Trennung Falsche Ve...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Trennung Falsche Verdächtigung

 
(@gunther-hanko-1982)
Schon was gesagt Registriert

Ein Hallo aus dem Schwabenland

Ich möchte euch meine Geschichte erzählen.
Ich befinde mich seit über 1,5 Jahren in der Trennung.
Mein Sohn habe ich danach noch nicht sehen können leider....
Unmittelbar nach der Trennung wurde ich Abgezeigt wegen Körperverletztung von meiner EX.

Mir wurde Körperverletzung vorgeworfen.
Bevor die Hauptverhandlung losging wurde 2 Wochen vorher Schriftlich mittgeteilt dass aus meinem Fall eine Aussage gegen Aussage Konstelation gemacht wurde vom Gericht weil es keine Beweise gab laut Gericht und die Fotos ohne Zeit und Datum waren/sind +
und das der Anzeigeerstatterin die Nebenklage gestattet wurde aber die Akteneinsicht Verweigert wurde und kein VKH/PKH bewilligt wurde.
Da frage ich mich wieso hat dann die Staatsanwaltschaft mich Angeklagt und das Gericht als letztes Kontrollorgan die Klage zugelassen?
Es sind bis jetzt 7 Verhandlungstage gewesen,es sollen noch 2 Verhandlungstage Stattfinden und dann ist Schluss meint der Vorsitzende.
Und ich bin so Schlau wie vorher , es gibt keinen Beweise meiner Schuld.
Ich weiss garnicht warum ich dort sitze?
Alle Tage die mir Vorgeworfen wurden , wurden von meinem Anwalt als Lüge entlarvt und er hat bewissen das gelogen wurde.
Als würde das nicht reichen wurde der Anzeigeerstatterin der Spielraum gegeben neue Tage zu erfinden und auch diese Tage hat mein Anwalt als Lüge entlarvt.
Ich komme mir bis jetzt ohne Witz wie ein Zeuge vor der den Beschuldigten der Schuld überführt.
Es wurde sogar ein Whatsapp-Fake-Bild-Verlauf gefälscht der Angeblich beweisen soll das ich Zuhause war, wir haben direkt in der Verhandlung Bewissen das es ein Fake war.
Es ist sogar ein Dokument aufgetaucht das ihr es mit der Strafanzeige um das Alleiniges Sorgerecht geht (Ihr erstes Telefonat mit der Rechtsmedizin).
Aber ein Gefühl werde ich nicht los das der Vorsitzende der Anzeigeerstatterin die möglichkeit gibt etwas zu finden damit ich die Gerichtskosten übernehmen muss.
Ich weiss garnicht warum ich einen Freispruch akzeptieren muss, wenn dir Anzeigeerstatterin am Ende der Verhandlung nicht Belangt wird.

1)Meine Frage ist wird die Staatsanwaltschaft Automatisch Strafantrag stellen am Ende der Verhandlung (die Liste ist lang Vortäuschen Straftat , Falsche Verdächtigung , Verleumdung , Rache , Alleiniges Sorgerecht etc..)?
2)Warum muss der Steuerzahler das alles Bezahlen bei einem Freispruch?
3)Darf ein Bürger ohne einen einzigen Beweis durch die Staatsanwaltschaft Angeklagt werden das meine ich auch so? Die Akteneinsicht wurde erst durch die Anklage der Staatsanwaltschaft übergeben, und in der Akten waren Lügen und Diverse Widersprüche auch mit der Rechtsmedizin und Hausarzt?
Auch wurden die Fotos nicht auf Uhrzeit und Datum Überprüft, vor Gericht hat sich das Bestätigt.
4)Was ist wenn Freigesprochen werde und die Anzeigeerstatterin am Ende der Verhandlung nicht Belangt wird?
5)Kann ich die Landesregierung Anklagen auf Schadenersatz?

Abschliessend kann man hier von Justiz Willkür Sprechen? Ich kann jedem nur sagen es ist schon ziemlich belastend als Nachweisslich Unschuldiger im Kadi zu sitzen und diese ganze Farce mit zu erleben, zu Wort bin ich auch nicht einmal gekommen (das war denke ich gar nicht nötig).
Der Hammer war das am 3.Verhandlungstag (ging 10minuten war ein Sprungtermin) der Richter nach 153a die Verhandlung beenden wollte was die Nebenklage auch Beantragt hatte, mein Anwalt hatte das "Angebot" direkt abgelehnt mit Begründung dass die Lüge bewiesen wird (die ersten beiden Verhandlungstage haben wir uns mit Schweigen Verteidigt).
Kann man hier davon sprechen dass Gericht und Staatsanwaltschaft Kapituliert hatten mit 153a?

Hat jemand ähnliches erlebt ?

Bleibt Gesund

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2021 23:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist für Dich eine sehr belastende und auch unangenehme Situation. Nun ist aber leider so, dass das vielen so geht, die das erste Mal wirklichen Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in einem Prozeß haben.
Nein, es ist nicht Justizwillkür.

