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Vorgehensweise...Trennung

 
(@storm)
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So, jetzt hat es wieder einen mehr erwischt....

Meine Frau zieht aus und nimmt die Kinder mit. Ein "Fluchthelfer" steht auch schon im Hintergrund...

Dennoch ist die Stimmung friedlich und weitestgehend sachlich, auch wenn's mich 'ne Menge Überwindung kostet....jeder von uns hat jetzt ein bisschen Angst vom Anderen über den Tisch gezogen zu werden, die Vertrauensbasis ist arg dünn.

Bleibt die Frage - mache ich alles richtig. Ich suche noch einen guten Anwalt in Wiesbaden, und habe mich bis jetzt (denke ich) recht gut informiert. Sie hat bereits einen Anwalt.

Im Wesentlichen sind wir uns einig:
- gemeinsames Sorgerecht
- Aufenthalt unserer zwei Kinder (3 und 5) bei ihr
- jederzeit Besuchs und Umgangsrecht für mich
- bislang echte Zugewinngemeinschaft
- Versorgungsausgleich (je nach Hoehe) Verzicht, oder private Regelung (wir haben beide persönliche Vorsorgen)
- Gütertrennug ab 1.4. (Tag des Auszugs)
- Unterhalt für sie und die Kids
- Vermögen existiert keins, Schulden und Guthaben sollten mit ein bisschen Glück null auf null aufgehen
- Hausrat wird einvernehmlich aufgeteilt, die gemeinsame Wohnung einvernehmlich aufgelöst.

Ich habe einen Ehevertrag/Vereinbarung vorformuliert, in dem die obengenannten Dinge geregelt sind. Der ist nun zur Prüfung/Ergänzung bei Ihrem Anwalt

Was mich im Wesentlichen interessiert:

Kann ich mich irgendwie absichern, dass mir Schulden, die sie ggf. nach der Trennung verursacht, nicht angelastet werden?

Welches Einkommen ist im Falle einer späteren Scheidung relevant - das bei der Trennung, oder das zum Scheidungszeitpunkt - was passiert, wenn ich im nächsten Jahr Zugewinne habe?

Danke für Eure Hilfe!
Storm

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2004 15:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Storm,

willkommen in unserer Runde.

Ein "Fluchthelfer" steht auch schon im Hintergrund...

Zieht sie mit diesem zusammen? Wäre ein Verwirkungstatbestand für TU.

Ich suche noch einen guten Anwalt in Wiesbaden

Guck mal hier
Selbst wenn der RA nicht direkt an deinem Wohnort wohnt, ist das nicht nachteilig. Du musst dann nur darauf achten, dass er seine E-Mails ständig abfragt. 😉

Kann ich mich irgendwie absichern, dass mir Schulden, die sie ggf. nach der Trennung verursacht, nicht angelastet werden?

Ab dem Zeitpunkt der Trennung geht ihr finanziell getrennte Wege. Wenn sie Schulden macht, ist das ihr Ding. Die macht diese ja selbst und du leistet keine Unterschrift. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Auflösung aller gemeinsamen Konten.

Welches Einkommen ist im Falle einer späteren Scheidung relevant - das bei der Trennung, oder das zum Scheidungszeitpunkt

Für das Trennungsjahr kannst du StKl. 3 bleiben, sofern du AN bist. Im Folgejahr wechselst du in StKl. 1, wodurch dein Einkommen in der höheren Steuerlast begründet, sinkt. Achte nur darauf, dass dieses in die Berechnung mit einfließt. Ansonsten musst du zum Jahreswechsel Änderungsklage erheben.

was passiert, wenn ich im nächsten Jahr Zugewinne habe?

