Trennung wegen Bord...
 
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Trennung wegen Borderline - Kind ist mit weg

 
(@saddel)
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Hi, bin neu hier und mit dem Thema Borderline leider viel zu gut vertraut.

Meine Geschichte zusammengefasst:
Vor etwa 2 Wochen kam ich nach Hause und fand die Wohnung leer vor, lediglich ein Abschiedsbrief von der guten Dame lag im Wohnzimmer. Konsenz dieses Briefes war: ich hab gesehen du hast Dich bemüht, aber es wird eh nichts mehr, ich glaub nicht mehr daran... usw.
Nun 2 Tage später konnte ich sie endlich erreichen und sie war dermassen aggressiv mir gegenüber das ich dachte ich hab Kinder gefressen. Dazu muss man wissen, das wir erst 7 Monate verheiratet sind und ein 6 Monate kleines Töchterchen haben. Die Ambivalenz von ihr wurde immer besser. Sie verbietet mir mein Kind zu sehen und hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, was ich danach auch tat. Aus Sorge um meine Tochter setzte ich alles in bewegung was ging. Ich informierte das Jugendamt, die sich lediglich telefonisch mit ihr in verbindung setzten, obwohl sie von mir über Borderline informiert wurden. Anfänglich stiess ichbeim jugendamt auf Taube Ohren, das wandelte sich dann später etwas. Ich war bei der Polizei, die sich ebenfalls nur telefonisch informierten bei Ihr, das alles gut sei. Ich erfuhr, das sie im Frauenhaus ist. Laut ihren Angaben, wegen ihrem psychischen Befinden, wers glaubt...Es hat noch nie Gewalt meinerseits gegeben oder andere Übergriffigkeiten. Es gab auch keinen aktuellen Streit,der ihre Aktion erklären würde.

Sie war seit 4 Jahren immer wieder in therapeutischer Behandlung und hat fast alles schnell und gnadenlos wioeder abgebrochen. Typisch Bordie eben. Im dritten Moanta der Schwangerschaft, sette sie alle Medikamente schlagartig ab und hat seitdem nur sehr selten Kontakt zu einem Therapeuten-ca. alle 2 Monate einmal.

mittlerweile bin ich in ihren Augen das Feindbild Nr.1 geworden und wird immer ausfälligfer dabei, fordert Dinge, die ihr nicht einmal gehören. Mein Kind darf ich laut ihr nicht sehen, das Jugendamt verweigert mir ihre Unterstützung. Aufgrund meiner Sorge, bin ich zum Gericht gegangen und habe eine einstweilige Verfügung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. der Termin wurde sehr schnell gemacht und ist bereits in einer Woche.

Ich habe wahnsinnige Angst um meine Tochter, da sie demnächst wohl wieder allein leben wird und sie immer wieder psychotische Momente hatte, wo sie übelste Suicidpläne geschmiedet hatte. Ich kann euch sagen, der Blick den sie dann hat ist wirklich nicht von dieser Welt dann. Ihre letzte Krisenepisode ist erst knapp ein Jahr her.

Meine Frage: ausser irgendwelche Arztberichte, die ich noch habe anzuschleifen, was kann ich tun um dem Gericht deutlich zu machen, das unser Kind allein bei ihr in ständiger potenzieller Gefahr ist? dazu muss man sagen, das sie dem jugendamt noch klar machen konnte, ich währe gewaltätig. Das Jugendamt hat bereits angedeutet,das es wohl dann nur Besuchsrecht mit Begleitung geben kann, falls sie unsere Tochter tatsächlich bekommt.
Muss ich mir das alles so gefallen lassen ?

Danke für eure Postings schonmal

I

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Ich kann Borderline langsam nicht mehr sehen...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 01:34
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Begrüsse dich híer bei VS!!!

Frage vorweg:

Meine Frage: ausser irgendwelche Arztberichte, die ich noch habe anzuschleifen

Das will heißen das du dir noch Arztberichte besorgen willst über ihre amgebliceh Erkrankung?!?
Wie bitte möchtest du das anstellen??

Ärzte haben Schweigepflicht u könne, dürfen u werden dir kaum diese Berichte aushändigen..

Unrechtmäßig erworbene Unterlagen vor Gericht zu verwenden wäre mehr als sträflich ...

