Mein Freund, mit dem ich seit 2 Monaten zusammen bin, lebt in Trennung. Seine Frau, mit der er 3 Jahre verheiratet war, hat ihn im Januar wegen eines anderen verlassen, bei dem sie jetzt mit der 3-jährigen Tochter wohnt. Mein Freund wohnt in dem halbfertigen Haus (sie haben ½ Jahr ein sehr altes Haus renoviert), in das sie erst 3 Wochen vor der Trennung eingezogen waren und zahlt den vollen Kredit ab. Jedes 2. Wochenende verbringt seine Tochter bei ihm. Seine Ex arbeitet, jedoch nur ca. 25 Stunden in der Woche. Die Tochter ist im Tageskindergarten.
Wohl weil sie vielleicht ein schlechtes Gewissen hatte, dass sie ihn verlassen hat und er die Hausschulden alleine trägt, hatte sie ihn bisher in Ruhe gelassen. Jetzt, da sie von mir weiß, kommt sie auf den Plan, räumt gemeinsame Sachen aus dem Haus (die ihr ja auch zustehen), jedoch ohne sich vorher besprochen zu haben. Mein Freund hatte ihr nun angeboten, einen gemeinsamen Termin zu machen, um die gemeinsamen Sachen aufzuteilen. Auch hatte er angeboten, eine gütliche Trennung herbeizuführen.
Die Reaktion war nun ein Schreiben einer Anwältin. Sie schreibt, dass sie von der Frau meines Freundes beauftragt wurde, im Rahmen einer gütlichen Trennung die Unterhaltsberechnungen für das Kind und seine Frau festzustellen. Sie fordert meinen Freund auf, innerhalb von 14 Tagen alle Unterlagen einzureichen, die die Kredite des Hauses betreffen sowie seine Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate.
Mein Freund reagiert bockig. Er fühlt sich nicht verpflichtet, dieser Anwältin irgendwelche Unterlagen zu senden. Er will gar nicht reagieren und sehen, was dann passiert.
Wir haben uns gestern lange darüber unterhalten und ich kann sein Verhalten überhaupt nicht verstehen. Ich finde, er sollte sich wiederum einen Anwalt nehmen, um herauszufinden, was für Rechte bzw. Verpflichtungen er hat. Ich habe das Gefühl, dass er mit seinem bockigen Verhalten alles noch schlimmer macht und den Streit erst recht provoziert. Aber er will nicht.
Ich sollte mich nicht einmischen, aber es geht auch mir nahe.
Er würde das Haus gerne halten. Es ist erst zur Hälfte bewohnbar, er muss noch viel machen. Bei einem Verkauf würden beide bestimmt auf Schulden sitzen bleiben (in den Krediten sind beide eingetragen). Wer kauft schon ein halb fertiges Haus, wenn, dann würde der Preis niedrig sein und die Schulden nicht decken. Eine Versteigerung erst recht nicht.
Kann mir jemand sagen, was ich meinem Freund raten kann. Sollte er sich einen Anwalt nehmen oder tatsächlich, wie er es vorhat, einfach nicht auf das Schreiben der Anwältin seiner Frau reagieren?
Zur Info: Er verdient netto 2000 Euro, die Abzahlung für das Haus beträgt 1000 Euro. Seine Frau arbeitet, jedoch nicht volle Stundenzahl, sie bekommt das Kindergeld und wohnt bei ihrem neuen Partner, hat also keine Wohnkosten.
Vielen Dank für einen Rat!
Angela
Auf anwaltliche Schreiben muß man überhaupt nicht reagieren... warum auch? Anwälte sind schließlich keine Vertreter des Staates oder so. Da könnte ja jeder kommen und Gehaltsbescheinigungen einfordern.
Um die Sache aber abzurunden, wäre doch eine gütliche Vereinbarung sinnvoller!? Ist bloß die Frage, wie das gehen soll. Aber wenn Einigkeit über den Hausverkauf und Aufteilung der Vermögen/Schulden und alles Weitere besteht, wäre eine Trennungsfolgevereinbarung durch den Notar unterm Strich günstiger.
Hallo Herforder,
also Deine Anwort kann ich nicht nachvollziehen.
Der kommt in Teufels Küchen, wenn er die unterlagen nicht zusendet, da er Auskunft erteilen muß.
Macht er das nicht, hat er ziemlich schnell ne Stufenklage an der Backe!
glaub mal das geht schneller als man denkt.
