Hallo zusammen. Mich hat es böse erwischt.
Meine (Ex) Freundin hat sich nach zehn Jahren von mir einfach getrennt. Wir haben ein Kind (1,5 Jahre) und das gemeinsame Sorgerecht.
Wir hatten an einem Abend ein großen Streit. Am nächsten Tag war sie weg. Ich wusste tagelang nicht wo sie ist. Nach mehreren Wochen Funkstille wollte sie mich treffen. Bei dem Treffen sagte sie mir direkt das sie sich trennen will und ist am gleichen Tag direkt ausgezogen (ca. 500km Entfernung). Wurde in der Zeit scheinbar ausgiebig geplant ohne mit mir darüber zu reden. Das das rechtlich nicht in Ordnung ist, ist mir bewusst.
Thema Unterhalt, Sorgerecht und Besuchsrecht kam bisher noch nicht zur Sprache. Nach dieser Aktion glaube ich auch nicht, dass sie mir es persönlich sagen würde. Ich habe aber die Befürchtung das dies nun der nächste hinterlistige Schlag ins Gesicht sein wird.
Ich weiß aus sicherer Quelle das sie sich eine Geburtsurkunde unseres Kindes beim Standesamt bestellt hat. Was kann das nun wieder bedeuten? Wozu braucht sie die? Für den Unterhalt oder falls sie mir das Sorgerecht entziehen will? Oder beides?
Ich habe den ersten Schock noch nicht überwunden und fürchte der nächste kommt in kürzester Zeit.
Was wird da jetzt wohl auf mich zukommen und wie sollte ich am besten reagieren?
Danke für Antworten... ;(
Hallo,
als erstes bist Du verpflichtet Kindunterhalt gemäß Deinem Einkommen zu zahlen, wie es genau geht steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt), als nächstes wird die KM Betreuungsunterhalt fordern, der ihr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs des Kindes zusteht.
Ob Du Umgang haben wirst und wieviel steht bei 500km Entfernung in den Sternen. Um das Sorgerecht würde ich mir erst einmal keine Sorgen machen, bei 500 km Entfernung ist es mehr oder weniger wirkungslos.
VG Susi
Klar bin ich verpflichtet. Dazu bin ich natürlich auch bereit. Aber bei einer so weiten Entfernung sehe ich es fast nicht ein, da sie derzeit bei ihren Eltern lebt und quasi keine Kosten hat - das werden wir untereinander klären müssen - da muss eine Regelung her.
Meine eigentliche Frage ist, wozu sie die Geburtsurkunde braucht?
Für den Unterhalt, für das Sorgerecht oder für die Ummeldung?
Hallo zerdad,
zunächst die gute Nachricht: Das Flugzeug ist schon erfunden worden und 500 km sind heutzutage nicht wirklich eine große Entfernung (es sei denn, Deine Ex ist in die brandenburgische Pampa oder auf eine oberbayrische Alpenhütte gezogen).
Wichtig an der Stelle ist es für Dich, zunächst einmal für Dich zu planen: Wie stellst Du Dir den Umgang vor, wie oft kannst Du zu Eurem Kind hinfahren/fliegen?
Wenn Du weißt, was Du möchtest, dann kannst Du Deiner Ex einen Plan schicken mit Deinen Vorschlägen zum Umgang. Darüber hinaus kannst Du Dich schon einmal selbst informieren, was dem Kind und ihr an Unterhalt zusteht. Ein entsprechendes Angebot für den Unterhalt kannst Du dann dem Umgangsvorschlag beifügen.
Auf diese Weise habt Ihr schon einmal eine Verhandlungsbasis und Du hast selbst agiert anstatt nur abzuwarten, was sie macht.
Was die Geburtsurkunde betrifft, so hat sie die vermutlich einfach bestellt, weil das erste Exemplar in Deinem Besitz ist und Du es nicht herausrückst? Vermutlich braucht sie die Urkunde für die Ummeldung.
Die Höhe des Betreuungsunterhalts ist übrigens unabhängig davon, wo und wie die Ex wohnt. Er wird auch in voller Höhe fällig, wenn sie bei ihren Eltern wohnt (und natürlich wird er auch unabhängig davon fällig, ob Du das einsiehst oder nicht).
Anm. Mod.
2. Verwarnung
Wenn es Dir nicht möglich ist, unbefangen hier zu schreiben, so lasse es. Wieso ich das schreibe?
zunächst die gute Nachricht: Das Flugzeug ist schon erfunden
Deshalb. Und weil Du verschweigst, dass nach gängiger Rechtssprechung derjenige ET für die Kosten des Umgangs vom Grundsatz her aufzukommen hat, der die Entfernung schafft. Dein Spott ist hier fehl am Platz.