Allgemein solltest, du mit dem Argument "Borderline" sehr vorsichtig umgehen, sofern du nicht wirklichb etwas in de rHand hast..ebenfalls mit psychischen Erkrankungen..wichtig ist einfach der eindeutig Nachweiß u das ist leider meist das wirkliche Problem...

Behauptungen von dir können da gelgentlich eher "zerstörerisch" wirken ..

Fakten, Augenzeugen, z.B. sind da hilfreich, auch wenn besonders das JA sieht u merkt was mit der KM los ist..usw. ..

Wichtig sind eben Beweise...u nicht Mutmaßungen, oder "das man ja weiß, das ... "

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 06:20
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das JA darf ohne richterlichen Beschluss nichts anderes tun außer mit den Eltern zu reden. Die Polizei ist durch den Gesetzgeber gehalten sich aus Familienstreiterein weitestgehend raus zu halten. So ist z.B. eine Kindesentziehung nicht strafbar, sofern sie von einem engen Familienmitglied (KM oder KV) begangen wird.

Du kannst es versuchen mit dem BL-Argument aber es wird aller Wahrscheinlichkeit nach in der Luft verpuffen. Wichtiger hätte ich aber gefunden neben dem ABR-Antrag auch einen Antrag auf Umgangsregelung zu stellen. Ohne den wird das Gericht sich nicht um Umgang kümmern.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 12:55
(@saddel)
Schon was gesagt Registriert

Also ich hab ein paar Tage mal nicht hier verbracht. Die erste Gerichtssitzung ist vorrüber und das Ergebnis stimmt mich schon komisch. Die von mir angesprochene Borderlinestörung hat sie vor Gericht zugegeben. Sie tut im Moment auf "Öko" und glaubt sie hat das Alleinige Recht auf unser Kind zu haben. Das Gericht hat vorerst, bis zum vorliegen eines psychologischen Gutachten festgelegt, das das Kind bei der KM bleibt und ich sie jede Woche für 3 Stunden sehen darf. Das JA ist, meiner Meinung nach pro KM eingestllt, wieso? Ich habe mich die ersten Monate voll auf meine Tochter konzentriert und Elternzeit genommen.
Der Psychologe kennt nun all die Kliniken und hat von ihr die Entbindung der ärtzlichen Schweigepflicht bekommen. Ich fürchte das dies dem Gericht am A... vorbeigeht, so jedenfall sieht meine Anwältin das ganze. Ich fühle mich schlichtweg Machtlos und ganz besonders stehen gelassen. Es scheint als grife hier die Vorstellung das ein Kind immer bei der Mutter zu sein hat. Wie kann ich denn noch wehren?

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Ich kann Borderline langsam nicht mehr sehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2007 17:55
(@saddel)
Schon was gesagt Registriert

Lang lang ists her...

Mittlerweile hat es eine Entscheidung gegeben beim Amtsgericht. Ich habe das alleinige Sorgerecht bekommen und es wurde das Umgangsrecht dem Jugendamt zugesprochen, sprich sie hatte nicht mehr zu hupen... klingt ja richtig, wenn nicht

Sie ist direkt nach dem Urteil abgehauen und war 4 Wochen lang verschwunden, in dieser Zeit hat sie über ihren Anwalt beim OLG widerspruch eingelegt. Die Entscheidungsgrundlage, beim Amtsgericht war ein psychologisches Gutachten, was deutlich gegen sie sprach in allen Punkten.

Nun nähert sich die letzte Runde beim OLG, es gibt ein Zusatzgutachten, wo zusätzlich die Erziehungsfähigkeit geprüft werden sollte. Dann der Termin. Auch das Gutachten hat sie durch zurückgehaltene Schweigepflichtsentbindungen in die länge gezogen, doch das OLG hat dort Druck gemacht. 

Fakt ist: ich habe das alleinige Sorgerecht und meine Tochter ist immer noch bei ihr. Muss man nicht verstehen. Sie hat diverse Umgänge ausgelassen mit verschiedensten Begründungen, bisher keinerlei Resonanz dazu seitens des OLG.  :thumbdown:

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Ich kann Borderline langsam nicht mehr sehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2009 13:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ist mit der Übertragung des SR auf dich nicht auch die Kindesherausgabe angeordnet worden?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 13:56
(@saddel)
Schon was gesagt Registriert

leider nicht... lt Anwalt ist die herausgabe ein neuer Fall, in Form einer Herausgabeklage...

