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viele fragen und Lösungen

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(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehe ich in diesem Fall keinen Vorteil, da Ex lediglich geringfügig beschäftigt ist und eine Obliegenheit zur Ausnutzung steuerlicher Vorteile besteht (ferner wäre die zu berücksichtigende Steuererstattung deutlich höher).

OK, das sind Feinheiten, bei denen ich dann raus bin.
Dennoch bleibe ich dabei:
Für den TO ist es SCHON JETZT zwingend erforderlich zu wissen, wie er ab 2016 finanziell steht. Das sollte die anstehende Entscheidungsfindung massgeblich beeinfussen.

JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 13:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Für den TO ist es SCHON JETZT zwingend erforderlich zu wissen, wie er ab 2016 finanziell steht.

Da bin ich bei Dir.

Bei unterstellten 4.500 EUR brutto fehlen ca. 400 EUR netto.
Damit fiele TU weg, beim Kindesunterhalt ändert sich (vermutlich) nichts.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 13:34
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Wollt mich gestern noch melden war aber mit den Kindern draussen.
Und dann gabs wieder eine kleine Diskussion. Trifft mich jedesmal.
Also mein brutto letztes jahr 49400.
Ich komm aus Raum stuttgart wg olg.
Steuererklärung letztes jahr ca 1100 Rückerstattung.
Mit der rente kann ich grad nichts anfangen.also weiss nicht welche summe
Gesucht wird.
Heut wieder so ein Gefühls chaostag
Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2015 13:33
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Hab mal etwas ruhe gebraucht und einkehren lassen.
Meine Nochfrau hat jetzt ihr verfahrenshilfe bekommen und war bei einem anwalt.
Jetzt warte ich auf post.
Ich ging davon aus das die post vom anwalt ins noch heim geschickt wird aber der anwalt wollte
die adresse von meiner mutter haben wo ich ja bis zum ersten mai wohne.meine frage
wäre ob der herr anwalt die arbeitswegberechnung von meinem jetzigen
Aufenthaltsort macht oder von meiner neuen wohnung die ja in der nähe des hauses ist wo ich gewohnt
habe.weil hier von meiner mutter sinds 20 km weniger zur Arbeit.
Desweiteren haben wir ja ausgemacht das ab 1 mai die unterhaltszahlungen beginnen.
Oddr muss ich etwa schon diesen monat rückwirkend zahlen? Obwohl ich ja alles andere grad zahle
also raten nebenkosten Versicherungen.
Vielleicht mach ich mich ja selber verrückt grad.
Noch eine Frage:wäre es sinnvoll ab dem 1 mai schon in stkl 1 zu wechseln wg
steuerforderungen im nächsten jahr?
Das mit dem eigentum wird sich demnächst klären. Banktermin steht.
Und noch eine frage: habe drei jahre fürs halbe haus gezahlt.ca 33000 euro.
Was wäre der zugewinn.also was müsste sie ungefähr an mich auszahlen wenn ich es fordern würde.
Wert ca 185000.
Wird auch der dispo bei trennung geteilt? Also Hälfte Hälfte.
Und das gemeinsame auto das noch finanziert wird? Den übernehme ich ja deswegen die frage
ob da was geltend gemacht werden kann.
Also eigentlich soll es ja eine einvernehmliche Lösung geben aber ich möchte durch
die infos mich absichern.weil sie schätzt das gar nicht auf was ich eigentlich verzichte.
Mache das unter anderem zum wohle der kinder.aber wenn sie mir jetzt schräg kommt
dann muss ich überlegen.
Danke und gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2015 14:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lagune,

wie so oft scheint Deine DEF sich gut auf die Trennung vorbereitet zu haben. Sie weiss was sie will und geht zielgerichtet die Schritte an (z.B. Anwaltsbesuch). Als Betroffener steckst Du natürlich im Gefühlschaos und musst weiterfunktionieren.

Bist Du schon ausgezogen? Wir raten dringend davon ab, bevor alles rechtliche geklärt ist, auszuziehen. Oftmals verlieren die Betroffenen sonst alles.

