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viele fragen und Lösungen

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blauelagune,

da Du auch heute schon pendelst (oder ?), gibt es keine Rechtfertigung, die Fahrtkosten nicht analog Leitlinien anzuerkennen (Hin- und Rückfahrt).
Das ist insofern als eheprägend anzusehen.
Außerdem müsste der Kamerad die Einkommensteuererstattung bei Zugrundelegung nicht der gesamten Fahrtstrecke analog fiktiv nach unten korrigieren.
Allerdings gelten gem. Süddeutscher Leitlinien nicht die vollen 0,30 EUR/km für die gesamte Strecke:

Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

Ferner gilt im Süden Deutschlands nicht 1/7tel als Erwerbsanreiz, sondern lediglich ein Zehntel:

15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung, nicht bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners).

Ein Mangelfall bist Du in Bezug auf Trennungsunterhalt, weil der Bedarf DEF Deinerseits nicht vollständig gedeckt werden kann.
Die Absenkung des KU auf Stufe 1 rechtfertigt das aber aufgrund der Nachrangigkeit DEF nicht.

Aufbauend auf LBMs Berechnung (Anpassungen/Anmerkungen kursiv, eine Anpassung der Fahrtkosten habe ich mir erspart):

Es ergeben sich also 2726 Euro - 169 Kredit =  2.557 (-> Stufe 4 DDT, Abstufung um 2 wg. 4 Unterhaltsberechtigten)
KU Stufe 2 291 + 291 + 238 verbleiben 1737 Euro

Dann würde ich die 300 / 400 Euro auch anrechnen von ihr. (hat aber im Endergebnis keine Auswirkungen)

Differenz: (1737 x 0,90 - 300 x 0,90) / 2  = 646 Euro,
aber der Selbstbehalt liegt bei 1200 Euro, so dass ihr 537 Euro maximal zustehen (der Erwerbstätigenbonus spielt bei der SB-Kappung keine Rolle -> siehe oben).

Damit zahlst Du 291+291+238+537 = 1.357 Euro.

Hast Du noch eine Lebensversicherung (oder andere Altersvorsorge), die zu berücksichtigen wäre ?

Aufzupassen wäre noch in puncto Steuererstattung hinsichtlich Aufteilung.
Wenn er die für Euer Trennungsjahr komplett als Dein Einkommen berücksichtigt hat, sollte gleichzeitig abgeklärt werden, daß DEF der Gemeinsamen Veranlagung zustimmt und keinen Anspruch auf eine Beteiligung hat (da mit TU abgegolten).

Aufgrund der Immobilie würde ich nach wie vor nicht zu viel Porzellan zerdeppern und gucken, ob Ihr Euch einvernehmlich einigen könnt.

So der Anwalt DEF auf seine Rechnung beharren läßt nützt es nicht ... dann solltest Du - analog Oldie - einen eigenen Anwalt konsultieren (und keine Bange, von dem kriegst Du eine vierte Berechnung mit wieder einem anderen Ergebnis).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 15:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Mangelfall bist Du in Bezug auf Trennungsunterhalt, weil der Bedarf DEF Deinerseits nicht vollständig gedeckt werden kann.
Die Absenkung des KU auf Stufe 1 rechtfertigt das aber aufgrund der Nachrangigkeit DEF nicht.

Meines Wisens tut es genau das.
Sonst bliebe für die Nachrangigen ja nie etwas übrig.
Mein Verständnis ist, dass nur der Mindestunterhalt vorrangig ist und meine es mal so gelesen zu haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 17:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mein Verständnis ist, dass nur der Mindestunterhalt vorrangig ist und meine es mal so gelesen zu haben.

In Anmerkung 1 zur DDT steht:

Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen.

Setzt man DEFs Existenzminimum (1.080) als notwendigen Mindestbedarf an, ist dieser bei 400 EUR eigenem EK und 537 EUR TU nicht gesichert.