Durch das OLG wurde festgelegt dass bis zur Entscheidung das Kind keinem ständigen Wechsel unterliegen soll... das war vor etwa 7 Monaten. Dazwischen hat sie parallel versucht über das Amtsgericht meinen "noch" Umgang zu verkleinern... von 2 wöchentlich auf 2 mal monatlich, was das Amtsgericht klar abgewiesen hat.

Meine Tochter äussert immer wieder "papa ist weggelaufen" und deswegen wäre sie traurig, bis zu "ich will nicht zu Mama" und das auch im Beisein ihrer Mutter. Wie auch immer man das bewerten mag, mir verpasst es nur Bauchweh, weil ich bis heute nicht zuverlässig weiss, wo sie sich aufhält und was mit dem Kind passiert, die Mutter verschweigt so ziemlich alles was geht. Selbst die Meldeadresse war geheim, laut den Behörden bestehe seitens des Vaters Gefahr für Leib und Leben für die Mutter und das Kind !!! Da ich die Adresse durch Anwaltsgeschichten mittlerweile kannte, machten die echt dicke Backen, sie dachten beim Amt tatsächlich ich wäre eine-sonstwas-Bedrohung .. sie scheut keine Mittel um unsere Tochter von mit fernzuhalten und was ich vermute gegen mich aufzubringen. Hurra..es lebe Borderline und das typische Schwarz-Weiss-denken.

Eine endgültige Entscheidung vermuten alle im August etwa...

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Ich kann Borderline langsam nicht mehr sehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2009 14:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich muß nochmal nachfragen. Das SR wurde dir übertragen, du hast aber weitergehend keinen Antrag gestellt, der die Herausgabe eueres Kindes an dich zum Ziel hatte.

Sorry, wenn es jetzt ein wenig hart klingt, aber meisnt du wirklich, das das OLG unter diesen Vorzeichen nochmal in dienem Sinne entscheidet?

Das OLG sieht: Der KV hat das ASR und behauptet die KM sei nicht in der Lage für das Kind zu sorgen. Gleichzeitig beläßt er es aber bei der KM und demonstriert somit, das er die KM durchaus dazu in der Lage sieht da Kind zu versorgen, denn sonst hätte er ja entsprechendes veranlasst.

Eine weitere Frage: Für oder während des Umgangs liegt das SR beim JA? Für wen sollen die denn den Umgang sicherstellen? Für dich oder die KM?

Ich glaub im schlimsmten Fall wird das OLG nun zum schluß kommen, das weder Mutter noch Vater das Kind adäquat versorgen können.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 15:58
(@saddel)
Schon was gesagt Registriert

Da verstehst du etwas falsch. Dass das Kind bei der Mutter zunächst bleiben soll, ist auf Anordnung des OLG gekommen. Ich wollte sie da raus haben, das OLG hat das Urteil des Amtsgerichtes vorerst ausser Kraft gesetzt.

Dann sollten beide warten bis das OLG über einen psychologischen Gutachter geprüft hat, ob sie überhaupt erziehungsfähig ist. Dieses Zusatzgutachten soll das erste in diesem Punkt erweitern. Warum ist mir schleierhaft, denn diese Frage ist im ersten Gutachten beantwortet worden, allerdings behauptete sie vor dem OLG sie wäre nicht krank, das obwohl 4 ihrer eigenen Therapeuten im ersten Gutachten aussagten, das sie sogar einen negativen Behandlungsverlauf hat.

Schlussendlich blieb mir nur eins: Füsse stillhalten und jeden Kindskontakt wahrnehmen. Die Übergaben finden bis heute vor dem JA statt, ohne Aufsicht dritter und absolut stumm. Ich erfahre rein gar nichts über den Verlauf meiner Tochter.

All diese Punkte sind beim OLG bekannt, ebenso, dass ich nicht einmal ihre Telefonnummer haben darf. Seitens des OLG keine Reaktion bisher. Ebenso weiss das OLG dass sie diverse Umgänge hat ausfallen lassen, es kam zu dem Antrag auf Umgangsklage, den das OLG aber abgewiesen hatte.

