gefahr, dass die Vereinbarung angefochten wird.
VG Susi
Hallo Kasper und Susi64,
vielen Dank für eure Antworten.
Moin,
freiwillig ist immer besser. Das verhindert böses Blut für die nächsten Jahre und entspannt die Situation ungemein. Daher kann ich Dir zu Deinem Vorgehen nur eindringlich Raten ... für beide Seiten.
Gruß
Kasper
Auf welches Vorgehen beziehst du dich genau? Auf meinen Vorschlag, dass wir nochmal gemeinsam einen anderen Anwalt aufsuchen oder auf meinen Gedankengang mit der Mediation? Sorry, ich glaube ich stehe heute auf der langen Leitung...
Ich meinte das eher wertfrei. Dass jede, welcher Art auch immer gewählter Weg, die bessere Alternative ist. Entweder mit der Mediation, oder ein anderer Anwalt. Völlig egal.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
nach dem jetzt gültigen Recht hat sich jeder Ex-Ehegatte nach der Scheidung selbst zu unterhalten. Davon gibt es Ausnahmen.
Das ist jetzt aber auch eine Verdrehung der Rechtslage und vor allem der Rechtsprechung. Richtige wäre:
Nach dem jetzt gültigen Recht erhält die Exfrau von Exmann nachehelichen Unterhalt nach den Vorschriften § 1570 - 1576 BGB, und zwar für einen bestimmten Zeitraum, für einen bestimmten Zeitraum abschmelzend (betrifft mich) oder dauerhaft. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Exfrau eine Vollzeitstelle inne hat und das Gleiche oder mehr verdient als der Exmann.
DAS ist die Realität, mit der fast alle geschiedenen Ehemänner aus dem Familiengericht rauslaufen. Ich kenne einige geschiedene Männer. Alle haben nachehelichen Unterhalt gezahlt oder sind noch dabei (so wie ich). Gezahlt werden muss am häufigsten wegen Betreuung, dann kommt Aufstockung. Und ich kenne einen Mann persönlich, der vom FamG wegen angeblicher Erkrankugn der Ex zu lebenslangem Unterhalt verdonnert wurde. Der Witz ist, die Frau ist gar nicht krank. Aber er ist daran zerbrochen und nun psychisch krank. Tja, ein innerer Reichsparteitag für jede Feministin.
Außerdem kann ein Unterhaltsgrund an den anderen gereiht werden, wodurch eine sogenannte Unterhaltskette entsteht, bei der uU mit wechselnden Gründen bis ans Lebensende von Madame diese alimentiert werden muss.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ich meinte das eher wertfrei. Dass jede, welcher Art auch immer gewählter Weg, die bessere Alternative ist. Entweder mit der Mediation, oder ein anderer Anwalt. Völlig egal.
Gruß
Kasper
Ja, sehe ich auch so ähnlich, dh jede Form der Kooperation mit der Ex ist deutlich günstiger und vor allem nervenschonender als ein Scheidungskrieg. In dem Zusammenhang verweise ich aber nochmal auf das, was ich zu Beginn dieses Threads geschrieben habe:
Mit der Frau eine SFV aufsetzen. Diese in die Muttersprache der DEF übersetzen lassen. Ab zum Notar MIT Übersetzer. Dann zu einem Anwalt und den damit beauftragen, die Scheidung zu beantragen. Der Anwalt sollte bei der SFV nicht mitwirken, ja er sollte diese nicht mal kontrollieren, weil allein das ihn schon zum Abkassieren einer Geschäftsgebühr berechtigt. Und ihr wollt es ja billig haben. Und das bekommt man nur, wenn man Anwälte aus dem Spiel raushält.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.