Hallo,
muss man das Trennungjahr vor einer Scheidung grundsätzlich einhalten oder gibt es Ausnahmen?
Moin,
nur bei besonderer Härte und die wird selten anerkannt.
Es gibt auch Paare die ein Trennungsdatum zurückdatieren, ich rate davon ab, weil dies auch durch die Steuerklasse massive Probleme verursachen kann.
Also theoretisch ist das möglich, praktisch würde ich es sein lassen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Und im Falle von häuslicher Gewalt? Da ist doch eh nichts mehr zu retten....
Und im Falle von häuslicher Gewalt? Da ist doch eh nichts mehr zu retten....
Keine Chance.
Da muss noch viel mehr passieren ... .Du lebst ja noch. Also wird es nicht so schlimme gewesen sein ;-).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ah ok....
Hallo,
in Deinem Fall ist es noch komplizierter. Deine Ehefrau ist mittellos und wenn es zur Trennung kommt hat sie Anspruch auf Trennungsunterhalt und bei einer Scheidung auf nachehelichen Unterhalt aufgrund von Krankheit.
Eine Trennung und Zuweisung der Ehewohnung sowie Unterhaltsvorschuß sollten dagegen relativ schnell möglich sein.
VG Susi
Hallo,
sie ist erstmal gar nicht mittellos, sie hat ein ordentlich gefülltes Bankkonto. Sie wird, sobald sie aus der Klinik raus ist, wieder vollzeit arbeiten, denn ihre Arbeit ist ihr sehr wichtig....
Servus!
muss man das Trennungjahr vor einer Scheidung grundsätzlich einhalten oder gibt es Ausnahmen?
Warum fragst Du bzw. was genau möchtest Du wissen?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das Trennungsjahr kann man nicht umgehen, wenn man nicht gemeinsam einen früheren Zeitpunkt angibt. Würde deine Ex bestätigen, dass ihr seit Juli 2020 getrennt seid, könntest du die Scheidung einreichen.
Du musst sogar damit rechnen, dass die Scheidung wesentlich länger dauert, wenn sie nicht geschieden werden will. 1 Jahr beträgt die Frist mit Zustimmung des anderen Ehepartners, 3 Jahre, wenn der andere Partner nicht geschieden werden will.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
sie ist erstmal gar nicht mittellos, sie hat ein ordentlich gefülltes Bankkonto. Sie wird, sobald sie aus der Klinik raus ist, wieder vollzeit arbeiten, denn ihre Arbeit ist ihr sehr wichtig....
Mach gleich einen Harken dran ...
Nicht mehr Deine Baustelle! Setz Dir Deine Ziele und schwanke nicht hin und her. Damit machst Du Dich angreifbar.
Du solltest Dir insbesondere die Karten legen, ob Du sie wieder zu Dir lässt, oder nicht. Ich würde Dir raten, mach einen Schlussstrich.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi, heute hat sie mir einen Wisch unterschrieben dass sie damit einverstanden ist dass ich das alleinige ABR übertragen bekomme. Nehme ich gleich Mittwoch mit zum Amtsgericht. Dort hab ich Termin wegen einstweiliger Anordnung wegen der Wohnung...
Hi, heute hat sie mir einen Wisch unterschrieben dass sie damit einverstanden ist dass ich das alleinige ABR übertragen bekomme.
Hast Du Dich mit Deinem Anwalt beraten?
Den Antrag kannst du Dir sparen. Sie stimmt dem Lebensmittelpaket bei Dir zu und damit ist die Sache erledigt. Da muss Du nicht ein neues Verfahren aufmachen, für eine Sache die unstreitig klar ist. Spar das Geld und hol Dir keinen Rüffel des Richters, weil Du einen sinnlosen Antrag stellst.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich würde das Schreiben beim Jugendamt einreichen, damit das aktenkundig wird. Dem Rest stimme ich zu: du brauchst kein ABR, wenn die Mutter zustimmt, dass das Kind bei dir lebt.
Ich werde das Schreiben morgen der Rechtspflegerin vorlegen. Dann sehe ich ja was sie sagt....
Die Rechtspflegerin nimmt Anträge auf und hilft auch so weit, dass die Form passt und Formulierungen nicht ganz daneben sind.
Sie macht aber keine Rechtsberatung. Ob und was Du beantragen willst, musst Du selbst wissen.