Folglich stimme ich Dir zu und lege @United nahe, lesen zu üben.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 17:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Endlich geht es auch mal so rum aus! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 18:14
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Danke für die rege Anteilnahme hier:)
@united,ja ich pendel immer noch.
Bin verblüfft,.1737 Euro steht tatsächlich in dem Schreiben drin, die wurden dann 1/2 als bedarf gerrechnet,
also 868 Euro für gattenunterhalt, dann wurde die Mangelfallberrechnung gewählt weil das Rechenergebnis den grossen Selbstbehalt
eines Pflichtigen unterschreitet.
Warum aber 1/2 der bereinigten Erwerbseinkünfte?
Dann KU Gruppe 1 DT laut Mangelfall.
Ich verstehe und ersehe nicht wie der TU von 888 Euro zustandekommt?
Irgendwie ein sehr verwirrender Brief und Rechnung.
Der will auch das ich bis zum 22.5 beim Jugendamt auftauche wg Titulierung/Urkunden,gesetzlich verpflichtet schreibt er,
Stimmt das?muss ich das machen?Oder ist das meine Entscheidung.
QUnited-ich habe eine Risikolebensversicherung und so Rentensparveträge für die Kinder.
Also ich bin wirklich nicht auf Krieg aus,aber mir erscheint das zuviel TU!!
Ich kann ja mal eine Summe X vorschlagen,sagen wir mal 600 Euro,aber dann komm ich
mir vor wie auf dem Bazar,
Danke und Grüsse
Lagune

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2015 19:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann ja mal eine Summe X vorschlagen,sagen wir mal 600 Euro,aber dann komm ich
mir vor wie auf dem Bazar,

Das ist sowieso der richtige Weg.
Man zahlt nie das, was der gegnerische RA oder JA ausrechnet, sondern immer nur das, was man selbst (mit unserer Hilfe) errechnet hat.

Wenn das dann zufällig das Gleiche ist, wie das was der RA fordert, ist das natürlich und spricht für diesen aber wenn nicht, eben nicht.

Man muss sich also keine große Mühe geben, das Anwaltsgeschwurbel zu verstehen, sondern man muss das Rechenprinzip verstehen.
Wenn der Gegenseite das dann nicht passt, muss sie eben klagen, und versuchen, dass der Richter das versteht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 19:57
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lagune,

Der will auch das ich bis zum 22.5 beim Jugendamt auftauche wg Titulierung/Urkunden,gesetzlich verpflichtet schreibt er,
Stimmt das?muss ich das machen?Oder ist das meine Entscheidung

ja, die KM hat ein Recht, Dich zu einem Titel zu verpflichten.

Jetzt aber aufpassen: Titel beim JA sind oft ungünstig formuliert, enthalten z.B. keine Begrenzung in der Laufzeit (z.B. das 18 Lebensjahr).

Eine viel elegantere Variante: Du gehst zum örtlichen Notar und lässt die Titel nach DEINEN Vorstellungen erstellen. Die Urkunden sind amtlich und anerkannt.
Aber Du hast die Sicherheit, dass nichts falsches drin steht. Ist die Gegenseite nicht zu frieden mit den Titeln, muss sie Dich halt verklagen. Schau dazu auch noch mal
den Trennungsfaq an: www.trennungsfaq.com  - Stichwort Titel - Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 21:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Jetzt aber aufpassen: Titel beim JA sind oft ungünstig formuliert, enthalten z.B. keine Begrenzung in der Laufzeit (z.B. das 18 Lebensjahr).

Dennoch sollte man erst die kostenlose Variante prüfen.
Ruf beim JA an, bei einer Beistandschaft kriegt man in der Regel kurzfristig einen Termin.
Da Du in Bezug auf den Kindesunterhalt kein Mangelfall wirst, sehe ich aufgrund der anwaltlichen Forderung, einen Titel zu erstellen, keinen Vorteil sich dem zu versperren.
Titel dynamisch (EK-Stufe 1 DDT unter anteiliger Anrechnung des jeweiligen Kindergeldes), befristet bis zum 18. Lebensjahr

Nochmal zur Rechnung (hatte ich ziemlich am Anfang schon mal eingestellt, jetzt mit geändertem Netto und keiner Altersvorsorge):

3.320 Netto
  529 Fahrtkosten ((30 km x 2 x 0,30 + 24 km x 2 x 0,20) x 230 Tage / 12 Monate
      x Altersvorsorge (bis zu 4% vom Brutto, unterstellt 4.500 EUR - wird nur anerkannt, wenn tatsächlich geleistet) -> hier ist Deine Risiko-LV anzusetzen
  169 Gemeinsame Schulden (Anerkennung von Schulden ist u.U. kein Selbstläufer)
-------
2.622 Bereinigt für KU (DDT EK-Stufe 4, Herabstufung um 2 wegen vier UH-Berechtigten, da sich ein Mangelfall für TU ergäbe, weiter zum Mindest-KU)
  222 KU (4)
  272 KU (6)
  272 KU (10)
-------
1.856 Bereinigt für TU
  655 Theoretische TU bei Halbteilungsansatz (((1.856 x 0,9 + 400 x 0,9) / 2) - 400 x 0,9)
-------
1.201 Verbleiben, d.h. Selbstbehalt gewahrt (abhängig von Risiko-LV), sonst Kappung bei 1.200 EUR (d.h. "Bereinigt für TU" minus 1.200).

