Teilung des Haushal...
 
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Teilung des Haushaltes

 
(@forstwolle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle User,

ich lebe seit ca. 2 Monaten in Scheidung von meiner noch Ehefrau, jetzt möchte ich unseren Haushalt (Möbel usw.) teilen.
Meine noch Ehefrau möchte das aber nicht machen gibt es ein Gesetz oder eine Richtlinie wie man das Teilen muss und wielange es dauern darf?
Kann ich gegebenfalls auch eine Frist setzen?

Vielen Dank im Voraus

Gruß Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2011 17:10
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin Max,

so wie ich das aus dem anderen Thread gelesen habe:
Du bist bereits aus der ehemals gemeinsamen Wohnung ausgezogen?
Den Hausrat, den Du jetzt verteilen möchtest steht noch in dieser ehemals gemeinsamen Wohnung?
Hast Du noch einen Schlüssel zu dieser Wohnung?

Solange ihr nichts schriftlich vereinbart habt, sollten Dinge, die Du vor der Ehe angeschafft hast, Dir zustehen, die in der Ehe angeschafften Güter sollten geteilt werden.
Wenn Deine DEF sich hier querstellt, wirst Du nur gerichtlich etwas machen können. dann wirst alles genaustens belegen müssen
Auch hier seh ich die chancen für Dich leider nicht im hochprozentigen Bereich.

gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 18:02
(@forstwolle)
Schon was gesagt Registriert

nein habe leider keinen schlüssel mehr. Die Wohnung ist auch gekündigt sie muss die nächsten 2 Monate ausziehen da die Wohnung eine Wohnung von meinem Arbeitgeber war (Arbeitgeber = Vermieter)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2011 18:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Einen Trick dafür gibt es nicht.
Alles, was sie dir nicht freiwillig gibt, wirst du vor Gericht erstreiten müssen und das kostet in der Regel mehr als das was du gewinnst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 19:13
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Max,

bis zum Gericht sind es aber noch ein paar Schritte:
1. Gedanklich vom Hausrat verabschieden
2. Liste der Dinge, die Du gerne hättest an Ex oder
    alternativ Gesamtliste an Ex mit der Bitte um Teilungsvorschlag

Schritt 1 deshalb, weil der Gang vor Gericht sich in der Regel nicht lohnt.

Gesetzliche Grundlage: BGB §1568b.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 09:37
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Max,

bis auf ein paar wenige unwesentliche Teile ist der gesamte Hausrat bei meiner Scheidung bei der Ex geblieben.
Allerdings habe ich diesen nicht kampflos abgetreten, sondern in einem Aufwasch mit Auto und daraufliegenden Verbindlichkeiten einen Kompromiss mit Ex ausgehandelt.

Ich habe da zwar sicherlich ein paar Euronen draufgelegt, aber bei weitem weniger als mich ein Streit darüber gekostet hätte.
Außerdem hatte ich keine große Not, weil ich meinen neuen Hausstand mithilfe von Verwandten und Bekannten schon wieder zusammen hatte.

Großer Streit darüber lohnt sich einfach nicht...
Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 11:22
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten. War damals auch die klare Aussage meiner Anwältin: Wenn es nicht irgendwie um extrem wertvollen Hausrat geht - mit vielen Antiquitäten oder ähnlichem, wird ein Erklagen des Hausrates ein vielfaches dessen einer Neuanschaffung kosten.

Was hingegen hilfreich ist ist aufzulisten was hExe denn an Hausrat alles vereinnahmt hat, und diese Summe dann beim Streit über den Zugewinnausgleich ins Spiel zu bringen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 11:37
(@geldverlust)
Schon was gesagt Registriert

Dazu habe ich auch noch eine Frage,

Ich habe zwar eine Liste mit dem Hausrat gemacht, zusammen mit dem jeweiligen Neupreis, aber was hilft mir das.
(..ich bin noch nicht ausgezogen...)
Ich plane nichts mitzunehmen, da entweder die Dinge fest verbaut sind, oder zwar gut aber zu alt.

Frage:
Welcher Wert wird für gebrauchten Hausrat angesetzt?
Wie wirkt sich das bei der Forderungs-Verrechnung bzw. Vermögensausgleich aus?
Bezahlt habe letzlich ich alles, aber macht es einen Unterschied auf wen die Rechnungen laufen (sofern vorhanden)?
Lohnt es sich hier überhaupt (bei Dingen die älter als 5 jahre sind) die Rechnungen zusammenzussuchen?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 15:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

In diesem Thread wurde seit 2 Jahren nichts geschrieben. Und bitte beachte Forumsregel 5.
Hast Du zu Deiner eigenen Situation Fragen, so mache daher einen eigenen Thread in dem jeweils thematisch passenden Unterforum (z.B. Hausrat in Zugewinn-/Versorgungsausgleich, Hausrat) auf bzw. nutze auch den von mir abgetrennten entsprechend.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 15:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GV,

der (ehemalige) Neuwert von Hausrat ist eine ganz schlechte Bezugsgrösse, denn dieser Wert existiert ja nicht mehr. Das Zusammensuchen von Rechnungen kann man sich sparen. Und auch die rage, wer was "von seinem Geld bezahlt hat", spielt bei einer Ehe keine Rolle; Hausrat gehört Euch gemeinsam. Ausgenommen sind lediglich persönliche Gegenstände wie die geerbte Briefmarkensammlung von Onkel Erwin.

