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viele fragen und Lösungen

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Nächsten Monat geht das Auto oder der Kühlschrank gleichzeitig kaputt. Kosten: 1500 Euro zusätzlich.

Interessanter wird es, wenn die Heizung kaputt geht, das Dach undicht wird oder Schimmel im Kinderzimmer auftaucht ...

Die bank hat die Beträge von den Schwiegereltern und sobald der rentenbescheid vom Schwiegervater kommt
geht das in ordnung das sie entweder unsere Hälfte übernehmen oder für sie bürgen.

... und wenn es dann in Ordnung ist, dann sollte genau das schon jetzt in trockene Tücher.

Andersrum wird ein Schuh draus: Jetzt raus aus dem Grundbuch, noch zwei Jahre bürgen und dann endgültig raus aus der Schuldhaft.

Als Leckerli für die Schwiegereltern:
Vor der Scheidung ist eine Übertragung grundsteuerfrei. Danach wird diese für Deine Haushälfte fällig.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 10:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in meinen Augen benötigt ihr einen notariellen Vertrag. Und zwar im Hinblick auf die zwei Jahre sowie die weitere Zukunft.
Was ist denn wenn dem Schwiegervater in diesen zwei Jahren etwas passiert?

Wir haben damals auch versucht, dies zu regeln, das hat aber nicht geklappt, weil ich eine Absicherung haben wollte.

Bei dir müsste es so sein, dass wenn die Übertrag in zwei Jahren nicht funktioniert, deine Nochehefrau einem Verkauf zustimmt.
Oder dass wenn sie die Raten nicht mehr zahlt/zahlen kann automatisch der Verkauf in die Wege geleitet wird. Dies sollte spätestens ab dem Zeitpunkt gelten, wenn die Bank mit einer Information, dass sie zukünftig von dir die Raten verlangen auf dich zukommt.
Was in meinen Augen auch wichtig wäre, dass die Schwiegereltern sich in diesem Vertrag bereit erklären, die Bürgschaft, die Haftung oder gar deinen Hausanteil in zwei Jahren zu übernehmen.

Und möglichst eine Bestätigung von der Bank unter welchen Voraussetzungen sie einer Übertragung an die Schwiegereltern zustimmen und die aus dem Kreditvertrag entlassen.

Und dass du erst aus dem Grundbuch gelöscht wirst, wenn die Kreditübertragung abgeschlossen ist.

- Andere Frage: wie lange laufen die Kredite noch?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 10:32
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

@united
Jetzt brauch ich eine Zusammenfassung. Wird mir zuviel hier.
Was meinst du mit trockenen Tüchern?
Ich soll also jetzt schon raus aus dem grundbuch obwohl ich noch zwei
Jahre Bürge?(kostenersparnis)
Soll ich irgendwas notariell aufsetzen bzw was sollte ichmit meiner nochfrau notariell
machen.
Bin etwas überfordert.
Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2015 10:36
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Sieben jahre laufen die noch.
Frage:setzt mir so ein schreiben der notar auf? Oder muss ich
das machen.bin in diesem rechtsdeutsch nicht so fit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2015 10:40
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

@annasophy
Wie ist es dann bei dir ausgegangen nachdem die absicherung nicht geklappt hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2015 10:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@blauelagune
Bei uns war es so, dass mein Ex im Haus bleiben wollte. Da wir erst gebaut hatten waren die Mittel aber nicht so flüssig, das Eigenkapital steckte ja im Haus. Er hatte aber eine Lebensversicherung, die in 10 Jahren fällig gewesen wäre und für meinen Hausanteil als Auszahlung hätte genutzt werden können. Mein Vorschlag sah so aus: Er bleibt im Haus, es gibt einen notariellen Vertrag und mein Zugewinn wird sozusagen fiktiv verzinst und von dieser Lebensversicherungsauszahlung dann in Abzug gebracht. Ich wollte dann in der Lebensversicherung als Begünstigte stehen und auch jedes Jahr einen Nachweis, dass er die jährliche Rate für die Lebensversicherung gezahlt hat. Sollte dies nicht so sein, hätte ich wieder Zugriff auf das Haus gehabt. Dann habe ich noch die Frage gestellt, wie das mit dem Rest der Lebensversicherung ist, da die Zugewinnsumme mit fiktiven Marktzinsen geringer war. Das war bei uns das aus.

Dann ist mein Ex im Haus geblieben und ich habe ihn dann auf Zugewinn verklagen müssen, da er freiwllig keine Vorschläge gemacht hat. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er nicht mehr im Haus, sondern hatte einen berufsbedingten Umzug hinter sich. Damit wurde das Haus verkauft, ich bekam meinen Anteil und durch die Klage noch den Rest vom mir zustehenden Zugewinn.