Wenn es Dein Ansinnen ist, hier einseitig zu Proklamieren, muss Dir eine Grenze aufgezeigt werden. Hiermit geschehen.
oldie
Allerdings könnte der BU durchaus geringer ausfallen, damit du die von ihr verursachten hohen Umgangskosten kompensieren kannst.
@ Tina10: schonmal davon gehört, dass es durchaus Menschen gibt die nicht so viel verdienen und sich weder einen Flug, noch eine Bahnfahrt leisten können (jaja, ich weiss....)
Und warum soll er alle sich Gedanken machen? Die KM ist da genauso im Boot. Sie hat ohne Absprache beschlosen 50 km wegzuziehen, also ist sie genauso (zumindest moralisch) in der Pflicht sich darüber Gedanken zu machen, wie der Umgang realisiert werden kann und wie sie daran beteiligen wird
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zerdad,
zunächst die gute Nachricht: Das Flugzeug ist schon erfunden worden und 500 km sind heutzutage nicht wirklich eine große Entfernung (es sei denn, Deine Ex ist in die brandenburgische Pampa oder auf eine oberbayrische Alpenhütte gezogen).
Wichtig an der Stelle ist es für Dich, zunächst einmal für Dich zu planen: Wie stellst Du Dir den Umgang vor, wie oft kannst Du zu Eurem Kind hinfahren/fliegen?
Wenn Du weißt, was Du möchtest, dann kannst Du Deiner Ex einen Plan schicken mit Deinen Vorschlägen zum Umgang. Darüber hinaus kannst Du Dich schon einmal selbst informieren, was dem Kind und ihr an Unterhalt zusteht. Ein entsprechendes Angebot für den Unterhalt kannst Du dann dem Umgangsvorschlag beifügen.
Auf diese Weise habt Ihr schon einmal eine Verhandlungsbasis und Du hast selbst agiert anstatt nur abzuwarten, was sie macht.
Was die Geburtsurkunde betrifft, so hat sie die vermutlich einfach bestellt, weil das erste Exemplar in Deinem Besitz ist und Du es nicht herausrückst? Vermutlich braucht sie die Urkunde für die Ummeldung.
Die Höhe des Betreuungsunterhalts ist übrigens unabhängig davon, wo und wie die Ex wohnt. Er wird auch in voller Höhe fällig, wenn sie bei ihren Eltern wohnt (und natürlich wird er auch unabhängig davon fällig, ob Du das einsiehst oder nicht).
Finanziell könnte ich mir das vielleicht einmal im Monat leisten. Und das ist mir einfach zu wenig. Das mit dem Herausrücken ist eine Unterstellung! Sie ist hergekommen und hat die Wohnung leer geräumt. Sie hat den Kinds-Ordner schlicht weg hier gelassen oder vergessen - ich war beim Auszug nicht anwesend weil ich es seelisch nicht ausgehalten hätte. Sie hätte ALLES mitnehmen können.
Wäre für eine Antwort von einem betroffenen Vater froh und nicht von zickigen Frauen, die eh zusammen halten. Sorry für den Satz. Aber so ist es ja. Wie sich liebende Väter bei so einer Aktion fühlen versteht ihr einfach nicht -- Aussage von meinem Therapeuten den ich seit der "Trennung" aufsuchen muss.
Allerdings könnte der BU durchaus geringer ausfallen, damit du die von ihr verursachten hohen Umgangskosten kompensieren kannst.
@ Tina10: schonmal davon gehört, dass es durchaus Menschen gibt die nicht so viel verdienen und sich weder einen Flug, noch eine Bahnfahrt leisten können (jaja, ich weiss....)
Und warum soll er alle sich Gedanken machen? Die KM ist da genauso im Boot. Sie hat ohne Absprache beschlosen 50 km wegzuziehen, also ist sie genauso (zumindest moralisch) in der Pflicht sich darüber Gedanken zu machen, wie der Umgang realisiert werden kann und wie sie daran beteiligen wird
Danke!!
Und es sind nicht 50km, sondern 500km wie im ersten Post beschrieben.
Meinte ich doch :redhead:
Bei 50 km wäre es ja auch kein Problem. Bei 500 km kommt auch inzwischen der eine oder andere Richter auf den Trichter, dass auch die Wegziehende Mutter sich am Umgang finanziell oder durch Fahrten beteiligen muss (egal was die Userin Tina immer gerne propagiert)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Und warum soll er alle sich Gedanken machen?
Weil er derjenige ist, der den Umgang will?
Natürlich kann er auch weiterhin abwarten. Dann dauert das Ganze eben ein bisschen länger. Aber das ist in dem Fall vermutlich eher positiv, da gebe ich Dir Recht.
Allerdings sehe ich die Chancen für eine außergerichtliche Einigung angesichts seiner kommuniktiven Fähigkeiten ohnehin als eher gering an:
...von zickigen Frauen, die eh zusammen halten.