In Eurem Fall wäre es sinnvoll eine notarielle Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu schliessen. Damit kann man sich friedlich trennen und alle relevanten Punkte regeln (z.B. was geschieht mit der Immobilie, wie sieht der Unterhalt aus, Güterstand, Versorgungsausgleich). Dafür muss aber noch ein gewisses Restvertrauen in den Partner vorhanden sein bzw. man darf sich nicht von den bekannten Einflüsterinnen (meist erfahrene Geschiedene bzw. aus dem Verwandtenkreis) aufhetzen lassen. Wie da Deine DEF gestrickt ist, wissen wir nicht.

Aus der Praxis solltest Du dir keine Illusionen bzw. irgendwelche Zahlungen oder Auszahlungen an Dich machen. Dies findet in der Realität nicht statt. Wo nichts zu holen ist (und da ist nichts bei einem Minijob) gibt es auch nichts. Aus der Forenerfahrung ist es so, dass ein Großteil der KMs erwartet, dass der Ex-Mann die Bude komplett weiterzahlt, plus KU und TU natürlich. Von der Einrichtung nimmst Du bitte auch nichts mit, da ja sonst die Kinder schaden nehmen könnten.
Stell Dich darauf ein, dass auch bei einer friedlichen Trennung finanzielle Verluste / Schäden in Höhe eines Mittelklassewagens entstehen. Allein RA und Notarkosten schlagen bei einer friedlichen Scheidung mit mehreren tausend Euro zu Grunde. Dazu kommen Gerichtskosten.

Und das gemeinsame auto das noch finanziert wird? Den übernehme ich ja deswegen die frage
ob da was geltend gemacht werden kann.

Das glaube ich z.B. nicht. Es gibt Rechtsprechung zu dem Thema, dass ein Fahrzeug aus Ehezeiten zur Hälfte auch der Frau zusteht. Es kann Dir hier also passieren, dass Du sie auszahlst bzw. ihr das Auto überlassen musst, wenn es sie es drauf anlegt.

Auch sind mir keine Fälle bekannt, wo eine KM einen Dispo ausgleicht. Vielmehr werden diese Konten regelmäßig bis zum max. ausgereitzt. Ihr solltet somit schleunigst gemeinsame Konten kündigen bzw. Einigung bzw. des Dispos treffen. Auch dafür kann eine Trennungsvereinbarung gut sein.

weil sie schätzt das gar nicht auf was ich eigentlich verzichte.

Geh mal davon aus, dass der Entschluss Deiner DEF sich zu trennen vor ca. einem halben Jahr gefallen ist und sie sich seitdem auf diesen Tag vorbereitet hat. Sie hat längst gehört, was ihr "zusteht" und wird das jetzt einfordern.

Aus der hiesigen Erfahrung kann es Dir auch passieren, dass Dir in 2-3 Wochen (oder ein paar Tagen) der neue Traummann fürs weitere Leben vorgestellt wird, der in Euer ehm. Haus miteinzieht. Was Dir sicherlich lächerlich vorkommen wird, es ist aber in einigen Fällen so. Der Hintergrund ist psychologischer Natur. Während Du noch krampfhaft versuchst Lösungen zu finden, schafft sie sich eine emotionale und finanzielle Stütze. Denn das gemütliche Haus steht ja schon und Du bist raus. Mach Dich zumindest gedanklich mit diesem Thema vertraut, um Kurzschlussreaktionen zu verhindern.

Schau Dir bitte auch den Trennungsfaq an, er ist sehr wichtig und es stimmt fast jedes Wort: www.trennungsfaq.com Gruß Ingo

