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Umgangsrecht wenn Ex Frau auswandert

 
(@hermann10)
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Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Erfahrungen und Tipps zum Thema Umgangsrecht. Meine Ex und ich sind nun seit 3 Jahren geschieden und haben uns ganz klassisch darauf geeinigt, dass ich unser gemeinsames Kind alle zwei Wochen am Wochenende abhole. Nun hat sie jemanden aus der Schweiz kennengelernt und plant auszuwandern. Ich habe nun Sorge, dass ich die Bindung zu meinem Kind komplett verliere und wollte mal nachfragen, wie ihr die Situation gelöst hättet? Also welche Möglichkeiten bieten sich denn überhaupt, mein Kind regelmäßig zu sehen? Habe ich dann eigentlich weiterhin das geteilte Sorgerecht?

Zitat
Topic starter Geschrieben : 10.08.2022 13:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus hermann10,

davon ausgehend, dass Euer Kind zu Ehezeiten zur Welt kam, habt Ihr gemeinsames Sorgerecht (gSR).
[Semmelbrösel-an-die-Wand-nagel-Modus=aus]
Dieses erlischt nicht bei Um- oder Wegzug eines der Eltern, es bleibt beiden Eltern erhalten, solange das Kind nicht volljährig ist oder gSR per Beschuss aufgehoben wird.

In CH auszuwandern ist meines Wissens auch ned soo einfach, daher erst mal abwarten, was hier passiert.

Wie alt ist denn Euer Kind?
Wäre es denn im Fall von Wegzug KM von Deiner Seite aus denkbar, dass Du das Kind vollumfänglich betreust (Erhalt des sozialen Umfeldes) und KM Umgang am neuen Wohnort wahrnimmt?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2022 14:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

leider kommt dieses Problem auch häufiger vor. Die Frage wäre wie alt ist das Kind und wie groß ist dann die Entfernung.

Die Frage zum Sorgerecht hat Marco schon beantwortet. Das gemeinsame Sorgerecht besteht fort solange es keinem entzogen wurde, entziehen kann es nur ein Gericht und dafür muss es gute Gründe geben.

Damit hast Du ein Mitspracherecht, wenn es um den Umzug des Kindes geht. Trotzdem stehen Deine Chancen schlecht, dass das Kind nicht mit der KM umzieht. Das Problem besteht darin, dass die KM seit 3 Jahren nachweisbar die Hauptbezugsperson der Kindes ist. Deshalb wäre ein Umzug des Kindes zu Dir eigentlich nur freiwillig möglich.

Deshalb ist es besser zu schauen wir der Umgang gestaltet werden kann. Die Grundidee wäre hier den Umgang seltener aber dafür länger durchzuführen, so dass geht. Wenn das Kind zur Schule geht könnte eine Variante sein, in der Schulzeit den Umgang nur einmal im Monat zu haben, dafür aber z.B. neben 3 Wochen in den Sommerferien, noch 1 Woche im Herbst oder Winter. Genutzt werden sollten auch Brückentage.

Realistischer Weise muss man sagen, dass auch ein Umgang aller 14 Tage die Beziehung zum Kind nie so sein wird wie in der Familie. Deshalb wäre aus meiner Sicht mit etwas Kooperation der KM obige Variante machbar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2022 16:35
(@supermario)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Hermann,

zum Sorgerecht wurde hier ja schon genug geschrieben.

Was dir auf jeden Fall auch bestehen bleibt, ist das <a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">Umgangsrecht. Wenn möglich, sollte ein Kind immer Umgang und eine gute Beziehung zu beiden Eltern haben. Nun kommt es darauf an, wo du wohnst. München - Schweiz ist ja etwas anderes als Hamburg - Schweiz. Vielleicht könnt ihr es so regeln, dass du von den Ferien mehr abbekommst, damit sich die weite Fahrt lohnt? Ich skype mit meinem Sohn sehr viel und habe dadurch eine gute Verbindung zu ihm, teilweise habe ich das Gefühl, dass er mir mehr als der KM erzählt. Vielleicht ist auch das eine Option? Wie alt ist das Kind denn?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2022 14:58