Bei uns ist sowas auch ins Haus gesegelt, weil die Unterlagen 1 !!!!!!!!! Tag später beim gegnerischen Anwalt eingegangen sind.
Naja der Anwalt mußte die Klage dann wieder zurück ziehen, da mein Mann Auskunft erteilt hat.
Aber hier soll der Fragestellerin klar gemacht werden, daß der Freund die Unterlagen aushändigt.
So ne Klage kostet verdammt viel Geld und er verliert die auch, weil er eben dazu verpflichtet ist!!!!
Er soll sich auch nen Anwalt nehmen, aber dabei klar sagen, daß es sich im Moment nur um den Trennungsunterhalt handelt, dann werden die Kosten übersichtlicher.
Erst sollte der Trennungsunterhalt geklärt werden, dann kann man sich auch zwischenzeitlich zusammen setzen und über das Haus sprechen.
so wurde es bei meinem Mann gemacht !
Er zahlte dann auch nur den Anwalt für den Unterhalt mehr nicht.
Wenns dann mit dem Haus nicht klappt, daß sich die Beiden einig werden, kann man später noch immer einen Anwalt zu Rate ziehen.
Gruß
Melly
Also ganz so einfach kann das auch nicht sein.
Ich kenne die Anwaltsspielchen von meiner Freundin! Da rechnet der eine Anwalt einen Betrag X und der andere einen Betrag Y aus! Rechtsverbindlich ist das also nicht, was die tun! Warum soll man denen also die Gehaltsbescheinigungen geben, wenn es doch die Richterin ausrechnet?
Selbst einer Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt XY braucht man nicht nachkommen. Warum auch?
Hallo Herforder,
dann bist du flasch informiert.
Er ist zur Auskunft verpflichtet, wie gesagt weigert er sich, wird eine Auskunftsklage gestartet und das führt zu erheblichen Kosten.
Klar ist sicher, daß man nicht unbedingt den Unterhalt schlucken muß, den der Anwalt dann ausrechnet, die setzen immer zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten höher an als was am ende raus kommt.
Der Unterhaltspflichtige sollte unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen, da die Abweichungen doch erheblich sind.
In diesem Fall hier hat er ja nix zu verlieren.
Bei 2000 Euro Einkommen und 1000 Euro Darlehen für Haus, bleibt nicht mehr viel für Unterhalt übrig!
Aber informiere Du dich mal ganz genau, was die Pflicht eines Unterhaltszahlers ist.
Es gibt ja nicht umsonst die Auskunftsklagen, die hundeteuer werden können, da man dann auch noch die Kosten für Prozess und Anwälte zu tragen hat.
Gruß
Melly
Hier weils so schön ist §-Dschungel...das sollte Dir klar die Augen öffnen.
Auskunft
Nach § 1605 I BGB sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 gelten entsprechend. Gemäß § 1605 II BGB kann vor Ablauf von zwei Jahren Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
Die §§ 1361 IV, 1580 BGB schreiben vor, dass getrennt lebende und geschiedenen Ehegatten einander ebenfalls zur Auskunft entsprechend § 1605 BGB verpflichtet sind.
Vielen Dank für die Infos!!!!!
Hallo,
in 'ner ähnlichen Bredouille sitzend, kann ich Deinem Freund nur dringendst zu 'nem guten Anwalt raten.
Bockigkeit verärgert die Parteien/ das Gericht und bringt lediglich Mehr(prozess)kosten.
Wenn sich Beide TATSÄCHLICH einig sein sollten, wäre ein RA anzuraten, da ich persönlich heute niemandem mehr zu einem Notar mit gutem Gewissen raten kann.
Da müsste Mann dann wiederum einen 2. Notar oder einen RA fragen, ob alles rechtens ist?
DAS Geld kann Mann sich sparen und gleich einen in Bau-/ Scheidungs-/ Trennungsrecht kundigen RA aufsuchen.
Vielleicht kostet's mehr, aber im Endeffekt (s. mein posting) bringt's mehr: spart Ärger, Zeit, Nerven und Geld.
Einig werden sollten sie sich unbedingt über:
-Wer zahlt die Rate?
-Was passiert, wenn der Ratenzahler arbeitslos/ zahlungsunfähig/~unwillig wird?
-Was passiert, wenn die Bank den Ratenzahler als Alleinschuldner nicht will (die Frau in diesem Fall ergo Mitschuldner bleibt)?