Eine Verfahrenspflegerin ist auch eingesetzt worden, die ebenfalls will dass das Kind da herauskommt. Auch ihr sind Grenzen gesetzt. Selbst das JA ist mittlerweile nicht mehr begeistert was da passiert. Faktisch gesehen tut aber niemand etwas, denn alle wollen auf die Entscheidung des OLG warten.

Was mich betrifft, so weiss das OLG auch, das ich in einer neuen festen Beziehung lebe und ein 2. Kind habe, die besten Vorrausetzung für die Übernahme meines Kindes. Sie lebt, so ihre eigene Aussage immer noch allein, wobei alle vermuten, das sie sich überwiegend bei ihren Eltern aufhält. MIttlerweile ist sie auch wegen der Borderlinestörung berentet. Aber selbst das streitet sie vor dem OLG ab. Ich hoffe das die das nun in dem Zusatzgutachten geprüft haben, ob dem so ist.

Sie belügt und manipuliert wo sie kann, wobei auch das im ersten Gutachen deutlich erkannt wurde.

Trotzdem: Ich will mein Kind da heraus haben und keiner rührt den Finger.. wieso?

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Ich kann Borderline langsam nicht mehr sehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2009 16:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

das OLG hat das Urteil des Amtsgerichtes vorerst ausser Kraft gesetzt.

Aha, damit wird's plausibel, weil das Kind erstmal bis zur endgültigen Entscheidungen in der gewohnten Umgebung bleiben soll, um ein hin und her zu vermeiden.

Es bleibt dir nix anderen übrig, als auf das neuerliche GA zu warten. Blöd. Ist aber so.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 16:42




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah, danke,

jetzt ist da klarer. Aus deinem ersten posting ging das nicht hervor. Da las sich das anders.

Dann bleibt dir wohl warten. Aber sicher gut, wenn du das JA auf deiner Seite hast.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 16:46
(@saddel)
Schon was gesagt Registriert

War wohl etwas missverständlich, stimmt wohl.

dennoch kann ich nicht nachvollziehen, warum überhaupt noch eine Instanz wie OLG, wo beim Amtsgericht alles geklärt wurde. Und warum das alles so lange dauert auch beim OLG, denn die wollten "nur" ein Zusatzgutachten. Meine Tochter hat bereits jetzt schon komische Verhaltenanwandlungen und auch das weiss das OLG. Seit 2 Jahren geht das ganze jetzt und es kommt zu keiner Entscheidung.

Einer hat bereits verloren: meine Tochter !

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Ich kann Borderline langsam nicht mehr sehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 11:46
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

deine Tochter ist jetzt etwa 3 Jahre alt.

Sie lebt quasi die ganze Zeit bei der KM (seit 2,5 Jahren).

Im August kommt sie üblicherweise in den Kindergarten.

Dann wäre die KM trotz Borderline psychisch entlastet und im Kindergarten wird sie ggf. auch ganztags betreut.

In weclchen Kindergarten wird sie gehen ?

Ich hoffe dass ich mich täusche, aber kann das von der KM oder dem Berater der KM so kalkuliert worden sein ???

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 12:20
(@saddel)
Schon was gesagt Registriert

Meine Tochter ist jetzt 2 Jahre und 3 MOnate alt. Und soweit ich informiert bin, ist sie in keinem Kindergarten. Normalerweise bedart es auch meiner Zustimmung sie dort anzumelden. Und ja meine Anwältin, die Verfahrenspflegerin und ich gehen davon aus, dass sie das ganze bewusst herauszögert um das Kontinuitätsprinzip geltend zu machen.

Aber ich gehe davon aus, dass ihr das nicht gelingen wird, denn bereits im ersten Gutachten steht, das der Verbleib bei KM mit erheblichen Entwicklungsrisiken verbunden ist (Zitat:"ab dem c.a. 2 Lebensjahr", bis hin zur Ausprägung einer Borderlinestörung. Dazu kommt, das auch die BIndungstoleranz gestört ist und sie keinerlei Einsicht jedweder Art zeigt, all das ist auch beim OLG dokumentiert. Wie sagte der beisitzende Richter zu ihr am Anfang:
Sie meinte sie hätte nur eine depressive Episode gehabt, worauf der Richter meinte: "Glauben sie, dass das nicht gefährlich ist für ein Kind?"