Zahlbetrag gesamt: 222 + 272 + 272 + 655 = 1.421 EUR

Achtung: Das gilt nur, solange Du in Steuerklasse 3 bist ... ab 2016 mußt Du diese wechseln, darauf solltest Du DEF durchaus freundlich hinweisen (ohne Ausdehnung ihrer Erwerbstätigkeit wird es absehbar sehr eng).

Ich kann ja mal eine Summe X vorschlagen,sagen wir mal 600 Euro,aber dann komm ich mir vor wie auf dem Bazar

Unter Berücksichtigung der gesamten Fahrtkosten und Deiner Risiko-LV solltest Du damit nicht so verkehrt liegen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2015 10:42
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Morgen Morgen,
@United:
Vielen Dank. Nach den ganzen Rechnungen habe ich ihr eine e-mail geschrieben und um ihr entgegenzukommen habe ich ihr 700 Euro angeboten-also 1466 Euro gesamt.
falls sie darauf eingeht ist es für mich ok in diesem Jahr,falls nicht wird der Weg über Anwalt wohl hinauslaufen da ich mich
nicht einfach so abziehen lasse und auf die Berrechnung von ihrem Anwalt eingehe.
Die Lebensvers beträgt nur 25 Euro.also kann man auch weglassen.Die andere Frage wäre
was ich mal gelesen habe,zählt beim Gehalt den auch die Überstunden bzw Zuschläge mit dazu die ich geleistet habe
(Sonntagsarbeit usw),weil mein jetziger angegebener Nettogehalt ist mit Überstunden und Zuschlägen.
Nächstes Jahr bei STKL 1 wird ab 1.1 berrechnet,also zahl ich erst ab 1.2 den neuen TU oder schon ab 1.1 wg Dezembergehalt.
Ich rufe jetzt mal beim JA an und frag mal nach mit den Infos von hier.
einen schönen Tag euch allen
gruss Lagune

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2015 12:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

habe ich ihr eine e-mail geschrieben und um ihr entgegenzukommen habe ich ihr 700 Euro angeboten-also 1466 Euro gesamt.
falls sie darauf eingeht ist es für mich ok in diesem Jahr,falls nicht wird der Weg über Anwalt wohl hinauslaufen da ich mich
nicht einfach so abziehen lasse und auf die Berrechnung von ihrem Anwalt eingehe.

Das finde ich gut. Du solltest beizeiten noch in die Diskussion einfließen lassen, dass Dein Angebot (etwas) mehr ist, als Du - nach Deiner Rechnung - müsstest. Vielleicht nimmt ihr das etwas "Kampfeslust" wenn Du damit klar machst, dass es auch weniger werden kann...

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2015 12:26




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Nächstes Jahr bei STKL 1 wird ab 1.1 berrechnet,also zahl ich erst ab 1.2 den neuen TU oder schon ab 1.1 wg Dezembergehalt.

Ab 1.1.2016.

Das liegt nicht am Zahlzeitpunkt Deines Gehalts, sondern an der Fälligkeit des Unterhalts "monatlich im Voraus".

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2015 12:32
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
ja danke,hab mit JA telefoniert,die Dame war sehr nett und sagte auch das in dem Titel das reinkommt was ich reinhaben möchte.
Hab dann auch einen Termin für Donnerstag gemacht.
Also so wie United geschrieben hat das müsste rein oder wenn ich schon die Möglichkeit habe was sollte noch drin stehn?
Meine Nochfrau ist sehr kampfwillig,aber ich schau mal was da rauskommt.
Hatte die letzten 2 Wochen eine schöne Zeit mit meinen Kindern,ihnen gefällt es super bei mir,vorallem die riesengrosse
Schlafcouch,fühl mich auch sehr wohl und ganz ehrlich bin ich mittlerweile froh das ich nicht mehr mit ihr liiert zu sein.
Fühle mich freier und selbstbewusster,Mit den Kindern klappt auch sehr gut obwohl wir noch keine Vereinbarung getroffen haben,
sie sagte das wir sowas nicht brauchen,wenns so funktioniert ist ja gut.Finde auch die Zeit intensiver mit den Zwergen.
gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2015 13:01
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit den Kindern klappt auch sehr gut obwohl wir noch keine Vereinbarung getroffen haben,
sie sagte das wir sowas nicht brauchen,wenns so funktioniert ist ja gut.Finde auch die Zeit intensiver mit den Zwergen.