-Verzichten beide auf gegenseitigen Unterhalt, weil vielleicht die Rate sehr hoch ist (Kindesu. ist nicht gemeint, sondern der U. für die Frau)?
-Wie sieht es aus mit Rentenausgleich?
-Wer trägt, solange das Haus/ die Kredite beiden gehören die Unterhalts-/ Reparaturkosten für's Haus? Das ist sehr wichtig, ergeben sich doch auch, wenn das Haus "fertig" ist, vielerlei Reparaturen grade bei älteren Häusern.
-Wie sieht es aus, wenn sich's eine der betr. Parteien "anders" überlegt? Ist im Vertrag ein "Riegel" vorgeschoben oder 'ne Klausel, wie Mann/ Frau sich dann zu einigen hat?
Über Hausrat/ evtl. Auto wird Mann/ Frau sich sicher eher einigen können...
Dabei wurde mir bewußt, dass Schmuck, den einer vom anderen bei Vermögensoffenlegungen fordern KÖNNTE, als Anfangsvermögern eingesetzt wird.
(Bspw. hat mein Mann behauptet, mir das Zeug im Wert von 10.000€ geschenkt zu haben und ich fiel bald in Ohnmacht. Null problemo, sagte meine RÄ, das gehört ins Startvermögen einer Ehe;).
Er sollte sich UNBEDINGT von einem KOMPETENTEN RA beraten lassen, sonst gibt es solchen Sch.. wie in meinem Falle.
Viel Glück, Geduld (auch für Dich) und weniger Bockigkeit Deines LG, dafür 'nen guten RA, Ili
Warum nicht notariell regeln?
Anwälte sind doch nix. Meinten, sie können rechnen...alles quatsch. Mein Anwalt beherrscht nicht einmal die einfachsten Rechtschreibregeln!
Geregelt wird eh ausschließlich durch das Gericht! Das dürfen Anwälte doch gar nicht.
Hallo,
Sie ist ausgezogen. Wie kommt sie denn plötzlich wieder alleine ins Haus die Sachen abzuholen??? Warum wurde das Schloß nicht sofort getauscht? Sofort nachholen!
Seine Verhältnisse wird er so od. so offen legen müssen, früher od. später. Macht es gleich richtig, sonst dauert alles nur noch läger. Er ist zu Unterhal ledier verpflichtet.
Besteht auch darauf, dass sie ihre Zahlen im Gegenzug offen legt!!! Nur so ist eine Berechnung möglich!
Hat sie sich schon richtig umgemeldet? Steht ihr Name am Briefkasten des neuen Partners?
Auf wen laufen denn die Darlehnsverträge für das Haus? hat sie einfach aufghört Ihr Rate zu zahlen?
Sie hat keinen Schlüssel mehr. Als sie die Tochter Sonntag Abends abholte, ging sie ohne ein Wort zu sagen in die Küche und fing an, die Schränke auszuräumen. Ich war an dem Abend zufällig dabei und wirklich geplättet, was denn jetzt hier abgeht. Mein Freund hat ihr jetzt angeboten, einen Termin zu machen, um die gemeinsamen Sachen zu teilen. Aber es ist schon interessant, zu beobachten, wie Menschen in solchen Situationen agieren, wenn man nicht mehr miteinander reden kann.
Die Darlehnsverträge laufen auf beide. Mein Freund zahlt die Raten jedoch von Anfang an alleine.
Sie ist umgemeldet.
Meine Bemühungen, ihn dazu zu bringen, die Gehaltsabrechnungen wie gefordert zu schicken, haben leider nicht gefruchtet. Er hat seiner Ex jetzt zwar alle Unterlagen der Darlehnsverträge in Kopie zugeschickt, jedoch nicht die von der Anwältin verlangten Gehaltsabrechnungen. "Die weiß doch, was ich verdiene". Tja, was soll man da machen...
Ich konnte ihn lediglich davon abbringen, einen bitterbösen Brief an seine Ex abzuschicken, den er mit Wut im Bauch geschrieben hatte. Weil, jetzt geht es nämlich auch los, dass sie per Brief behauptet, er würde sie und ihren neuen Partner bei der Tochter schlecht machen. Mein Freund hat seiner Tochter dummerweise einmal, als sie ihn ganz direkt fragte "Hast Du H. (den neuen Partner) lieb?" ehrlich mit Nein geantwortet. Mein Freund sagt, er könnte da doch nicht lügen. Aber ich denke, er muss in solchen Situationen ausweichend antworten. Seine Tochter war anscheinend verwirrt . -Mein Papa mag H. nicht, darf ich ihn dann auch nicht mögen?- und war wohl nach diesem besagten Wochenende abweisend zu dem neuen Partner der Mutter. (Sie ist 3 - wie soll sie das alles begreifen?)
