Hallo NG.
Meine (Ex)Frau und ich haben uns auf einen Anwalt geeinigt. Er ist der Anwalt meiner (Ex)Frau. Mitte November haben wir uns dort so geeinigt das wir die Scheidung einreichen wollen. Das Trennungsjahr endet Mitte Januar. Auf Unterhaltsanspruch verzichtet Sie, die Kinder bekommen Unterhalt (ganz klar). Der Anwalt meinte, dass er die Papiere bis zum 10. Dezember beim Familiengericht einreichen werde. Heute habe ich dort nachgefragt. Und ? Bislang wurde nichts eingereicht. Auf Nachfrage beim Anwalt sagte der dass er die Papiere erst so ca. 2 Wochen vor dem Ende des Trennungsjahr beim Gericht einreichen kann. Mir kommt das komisch vor. Jetzt meine Fragen:
Kann das sein, hat der Anwalt recht, dass er erst zwei Wochen vor Mitte Januar die Papiere beim Gericht einreichen kann ?
Hätte meine (Ex) Frau irendwelche Vorteile wenn die Papiere erst im neuen Jahr eingereicht werden anstatt jetzt noch im alten Jahr ? Oder ist das wirklich egal ?
Bekommt nicht meine (Ex)Frau und/oder ich eine Abschrift dessen, was an Unterlagen bei Gericht eingereicht wird ?
Müssen diese Unterlagen nicht von beiden Unterschrieben werden ?
Jetzt schon vielen Dank.
Gruß
Hi Goo,
ich hoffe doch mal ganz stark, dass ihr im Vorfeld Eurer einvernehmlichen Scheidung eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen habt? Wenn dort der Verzicht auf den Unterhalt festgehalten worden ist - okay. Ansonten bedenke bitte, das Du später beim Gerichtstermin mit einem Anwalt KEIN rechtliches Gehör hast. Deine Exe kann also mit ihrem Anwalt noch lustig Anträge stellen - und Du guckst in die Röhre.
Ansonsten ist das von Gericht zu Gericht sicherlich unterschiedlich. Da würde ich schon dem Anwalt vertrauen.
Du wirst nach Einreichen vom Gericht angeschrieben und bekommst eine Kopie des Antrages incl. Anhörungsbogen mit 2 Wochen Frist, ob Du der Sache so zustimmt. Gruß Ingo
Hallo Ingo.
Danke für die superschnelle Antwort 🙂
Was meinst Du mit "kein rechtliches Gehör hast" ? Und was für "lustige" Anträge meinst Du ? Kann ich nicht dann ein Anwalt nehmen ?
Gruß
Andi
Hi goo,
jetzt kriege ich allerdings etwas Angst, wenn Du solche Fragen stellst.
Wenn nur Deine Ex ihren Anwalt in der Verhandlung dabei hat, hast Du faktisch nichts zu sagen. Praktisch sieht es im Gerichtssaal so aus, dass sich meist auf, Wand- und Fensterseite, zwei Tische gegenüberstehen. Du als Partei nimmst ohne Anwalt an dem einen Platz, Deine Ex mit ihrem Anwalt am anderen Tisch. So wird die Situation allein schon optisch sehr deutlich. Rechtlich kannst Du keine Anträge ohne Anwalt stellen. Wird jetzt z.B. die Unterhaltsfrage doch auf einmal anders eingeschätzt, schaust Du in die Röhre.
Deshalb noch mal die Frage: Habt ihr eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, die vor Gericht Bindungswirkung hat? Unter diesen Umstängen: Kein Problem. Weil so brauchst Du auch kein rechtliches Gehör, da alles im Vorfeld amtlich geregelt wurde.
Du kannst natürlich bis zum Beginn der Verhandlung einen Anwalt hinzuziehen. Das muss aber alles vom Richter protokolliert werden. Ich habe selber auch die Scheidung mit einem Anwalt gemacht und wir haben sogar noch schnell einen zweiten vom Flur abgegriffen, für die 5 min , damit die Scheidung sofort rechtskräftig wird. Ist auch alles kein Problem: Wenn die inhaltlichen und wichtigen Punkte wasserdicht im Vorfeld geklärt wurden. Gruß Ingo
Moin goo,
Was meinst Du mit "kein rechtliches Gehör hast" ? Und was für "lustige" Anträge meinst Du ? Kann ich nicht dann ein Anwalt nehmen ?
natürlich kannst Du das - bzw. musst es sogar. Aber Du fängst DANN bei Adam und Eva an, während Deine Frau und ihr Anwalt munter dort weitermachen können, wo sie mit Dir aufgehört haben - inklusive aller Details, die Du dem (dann Gegen-)Anwalt bereits erzählt hast. Die darf er nämlich alle kennen und verwenden.
Mit etwas Pech könntest Du Dich dann beispielsweise mit einer Klage auf nachehelichen Unterhalt konfrontiert sehen - oder mit anderen Schweinereien. Deshalb hat @Ingo30 nach einer notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung gefragt: Nur die bringt Dir eine gewisse Sicherheit; die mündliche Aussage Deiner Ex, keinen nachehelichen Unterhalt zu verlangen, hat dagegen keinerlei Rechtskraft und könnte jederzeit und folgenlos widerrufen werden.
Ob der Anwalt die Scheidung jetzt oder in 4 Wochen einreicht, spielt in der Praxis keine Geige.
Grüsles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin, hallo Ingo.
Vielen Dank für die Antworten.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung habe ich leider nicht. So wie Ihr schreibt sehe ich nur eine Lösung. So schnell wie möglich einen anderen Anwalt beauftragen oder mich zumindest beraten lassen. Sehe ich das richtig ? So ganz einvernehmlich ist das bei uns nicht und ich möchte nachher keine Überraschungen erleben.
Gruß
Andi
Moin goo,
mach mal langsam. vor der Beauftragung eines eigenen Anwalts solltest Du Deiner DEF die Abfassung eine solchen Vereinbarung vorschlagen. Muster findest Du zuhauf im Netz; Du kannst sie leicht auf Deinen Fall abändern.
Schreib da einfach mal die Dinge rein, die Ihr bis jetzt mündlich vereinbart habt. An ihrer Reaktion wirst Du sehr schnell sehen, wie "einvernehmlich" Eure Scheidung ablaufen wird und ob Du einen eigenen Anwalt brauchen wirst. Und noch ein Tipp: Bezahle erstmal keine Anwalts-Abschlagsrechnungen, solange Du noch nicht weisst, ob der Herr "Euer" oder "ihr" Anwalt ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Goo,
sehe ich auch so. Nochmal: Es ist überhaupt kein Problem eine Scheidung mit einem Anwalt durchzuführen. Nur - dazu ist Transparenz im Vorfeld nötig. Wir reden hier nicht über Peanuts. Die wenigsten Exen lassen sich Kohle entgehen und es geht hier schnell um Unterhaltsbeträge im 4-5 stelligen Bereich, auch bei einvernehmlichen Scheidungen. Aus meine Erfahrung sind solche, extrem wichtige Punkte, bereits im Vorfeld rechtssicher und unparteiisch (durch den Notar!) auch dem nicht anwaltlich vertretenen zu erläutern. Dann kann man von einer "einvernehmlichen Scheidung" sprechen.
Der Besuch des Anwalts und seine Verpflichtung für den Termin ist aber trotzdem nicht verkehrt - denn so habt ihr die Voraussetzung, dass die Scheidung sofort rechtskräftig wird und nicht noch 4 Wochen Einspruchsfrist vergehen müssen. Gruß Ingo