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Trennungsvereinbarung

 
(@brausch)
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Hallo zusammen,
ich und meine Frau haben uns vor einigen Wochen getrennt. Ich bin mittlerweile auch ausgezogen. Am Wochenende hat mir meine Frau eine Trennungübereinkunft übergeben. Sie hat sie selbst erstellt und hat mich gefragt, was ich davon halte.
Ich bin unschlüssig und wollte um eure Meinung bitten

1. Die Eheleute sind beide berufstätig und finanziell von einander unabhängig. Es besteht die Übereinkunft gegenseitig auf Trennungsunterhalt zu verzichten.

2. Das Haus in dem die Eheleute bisher gemeinsam lebten ist durch Erbschaft vor der Eheschließung alleiniges Eigentum der Ehefrau. Ein finanzieller Ausgleich für die    vom Ehemann geleisteten Handwerksstunden wird nicht geleistet. Die Hausratsvereinbarung vom 25.02.2015 ist für beide Parteien bindend.

3. Der Ehemann verpflichtet sich, spätestens bis zum 01.04.2015 seine neue Lebenssituation dem Insolvenzgericht mitzuteilen und die Vorraussetzungen für die Zahlung für Kindesunterhalt für die zwei ehelichen Kinder zu schaffen. Eine rückwirkende Zahlung von Kindesunterhalt seit der Trennung vom 25.02.2015 findet nicht statt.

4. Der Ehemann hat alle zwei Wochenende zwischen Freitag 16:30 und Sonntag 18:30 Umgang mit seinen Kindern. Zusätzlich verplichtet sich der Ehemann in den Wochen in denen er Nachtschicht und Frühschicht arbeitet seine Kinder am Dienstag und Donnerstag um 16:30 von der Ganztagsschule abzuholen und diese bis 18:30  zu betreuen

5. Familienfeiern  wie die Geburtstage der Großeltern des Ehemannes erweitern für diesen Zeitraum dessen Umgang

6. Veranstaltungen die die Kinder betreffen (Elternabend, Jugend musiziert) werden gemeinsam besucht. Die Ehefrau hat hier die Informationspflicht gegenüber dem Ehemann

7. Diese Vereinbarung gilt bis mit Scheidung eine entgültige Entscheidung ergangen ist.

8. Die Ehleute verplichten den verinbarten Termin bei der Familienberatungsstelle wahrzunehmen und auch mögliche Folgetermine wahrzunehmen. Beinde Eheleute verpflichten sich, jede Handlung in Bezug auf die Trennung auf die Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl zu überprüfen. Das Wohl der Kinder ist die oberste Prämisse der Eheleute.

Was haltet ihr von einer solchen Trennungsvereinbarung?
Soll ich das Unterschreiben oder soll ich mir einen Anwalt nehmen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2015 22:43
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin brausch und willkommen hier

Was haltet ihr von einer solchen Trennungsvereinbarung?

Ohne zu hinterfragen ist meine Antwort : NIX

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2015 23:17
(@brausch)
Schon was gesagt Registriert

Ohne zu hinterfragen ist meine Antwort : NIX

Warum?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2015 23:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1. Die Eheleute sind beide berufstätig und finanziell von einander unabhängig. Es besteht die Übereinkunft gegenseitig auf Trennungsunterhalt zu verzichten.

Die Antwort gibt sie selbst:

7. Diese Vereinbarung gilt bis mit Scheidung eine entgültige Entscheidung ergangen ist.

Unabhängig davon, das nach der Scheidung kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet wird.

2. Das Haus in dem die Eheleute bisher gemeinsam lebten ist durch Erbschaft vor der Eheschließung alleiniges Eigentum der Ehefrau. Ein finanzieller Ausgleich für die    vom Ehemann geleisteten Handwerksstunden wird nicht geleistet. Die Hausratsvereinbarung vom 25.02.2015 ist für beide Parteien bindend.

Warum nicht, und welche Vereinbarung gilt vom 25.02.?

3. Der Ehemann verpflichtet sich, spätestens bis zum 01.04.2015 seine neue Lebenssituation dem Insolvenzgericht mitzuteilen und die Vorraussetzungen für die Zahlung für Kindesunterhalt für die zwei ehelichen Kinder zu schaffen. Eine rückwirkende Zahlung von Kindesunterhalt seit der Trennung vom 25.02.2015 findet nicht statt.