Wenn du mit "Zugewinne" ein höheres Einkommen meinst, dann ist dieses relevant. Solltest du Vermögenssteigerungen meinen, dann auch bis zur Einreichung der Scheidung. Alles was zwischen Heirat und Scheidungsantrag an Vermögen vorhanden ist, fließt in den Vermögensausgleich ein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 16:11
(@Unbekannt)

Ganz toll das Du diese Aufstellung an ihren Anwalt geschickt hast. Wirklich Prima. Ich frage mich in welchem geistigen Nirvana sich manche befinden. Unglaublich.

Besser kann sie es ja wohl nichtmehr haben. Ich bin langsam bereit zu glauben, das Männer in Trennungssituationen eher einen Psychiater aufsuchen sollten um sich Unzurechnungsfähig erklären zu lassen.

Sermon

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 16:13
(@storm)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought

Danke für die schnelle und umfassende antwort :-)

@sermon

???versteh Deine Haltung nicht???

Es geht hier darum, eine einvernehmliche Trennung mit geringstmöglicher Belastung der Kinder zu erzielen. D.h. alles was wir jetzt friedlich regeln, fliegt aus dem Streitwert raus, und alles, worunter ich jetzt ihre Unterschrift bekomme, brauche ich nachher nicht vor Gericht durchzusetzen. Mir geht es hier in erster Linie um die Kids und mein ungetrübtes Verhältnis zu ihnen. Ausserdem kennt ihr Anwalt alle diese Dinge wesentlich besser als ich...

Bist Du hier um zu stänkern, oder um zu helfen? *kopfschüttel*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2004 16:30
(@storm)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought
Danke für den netten Empfang!

quote:


Zieht sie mit diesem zusammen? Wäre ein Verwirkungstatbestand für TU.


Ich denke, so schnell nicht. Ist wahrscheinlich zunächst nur emotionale Ablenkung/Bestätigung, so wie ich sie kenne...

quote:


Achte nur darauf, dass dieses in die Berechnung mit einfließt. Ansonsten musst du zum Jahreswechsel Änderungsklage erheben.


Ich nehme an, Du meinst die Berechnung zum Scheidungszeitpunkt - jetzt zur Trennung gilt ja mein ganz normales Nettoeinkommen mit StKl. 3, oder?

THX
Storm

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2004 16:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

zur Trennung gilt ja mein ganz normales Nettoeinkommen mit StKl. 3, oder?

Stimmt. Aber ab nächstem Jahr wird dein Netto durch den StKl-Wechsel sinken. Also die Unterhaltsberechnung für die Zeit Trennung bis 31.12.2004 und ab 01.01.2005 machen lassen. Kannst ja heute schon mal von der Lohnabteilung ausrechnen lassen, wie sich der StKl-Wechsel auswirkt. Da große Steuerentlastungen nicht zu erwarten sind, dürfter der Wert portierbar sein in das kommende Jahr.

Kurz zu Sermon:
Nein, er ist nicht hier um zu stänkern.

Deinen Anspruch auf eine einvernehmliche Trennung kann ich nachvollziehen, erlebe dann oft, dass "einvernehmlich" den Interessenschwerpunkt KM hat und die Nachgiebigkeit der KVs mit dem Kindeswohl schön geredet wird. Du wirst nur nix von deinem Kind haben, wenn du kein Geld hast.

Jeder Mensch hier hat unterschiedliche Erfahrungen gemacht und gibt allen anderen Gelegenheit, daran teilzuhaben. Vom Grundsatz her ist es so, dass KMs die Trennung planen und sich im Vorfeld ausgiebig informieren. Wir KVs hecheln dann nur noch hinterher und warten auf die Schlachtbank. Ich kenne nicht einen Vater, der sich im Vorwege schlau gemacht hat. Du bist da auch keine Ausnahme.

mel und ich begleiten einige Väter hier persönlich und sind erschüttert, welche "Anfängerfehler" wir in mühsamster Kleinstarbeit wieder gerade ziehen müssen.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 17:01
(@Unbekannt)

@DeepThought

Danke für die schnelle und umfassende antwort :-)

@sermon

???versteh Deine Haltung nicht???