@Tina:
Weil er derjenige ist, der den Umgang will?
Und dass BEIDE Elternteile verpflichtet sind, Umgang zu ermöglichen und zu fördern bleibt wohl auch alleine am KV kleben, oder? Um das Recht des Kindes auf Umgang soll auch KV alleine eintreten? Sorry, so liest es sich aus Deinen Beiträgen...
Natürlich sollte sich der TO Gedanken machen, aber KM ist genauso in der Pflicht, Vorschläge zu unterbreiten, wie es unter anderem umgangstechnisch weiter gehen soll...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
offtopic:
Weil er derjenige ist, der den Umgang will?
Hm, schonmal von der Kindschaftrechtreform gehört?
Darin steht explizit drin, dass der Umgang ein RECHT des Kindes ist und BEIDE Elternteile die PFLICHT haben diesen zu ermöglichen und zu fördern.
Ich hoffe, du hast nur Töchter und keine Söhne. Und wenn doch, dann wünsche ich dir, dass diese nie die Erfahrungen machen müssen, die du hier so gerne förderst. Alle Macht den Müttern und am besten die Väter aus dem Leben der Kinder. Aber vielleicht machst du dann ja auch die leidvolle Erfahrung Enkelkinder von Söhnen nicht mehr sehen zu dürfen. Aber dann bitte nicht rumjammern 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Weil er derjenige ist, der den Umgang will?
Natürlich kann er auch weiterhin abwarten. Dann dauert das Ganze eben ein bisschen länger. Aber das ist in dem Fall vermutlich eher positiv, da gebe ich Dir Recht.
Allerdings sehe ich die Chancen für eine außergerichtliche Einigung angesichts seiner kommuniktiven Fähigkeiten ohnehin als eher gering an:
Tina10, ich würde dich bitten in diesem Thread nicht mehr zu schreiben; ganz freundlich. Du hast scheinbar nichts brauchbares hinzuzufügen. Danke.
Edit:
Bis auf dein letztes Posting. Kam zu spät. Ich halte jetzt auch Funkstille zu meiner Ex, da sie sich das erst mal wünscht. Ich respektiere das.
Allerdings habe ich unser Kind in den letzten fünf Wochen nur zwei mal gesehen, für vielleicht insgesamt 2 Stunden. Das schmerzt einfach und ist unfair meiner Meinung nach. Wäre es bei dir oder ihr umgekehrt stünde hier längst die Polizei vor der Tür; da bin ich mir sicher.
Hallo zerdad,
Allerdings habe ich unser Kind in den letzten fünf Wochen nur zwei mal gesehen, für vielleicht insgesamt 2 Stunden. Das schmerzt einfach und ist unfair meiner Meinung nach.
Das ist sicher ein Problem und daran solltest Du auch arbeiten. Also mach als erstes einen Umgangsvorschlag, wie kannst und willst Du den Umgang wahrnehmen? Versuche mit der KM eine Einigung zu erzielen. Wenn das nicht funktioniert ist das JA (wo das Kind wohnt!) Dein Ansprechpartner. Wenn Du Dich um die Vermittlung in der Umgangsfrage an das JA wendest, dann hat das den Vorteil, dass Du das JA kennenlernst und die Dich auch kennenlernen (und zwar unabhängig von dem, was die KM sagt). Führt auch das nicht zum Erfolg bleibt nur der Gang zum Gericht (nennt man auch Umgangsdreisprung).
Hinsichtlich Kindsunterhalt kann die KM ganz problemlos und für sie kostenfrei eine Beistandschaft beim JA einrichten und dann kümmert sich das JA um den KU. Selbst beim BU kann das JA die KM unterstützen, wobei hier das JA keinerlei Entscheidungsbefugnis hat.
VG Susi
Also mach als erstes einen Umgangsvorschlag, wie kannst und willst Du den Umgang wahrnehmen?
Vorsicht, vorsicht, Susi! 🙂
Für exakt denselben Vorschlag bin ich hier vorhin fast gesteinigt worden :wink::
Wichtig an der Stelle ist es für Dich, zunächst einmal für Dich zu planen: Wie stellst Du Dir den Umgang vor, wie oft kannst Du zu Eurem Kind hinfahren/fliegen?
Wenn Du weißt, was Du möchtest, dann kannst Du Deiner Ex einen Plan schicken mit Deinen Vorschlägen zum Umgang.
Und warum soll er alle sich Gedanken machen? Die KM ist da genauso im Boot. Sie hat ohne Absprache beschlosen 50 km wegzuziehen, also ist sie genauso (zumindest moralisch) in der Pflicht sich darüber Gedanken zu machen, wie der Umgang realisiert werden kann und wie sie daran beteiligen wird
@Tina:Und dass BEIDE Elternteile verpflichtet sind, Umgang zu ermöglichen und zu fördern bleibt wohl auch alleine am KV kleben, oder? Um das Recht des Kindes auf Umgang soll auch KV alleine eintreten?