Schaffen sollst du eine Vorrausstetzung für den Unterhalt der zwei Kinder trotz Insolvenz? Warum Insolvenz?

4. Der Ehemann hat alle zwei Wochenende zwischen Freitag 16:30 und Sonntag 18:30 Umgang mit seinen Kindern. Zusätzlich verplichtet sich der Ehemann in den Wochen in denen er Nachtschicht und Frühschicht arbeitet seine Kinder am Dienstag und Donnerstag um 16:30 von der Ganztagsschule abzuholen und diese bis 18:30  zu betreuen

Warum nicht ein Wechselmodell?, und die Aussagen ''der Ehemann verpflichtet sich'' wäre um zu wandeln in der ''Vater''......
Alles gut und bestimmend geschrieben, aber m.M.n nicht umsetzbar.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2015 23:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Abhängigkeit davon, wir Du Dir den Verbleib und Umgang mit den Kindern vorstellst und ohne zu wissen, wie eure Hintergründe sind, klingt das nach einer Vereinbarung, die von wirtschaftlicher Selbständigkeit beider Eheleute ausgeht.
Man könnte  an dem Text noch feilen. Ich sehe aber zunächst keine Fallstricke darin.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2015 23:57
(@brausch)
Schon was gesagt Registriert

1. Die Vereinbarung vom 25.02.2015 sagt aus welche Teile ich aus dem Hausrate erhalte. Sie wird mir kein kein Ausgleich für Handwerksleistungen zahlen, da sie für einen Teil meiner Schulden aufgekommen ist.

2. Meine Schulden stammen aus einer Selbstständigkeit die 2013 gescheitert ist. Meine Frau hat mit diesen Schulden nichts zu tun. Bin ich bei Insolvenz von der Unterhaltsverpflichtung befreit?

3. Das Wechselmodell ist momentan aufgrund meiner Arbeitszeiten (Wechselschichten) nicht möglich. Zudem wohne ich jetzt in einer 1 Zimmer Wohnung mit Kochnische. Ich bin froh, dass meine Frau mir die Kinder fürs Wochenende überlässt. Für längere Zeit ist den Jungs das Schlafen auf einem aufblasbarem Bett nicht zuzumuten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2015 00:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dann finde ich die Vereinbarung in Summe fair. Kannst du dich selbst unterhalten? Wenn du von Ämtern abhängig würdest, wäre die Vereinbarung sittenwidrig, denn du darfst nicht auf Unterhalt verzichten, wenn das zu Lasten Dritter geht.

Der Unterhalt für die Kinder hat Vorrang vor den Insolvenzzahlungen. Allerdings sollten die Kinder auch bisher schon berücksichtigt worden sein, sprich mit Deinem Berater.

Wie alt sind Deine Kinder?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 09:51
(@Inselreif)

Es besteht die Übereinkunft gegenseitig auf Trennungsunterhalt zu verzichten.

Um das zu beurteilen müsste man etwa das Verhältnis Eurer Einkommen kennen.

3. Der Ehemann verpflichtet sich, spätestens bis zum 01.04.2015 seine neue Lebenssituation dem Insolvenzgericht mitzuteilen und die Vorraussetzungen für die Zahlung für Kindesunterhalt für die zwei ehelichen Kinder zu schaffen.

Das wäre mir zu unbestimmt. Wie hoch ist Dein Einkommen und wie viel KU sollst Du dann genau leisten?

7. Diese Vereinbarung gilt bis mit Scheidung eine entgültige Entscheidung ergangen ist.

Halte ich für überflüssig bis gefährlich:
- heisst das, dass zu all den Punkten eine gerichtliche Entscheidung vorgesehen ist?
- heisst das, dass einzelne Punkte noch veränderbar sind während andere bleiben?
Entweder ihr vereinbart das und steht dazu oder ihr lasst es.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 11.03.2015 10:25
(@sebgerol)
Zeigt sich öfters Registriert

Es besteht meiner Meinung nach an manchen Passagen noch Optimierungsbedarf. Ich finde es einerseits etwas merkwürdig so einen "Vertrag" abzuschließen, allerdings gibt es dann keine Uneinigkeiten in den wichtigsten Regelungen. In erster Linie scheint es, als würde sie versuchen die Trennung im Guten zu regeln. Da gibt es auch schlimmeres.

BVB 09 - Echte Liebe!