Es geht hier darum, eine einvernehmliche Trennung mit geringstmöglicher Belastung der Kinder zu erzielen. D.h. alles was wir jetzt friedlich regeln, fliegt aus dem Streitwert raus, und alles, worunter ich jetzt ihre Unterschrift bekomme, brauche ich nachher nicht vor Gericht durchzusetzen. Mir geht es hier in erster Linie um die Kids und mein ungetrübtes Verhältnis zu ihnen. Ausserdem kennt ihr Anwalt alle diese Dinge wesentlich besser als ich...

Bist Du hier um zu stänkern, oder um zu helfen? *kopfschüttel*

Grüssi, nein ich will nicht stänkern, sondern wachrütteln. Wie Deep das schon schrieb, Du hast nicht viel von Deinem Kind/Kindern, wenn Du kein Geld hast.

Da fängt es nämlich an, Du hast ihrem Anwalt das von Dir gepostete zur Durchsicht und Korektur geschickt.
Alleine der Absatz, das Du bereit bist Unterhalt zu zahlen ist in erster Linie lobenswert, jedoch für sie ????
Du gibts denen in schriftlicher Form die Handhabe darüber zu entscheiden, überege das !

Es ist schön, zu denken, dass alles friedlich ablaufen könnte. Wird es auch sicherlich, wie oben geschrieben, Du gibst denen ja alles, was von Vorteil für sie sein kann.

Ich behaupte, das, sofern alles in ihrem Sinne verläuft, der Strick etwas enger gezogen werden könnte.
Grad auch was den Umgang etc. betrifft. Ich hoffe für Dich nicht, das Du irgendwann schmerzlich begreifen und erfahren musst, das zwischen Theorie und Praxis ein himmelweiter Unterschied bestehen kann.

Mach nichts schriftlich, unterschreib nichts. Belasse es beim gemeinsamen Sorgerecht etc.

Bedenke auch, das Deine Ex aufgrund ausserordentlicher Situationen ( die ihr dann bestimmt einfallen werden ) , ihre Abmachungen nicht einhalten könnte( auch unterschriebene nicht) . Sie hat die Kinder und hat aufgrund dieser eine unter Umständen `Waffe`die Du, so hoffe ich niemals zu spüren bekommst.

Meist ists so, das man Dich an Deinen Worten festmacht, der Ex aber aufgrund ihrer Mutterrolle alles durchgehen lässt.

Im übrigen sind böse Worte ;) nicht unbedingt die schlechtesten, - ein Freund sagt Dir bestimmt nicht das, was Du hören willst, sondern das, was er als Wahrheit befindet.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 17:27
(@storm)
Schon was gesagt Registriert

@Deep, Sermon

Ok, hab's verstanden - aber anmotzen (wachrütteln) klappt eben besser, wenn die Erklärung gleich mit dabei ist ;-))

Ich lass ohnehin alles von meinem Anwalt checken, bevor ich auch nur eine Zeile unterschreibe.

Hab' ich Euch richtig verstanden, dass die Unterschrift meiner Frau unter einer solchen Vereinbarung quasi reversibel ist, meine aber nicht???

Ich bin bis jetzt davon ausgegangen (vielleicht blauäugig), dass alles was wir jetzt in einem Ehevertrag einvernehmlich regeln, nächtes Jahr vor Gericht nicht mehr zur Debatte steht...wie gesagt, Vermögen ist keins da, Streit haben wir auch keinen, nur die Gefühle sind eben erloschen...wir wissen heute noch nicht mal, ob es eine Scheidung geben wird, oder ob wir beide von der besseren Steuerklasse weiter profitieren wollen...

Gehaltstechnisch wird das nach augenblicklicher Sicht eine 50/50 Regelung sein...d.h. sie bekommt die Hälfte meines Nettos (inkl. KU) und kassiert obendrauf noch das Kindergeld (ja, ist bereits hälftig vom KU abgerechnet ;-) ). Und davon muss sie beide Kids mitfinanzieren.