Ich denke manchmal in den letzten Tagen, Trennungseltern bräuchten psychologischen Rat, wie sie ihre Kinder gut durch diese Zeit führen - und auch, wie sie miteinander umgehen.
Vielen Dank für Eure Tipps!
Hallo,
wenn er seine Gehaltszettel verweigert kommt er nicht weit. Wenn er mal eine Zeit des Kampfes hinter sich hat wird er es selbst merken. Unsere Scheidung läuft seit 4 J. Er sollte doch schon wegen dir ein Intersse haben, das es etwas schneller voran geht. Er sollte froh sein, in dir eine neue Partnerin gefunden zu haben, die ihm beisteht in dieser Zeit.
Wenn er seinen Gehaltszettel nicht rausrückt, kann es sein das ihm ein Einkommen angedichtet wird, und dann einfach was berechnet wird.
Wenn er dann tatsächlich weniger verdient, wird er ganz schnell den Gehaltszettel rüber wachsen lassen 😉
Er soll aufpassen was er sagt und tut. Alles kann mal gegen ihn verwendet werden. Ich weiß man muss sich sehr oft auf die Zunge beißen. Auch bei kindern und Umgangsdingen. Doch es ist immer besser wenn der andere mehr Müll von sich gibt als er. Er muss diplomatischer werden. Er hätte auch sagen können, "ich kenne den Feund von Mama zu wenig" o.ä.
Naja angedichtet wird ihm nix.
Die Anwältin der Frau reicht halt eine Stufenklage ein.
Das wird verdammt teuer.
Aber wenn er nicht hören will, muß er halt seinen Geldbeutel sprechen lassen.
Er zahlt dann die Prozesskosten, den Anwalt der Ex und seinen....da soll er schonmal zum Sparen anfangen, da der Richter keinen Spaß versteht, wenn er seine Gehaltszettel nicht rausrückt.
Gruß
Melly
Jetzt kommt die Geschichte ins Rollen.
Mein Freund hat dann nach einer "Mahnung" und einem Hinweis der Anwältin seiner Ex, dass sie ja im Rahmen der gütlichen Trennung die Ansprüche ausrechnen möchte, doch seine Belege geschickt.
Gestern kam jetzt die Forderung. Und da steht auch nichts mehr von gütlicher Einigung, sondern dass seine Ex nun die Scheidung beabsichtigt. Und dass mein Freund doch bestätigen soll, dass das Trennungsjahr bereits vorbei ist. Das ist es aber längst nicht. Mein Freund will sich jetzt erkundigen, ob er dadurch Nachteile hat. Er hat ja auch die gemeinsame Steuererklärung für letztes Jahr bereits abgeschickt.
Heute ruft sie an und kündigt sich für morgen an, um die Teilung des gemeinsamen Hausstandes zu klären. Das hatte mein Freund ihr bereits mehrmals angeboten, aber sie hatte nicht darauf reagiert. Sie wollte immer, wenn sie die Tochter abholte, die Schränke leerräumen. Und sie wollte einen Schlüssel. Den fordert die Anwältin jetzt auch schon wieder. Mein Freund wird ihn ihr aber nicht geben. Also morgen der Termin. Und sie bringt eine Freundin mit!! Sie braucht wohl eine Zeugin. Nun bittet mich mein Freund, ihn mit Anwesenheit zu unterstützen. Das kann ja heiter werden!! Ich habe jetzt schon Magengrummeln.
Diese Frau stellt nur Forderungen. Vor ein paar Tagen kam ein Brief, in dem sie die Ferien- und Feiertage geregelt hat, weil mein Freund danach gefragt hatte. Im November "darf" XX ein paar Tage mit uns verreisen. Die KM will aber genau wissen, was wir machen und auch an den Besuchswochenenden. Sie sagt meinem Freund doch auch nicht, was sie die ganze Zeit unternimmt! Und schon vor Weihnachten wird sie zu ihren Eltern fahren und erst am 25. zurückkommen. Und Silvester möchte sie, dass XX bei ihr ist. Im ganzen Text immer "ich möchte das so und ich möchte dies so". Wenn sie das anders formulieren würde, wäre vieles ja auch in Ordnung. z.B. Ich möchte Silvester gerne mit Freunden und deren Kindern feiern und es wäre schön, wenn XX deshalb bei mir feiern könnte. Dann würde mein Freund ja auch ganz anders reagieren. Es geht ihm ja jetzt nicht darum, dass XX Silvester unbedingt bei ihm ist, aber die Art und Weise, wie die KM das alles bestimmt, reizt.
