Hallo zusammen,
ich habe mal ein formalrechtliche Frage: Meine Ex und ich leben seit einem Jahr getrennt und haben uns während dieser Zeit (im Frühjahr 06) auch gütlich mittels einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung über nahezu alles geeinigt (Ausnahme: Rentenansprüche müssen noch vom Gericht auseinanderdividiert werden).
Ich möchte nun bald die Scheidung einreichen, will aber gleichzeitig den Notarvertrag mindestens ein Jahr laufen haben (damit er vom Gericht gar nicht mehr in Frage gestellt wird). Wann kann ich nun einreichen: erst, wenn das Jahr nach dem Notarvertrag um ist, oder bereits einige Wochen vorher, so daß das Jahr mit einem vermutlichen Scheidungstermin um ist? Aufgrund der notwendigen Berechnunge der BfA gehen da ja sicherlich zwischen Einreichung und Termin nochmals 2-3 Monate ins Land........
Sicherer ist sicherlich Variante 1 - aber innerlich zählt bei mir jeder Tag, der das früher gelöst werden kann. Daher die Frage.
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Ein Wunsch:
Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!
Ich würde so früh wie möglich einreichen, ca. 3 Monate vor Ablauf des Jahres, denn das Einreichen des Antrages ist der Stichtag für den Versorgungsausgleich. Bis die Scheidung durch ist, vergehen eh locker nochmals 6-9 Monate.
LG, Uli