Darüberhinaus möchte Sie wieder stundenweise arbeiten, und wenn Sie sich friedlich verhält, will ich von dem (geringen) Betrag auch unterhalb einer gewissen Grenze keine Anrechnung haben.

Insofern eine erträgliche Situation für uns beide - leben und leben lassen, wenn sie mitspielt.

Was ist denn die Alternative? Alles vor Gericht regeln lassen, mit einem Streitwert von >20.000€ (grob geschätzt) und jeweils 2.500€ Anwaltsgebühren plus Gerichtskosten zahlen?

Das kanns doch auch nicht sein....oder überseh ich was?

THX
Storm

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2004 18:55
(@Unbekannt)

Dein hälftiges Netto ? 😮 Verstehe ich das richtig, oder bedeutet das, wenn Du angenommen 2000 Euro verdienst, sie 1000 Euro bekommt ?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 19:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, da entdecke ich doch noch einige Unsicherheiten 😉

Hab' ich Euch richtig verstanden, dass die Unterschrift meiner Frau unter einer solchen Vereinbarung quasi reversibel ist, meine aber nicht???

Was den Umgang angeht: Ja Dir nur der Klageweg und u.U. siehst du so lange die Kinder nicht. Wer die Kinder hat, hat die Macht. Da hat die Kindschaftsrechtsreform von 1998 nix dran geändert.

Ich bin bis jetzt davon ausgegangen (vielleicht blauäugig), dass alles was wir jetzt in einem Ehevertrag einvernehmlich regeln, nächtes Jahr vor Gericht nicht mehr zur Debatte steht...

Das neueste Urteil des BVerfG (hier) hat keine Besserung gebracht.

Gehaltstechnisch wird das nach augenblicklicher Sicht eine 50/50 Regelung sein...d.h. sie bekommt die Hälfte meines Nettos

Magst du mich noch adoptieren ? 😀 So nun mal im Ernst: Wenn du nicht bärenmäßig verdienst, dann lass den Unterhalt hübsch aurechnen und mehr gibt's nicht. Es steht dir natürlich frei, auf freiwilliger Basis und ohne Rechtsanspruch für die Kinder z.B. Kleidung zu kaufen oder ein Hobby zu bezahlen. Wenn du mehr entbehren kannst, dann lege für die Kinder etwas zur Seite und ermögliche ihnen damit später eine Ausbildung, den Führerschein, ein Auto, einen Urlaub. KU ist nicht zeckgebunden und die Verwendung auch nicht nachweispflichtig. Wenn du prächtig KU zahlst, hast du in den Sommerferien die Kiddies und deine Ex fliegt auf die Kanaren.

, wenn sie mitspielt.

Es kommt nicht darauf an, was sie will, sondern was du willens und in der Lage bist zu leisten!

Alles vor Gericht regeln lassen, mit einem Streitwert von >20.000€

Ich bin nun kein Meister beim Festlegen des Streitwertes, dein Betrag kommt mir etwas zu hoch vor und ist ja auch abhängig davon, was alles zu regeln ist. Wenn ihr den KU und TU/EU außergerichtlich vertraglich regelt, fällt dieser Punkt schon mal raus.

Weißt du, Storm, ich wünsche euren Kindern nicht anderes als eine wirklich saubere, nicht weiter belastende Trennung. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass nach den guten Vorsätzen oft die bittere Enttäuschung kommt. Und du kannst dann nix mehr reparieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 19:15




(@storm)
Schon was gesagt Registriert

Also gut *seufz* - wollts hier nicht so breittreten, aber was solls:
Zwei Kinder <5 Jahre + nicht erwerbstätige, alleinerziehende Ehefrau

Daumenwerte:

3000 Netto
-5% betriebsbedingte Aufwendungen (standard)

242 KU nach (DÜT - 1/2 Kindergeld) (319-77) Kind1
242 KU nach (DÜT - 1/2 Kindergeld) (319-77) Kind2

bleiben knapp 2400

EU = ca. 1000 EU ist 3/7 von 2400

= ca. 1500€ Unterhalt gesamt für Sie und die Kids
+ 300 Kindergeld für beide Kids, das sie bekommt, aber oben schon Hälftig verrechnet ist.

bleiben ca. 1500€ für mich...

