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viele fragen und Lösungen

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blauelagune,

United , wie sieht den diese Formsache aus.

Habe in meinem Fall einen entsprechenden Passus im Notarvertrag zum Eigentumsübergang aufnehmen lassen ("Übertragung im Rahmen der nachehelichen Vermögensauseinandersetzung" oder so ähnlich).

Andere frage (erfahrungswerte): was kosten drei Kinder im monat?

Was Kinder (mindestens) kosten, kann man versachlicht am besten im Existenzminimumbericht (z.B. <hier>) nachlesen.

Die Barbedarfssätze halte ich persönlich für realistisch.
Die Debatte, ob die Bedarfsdeckung gerecht verteilt ist, steht auf einem anderen Blatt und bringt Dich nicht weiter ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 10:24
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Das jahr endet langsam und bei mir ändert sich die lohnsteuerklasse ab januar.
Die letzten vier Monate musste ich wg personalmangels viele Überstunden
Machen.im Februar wird wieder normal gearbeitet wg Neueinstellung.
Werden dann die hart erarbeiteten Überstunden im unterhalt angerechnet
Obwohl es eine einmalige situation bzw zeit ist/war?
Im März ist das trennungsjahr vorbei bzw scheidungstermin.muss ich
Für sie ab da noch zahlen? Habe es eigentlich nicht vor...sie soll für ihr
Leben selber geld erarbeiten.weil ich denke wrnn sie den Hals nich voll bekommt
Geht sie zum Anwalt und es kommt zun Rechtsstreit. Was kann passieren
Wenn ich mich weigere für sie zu blechen?
Lg

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Themenstarter Geschrieben : 08.12.2015 12:40
(@Mrs_Mima)

hallo,

klar werden die Überstunden für die Unterhaltsberechnung herangezogen sofern sie in dem Zeitraum liegen, der für die Unterhaltsermittlung relevant ist.

Mima

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Geschrieben : 08.12.2015 13:11
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal
Erstmal ein lob für alle Experten hier.Danke für die Hilfe und fachkundige Infos.

Frage:
Januar wechsel ich in die stkl 1. dann wird TU neu berechnet für meine holde.da sich nicht an meinem
Einkommen verändert hat (ausser wie oben erwähnt die Überstunden) wird der TU ca 300-400 euro weniger
Betragen. Was mich interessiert ist:im März ist das jahr rum und ich gehe davon aus bzw hoffe das ich dann das
Leben von ihr nicht weiter finanzieren muss bzw will ich nicht. Wie ist es mit dem steuerausgleich? Der wird ja dann von
2015 gemeinsam gemacht,  ist aber im TU mitrein gerechnet (dieses jahr wars so).muss ich dann ihr was geben? Die Rückerstattung
Ist jährlich fast immer gleich.ich meine wenn sie schon die Hälfte im TU mitdrin hat sollte sie doch dann eigentlich kein Anspruch haben
Danke

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Themenstarter Geschrieben : 16.12.2015 03:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

klar werden die Überstunden für die Unterhaltsberechnung herangezogen sofern sie in dem Zeitraum liegen, der für die Unterhaltsermittlung relevant ist.

Jein. Zumindest in den Leitlinien wird es wie folgt formuliert:

1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie berufstypisch sind und das in diesem Beruf übliche Maß nicht überschreiten.

Im KU-Mangelfall wird vermutlich das sehr UH-freundlich ausgelegt, bei BU/TU/EU eher nicht. Da Du ja anwaltlich vertreten bist, rede mal mit dem RA über diesen Aspekt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 16.12.2015 09:13
(@blauelagune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
euch allen erstmal einen guten Start ins neue Jahr,
Ich bin seit 1.1.16 in der neuen Steuerklasse 1. nun bräuchte ich eine neue Berechnung für die kommenden zwei-drei Monate bis die Scheidung
rechtskräftig ist,...kurz gesagt: HILFE!!
Errechneter Nettoverdienst 3390 Euro monatlich inklusive 13 Gehalt und Steuerausgleichsrückerstattung.
habe von meiner Buchhaltung ausrechnen lassen was es den in der STKL 1 ausmacht,es kam im Schnitt 380 Euro Differenz raus,
also sprich 3010 Euro monatlich mit Steuerklasse 1 für die Berechnung.
mein Arbeitsweg hat sich verkürzt: es sind einmaliger Weg 41 km-also gesamt täglich 82 km.
Kinder (immer noch drei) 5,6 und 11 Jahre alt.
gemeinsame Schulden 169 Euro, die ich abzahle.
keine Rentenvorsorge vorhanden.
Meine Holde hat immer noch einen Mini job mit 450 Euro Verdienst-Arbeitsweg 3 km.
ich habe noch für die alle Kinder eine Rentenschutzversicherung mit monatlich 30 Euro für jedes Kind,weiss nicht ob die auch in die Berechnung reinfliesst.
Hoffe ihr könnt mir auch dieses Mal helfen,wäre euch sehr dankbar,
liebe Grüsse Lagune

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2016 12:34
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