Die Tage kam heraus, dass sie den Sparbrief der Tochter gekündigt hat und auf ihr Konto gefordert hat. Mein Freund hätte es nie gemerkt, wenn die Bank das Geld nicht versehentlich auf sein Konto überwiesen hätte. Er will, dass das Geld wieder angelegt wird und wird es so lange behalten.
Mit der Forderung des KU ist mein Freund unter die Grenze des Selbstbehalts gekommen. Die Anwältin hat noch einen tollen Satz eingefügt: Um die Zahlung des KU zu gewähren, ist es auch zuzumuten, einen Zusatzjob anzunehmen.
Mein Freund zahlt alleine die Kredite für das Haus ab und hat daher nicht viel übrig. Deshalb hat er bisher auch nichts an die KM gezahlt. Er zahlt schließlich ihre Hälfte des Kredits mit ab. Und wenn es jetzt zu einer Versteigerung kommen sollte und ein Haufen Schulden überbleibt - die Bank wird sich nur an ihn halten. Ungerecht.
Ich musste meinen Unmut mal loswerden. Mir graut vor dem Treffen morgen.
Hallo,
kontaktiert einen eigenen Anwalt und lasst alles neu berechnen. Der SB muss ihm bleiben. Immerhin zahlt er die Kredite mit ab, das wird alles mitgerechnet.
Gruß Romy
Die Haushaltsaufteilung ist gut über die Bühne gegangen. Sie hatte eine Liste gemacht mit allen Sachen, die aufzuteilen waren, hatte für sich aber nur wenige angekreuzt, die sie behalten wollte, da sie ja bei ihrem neuen Lebenspartner alles hat und daher nichts braucht. Sie hatte die Neupreise daneben geschrieben und wollte nun gerne einen Ausgleich. Mein Freund hat ihr dann gesagt, sie kann sich gerne noch mehr Möbel aussuchen, aber einen geldlichen Ausgleich kann er ihr nicht bieten. Dass er nichts auf der Kante hat, weiß sie ja.
Und dann noch zu Neupreisen! Teilweise sind die Möbel 10 Jahre alt. Mein Freund hat die Liste mit Zeitwerten versehen und da wurde dann deutlich, dass die Aufteilung sehr gerecht war, vor allem mit den Zeitwerten der Autos.
Jetzt würde ich gerne eure Meinung wissen:
Mein Freund weigert sich, Kindsunterhalt zu zahlen, da er die ganzen Hauskredite alleine zahlt. Inzwischen hat er die Aufforderung vom Jugendamt bekommen, sein Einkommen zu bescheinigen. Die Mutter hat jetzt dort Unterhalt beantragt.
Sie hat ihm am Wochenende geschrieben, wenn er schon nicht zahlt, soll er doch wenigstens eine Winderjacke und -schuhe kaufen.
Genau das hatte ich ihm schon vorgeschlagen. Aber er sieht nicht ein, überhaupt etwas zu zahlen oder zu kaufen. ICH FINDE ES BESCHÄMEND. Und genau deshalb bekommen wir jetzt Schwierigkeiten miteinander. Da prallen zwei Meinungen aufeinander und es bringt mich gegen ihn auf. Er sagt, ich soll einfach seinen Standpunkt akzeptieren. Aber ich kann es nicht. Sehe ich das so verkehrt??
[Editiert am 11/10/2004 von Bonewie]
Du siehst überhaupt nix verkehrt.
Also den Aufforderungen des JA ist da echt Folge zu leisten. Die werden wahnsinnig fuchsig, wenn er seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt. Er muss endlich zu nem Anwalt gehen, und so wie er drauf ist, besser noch zu einer Anwältin.
Wie kann man nur den KU verweigern? Wenn er wenigstens etwas zahlen würde, um Bereitschaft zu zeigen oder den KU auf ein Extrakonto zu zahlen, um ggf. eine Nachzahlung, die in jedem Fall auf ihn zukommen wird, leisten zu können.
Unglaublich.
LG
Ella