Es steht bereits das erste vernichtende psychologische Gutachten, dazu war sie 10 Monate im Frauenhaus ohne bis heute Gründe angegeben zu haben warum, dann das Versteckspiel nach dem Amtsgerichtsurteil, die diversen Versuche mir das Kind vorzuenthalten und schlussendlich auch die Frühberentung. Wie soll das OLG anders entscheiden und ihr das Sorgerecht geben? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das das OLG das alles als banal ausblendet. Ich  weiss es gibt viele andere Urteile, aber hier erscheint mir das ganze recht eindeutig, trotzdem habe ich wahnsinnige Angst davor, was nach dem Urteil passieren wird.

wird sie abhauen, wie zuvor?
Wird sie im affekt "scheisse" bauen?
Werd ich das KInd per Gerichtsvollzieher holen müssen?

Ich hoffe, dass sie wenigstens diesmal einsicht zeigen wird, ich hoffe es....
Das unser Kind bei ihr bleibt, glaub ich nicht. Das erste Gutachten hat diesbezüglich kein graues Haar an ihr gelassen, sie kommt aus dem Gutachten in keiner Weise als Frau, Mutter oder positiv welcher Art auch immer weg. Der Konsenz daraus ist, das sie als Borderliner nicht gelernt hat, glaubt alle anderen sind schuld und sie eine Gefahr für das Kind ist.

Was ich weiss ist, dass auch das alles beim OLG dokumentiert ist und das unser Kind nicht bei mir ist und genau das macht mir Sorgen und auch Angst.

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Ich kann Borderline langsam nicht mehr sehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 12:42
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Saddel,

ich persönlich (mit meiner subjektiven Sicht der Dinge) kann dir leider keine Hoffnung machen.

Die KM geht voll in Richtung Kontinuitätsprinzip (wie von Deiner Anwältin befürchtet).
Auch mit weniger als 3 Jahren wird sie sicherlich einen Kindergartenplatz oder ähnliches finden.
Den gibt es für sie auch dann, wenn der böse Pappa nicht will.
Notfalls nimmt sie eine private Einrichtung ...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 13:05
(@saddel)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin mir da nicht so sicher, denn

- es steht noch das 2. Gutachten aus, was sie auch boykottiert hatte, indem sie geforderte Schweigepflichtsentbindung zuerst nicht unterschrieben hatte. Wo sie "verheimlicht" hatte, das sie bereits wegen Borderline berentet ist

- Das OLG selbst bereits Druck gemacht hat, um das Gutachten zu beommen, soll in der 27./28. Woche fertiggestellt sein.

- Die bestehenden Fakten nicht einfach übersehen werden können

- Es bereits 2 Eltern"therapien" gegeben hat und es gnadenlos scheiterte

- Bei mir eine intakte Familie vorliegt

- Bei ihr alleinleben mit diversen wechselnden Partner (auch bekannt) vorliegen

- Die Eltern als nicht hilfreich dargestellt werden

- Sie die Abnabelung von den Eltern bisher  nicht geschafft hat

- Sie "verdonnert wurde" ihre Eltern bei den Kindsübergaben fernzuhalten, da der Vater bereits einmal Handgreiflich wurde

- Sie jede "Mehrminute" an Umgangszeit, auch vor dem Gericht anlehnt

- Sie klar zu verstehen gegeben hat, dass Übernachtungen erst ab dem Schulalter stattfinden werden

- Sie in Ihrer Abwesenheit "2 Wochen Psychiatrie" ohne Rücksprache das Kind bei ihren Eltern gelassen hatte

usw. usw..

Ist alles beim OLG bekannt.. ich glaube erst dass das OLG anders entscheidet, wenn ich das selbst erfahre.. Nach meinem Verständnis kann das Kontinuitätsprinzip hier nicht greifen, denn die 2 Jahre die sie dort ist, sind von den Gerichten gemacht worden.

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Ich kann Borderline langsam nicht mehr sehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 13:17