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Geschrieben : 12.03.2015 17:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eine vernünftige Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung wird idealerweise von einem guten Anwalt für FamRecht vorbereitet und dann beim Notar (der unabhängig berät) rechtsgültig abgeschlossen.
Es gibt bestimmte Eckpunkte, die immer geregelt werden müssen, damit der Vertrag nachher vor Gericht durchkommt. Dazu gehören auch Aussagen zum Versorgungsausgleich und ggf. Gütertrennung (die auch nur vor dem Notar wirksam abgeschlossen werden kann).
Dazu gibt es Standartklauseln bzgl. der Ungültigkeit des Vertrages bei Belastung Dritter.

Normalerweise kann auch nicht auf Trennungsunterhalt verzichtet werden (genau wie auf die Zahlung von KU). All diese "Kungeleien" bieten nachher nur Angriffsflächen bzw. lösen bei einer Inverzugsseztung die Zahlungspflichten wieder aus.

Lasst Euch ordentlich beraten und lasst die Finger von solch selbst erstellten Schriftstücken. Ja, das Ganze kostet Geld. Man hat aber dafür dann auch Produkt welches vom Gericht nachher durchgewinkt wird, die Scheidung innerhalb von 15 Minuten mit einem Anwalt ermöglicht und einfach keine Streitpunkte mehr bietet, weil dann wirklich alles umfassend geregelt ist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 21:51




(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen.

Ich mag euren privaten Entwurf gar nicht zu Ende lesen, da sehr wichtige Teile gleich zu Anfang mißverständlich interpretiert werden könnten.
Geht zu einem Notar und macht es ordentlich. Das kostet zwar etwas, aber es ist nicht die Welt und bezahlbar.
Die Streitigkeiten nach einer privaten Vereinbarung sind nicht absehbar, wenn ein Partner sich dann im Nachhinein übervorteilt sieht und dann vor Gericht zieht. Als nicht Juristen, die ihr vermutlich seid, wißt ihr ja gar nicht was sich hieraus für Fallstricke ergeben können aus euren Formulierungen, so schön die Formulierungen auch klingen mögen. Bestimmte juristische Formulierungen zum Wohl aller, die ein Notar kennt und Standart sind, könnt ihr gar nicht beschreiben und einsetzen. Ich auch nicht. Drum, aus eigener Erfahrung, hier die Wiederholung, geht zu einem Notar und lasst euch erst mal beraten dort. Danach seid ihr bestimmt schlauer. Ob ihr dann einen Anwalt auch noch braucht, für Notarielle Formulierungen, stellt sich dann noch heraus.
Im Nachhinein ist man immer schlauer.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2015 11:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mit allen "Fallstricken" die man gerne sehen mag, muss man in diesem Fall einiges Bedenken ...
1) der TO befindet sich in einer privat Iso.
2) Selbst wenn ein TU-Anspruch des TO an die Ex besteht, so fließt dieser mit in die Insoventzmaße. Also nicht wirklich was gewonnen.

Den Ausspruch "ich habe Deine Schulden bezahlt, daher gibt es nichts anderes" ist auch falsch ... denn in einer Ehe wird ja meist gemeinsam gewirtschaftet. Die Frage ist also, wie und wo will man ein Faß aufmachen und einen Rosenkrieg beginnen, den keiner gewinnen kann.
Beim Einkommen der Ex dürfte dann noch ein Wohnwert angerechnet werden ... also ne, ich lese die Vereinbarung mit einem positiven Hintergedanken.

Solange keine Seite zu einem Griff in die Sozialkassen genötigt wird, ist diese Abmachung in Ordnung. Vielleicht könnte man die Ex noch dahingehend fragen, dass sie Dir für die Umgangszeiten eine kleine Summe des KU zurück gibt. Die Umgangszeiten orientieren sich am Standardmodell, und können auch wegen der Schichtarbeit nicht viel mehr ausgebaut werden.
Die Vorteile/Nachteile sehe ich auf beiden Seiten und diese Vereinbarung muss ja nicht mit der Scheidung enden. Was ich shee, ist das die Ex sich scheinbar absichern möchte, nicht vielleicht doch noch Trennungsunterhalt zahlen zu müssen. Denn nach Abzug des KU bleibt beim TO vermutlich weniger bei ihm übrig, wie bei der Ex mit Einkommen plus Wohnwert.

Solange ihr vernünftig reden könnt, macht das. Man muss dies auch nicht schriftlich fixieren, da es u.u. vielleicht eh keinen Bestand vor einem Gericht hat. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2015 12:57