Und wenn es (ihrer Meinung nach) nicht mehr funktioniert? Wenn sie z.B. einen Neuen hat und mit ihm auf happy family machen möchte oder du eine neue Beziehung eingehst und ihr das gegen die Nase geht, kann das schneller obsolet sein als man Umgang sagen kann.
Auch das würde ich schriftlich fixieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2015 15:37
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle
Erstmal sorry das ich mich jetzt erst melde. Ich gebe mal kurz eine kleinen
Bericht.
Meine kinder sehe ich regelmäßig. Je nachdem wie ich arbeite kommen
Sie zu mir.hatte sie auch jetzt drei wochen im sommer.alles gut.
Das Verhältnis zu meiner holden ist einigermaßen ok.wir reden nur
wenn es um die Kinder geht.
Zahlen tu ich auch.760 KU und 700 TU. Bald ist Jahreswechsel und
Man muss es neu berechnen wg Steuerklasse.
Das haus zahlt sie.bis jetzt klappt es.aber ich bekam letzte Woche einen
Brief von der Bausparkasse. Da icj nicht mehr drin wohne muss ich infos
Geben wg finanzamt.tja...jetzt gibts ein Problem.
Meine holde sollte einen vollzeitjob finden um die Finanzierung auf sich
Zu übertragen. Der Riester geht so nicht mehr weil ich nicht im Objekt
wohne. Sie war gar nicht begeistert.
Hatten schon einen banktermin und die legten ed ihr auch nahe.
Frage: wenn sie vollzeit arbeitet müsste ich doch eigentlich kein TU
mehr zahlen?
Bei Übernahme des hauses ist da die Grunderwerbssteuer fällig?
Macht es einen Unterschied wenn man die Schenkung im trennungsjahr
macht oder danach?
Danke ind liebe grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2015 06:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, Grunderwerbssteuer wird nicht fällig. Und TU wird fällig, wenn eure Einkommen in der Trennungsunterhalt differieren. Man müsste neu rechnen, aber es würde dich auf jeden Fall entlasten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2015 12:14
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Danke Lbm.im März ist das jahr rum und der scheidungstermin.
Fällt dann trotzdem ein Unterhalt an für sie ? Also nach dem TU?
Am Jahresende wird ja neu gerechnet weil ich ja in SKl 1 falle.
Werden eigentlich Überstunden und die dazugehörigen Zuschläge
mit eingerechnet ins Jahres Einkommen?  Oder nur anteilig?
Bin Etwas stinkig.habe seit Mai sieben Paar Schuhe für die
Kinder gekauft weil ihre entweder zu klein oder kaputt waren.
Ist das normal? Sie bekommt doch ein Haufen von mir.mit dem Geld
Könnte sie den Kids jeden monat neue Nike Airmax kaufen.
Oder bin ich zu gutmütig?
Ich ziehe im Oktober um.der arbeitsweg verkürzt sich um 13 km.
Kann sie dann eine Neuberechnung machen wg den Fahrtkosten?
Danke und gruss lagune

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2015 04:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Überstunden bzw. Überstundenzuschläge sind Einkommen so sie in geringem Umfang anfallen oder berufsüblich sind.

Nach der Scheidung gibt es nur noch nachehelichen Unterhalt, ich habe nicht auf dem Schirm wie Deine Situation ist. Für den nachehelichen Unterhalt gibt es nicht soviele Gründe. Der Hauptgrund sind kindbezogene Gründe (Kind unter 3, besonderer Betreuungsbedarf der Kinder), weitere Gründe können lange Ehedauer, Krankheit sein.

Prinzipiell muss Deine Ex für ihr Einkommen selber sorgen und hat eine Erwerbsobliegenheit, diese kann aber durch Kinder und Alter eingeschränkt sein.
Wie Du siehst gibt es einige Unwägbarkeiten wie konkret entschieden werden wird. Wird nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt kann er nicht befristet werden.
Hier wäre zu überlegen ob man sich nicht freiwillig auf ein Stufenmodell zum Abschmelzen des nachehelichen Unterhalts einigen kann.

Für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts sind Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern vorrangig (wird als erstes berechnet und dann vom Einkommen abgezogen), außerdem ist Dein Selbstbehalt dann gegenüber Deiner Ex 1200 Euro.

