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Unterschriftfälschung

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(@fuertstvonmond)
Schon was gesagt Registriert

Wir hatten 2 Autos,
Autoversicherung lief in meinem Namen,
nach Trennung hat meine Ex die Schadenfreiheitsklasse mit gefälschten Unterschrift von mir übernommen. Das habe ich erst später nach Verischerungswechsel erfahren.
Dokument mit meine Fake Unterschrift habe ich erst nach einem Jahr bekommen da die Versicherung Einsicht verweigert hat.

Wie soll ich vorgehen? Gegen ex was machen oder gegen Versicherung.

viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2020 19:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Versicherung auffordern sofort diesen Schadensfreiheitsrabatt zurück zu übertragen, rückwirkend. Die Versicherung kann sich mit Deiner Ex herumschlagen, ob sie eine Strafanzeige stellt, oder die Versicherungsbeiträge nachfordert, wegen Erschleichen.

Du hast Deine % wieder, und wenn es zu einer Strafanzeige kommt, dann ist es das Problem der Versicherung bzw. Deiner Ex.

Mehr würde ich nicht machen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2020 19:35
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wenn die Versicherung richtig sauer ist, dass kriegt deine Ex für sowas einen Eintrag im HIS-LSF (Hinweis-Informations-System). Mit solchen Einträgen ist es nicht einfach Nicht-Pflichtversicherungen abzuschließen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2020 22:25
(@fuertstvonmond)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank für die Antworten. Darf ich von der Versicherung die erhöhte Kosten auch verlangen? Macher habe ich 800 Euro mehr im Jahr bezahlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2020 10:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Darf ich von der Versicherung die erhöhte Kosten auch verlangen? Macher habe ich 800 Euro mehr im Jahr bezahlt.

Wenn Du diese bezahlt hast, würde ich auf jeden Fall Rückerstattung verlangen (soll die Versicherung sich an den Verursacher=Ex schadlos halten) ... Versuch macht kluch.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 10:42
(@bester-papa)
Registriert

Wenn die Versicherung den Betrag nicht erstattet sollte spätestens eine Schadensersatzklage gegen die Ex erfolgreich sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 13:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn die Versicherung den Betrag nicht erstattet sollte spätestens eine Schadensersatzklage gegen die Ex erfolgreich sein.

Ich würde mich nicht an die Ex wenden, denn das fällt einem schnell auf die Füße, man würde den Familienstreit "verlagern". Daher würde ich mich an die Versicherung ausschließlich wenden. Die haben einen Fehler gemacht bzw. sind einem Betrug aufgesessen. Du kannst nichts dafür, wenn sie die Unterschrift nicht prüfen.
Die Versicherung hat Dir den Schaden zu erstatten und dann kann sie selber entscheiden, ob sie sich an die Verursacherin wendet.

Nur diesen Weg halte ich für Erfolgsversprechend.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 13:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Geh nicht zu forsch ran bei der Versicherung. Weise die auf den Betrug hin, fordere eine rückwirkende Verrechnung (über welchen Zeitraum eigentlich und warum ist dir das nicht direkt aufgefallen?). Dann wird die Ex auch eine neue Rechnung erhalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2020 10:41
(@fuertstvonmond)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank, Ich habe auch an Versicherung geschrieben 2 Antworten habe ich bekommen:

---------
Auf Grund der uns vorliegenden Erklärung haben wir Ihren Schadenfreiheitsrabatt zum xx.xx.xxxx auf
den Kfz-Versicherungsvertrag 1234567 von Frau XX YY übertragen.

Die dazu erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht und sind von uns nicht zu beanstanden. Die Er-
klärung haben Sie bereits erhalten.

Eine rechtliche Würdigung, durch Überprüfung der Unterschrift, ist uns leider nicht möglich. Wir können
Ihnen nur empfehlen, Ihren Rechtsanwalt mit der Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.
Weitere Auskünfte, zu den Vertragsverläufen oder Vertragsinhalten der auf den Namen von Frau XX YY abgeschlossene Vertrag, dürfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ge-ben.

Mit freundlichen Grüßen
------------------

und darauf habe ich an Informationspflich erinnert:

----

wie wir Ihnen bereits erläutert haben, wurde Ihr Schadenfreiheitsrabatt zum xx.xx.xxxx auf den Vertrag
12345678 von Frau XX YY übertragen.

Die unterschriebene Erklärung zur Übertragung der Versicherungszeit lag uns damals vor. Eine Kopie ha-
ben Sie bereits erhalten.

Unsere Vorgehensweise war korrekt. Eine Informationspflicht besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
----

Was meint ihr? Vielen Dank und viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2020 17:11
(@inselreif)
Moderator

Genau so etwas habe ich erwartet.
Wie zweifelsfrei ist denn die Fälschung zu erkennen?
Und wie wird Exe darauf reagieren? Kann sie ggf. behaupten, Du hättest extra "falsch" unterschrieben, um sie im Nachgang in die Pfanne zu hauen?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2020 17:51




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das halte ich für falsch.
Sie können nicht aus einer unrechtmäßigen Handlung eine Rechtmäßigkeit ableiten. Die Rückübertragung ist durchzuführen, den Schaden hat die Versicherung, egal wie sie es dreht.

Und dann müssen die Rechtsverhältnisse klar gestellt werden:
1) zwischen Dir und der Versicherung
2) zwischen Dir und oder Ex
3) zwischen Ex und Versicherung

Der KfZ Vertrag ist ein Rechtsverhältnis zwischen Dir und der Versicherung. Die Ex hat mit Dir in diesem Spiel rein gar nichts zu tun. Dann kommt das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung und Deiner Ex, da kannst Du auch keine Wirkung drauf entfalten, weil es keine Verbindung gibt.
Und in dieser Sache gibt es kein Rechtsverhältnis zwischen Dir und der Ex.

Mein Vorschlag wäre:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

da es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und meiner Person handelt, sind und bleiben Sie mein Ansprechpartner. Das eine dritte Person unrechtmäßig Vorteile aus meinem Vertragsverhältnis erschleicht obliegt Ihrer Prüfungspflicht, und dieses spätestens nach Bekanntwerden der Unrechtmäßigkeit.
Ob und in wieweit Sie dies rechtlich gegenüber Frau XYZ verfolgen, bleibt Ihrer Würdigung überlassen.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Rückübertragung des Schadensfreiheitsrabattes bis zum
                        XX. August 2020
vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
FuertstVonMond"

Ob Rückwirkend oder nicht, musst Du entscheiden. Ich habe auch gerade nicht auf dem Schirm, ob Du jetzt ein weiteres Auto anmelden wolltest bzw. warum Du dies erst jetzt bemerkt hast.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2020 17:56
(@maxmustermann1234)
Registriert

An den Ombudsmann der Versicherer wenden. Bei uns laufen alle Verfahren, die darüber reinkommen über den Schreibtisch der F1-Ebene, das hilft oft. Mann bewegt sich so wesentlich schneller.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2020 12:56
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

An den Ombudsmann der Versicherer wenden. Bei uns laufen alle Verfahren, die darüber reinkommen über den Schreibtisch der F1-Ebene, das hilft oft. Mann bewegt sich so wesentlich schneller.

Da hab ich mich als Vers.Kaufmann auch schon mal hingewendet als meine ehemalige KFZ-Versicherung wieder meinte keine Kündigung erhalten zu haben. DIESMAL konnte ich es nachweisen. Vorteil ist dass den Versicherten kostenlos ist

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2020 13:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist natürlich eine wesentlich unkompliziertere Art des Vorgehens.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2020 13:22
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Der große Vorteil ist halt, dass man sich nicht selbst mit der Versicherung zoffen muss. Die sind recht fix und fordern vom Versicherten und der Gesellschaft entsprechende Auskünfte an und die Leute sind nicht bei der Versicherung angestellt.

