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Unterschriftfälschung

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(@bester-papa)
Registriert

Herrje, für 812 muss der TO nicht unbedingt was geleistet haben:

"Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet."

"In sonstiger Weise" beschreibt eben die Fälle,  in denen sich der Bereicherte etwas durch eigene Handlung (Eingriff)  selbst verschafft hat. Das betrifft eben die Nichtleistungskondiktion.

Und ob der TO tatsächlich nichts geleistet hat, müsste mal genauer geprüft werden.

Aber 823 geht natürlich immer.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2020 22:34
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend an alle
@ Bester Papa, der TO hat doch geleistet in Form von erhöhten Beiträgen die nicht mehr gerechtfertigt waren. Ganz zu schweigen von dem Schaden des Verlustes des Schadensfreiheitsrabattes bei der neuen Versicherung.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2020 23:04
(@bester-papa)
Registriert

Sehe ich eigentlich auch so.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2020 15:41
(@fuertstvonmond)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank für die Antworten. SF Klasse waren damals 9 jetzt sollte 11 sein. Dadurch habe ich enorme finanzielle Schaden bekommen, die schwer zu berechnen sind.
Alles habe ich bei Ombudsmann eingereicht. Beschwerde bei Polizei wegen Urkundenfälschung überlege ich noch bzw. warte bis was von Ombudsmann kommt.

viele Grüße
FvM

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2020 19:10
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ombudsmann reagiert normalerweise recht zügig, war jedenfalls bei mir so. Wahrscheinlich werden weitere Informationen abgefragt. Beschwerde bei der Polizei würde ich mir überlegen, sollte der Ombudsmann zur Auffassung kommen dass die Übertragung nicht rechtmäßig war, wird die Versicherung evtl. selbst ein Fass aufmachen. Die haben ja dann den finanziellen Schaden und Du wärst aus der Nummer raus

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2020 22:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... wird die Versicherung evtl. selbst ein Fass aufmachen. Die haben ja dann den finanziellen Schaden und Du wärst aus der Nummer raus

Letzteres wäre der bessere Weg. Die Ex bekommt einen auf den Deckel und Du bist aus der Schusslinie.
Das ist übrigens einer der wenigen Wege, wo dann tatsächlich eine Gerechtigkeit hergestellt wird. Wenn Du selber klagst, kann es passieren, dass man der armen Mutter ja nichts böses tun kann und dann selbst Richter den Eindruck erwecken, dass sie es mit dem Gesetz nicht mehr so genau nehmen. Zumindest kann ich mir so manche Rechtssprechung nicht mehr anders erklären.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2020 14:05
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