P.S. Ein sehr wichtiger Satz aus dem Forum, der mir sehr weitergeholfen hat: "Mit jedem Tag der Trennung wird die Bereitschaft Deiner Ex sinken, noch irgendetwas für Dich zu tun". Das bedeutet, sofort die wichtigen Punkte angehen und keine unnötige Zeit verstreichen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2015 20:40
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Danke für die schockpost.
Ja natürlich bin ich gefühlsmäßig durcheinander.
Weiss grad nicht sorecht was ich machen soll oder angehen soll.
Hab die Kinder im kopf.aber eigentlich habe ich rechte und sie kann mir
die kinder nicht verweigern.
Ich wohne wie gesagt bei meiner Mutter. Also meine Klamotten hab ich mit.
Weiss nicht ob das als auszug gilt.habe eine neue Wohnung ab mai.
Gemeldet bin ich ja noch im alten zuhause.ab wann ist man ausgezogen und welche
Nachteile ergeben sich dann?
Bin schon wütend aber ich weiss nicht ob ich grad etwas knallhart durchziehen kann.
Was ist richtig was falsch.
Ich warte erstmal den Brief vom Anwalt ab.ich sperre ihre bankkarte und ändere Passwörter
online banking.
Vielleicht ist mein Vertrauen noch etwas zu hoch das man alles im guten lösen kanm.
Heute war schon eine Diskussion wegen Umgangs vereinbarung kinder.
Das sie auf keinen fall mit mir in den Urlaub fahren.
Na dann kanns ja losgehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2015 01:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lagune,

du kannst innerhalb eines halben Jahres immer zurück in die Ehewohnung ziehen. Machst Du das nicht, dokumentierst Du auch für Außenstehende, dass Du Deiner DEF das Haus zur Nutzung überlässt. Denk auch daran, dass man das Trennungsjahr auch in der gemeinsamen Wohnung durchführen kann (auch wenn das sicherlich kein Zuckerschlecken wird).

Gemeldet bin ich ja noch im alten zuhause.ab wann ist man ausgezogen und welche
Nachteile ergeben sich dann?

Probleme zum Beispiel: Was passiert mit Deinen persönlichen Gegenständen? Was ist mit wichtigen Unterlagen? Alles lagert in der gemeinsamen Wohnung. Tausch Deine DEF nun die Schlösser aus und Du rüttelst an der Tür, müssen die Eltern nur die Polizei rufen und Du bekommst ein Annäherungsverbot für die komplette Ortslage. Deshalb gilt grundsätzlich NICHT auszuziehen.

Dazu kommt: Du musst nun von Deinem Netto ein Haus, Deine neue Wohnung, eine Auto, KU für drei Kinder und TU bezahlen. Sicher das Du das hinbekommst? Das wird normalerweise schon bei einem Kind ein Kraftakt. Dazu soll eine solche Wohnung ja auch für Umgänge geeignet sein, was eine gewisse Größe voraussetzt.

Ich warte erstmal den Brief vom Anwalt ab.ich sperre ihre bankkarte und ändere Passwörter
online banking.

Nächster Fehler. Was erwartest Du von einem Brief von IHREM Anwalt? Richtig: Nichts. Wir sehen es hier immer wieder, dass die Betroffenen meinen, der Anwalt der Frau sei ein "Freund" der einem noch ein paar Tipps gibt, wie es nun weitergeht.

Im Normalfall (solange Deine DEF den Anwalt nicht auf eine friedliche Trennung eingestellt hat, wovon ich nicht ausgehe) schmeißen Anwälte erstmal mit Dreck. Normal sind Falschberechnungen (zuviel Unterhalt) bzw. Unterstellungen (Du bist latent agressiv, deshalb muss die Ehewohnung ihr zugewiesen werden). Was bringt es Dir nun, auf diesen Brief zu warten? Richtig: Nichts.

Werde wenn selber aktiv, hol alle relevanten Unterlagen aus der Ehewohung (insb. alle Ordner über finanzielle Angelegenheiten, Versicherungen, Finanzierungen). Wie willst Du mit eine Bank etwas besprechen, wenn Du keine Unterlagen zur Hand hast?

Heute war schon eine Diskussion wegen Umgangs vereinbarung kinder.
Das sie auf keinen fall mit mir in den Urlaub fahren.

Auch hier scheint sich schon der nächste Kriegsschauplatz aufzutun. Du solltest Dich umgehend bzgl. einer Umgangsregelung mit Deiner DEF verständigen. Dazu gehört der regelmäßige Umgang im Wechselmodell (hälftige Betreuung bis zum 14 Tage Standartumgang), dazu hälftiger Ferienumgang und Berücksichtigung der hohen Feiertage.