Hi zerdad,
es wird manches Neues auf Dich zukommen. Vieles lässt sich hinsichtlich Wahrscheinlichkeit konkretisieren, anderes hängt ab davon, wie Du Dich positionierst.
Wurde in der Zeit scheinbar ausgiebig geplant ohne mit mir darüber zu reden.
Wenn Du dieses Gefühl hast, würde ich das nicht als gutes Zeichen deuten. Daher lies Dir die trennungs-faq durch, auf die hier immer so freundlich hingewiesen wird, durch. Lass Dich dadurch aber nicht schockieren. Das, worauf da hingewiesen wird, passiert nicht alles auf einmal.
Das das rechtlich nicht in Ordnung ist, ist mir bewusst.
Was soll daran rechtlich nicht in Ordnung sein?
Thema Unterhalt, Sorgerecht und Besuchsrecht kam bisher noch nicht zur Sprache.
Ich würde mich darauf einstellen, dass Du bald aufgefordert wirst (von wem auch immer, wahrscheinlich Jugendamt), detaillierte Einkommensnachweise zu erbringen. Da wirst Du Dich nicht gegen weigern können. Der Kindesunterhalt ist überschaubar. Kannst Du in der DDT gemäß Einkommen ablesen.
Geteiltes Sorgerecht habt Ihr ja. Allerdings hast Du davon - über die Entfernung - nichts. Alles kindsrelevanten Entscheidungen wird Deine Ex-Freundin ohne Dich treffen können.
Als das Wichtigste sehe ich den Punkt, wie Du Dein Besuchs-/Umgangsrecht wahrnehmen willst. Bei einem Kleinkind über eine solche Distanz, das ist eine große Herausforderung. Vielleicht ist es auch besser, wenn Du fürs Erste nur auf Dich schaust, denn das
Ich habe den ersten Schock noch nicht überwunden und fürchte der nächste kommt in kürzester Zeit.
ist keine gute Voraussetzung, um sich den neuen Umstände anpassen zu können.
Ich weiß aus sicherer Quelle das sie sich eine Geburtsurkunde unseres Kindes beim Standesamt bestellt hat. Was kann das nun wieder bedeuten? Wozu braucht sie die?
Das Kind soll bei ihr leben, wie sie es vorher geplant hat. Dazu braucht sie doch eine Geburtsurkunde. Wenn es zur KiTa angemeldet wird. Wenn es zum Kinderarzt muss (diese U1 bis...-Untersuchungen). Zur Beantragung eines Kinderausweises oder sonstiger Dokumente (Einwohnermeldeamt).
Warum ist Deine Ex-Freundin 500 Km weit weg gezogen? Könnte es einen neuen Partner geben, von dem Du bisher nichts wusstest? Möglich, dass Euer letzter Streit für sie der geeignete Zeitpunkt war, die Reißleine zu ziehen.
Ein solche Antwort
Weil er derjenige ist, der den Umgang will?
finde ich angesichts der Umstände als betroffener Vater ungeheuerlich.
Immerhin etwas beruhigend zu wissen, dass es User gibt
@Tina:Und dass BEIDE Elternteile verpflichtet sind, Umgang zu ermöglichen und zu fördern bleibt wohl auch alleine am KV kleben, oder? Um das Recht des Kindes auf Umgang soll auch KV alleine eintreten?
die sich in Perspektive des Kindes hineinversetzen.
Moin
Weil er derjenige ist, der den Umgang will?
Nein, ich habe mich ja revidiert. In diesem Fall ist es wirklich besser, wenn er sich hinsetzt und wartet, was die KM so an Vorschlägen bringt.
Revision Deiner Meinung? 1. Welcher hier geäußerten, und 2. Wo?
Entschuldige, wo ist der Unterschied in Deiner Wahrnehmung? Entweder ER muss aktiv werden, aber nur, wenn SIE vorher ihre Ansicht vorbringt? Oder wie ist das jetzt gemeint? Noch mehr Relativierung auf Absonderlichkeiten? Mädel, Du bist sowas von verpeilt, eine Schande für Eltern.
oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Weil er derjenige ist, der den Umgang will?
Das nenne ich doch mal eine Position! Ich wandle das ab: Dann kann die Ex den Unterhalt ja beim TO abholen. Die will ihn ja schließlich haben. Achso, stimmt, es gibt ja die Überweisung. Dies angewandt gibt es dann die Bringpflicht der Kinder zum TO.
Und ich möchte auf die Bitte
Tina10, ich würde dich bitten in diesem Thread nicht mehr zu schreiben; ganz freundlich. