Versorgungsausgleic...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Versorgungsausgleich----ab wann wird er fällig?

 
(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

Im Zuge meiner Scheidung wurde festgelegt, dass ich Summe X an meine Ex bezahlen muss. Ab wann wird dieser Betrag fällig?
Wenn ich das Rentenalter erreicht habe, wird mir dann diese Summe von der Rente/ Pension abgezogen oder wenn die Ex das Rentenalter erreicht hat?
Ist es auch richtig, dass z.B. beim Tod der Ex ich diese Summe an ihren Ehemann weiter zahlen muss?

DANKE

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2015 19:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da Du von Rente/Pension spricht sollte der Standardfall gelten, dass die Rententeilung automatisch erfolgt, d.h. Du musst gar nichts zahlen. Deine Ex erhält ihren Rentenanspruch bei Rentenbeginn und Deiner wird auch bei Deinem Rentenbeginn gekürzt (selbst, wenn Ex noch nicht in Rente ist!).

Sollte es sich um den Ausnahmefall handeln, dass tatsächlich eine Summe gezahlt werden soll, dann bin ich überfragt.
In diesem Fall kann die Sache dadurch geregelt sein, dass Beiträge für Deine Ex jetzt zu zahlen sind bis die Summe erreicht ist (Versorgungsausgleich durch Beitragsentrichtung).
Außerdem ist ein Schuldrechtlicher Anspruch möglich: "Der Ausgleichsberechtigte erhält beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich einen Anspruch gegen seinen ehemaligen Ehegatten, keinen eigenen Versorgungsanspruch gegen den jeweiligen Rentenversicherungsträger." Ich sehe das so, dass ab ihrem  Renteneintritt Deine Ex einen Anspruch gegen Dich hat. (<a href="http://www.familienrecht-heute.de/scheidung/versorgungsausgleich.html>" Versorgungsausgleich </a>)

Ob so ein Anspruch vererbbar ist, weiss ich nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2015 21:10
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

im Standardfall zahlst Du nicht an den Ehemann weiter, wenn Deine Ex versterben sollte. Wenn sie vor Rentenantritt verstirbt, kannst Du die ihr zustehenden Rentenpunkte zurückübertragen lassen (mit Sterbeurkunde).

So jedenfalls war die Info, die ich mit dem Versorgungsausgleich bekommen habe. Davon, daß die Punkte dann seine Frau bekommt, stand da nix. (Bei uns bekam die Punkte der Ehemann von der Ehefrau, also mal andersrum.)

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2015 21:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Skater,

Im Zuge meiner Scheidung wurde festgelegt, dass ich Summe X an meine Ex bezahlen muss.

Wann wurdest Du geschieden ?

In 2009 gab es umfangreiche Neuerungen beim Versorgungsausgleich.

Abgeschafft wurde in diesem Zusammenhang das sogenannte "Rentnerprivileg".

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 10:54
(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank für eure Antworten!
Geschieden wurde in 2005 Und es werden Rentenpunkte von meinem Konto der Ex zugeschrieben.
Wusste nur nicht ab wann dies zutrift. Also werden automatisch mit meinem Rentenbeginn diese Pu
nkte übertragen bzw. von meinem Konto abgezogen.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 18:27
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Skater,

also bei mir war das so (auch nach altem Versorgungsausgleichsrecht): Bei der Scheidung wurde festgelegt wieviele Rentenpunkte ich der Exe abzugeben habe. Einige Zeit nach Rechtskraft der Scheidung wurden diese Punkte dann direkt auf das Rentenkonto der Exe übertragen und bei mir abgezogen. Wir sind beide auch noch lange vom Rentenalter weg, aber die Punkte wurden kurzfristig nach der Scheidung umgebucht. Ich bekam damals vom Rentenversicherungsträger auch das Angebot, die fehlenden Punkte durch eine Einzahlung auszugleichen. *ROFL*  :rofl2: :rofl2: Leider haben die vergessen dazuzuschreiben, wo man diese astronomischen Summen hernehmen soll.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 19:38
(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

Noch ne wichtige Frage, sorry.

Habe ein paar Jahre als normaler Arbeitnehmer gearbeitet und auch einen kleinen Rentenanspruch, den ich mit
65, irgendwas erreicht habe.
Seit 1991 bin ich Beamter und werde mit 60 Jahren in Pension gehen.
Nun die Frage.
Werden die Rentenpunkte meiner Ex mit Beginn meiner Pension gutgeschrieben bzw die Pension gekürzt oder muss sie bis zu meinem normalen Renteneintrittsalter warten?
Letzeres wäre natürlich cool :thumbup:  :thumbup:  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 19:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es ist genauso wie Krümmelmonster beschrieben hat, der Ausgleich erfolgt unmittelbar nach der Scheidung und jeder erhält seinen Teil bei Rentenbeginn bzw. Pensionseintritt. Alles andere wäre viel zu kompliziert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 21:06
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Moin!

bin ich Beamter und werde mit 60 Jahren in Pension gehen.

Irgendwas hab ich da wohl falsch gemacht... *Grummel* Ich muss mir bis fast 67 meine Kekse durch Arbeit verdienen. Ich weiss, da bin ich selbst Schuld  😉
Wie bitteschön kann ich jetzt noch Beamter werden und dann auch mit 60 in Pension gehen?  🙂  😉 *SCNR*

Viele Grüße vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2015 00:54
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Krümelmonster,

Wie bitteschön kann ich jetzt noch Beamter werden und dann auch mit 60 in Pension gehen?  🙂 

Das dürfte... ähm, schwierig werden ...  :rofl2:

Liebe Grüß

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2015 09:04




(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

@Monster 🙂
der Zug dürfte wohl abgefahren sein.........

Weiß den nun jemand, ob mir die Punkte von der Pension oder vom normalen Rentenkonto abgezogen werden??????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2015 09:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Skater,

es dürfte folgendes gelten (<hier>):

§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
[...] Das Ruhegehalt, das der verpflichtete Ehegatte im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erhält, wird erst gekürzt, wenn aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren ist; dies gilt nur, wenn der Anspruch auf Ruhegehalt vor dem 1. September 2009 entstanden und das Verfahren über den Versorgungsausgleich zu diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist. [...]

Das heißt: Da Du nicht vor dem 01.09.2009 in Ruhestand gegangen bist, entfällt das Rentnerprivileg und Deine Ansprüche werden bei Deinem Wechsel in den Ruhestand gekürzt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2015 11:01