Aber bei uns hatte er das Einkommen das Haus auch alleine finanzieren zu können, wir hatten damals so geplant, dass im Notfall ein Verdiener für das Haus und die Lebenshaltungskosten ausgereicht hätte.

Sophie

P.S. Die Idee mit der Bürgschaft von united finde ich auch nicht schlecht, weil du dann bei einer befristeten Bürgschaft nach der Zeit raus bist, sofern die Bank dich aus den Krediten dadurch entlässt. Ist evtl. sogar die bessere Lösung als die Idee von mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 11:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

United, warum soll er jetzt schon aus dem Grundbuch raus?
Dann sind doch, im Bürgschaftsfalle, das Geld und das Haus weg.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 12:00
(@psoidonuem)
Registriert

United, warum soll er jetzt schon aus dem Grundbuch raus?
Dann sind doch, im Bürgschaftsfalle, das Geld und das Haus weg.

Sehe ich genau so. Wenn er bürgt, dann nur wenn er im Grundbuch bleibt. Was ohnehin ausgeschlossen ist, da er ja selbst Kreditnehmer ist, dann kann er nicht für sich selbst bürgen. In zwei Jahren dann Schuldhaftentlassung und raus aus dem Grundbuch.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 12:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

United, warum soll er jetzt schon aus dem Grundbuch raus?
Dann sind doch, im Bürgschaftsfalle, das Geld und das Haus weg.

Die Idee war (etwas konkreter): Raus aus dem Grundbuch, raus aus dem Kreditvertrag, im Gegenzug zeitlich befristet mit Summe x bürgen, um das Risiko auf x zu begrenzen.

Im besten Falle wäre x gleich Null.
Da die Bank das aber scheinbar aktuell nicht möchte, würde ich über x verhandeln.

Das Risiko, das daraus resultiert, dieses Problem vor sich hinzuschieben und vielleicht in zwei Jahren eine Lösung zu haben, trägt aktuell nur einer: Blauelagune.

Ferner wirkt sich die schwebende Klärung unmittelbar auf die Unterhaltsberechnung aus.
Einerseits wirft es die bereits gestellte Frage "wer trägt die Raten ?" und andererseits ist die Wohnwertbetrachtung ohne Klärung streitbar (nach Eigentumsübergang ist gem. BGH der objektive Mietwert maßgeblich).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 12:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne Traumlösung ist die Verschiebung sicher nicht.
Nur schlechter als das, was er jetzt hat, auch nicht.

Das Haus ist absolut unverkäuflich.
Wenn Frau und Schwiegis bereit sind, dieses Problem zu lösen, so ist das, zunächst mal, erstrebenswert und nichts, worüber man zanken sollte.
Es geht dann "nur" noch um Konditionen und nicht mehr um Grundsätzliches.

Ich halten den Weg deswegen nicht unbedingt für falsch, denn es ist einer der wenigen, die nicht weiter nach unten oder direkt in die Katastrophe führen, sondern zumindest die Chance auf eine Lösung bieten.

Das Beste ist, dass beide Seiten ein großes Interesse an dieser Lösung haben und deswegen bereit sein müssten, mit dem anderen zusammen einen Weg zu finden.
Und sogar der Dritte im Bunde, die Bank, ist sicher daran interessiert, eine Lösung zu finden.

Ich würde die Variante bevorzugen, dass man das so wie unter fremden Dritten abwickelt. Dann muss man auch am wenigsten begründen.

Das Haus bleibt für 2 jahre im gemeinsamen Besitz. Die Schulden auch.
Ex zahlt ihre Hälfte des Schuldendienstes und die gesamten Nebenkosten alleine, evtl. mit Hilfe der Schwiegis.
TO zahlt seine Hälfte des Schuldendienstes alleine und nimmt dafür eine (günstige) Miete.
Bei beiden sinkt damit die Verschuldung und Schwiegis haben noch Zeit, ihre eigenen Schulden abzubauen bevor sie sich am ganzen Haus überheben.
Für die Bank ändert sich erstmal nix.
Falls die Miete geringer ausfällt als die Zinslast kann er die Differenz sogar steuerlich absetzen.

Da die Belastung aus dem Haus für ihn nun geringer ausfällt, wird er ggf. etwas mehr Unterhalt bezahlen müssen und damit das Konzept ein Stück weit subventionieren.
Die von Bank zugsagte Senkung der Tilgung ist dabei auch ein Schritt, das Konzept überlebbar zu machen.

Das Ganze sollte am besten heute schon in einen Vertrag gegossen werden, der die spätere Übergabe regelt. Dazu gehört sicher auch eine Regelung, wie der zukunftige Preis des Hauses bewertet werden soll.