Also wichtige Dinge zuerst:
- Unterlagen aus dem Haus sichern / kopieren
- Gemeinsame Konten auflösen / sperren
- Umgangsplan entwerfen,  um kontinuierlichen Kontakt zu den Kids sicherzustellen
- Erstkontakt zu einem guten Anwalt für FamRecht in Deiner Nähe aufnehmen. Nicht um den Krieg auszulösen, sondern um Waffengleichheit herzustellen. Du kannst den Anwalt auch anweisen, eine friedliche Lösung auszuarbeiten. Ein Anwalt DARF nur die Interessen seines Mandanten vertreten.

Es wird sehr deutlich, dass Deine DEF (wie in fast 90 Prozent der Fälle) Dir vom Timing her voraus ist. Diesen Vorsprung gilt es aufzuholen.

Schreib bitte umgehend, wenn Du Post bekommst (Anwalt / JA), Du etwas nicht verstehst oder selbst entworfene Mails / Briefe an die KM oder den gegnerischen Anwalt schreiben willst. Gerade zu Beginn einer Trennung stehen sehr viele Fettäpfchen, vor denen Dich die Mitglieder hier bewahren können. Auf geht's 🙂 Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 04:49
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Danke ingo
Mir ist nur grad unverständlich und jenseits meiner vorstellung das diefrau so
werden kann.
Wahnsinn.hatte nie gedacht in soeiner Situation zu sein.
Sie will ja ab dem ersten mai die hausrate übernehmen.
Ich habe ihr gesagt das sie auf dauer das nicht schafft.
Muss heute erstmal schlafen.
Wie war das mit der Steuerklasse. Jetzt schon wechseln oder nächstes jahr?
Gut nacht.
Kann man eigentlich meine e-Mail adresse  lesen?oder ist die versteckt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2015 06:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lagune,

ja, Deine Mail ist versteckt.

Sie will ja ab dem ersten mai die hausrate übernehmen.
Ich habe ihr gesagt das sie auf dauer das nicht schafft.

Sag ihr, dass ihr um diese Dinge friedlich zu lösen ein Gesamtpaket schnüren müsst, die man in eine notarielle Trennungsvereinbarung gießen muss. Dazu helfen auf jeden Fall keine Anwalts Schreiben. Es scheint so, dass die Eltern wohl für die Hausrate einspringen, anders wird sie es nicht finanzieren können. Wahrscheinlich steht dort schon die Sorge, dass das ganze Hauskonstrukt nun zusammenbricht.

Die Steuerklasse wechselst Du zum 01.01.2016. Solltet ihr die Kombination 3/5 haben, kannst Du dies noch bis zum Ende des Jahres so laufen lassen. Dir muss klar sein, dass ihr dann für 2015 das letzte Mal gemeinsam veranlagt für die Steuer. Hierzu ist Deine DEF verpflichtet. Vorteile, die Du dadurch einnimmst, musst Du ihr erstatten. In der Praxis gibt es oftmals auch Ärger bzgl. der Unterschrift unter dem Steuerbogen. Dazu ist Deine DEF verpflichtet, gerne wird hiermit aber auch provoziert bzw. versucht noch Vorteile herauszuschlagen.

Denk bitte auch daran, dass der Trennungszeitpunkt (bzw. Dein Auszug aus der Ehewohnung) genau festgehalten wird (daher auch der Anwaltsbesuch). Ansonsten wirkt erst die Umstellung der Lohnsteuerklasse als "offizielles" Dokument, dass Eure Trennung nachweist. Deine DEF könnte ansonsten argumentieren, dass das Trennungsjahr noch gar nicht begonnen hat und die Scheidung bis zu 3 Jahre herauszögern. Dies ist ein beliebter Schachzug, da TU immer bis zur Scheidung zu zahlen ist (egal wann diese dann ist) bzw. auch deutlich höher berechnet wird als ein (möglicherweise zu zahlender) nachehelicher Unterhalt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 14:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Steuerklasse wechselst Du zum 01.01.2016. Solltet ihr die Kombination 3/5 haben, kannst Du dies noch bis zum Ende des Jahres so laufen lassen.