Oft finden die auch noch eine Art Kompromiss bevor es vor Gericht geht und teuer werden kann. Ist halt immer die Frage ob man den gemachten Vorschlag evtl. annehmen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2020 13:57
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
was es nicht alles gibt....
also zumindest das:

[...]...und warum ist dir das nicht direkt aufgefallen?).[...].

habe ich mich auch gefragt...
Du müßtest doch zumindest zeitnah eine entsprechende Korrektur (Schreiben) über Deinen eigenen (und neuen) KFZ- Versicherungsverlauf (also eine entsprechende Höherstufung)  nach dem Antrag Deiner EX mit der gefälschten Unterschrift) erhalten haben....
Wenn nicht, an wen gingen die Schreiben?
Oder konnte Deine EX die irgendwie postalisch abgreifen (also Briefe aus Deinem (Eurem) Briefkasten abfangen?

Wie lange kann man denn da noch Widerspruch einleiten?
Für den Fall, dass da eine Rechtsschutzversicherung greift, welche wäre da zuständig: eine Privatrechtschutz oder Verkehrsrechtschutz?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2020 10:20
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kakadu
Ich denke mal für die Versicherung ist die Verkehrsrechtsschutz und für den Schaden ( wenn Versicherung sich weiter weigert die Beiträge zu erstatten und man im Innenverhältnis die Ex verklagen muss) die Privatrechtschutz zuständig. Für die Ex dürfte es leicht gefallen sein das Schreiben abzufangen, weil Versicherungen schicken zuerst immer an die alte Adresse und erst wenn dem Versicherungsnehmer auffällt das er keine Post mehr erhält merkt dieser das und bis dahin dürfe das Kind im Brunnen gelegen haben.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2020 11:10
(@fuertstvonmond)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe die ganze erst als meine Versicherung gewechselt hatte gemerkt.  Wir hatte 2 Autos in Vertrag. Ganze lief in meinem Name.
Alte Auto war zu erst angemeldet. Hatta Haupt SCHFR. und neue Auto wurde automatisch mit interne Stufung gleiche Schadenfreiheitsrabatt bekommen.
Nach Trennung wurde erste Auto abgemeldet und verkauft. Neue Auto sollte Schadenfreiheitsrabatt komplett übernehmen. Aber Kurz nach oder vor diese Abmeldung wurden die Schadenfreiheitsrabatt transferiert. Extra wegen Übernahme habe ich kein Brief bekommen. Versicherung stimmt auch zu dass die dafür keinen Brief rausgeschickt haben. Die sind davon ausgegangen dass ich es unterschrieb und gewollt habe. Bemerkung auf Informationspflicht ist auch deswegen von mir.

Danach wollte ich Versicherung gewechselt und alles mit aktuellen Schadenfreiheitsrabatt berechnet.
Nach Wechsel habe ich alles erst bemerkt als ich statt 860 1600,. im Jahr bezahlen sollte.

Für den Antragskopie habe ich auch Monate lang gekämpft da die Versicherung das nicht herausgeben wollte.

Ein Antrag bei Ombudsmann habe ich bereits eingereicht. Überlege noch Strafanzeige bei der Polizei. Mit Ex habe ich nichts kommuniziert, weil da kommt nix gescheites zurück.

Sie ist selbst ein RA und wie die ganze auch Ihre Beruf haben wird ist auch fraglich.

vielen Dank und viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2020 16:26
(@bester-papa)
Registriert

Das habe ich auch kommen sehen.
Problem ist, dass die Versicherung hier nicht fahrlässig gehandelt hat, um ihr gegenüber Schadensersatzansprüche zu stellen.
Es geht, wie ich schon schrieb, durch eine Schadensersatzklage gegen die Ex.
§812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) könnte die richtige Anspruchsgrundlage sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2020 17:44
(@inselreif)
Moderator

Nöö, 812 greift nicht, der TO hat ja nichts geleistet.
Und ob die Versicherung fahrlässig gehandelt hat, spielt auch nur sekundär eine Rolle. Der TO hat keine Erklärung abgegeben und die Sache ist (so er es beweisen kann) zumindest ab Kenntnisnahme geradezuziehen.

Ansonsten gegen die Ex aus 823.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2020 19:58




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