Als erstes musst Du  nur aller 2 Jahre Auskunft über Dein Einkommen geben, aber andererseits wird ja im Moment sowieso vieles neu berechnet, so dass die 13km halt mit einbezogen werden können (soviel machen sie doch gar nicht aus).

Für die Schuhe der Kinder ist die KM zuständig, es ist Deine Gutwilligkeit diese extra zu bezahlen. Aber im Scheidungskrieg wird eben um alles mit harten Bandagen gekämpft.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2015 13:03
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Wg Überstunden:arbeite seit zwei Monaten sehr viel d.h. ca 50 bis 70 Stunden mehr pro monat.
Wg personalmangel.also wenn des angerechnet wird schaff ich ja halb umsonst.
Hatte heute ein Telefonat mit meiner noch ehegattin.ihrem Anwalt fällt auf einmal ein
das ich ja auch die Hälfte des Kindergarten beitrages zahlen muss.also keine kita.nur der normale.
Und die krankenzusatzversicherung der Kinder genauso.
Toller Anwalt sagte ich.
Werde langsam stinkig: ich unterstütze sie indem ich den ball flach halte wg haus und kaufe
desofteren sachen für die kids.geh Frisör mit ihnen.geh Urlaub mit ihnen und sie schaut wie
Sie noch mehr geld bekommt. Ach ja und alleine im Urlaub war sie auch.die kids mit ihr aber nicht.
Sie jammert schon weil sie in naher zukunft auf vollzeit gehen muss und zwei kids in die
Betreuung gehen müssen was wir ja nie wollten aber unausweichlich ist.
Als ich ihr sagte das nach der Scheidung bei hausubernahme Grunderwerbssteuer fällig ist
War sie fix und alle.
Tja....ihre wahl
Gruss lagune

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2015 02:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blauelagune,

Als ich ihr sagte das nach der Scheidung bei hausubernahme Grunderwerbssteuer fällig ist
War sie fix und alle.

Dann ruf sie an und korrigiere Dich.
Grunderwerbsteuer entfällt auch nach der Ehe, wenn es sich um eine scheidungsbedingte Vermögensauseinandersetzung handelt (und das ist in der Regel eine Formsache).

Grunderwerbsteuergesetz:

§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
[...]5. der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;

ihrem Anwalt fällt auf einmal ein
das ich ja auch die Hälfte des Kindergarten beitrages zahlen muss.also keine kita.nur der normale.
Und die krankenzusatzversicherung der Kinder genauso.

Mit dem "tollen Anwalt" hast Du sicherlich Recht.
Deiner Holden solltest Du dahingehend aber antworten: "Dir ist schon klar, daß jeder Euro mehr für die Kinder unmittelbar einen Euro weniger TU bedeutet ?"

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2015 10:23
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
United , wie sieht den diese Formsache aus.ich denke man kann eine
auseinandersetzung über Anwälte simulieren, aber möchte ich das den?
Natürlich stehen kinder im Vordergrund und man denkt immer
nur an das Beste. Aber soll ich weiterhin nett und gutmütig sein zu ihr.
Wie war das:ihre Wahl. ..sollte sie nicht selbst alles organisieren und deswegen
auf Vollzeit gehen um damit vorab das halbe Haus übernehmen zu können
und das ich damit vorzeitig aus der Geschichte raus bin?
Hat sie oder ihre Familie nach mir geschaut oder mal gefragt
wie es mir geht? Neee...
Ich muss nach mir schauen. Kinder sind finanziell versorgt (ich zahle
zumindest, was mit geld passiert ist ne andere sache),
wenn sie arbeiten muss um bei der bank das vorzuweisen damit sie
das Eigentum übernehmen kann um somit vor der scheidung keine steuer
zu zahlen soll sie das machen.ansonsten warte ich noch das eine jahr und paar
Monate bis ihr vater die rente bekommt und bin dsnn draußen. Dannzahlt sie
aber die Steuer. Alles andere uberlasse ich ihr.ob sie einen streit
Ums haus simulieren will oder nicht lass ich mall stehen.
Andere frage (erfahrungswerte): was kosten drei Kinder im monat?
Sie sind noch in keinem "anspruchsvollen" alter was Klamotten usw betrifft,
sind in keinen Verein, keine Tsgesbetreuung...
Sie sagte zu mir das ich ja ganz genau wüsste was Kinder an Geld kosten.
1330 Euro Unterhalt inklusive Kindergeld. Sollte doch eigentlich reichen für paar neue
Schuhe.
Gruss lagune

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2015 09:32




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