Auch der Zeitwert hilft nicht viel: Eine alte Waschmaschine würde beim Gebraucht-Verkauf vielleicht noch 50 EUR bringen, aber wenn Du ansonsten keine hast, ist sie für Dich viel mehr wert, solange sie läuft (und solange Du keine neue kaufen musst). "Fest verbaut oder nicht" spielt auch keine Rolle; der Gebrauchswert wird dadurch ja nicht eingeschränkt.

Ich empfehle eine andere Vorgehensweise: Ihr macht eine Liste mit allen relevanten Gegenständen (also keine einzelnen Kaffeelöffel und kein angebrochenes Toilettenpapier, sondern am besten mit Konvoluten wie "Besteck" oder "Geschirr"). Die druckt Ihr zweimal aus, und dann schreibt jeder den (fiktiven) Wert in EUR dahinter, den ein bestimmter Gegenstand für ihn selbst hat bzw. zu dem er diesen übernimmt. Der mit dem höheren Wert kriegt ihn. Das ist sozusagen eine Versteigerung unter 4 Augen. Im Idealfall habt Ihr am Ende beide etwa gleichwertigen Hausrat.

Was sich üblicherweise tatsächlich nicht lohnt ist gerichtlicher Streit über Hausrat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 15:39




(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Geldverlust,

mir ist damals auch von meiner Anwältin gesagt worden, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung um Hausrat zu beginnen, die sicherste Möglichkeit ist, den Richter gegen sich aufzubringen. Und dass kann man für die anderen Baustellen nun wirklich nicht brauchen.

Ich hab damals nur einige wenige Dinge aus der Vorehezeit an denen mein Herz hing, abgeholt und den Rest der KM überlassen. Neuer Hausrat für den Neuanfang hat mir dann auch viel besser gefallen... zumal ich durch diese notwendigen Neuanschaffungen auch noch den Zugewinnausgleich ein wenig reduzieren konnte.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 16:18
(@geldverlust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

dein Vorschlag klingt gut....mal sehen ob sich das umsetzen lässt.

Das vermeidet die Diskussionen darüber, dass wenn man esselber behält der Wert gering eingestuft wird und wenn es der Ander bekommt gerne den höheren Wert ansetzt.
Bzw. auch die folgende Aussage: "bevor Du die Waschmaschine für 50 € bekommst, dann hätte ich für den Betrag auch genommen"

Im Grunde wird hier ja der gemeinsame Besitz verkauft...sozusagen ein Garagen-Flomarkt mit nur 2 Interessenten... 🙂
Und wenn sich nicht alles teilen lässt, dann muss der, der mehr hat eben was zahlen...

Da ich aber eigentlich nichts mitnehmen möchte, stellt sich für mich die Frage wie ich meinen Anteil davon bekomme, oder ob ich das gegen Forderungen an mich direkt verrechnen kann.
Muss ich dann gleich meine Forderung schriftlich stellen?

Muss die Aufteilung des Hausrates gleich bei der Trennung/Auszug aus der Wohnung erfolgen, oder kann das erst mit Scheidung gemacht werden.
Angenommen ich würde alles mitnehmen, dann hätte meine Frau und Sohn eine leere Wohnung....was sicherlich nicht dem Schutzdes Kindes dient...und auch nicht meine Absicht ist.

Grüße
Geldverlust
(nomen est omen)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 19:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Im Grunde wird hier ja der gemeinsame Besitz verkauft...sozusagen ein Garagen-Flomarkt mit nur 2 Interessenten... 🙂
Und wenn sich nicht alles teilen lässt, dann muss der, der mehr hat eben was zahlen...

wenn Ihr Euch darauf einigt: Ja. Zwingen kann man aber niemanden zu einer Ausgleichszahlung. Insofern: Keep it as easy as possible.

Da ich aber eigentlich nichts mitnehmen möchte, stellt sich für mich die Frage wie ich meinen Anteil davon bekomme, oder ob ich das gegen Forderungen an mich direkt verrechnen kann.

Naja, ein Wahlrecht, ob Du lieber Gegenstände oder Geld haben möchtest, hast Du da nicht. Oder fändest Du es gut, wenn Deine DEF sagen würde "Du musst alles mitnehmen und ich kriege dafür 20.000 EUR von Dir, von denen ich mich komplett neu einrichte!"? Was Du nicht mitnimmst, bleibt/gehört dann eben Deiner Ex.

Muss ich dann gleich meine Forderung schriftlich stellen?

an wen willst Du schriftliche Forderungen stellen? Und was sollte das bringen?

Muss die Aufteilung des Hausrates gleich bei der Trennung/Auszug aus der Wohnung erfolgen, oder kann das erst mit Scheidung gemacht werden.

das kann man jederzeit tun. Sinnvollerweise allerdings vor/beim Auszug: Was Du da nicht mitnimmst, hat ggf. nie existiert oder ist zwischenzeitlich kaputtgegangen und weggeworfen worden. Der Beweis des gegenteils ist praktisch unmöglich - und wenn, dann nur über ein blödsinniges Gerichtsverfahren, bei dem niemand etwas gewinnt.

Angenommen ich würde alles mitnehmen, dann hätte meine Frau und Sohn eine leere Wohnung....was sicherlich nicht dem Schutzdes Kindes dient...und auch nicht meine Absicht ist.

das sollst Du ja auch gar nicht. Einigt Euch halbwegs fair unter 4 Augen und fertig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 19:56