Die Inhalte eines solchen Vertrages würde ich mit einem Notar besprechen um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit sicher zu stellen. Der wird mit solchen Konstrukten sicher schon Erfahrung haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 13:32




(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Die zwei Beraterinnen bei der bank waren sehr zuvorkommend und bemüht.
Nach paar rechnungen und daten stünde dem nix im wege und sie hatten
schon ähnliche Fälle. Also wenn in zwei jahren alles so bleibt verläuft
die Übernahme reibungslos.falls dem Schwiegervater was passiert und meine nochfrau
nicht soviel verdient bzw keine monatlichen 2500 euro hat hat sich dann das mit dem haus
erledigt da keiner den kredit bedienen kann.
Meine nochfrau zahlt ALLEINE ab mai die raten.aus dem stolzen grund zu sagen das SIE
für ihr eigentum alleine zahlt und nicht ich bzw das ich nicht sagen kann es ist mein eigentum.
Was es zwar ist die nächsten zwei jahre aber ich zahl nix dafür. Ich komm damit zurecht.
Ich verzichte auf irgendeine auszahlung ausser wenn das haus in diesen zwei jahren verkauft wird
also ohne Versteigerung.
Ich gehe davon aus das sie  demnächst auch auf teilzeit arbeitet.bin mir aber sicher das sie
die raten zahlen wird und kann.sie möchte ja auch ihren eltern nicht das heim nehmen Und
eventuell als Schuldige dastehen.
Mir ist jetzt nur noch wichtig das sie mit mir eine umgangsregelung ausarbeitet und das der unterhalts
Anspruch korrekt ist.musste heute vielleicht im Briefkasten sein.
Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2015 14:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn sie das ab Mai wirklich kann.
Nicht schlecht.
Offen ist aus meiner Sicht dann immer noch die Frage, wieviel Unterhalt sie dafür für sich einkalkuliert hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 14:11
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Das werden ich heute oder morgen erfahren und euch mitteilen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2015 14:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lagune,

Du hast hier schon sehr gute Tipps erhalten.

Meine nochfrau zahlt ALLEINE ab mai die raten.aus dem stolzen grund zu sagen das SIE
für ihr eigentum alleine zahlt und nicht ich bzw das ich nicht sagen kann es ist mein eigentum

Nochmal: Das ist naiver Blödsinn. Es ist nicht IHR Eigentum, nur weil sie es zahlt. Ihr steht beide im Grundbuch und solange gehört es Euch beiden.

Ein Haus erfordert konstante Investitionen, die Ansammlung von Rücklagen für Reparaturen und behördliche Auflagen (Dämmung, Kanalsanierung, Brandschutzauflagen, Trinkwasseruntersuchung, etc.). All das kostet. Wie will das Deine Exe von einem Minijob stemmen, dazu noch Kinder versorgen. Das haut nicht hin.

Beppo hat absolut Recht: Macht alle zusammen (also Exe, Du und Eltern) einen Termin beim Notar und erklärt Eurer Vorhaben. Der Notar gießt das Ganze dann in einen juristisch sauberen Vertrag. So habt ihr ALLE die Sicherheit, dass es neutral ausgearbeitet ist. Bei allen anderen Abreden ohne Vertrag solltest Du die Finger lassen, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass Du mittelfristig in oder nach den 2 Jahren über den Tisch gezogen wirst.

Nur noch mal zur Psychologie: Mir ist kaum eine Frau bekannt, die mit einem Next (und auch der wird kommen) noch im alten Haus wohnen bleiben möchte. Die Gefahr besteht, dass Euer Konstrukt sonst schnell kollabiert. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 19:45
(@superpapa)

Nur noch mal zur Psychologie: Mir ist kaum eine Frau bekannt, die mit einem Next (und auch der wird kommen) noch im alten Haus wohnen bleiben möchte. Die Gefahr besteht, dass Euer Konstrukt sonst schnell kollabiert.

Kann ich aus erster Hand bestätigen 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2015 20:15
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
hat etwas gedauert und der Anwalt von meiner Nochfrau hat sich viel Zeit gelassen.
ich verfasse mal die nötigsten Dinge aus dem Brief damit man mal ein Bild hat:
Nettoeinkommen inkl Steuererstattung 3320 Euro (ist richtig)
fahrtkosten (nur einfach berrechnet 54 km x 0,30 euro x 220 Fahrten) 297 Euro
Er meint es ist unterhaltsrechtlich nicht vertretbar in Relation zu meinem Einkommen die kompletten 104 km mit
einzuberrechnen.
Das Einkommen von meiner Nochfrau wurde bewusst nicht berücksichtigt (schwankend 300 euro-aber sie bekommt doch 400 jeden Monat
abzüglich Rente-also 384 Euro) wg Wohnwert aufgrund mietfreien wohnens in der eigenen Immobilie.
3320 abzüglich 297 Euro Fahrtkosten ergibt

3023 Euro
-169 Kredit
-193 Erwerbsbonus
-924 Kindesunterhalt
ergibt 1737 Euro bedarfsprägendes Einkommen

Mangelfallberrechnung
Kind 1          272 Euro
Kind 2            272 Euro
Kind 3            222 Euro
Unterhalt Frau 888 Euro

ergibt 1654 Euro.