Davon können beide vernünftig Leben, wenn man sich nicht zofft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2004 19:17
(@storm)
Schon was gesagt Registriert

@Deep

Danke, klar, deswegen bin ich ja hier - um mir von Euch vielleicht die Flügel ein wenig stutzen zu lassen *g*.

Ist schließlich meine erste Trennung :-((.

THX
Storm

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2004 19:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och, Storm, solche Zahlen schocken hier niemanden.

Sind die 3.000 dein durchschnittlichse mtl. Netto oder kommen da noch Prämien, Tanitiemen, Weihnachts-/Urlaubsgeld hinzu? Verfügst du über einen Firmenwagen? Bist du sicher, die Schulden sind durch vorhandenes Vermögen bezahlt? Ist evtl. die Entfernungspauschale zur Arbeit (0,27 € pro gefahrenem Km) höher als die 5% ?

Evtl. musst du die Anwaltskosten selbst tragen und hierfür einen Kredit aufnehmen? Wären dann Trennungsfolgekosten. Und und und...

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 19:21
(@Unbekannt)

Also wärst Du nicht schon verheiratet und würdst Dich scheiden lassen, so würd ich Dich glatt heiraten. Unglaublich, aber cool find ich Deine Haltung schon.
Naja, warum auch nicht..

Spässle macht ;)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 19:28
(@storm)
Schon was gesagt Registriert

Nettoeinkommen

Nee, das ist schon der Durchschnitt, und die KM-Pauschale...das ist ein guter Tipp ;-) da kann ich nochmal 'n Hunderter rausholen - hat sich schon gelohnt, dickes THX für Euer Engagement!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2004 19:44
(@storm)
Schon was gesagt Registriert

@unbekannt

Ich heirate so schnell nicht mehr.... 😎

Naja, weniger Unterhalt wär' mir schon lieb, aber das sind nun mal die ges. Standards, und auf der anderen Seite, denke ich, kann ich schon froh sein, wenn ihr Anwalt nicht alle Register zieht...

[Editiert am 3/3/2004 von Storm]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2004 19:47
(@Leines_fun)

Hallo Strom,

auch ich grüße Dich hier bei Vatersein.de, ich finde Deine Einstellung soweit i.O. und denke wenn man sich einigen kann warum nicht. Und wenn beide Seiten noch leben können ist das auch so weit o.k. aber leider ist dies nicht so oft der Fall. Viele die hier sind haben nicht diese finz. Möglichkeiten und müssen leider um jeden Betrag den sie zum Leben brauchen leider kämpfen, weil der andere aus seiner Sicht alles raushollen möchte was nur geht. Es geht hier wirklich vielen so, und dann kommen einfach mal eben so die Kinder ins Spiel, man versucht hierdurch den Unterhaltszahler unter Druck zu setzen. Was ich und ich denke auch viele so sehen eine sauerei ist. Aber es ist so, und die AW freuen sich, denn das sind die Fälle wo sie richtig Geld verdienen können. In Deinem Fall werden sich wohl die Kosten recht gering halten. Übrigens wahr bei meiner Scheidung auch so, wir hatten nur noch diesen Rentenausgleich und damals das Sorgerecht zu klären. Alles andere hatten wir auch schon vorher geklärt.

Ich wünsch Dir noch alles gute und das es auch so bleibt bei Euch.

Gruß Leines

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2004 22:56
(@storm)
Schon was gesagt Registriert

Danke,

immer schön zu hören, dass es offensichtlich auch ein paar einvernehmliche Trennungen gibt ;-)

Das macht ein bisschen Mut!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2004 11:56