Das stimmt soweit. Aber es beinhaltet Fallstricke:

Falls Deine Ex Theater bei der Zusammenveranlagung machen sollte, wird es mit jedem Monat 3/5 teurer für Dich, wenn ggf. auch nur vorübergehend. Der Unterhalt wird auch erst mal nach 3/5 berechnet, hier ist darauf zu achten, dass eine Vorabberechnung mit Steuerklasse 1 erfolgt und die Veränderung für die Zahlung ab Januar dann ebenfalls in der Vereinbarung festgehalten wird.

Auch um die zukünftige Einkommenssituation abzubilden und keine Luftschlösser mit Unterhalt nach Steuerklasse 3 zu bauen, wäre ein Wechsel zu 4/4 ratsam. Die Aufteilung einer möglichen Erstattung kann man dann ebenfalls festhalten (50/50 oder im Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer, da seid ihr ja frei).

Wenn Du bei 3/5 bleibst wäre ebenfalls zu klären, wer eine eventuelle Nachzahlung zahlt (und in welcher Quote).

Das sind Streitpunkte, die man im Auge behalten sollte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 15:22




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde die Stkl. jetzt schon ändern.
Und zwar nicht auf 1 sondern auf 4.

Die unterscheidet sich kaum von der 1 aber ist für noch nicht geschiedene vorgesehen.
Damit ist eine gemeinsame Veranlagung am Ende des jahres ausdrücklich nicht ausgeschlossen, zeigt aber schon mal, wie viel man zukünftog noch im Beutel hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 15:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich gebe noch zu bedenken, dass bei einem Wechsel in Stkl. 1, welcher ja spätestens 2016 ansteht, dein Netto um ca. 350,- € sinkt.
Damit ist TU nach United's Rechnung ganz vom Tisch.

Und die Finanzierung des Hauses auch.

Und selbst ohne Haus wird deine Ex sich überlegen müssen, wovon sie selbst ihr Leben finanzieren möchte.
Ihr Minijob wird dafür nicht reichen.

Über diese beiden Probleme würde ich möglichst schnell mit ihr reden, gerade weil ihr keines davon bewußt zu sein scheint.

Wenn sie dafür aufnahmebereit sein sollte, umso besser.
Wenn nicht, wirst du wohl rigorosere Maßnahmen ergreifen müssen.
Wenn Sie sich taub stellt, kannst du ihrem Anwalt mal deine Kalkulation zukommen lassen.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
Entweder er ist vernünftig und macht ihr klar, dass du recht hast und sie ein Problem, kann könnt ihr auf der Basis versuchen eine gemeinsame Lösung suchen.

Oder er ist ein normales Anwaltsa*loch und tut so, als wenn er bei dir ein paar Phantastilliarden los schrauben könnte und stellt abstruse Forderungen auf.
Dann weißt du woran du bist und mußt eigene Lösungen für dich finden.

Z.B ihr den errechneten Unterhalt bezahlen aber im Gegenzug sämtliche anderen Leistungen einstellen.
Dann wird sie sehr schnell Redebedarf haben.

In der Praxis ist es natürlich so, dass das Haus dir auch als Damoklesschwert über dem Hals hängt.
Die Bank wird sich für eure Probleme nicht interessiern und ihr Geld weiterhin bei dir holen.

Auf dem freien Markt wird eure Haushälfte vermutlich nur schwer zu verkaufen sein, mit den Schwigies unterm Dach.
Auch eine evtl. Zwangsversteierung wird in dem Falle nicht viel Ertrag bringen, wenn überhaupt etwas oberhalb eures Darlehenssaldos übrig bleibt.

Deinen Schwigies wird natürlich auch nichts an neuen Untermietern liegen.

Eine Lösung könnte aus meiner Sicht nur so aussehen, dass deine Ex sich zügig einen Job sucht, bei dem sie mindestens 1.000,- Netto verdient und ihre Eltern beteiligen sich an den Kosten des Hauses in Form eines Mietrabbatts für deine Ex.

Das könnte z.B. so aussehen, dass sie deine Hälfte samt Zinsen und Tilgung (500,-€ / Monat) übernehmen und ihr weniger als diesen Betrag als Miete abnehmen. Den evtl. Verlust könnten sie dann steuerlich absetzen.

Evtl. kannst du auch deine Hälfte behalten und ihr ebenso, etwas vergünstigt, vermieten.

Das wird euch aber alle hart an eure Grenzen bringen. Vermutlich auch darüber hinaus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 16:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das könnte z.B. so aussehen, dass sie deine Hälfte samt Zinsen und Tilgung (500,-€ / Monat) übernehmen und ihr weniger als diesen Betrag als Miete abnehmen. Den evtl. Verlust könnten sie dann steuerlich absetzen.

Das wird sehr wahrscheinlich nicht klappen, wenn der Vertrag unter Angehörigen einem Fremdvergleich nicht standhält. So ganz doof sind die beim Finanzamt ja auch nicht, dass man sich auf die Art und Weise sponsored by Staat den Immobilienerwerb erleichtert.

Daher würde ich diese Variante nicht vorschlagen. Der Kern des Problems ist: Wer Eigentum will muss dafür kräftig schaffen gehen.... Ich würde ihr eher den Hinweis geben, dass sie massiv die Alterssicherung ihrer Eltern (zB Zwangsversteigerungsverfahren) gefährdet, wenn sie den Boppes nicht hoch bekommt. DU bist aus einer drohenden PI dann in ein paar Jahren raus. Ihre Eltern sind aber dauerhaft im Eimer.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 17:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Früher gab es da die 50% Regel. Ist die vom Tisch?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 18:23
(@blauelagune)
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Hallo
Ich habe ihr versucht zu erklären und habe sie gewarnt das es nicht so einfach
funktionieren wird.aber sie ist ein sturkopf und will es alleine schaffen und durchziehen.
Sie mochte allen beweisen und zeigen das MANN nicht  gebraucht wird dafür.
Mittlerweile denke ich soll sie halt machen.ich geh raus als schuldner und gut ist.
Naturlich vorausgesetzt das es klappt.falls ich die zwei jahre noch drinbleiben
muss bis Schwiegervater rente bekommt dann ok.sie möchte ab mai alles zahlen.
Ok soll sie machen.wie auch immer.
Meine sorge ist nur das die kinder materiell zu kurz kommen. Und das tut mir weh.
Natürlich hat sie hilfe von ihren eltern.bloss die frage wie lange bzw wieviel.
Schwiegereltern wollen das ja wie gesagt alles halten weil kein interesse da ist
nochmals umzuziehen verkaufen kaufen usw.
mit ihr kann man gerade njcht wirklich reden.sieht alles als angriff und ist skeptisch.
Ich habe ihr klargemacht das ich eine saubere unterhaltrechnung zahlen
und eine für beide gute umgangsregelung für unsere Kinder möchte.
Sobald ich aber sehe und merke, was teils schon ist, das was neben der schiene läuft
werde ich meine rechte wahrnehmen.
Nochmal kurz zurück zur schon hier vorhandenen unterhaltrechnung.
Private Altersvorsorge hab ich keine.
Also könnte ich in etwas davon ausgehen das ich KU +TU ca 1100 euro zahlen müsste.
Sehe ich das so richtig? Nur damit ich einen betrag habe wenn der brief kommt vom anwalt
mit seiner Rechnung die ich natürlich sofort hier reinsetzen werde.
Liebe grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2015 18:55
(@ingo30)
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Moin,

Sie will ja ab dem ersten mai die hausrate übernehmen.

ich denke mal, die Schwiegereltern wissen schon haargenau, dass ihr Alterswohnsitzmodell gerade droht, den Bach runterzugehen.
Mit 450 Euro kann sie nicht drei Kinder versorgen und eine Hausrate stemmen. Wahrscheinlich springen die Eltern notgedrungen schon ein.

@ Lagune: Wie ist eigentlich Dein Verhältnis zu den Schwiegereltern? Besteht hier ein guter Kontakt? Möglicherweise auch eine Option hier noch mal ein klärendes Gespräch zu suchen bzw. eine mögliche Übernahme durch die Eltern zu sondieren. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 18:57
(@blauelagune)
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Hallo
Das Verhältnis ist gut zu den Schwiegereltern. War es schon immer.
Sie sind soweit einverstanden mit einer Übernahme.
Wir reden nochmals diese woche um mal die entscheidenden schritte
einzuleiten wie zb banktermin mit allen Beteiligten.
Wie gesagt ist in deren intrresse.wenn aber wirklich alle stricke reissen
und ich nicht rauskomm aus der Finanzierung muss das Haus verkauft
werden.ich denke das Schwiegereltern und ex sich arsch aufreissen das das nicht
passiert.
Was wäre den der zugewinn an mich hab ich oben schon gefragt.nur als info das ich meiner
ex des mal mitteilen kann auf was ich " verzichte"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2015 19:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lagune,

was hast Du bzgl. der Finanzierungsunterlagen bisher unternommen? Liegen diese Dir vor?

Ich habe ihr versucht zu erklären und habe sie gewarnt das es nicht so einfach
funktionieren wird.aber sie ist ein sturkopf und will es alleine schaffen und durchziehen.

Aus der Forenerfahrung wird die Sache wie folgt enden: Deine DEF wird motiviert zum Bankgespräch gehen, danach wird ihr der freundliche Bankberater mal ganz geschmeidig erklären, dass man mit 450 Euro keine Hausrate bestreiten kann und was nach 2 ausgefallenen Raten passiert. Dank sofort vollstreckbarer Hypothek im Grundbuch kann sich die Bank als lachender Dritter zurücklehnen.
Ansonsten ist so eine Angelegenheit (selbst wenn es eine Lösung mit den Eltern gibt) mit viel Papierkram, Rennerei und Aufwand verbunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie neben der Betreuung von drei Kindern und einem Minijob mal eben noch eine Wohnungsfinanzierung abwickelt. Da hilft im Regelfall auch kein "Sturkopf".

Also bleib selbst am Ball und sondiere die Möglichkeiten:
1. Einvernehmlicher Verkauf (Blöd für die Eltern, aber nicht Dein Problem. Falls möglich kaufen die Eltern)
2. Vermietung des Objekts durch Dich und Deine DEF als Vermietungs-GbR (etwas aufwändiger, aber möglich). In einem Notarvertrag können hier verbindliche Regelungen zum Zufluss der Mieteinnahmen / Verwertungsverbote) getroffen werden. Vorteil: Das Bankdarlehnen kann voraussichtlich ohne Störung bedient werden. Steuerliche Vorteile durch Vermietung (Absetzung Zinsen, etc).
3. Teilungsversteigerung (sehr nachteilig für alle Beteiligten aber eine Möglichkeit aus der Nummer rauszukommen, wenn sie nicht einlenkt)
4. Komplette Einstellung der Zahlungen und Zwangsvollstreckung durch die Bank (ebenfalls äußerst nachteilig) Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 19:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Beppo: es gibt schon eine solche Regelung, aktuell mit 66% der ortsüblichen Miete. Dennoch muss man aufpassen, dass es keine Liebhaberei wird bzw. die Einkunftserzielungsabsicht in Abrede gestellt werden kann. Wenn man mit 66% der ortsüblichen Miete "irgendwie" ins Plus kommt, zB weil man eben keine Schuldzinsen hat oder wenig sonstige Kosten, dann kann das funktionieren. Aber nicht, wenn man damit im Jahr mehrere 1000 Euro Verlust macht.

Aber das ist ja auch unterm Strich nicht das Problem des TO, der muss seine Ex in Arbeit "treten".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2015 19:13
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

@ingo
Unterlagen hole ich morgen nachmittag.ist abgeklärt.
Möglichkeit 1 ziehe ich derzeit in betracht.
Ich weiss was die bank sagen wird zu meiner ex.aber sie
Muss es wahrscheinlich "hören".
Und dann kommen ihre eltern ins spiel die dann auch dabei sein werden.
Dann weiss ich mehr.
Natürlich wird sie mir kommen mit " wegen der kinder".um mir ins herz gewissen zu reden
was ja oft wirkt.
Da muss ich aufs finanzielle pochen und den kindern werden auch in einer anderen Wohnung glücklich.
Vorallem finanziell.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2015 19:24




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