Also mir erscheint der TU etwas hoch,.KU ist klar richtig  berrechnet.
dazu muss ich noch sagen das die Bank ja ihr in Aussicht gestellt hat falls sie 2500 Euro monatl nachweisen kann sie
alleiniger Eigentümer und Schuldner sein,aber die erkennen doch nicht den TU an .der ändert sich doch nächstes Jahr.
Und mir der Rechnung hätte sie ja die 2500 Euro.
Und der KU wird ja dann auch angepasst nächstes Jahr,nehme ich mal an.
Aber ich lass euch mal jetzt ran. hab noch nicht mit ihr darüber geredet sondern nur gesagt das ichs prüfen lasse.
Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2015 22:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich würde mich auf den Deal mit den Kilometern nicht einlassen, denn für den Kindesunterhalt bist Du ja voll leistungsfähig und um nichts anderes geht es PRIMÄR! Wieso ziehst Du 924 Euro KU ab und dann noch mal die Einzelpositionen? Da kommt kein Mangelfall zustande.

Es ergeben sich also 2726 Euro - 169 Kredit =  2.557
KU Stufe 1 272 + 272 + 222 verbleiben 1791 Euro

Dann würde ich die 300 / 400 Euro auch anrechnen von ihr.

Differenz: 1791-300 Euro  = 1491 Euro x 3/7 =  639 Euro,
aber der Selbstbehalt liegt bei 1200 Euro, so dass ihr 291 Euro maximal zustehen.

Damit zahlst Du 272+272+222+291 = 1.057 Euro.

Ich gebe aber zu, dass ich nicht alles in Deinem Beitrag verstanden habe.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2015 23:45
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
Mangelfallberrechnung weil das Rechenergebnis den Selbstbehalt eines Pflichtigen unterschreitet-steht da.
Also nochmal:

KU 766 Euro
TU 888 Euro

ich verstehe ganz ehrlich auch nicht alles was da drin steht.also so langsam denke ich wirklich das ich einen Anwalt nehmen sollte.
Wie gesagt er hat nur den Einfachweg zur Arbeit gerrechnet (aber mit 0,30 euro statt 0,20 euro um mir entgegen zukommen)
Und der Minijob von meiner Nochfrau ist nicht mit drin.
Diese 924 Euro KU (327+327+270) wäre im normalen Falle, aber durch die mangelfallberrechnung 766 Euro (272+272+222)
297 Euro  als Fahrt zur Arbeit. 169 Euro Kredit und 193 Euro Erwerbsbonus ist drin.
3320 Euro Einkommen von mir inkl Steuerrückerstattung..
Desweiteren stehen da unmengen an Leitlinien,Paragraphen und sonstigen Zahlen und Nummern mit denen ich nichts anfangen kann,
Deshalb wende ich mich an euch,Danke
Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2015 22:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ja, Du solltest Dir entweder hier eine Gegenberechnung machen lassen oder zum Anwalt gehen. Mangelfallberechnung ist Unsinn und funktioniert auch völlig anders, denn Mangelfall wärst Du nur, wenn Deine Kinder nicht wenigstens den Unterhalt der 1. Stufe der DDT erhalten würden. Aber das ist ja nicht der Fall. Wenn er zum Mangelfall kommt, weil er Deine Ehefrau mit einbezieht, dann ist er noch bei der Rechtslage von vor 2008 unterwegs. Heute bekommt eine Ehefrau nur dann Unterhalt, wenn nach den Kindern noch was zu verteilen ist. Sie kriegt ja was. Wenn auch wenig. Aber das macht dich nicht zum Mangelfall.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 22:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du darfst nicht vergessen, dass konkrete Fahrkostenberücksichtigung, Kreditanrechnung etc. bei nicht wenigen Gerichten auf Ablehnung erst einmal stoßen dürfte. Macht schließlich Arbeit. Dir als nicht Versierten würde ich daher raten (und selbst davon unabhängig), unbedingt einen RA als Rechtsbeistand zu beauftragen. Potentielle Folgekosten über Jahre könnten sonst vorprogrammiert sein. Und ein direkter Blick eines Fachkundigen auf Deine Situation wäre wohlmöglich auch von Vorteil. Das Geld dafür solltest Du m.E. investieren.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 23:39




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