Der Grund besteht darin, dass das Opfer prozessual als Zeuge wahrgenommen wird und deshalb seine Behauptungen als "wahr" angenommen werden. Nur offensichtlicher Blödsinn fällt nicht darunter. Es macht deshalb durchaus Sinn jemanden zu beschuldigen um von sich selbst abzulenken!
Staatsanwaltschaft und Gericht hätten das Verfahren nicht eröffnen müssen, aber dann steht immer im Raum, dass man Gewalt gegen Frauen verharmlost, also muss es gerichtlich geklärt werden.

In aller Regel wird die Staatsanwaltschaft am Ende des Verfahrens gar nichts machen. Auch Du solltest Dich vor allem darüber freuen, dass es so gut für Dich läuft und keine eigenen rechtlichen Schritte gegen Deine Noch-Nicht-Ex einzuleiten, weil Dir das bei der Trennung/Umgang als Bösartigkeit ausgelegt werden kann.

Sollte das Strafverfahren beendet sein, dann solltest Du Dich um den Umgang mit Deinem Kind kümmern, das wird ein steiniger und langer Weg, da Deine Ex gezeigt hat, dass sie alles tut um Dich daran zu hindern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2021 11:48
(@gunther-hanko-1982)
Schon was gesagt Registriert

Danke für ihre Sicht.
Aber wieso wird mann ohne Beweise Angeklagt , das ja kein Sexuell Delikt?
Sie darf mich Anzeigen und ich darf Sie wegen den ganzen Straftaten nicht Anzeigen die in der Verhandlung rausgekommen sind?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2021 13:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dürfen, erfahrungsgemäß ist es aber so, dass diese "mangels öffentlichen Interesse" nicht verfolg wird.
Man muss dabei bedenken, dass dies die Konflikte immer wieder ausarten lässt und man letztendlich nichts gewinnt. Es gibt Situationen, in denen Gegenanzeigen erfolgreich waren, aber das ist äußerst selten.
Ich würde diese Unwahrheiten aber so herausarbeiten, dass die KM diese als Waffe nutzt, um ungerechtfertigt den Umgang / Kontakt einzuschränken. Damit wird sie insgesamt unglaubwürdiger. Wobei man dann nicht eine ganze Akte mitschickt, sondern eine Zusammenfassung mit den Quellenangaben (Aktenzeichen) in den diese Ausführungen bestätigt werden. Wenn es einen Richter interessiert, dann ziehen die sich diese Akten und schauen nach.

Die Willkür wird immer wieder angedeutet, und wenn man einige Fältle kennt, könnte man tatsächlich auf diese Idee kommen. Ich würde es vielleicht ehr als Systemfehler beschreiben.

Wichtig ist in der Tat der Umgang und das wird unter diesen Umständen schon schwer. Daher würde ich Dir raten, dass Du dich nicht zu sehr in Nebenkämpfe verwickeln lässt. Das nagt auch an einem selber, wenn es zuviel wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2021 13:33
(@bbllaniiesad)
Schon was gesagt Registriert

Nein, das ist illegal.
Sie können keine Zahlungen von der Regierung verlangen.
Wenn jemand einen Schaden erleidet, kann er ihn nur im Wege der Rehabilitation erstatten.
Sie haben kein Recht, den Staat zu verklagen.
Wenn Sie jedoch auf dem Rechtsweg eine Entschädigung erhalten, können Sie die Landesregierung auf Schadenersatz verklagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2021 14:50
(@bbllaniiesad)
Schon was gesagt Registriert

In welchem Fall brauchst du denn Hilfe? Ich verstehe nicht ganz wo die Problematik liegt. Generell ist eine vorbeugende Beratung gut, egal um welches Thema es sich am Ende dreht. Man sagt ja nicht umsonst: Besser Vorsorge als Nachsorge. Mein Onkel wendet sich bei rechtlichen Fragen immer an seinen Stammanwalt biep. Wir wenden uns auch an ihn, da es schwierig ist einen guten Anwalt zu finden. Ist wie mit der Hausarztsuche, wenn man einen hat bleibt man dabei:D.


Änderung durch Malachit: und ich wende in solchen Fällen Forenregel Nr. 6 an.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2021 15:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das Zauberwort nennt sich „Anzeigeverfolgungspflicht“. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft nicht mal selbst von einer Schuld überzeugt ist, gibt es trotzdem Bereiche, in denen sie tätig werden MUSS.

Die Tatsache, dass das Gericht den PKH Antrag der Mutter abgelehnt hat, ist dabei bereits ein Hinweis, dass zumindest der entscheidende Richter gehörig Zweifel daran hat, dass die Mutter dieses Verfahren gewinnen könnte.

Genau wie die anderen raten, kann auch ich nur sagen : Sitz das aus, bleib cool und Zettel keine neuen Verfahren an. Konzentriere dich auf ein Umgangsverfahren und sonst gar nichts.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2021 21:33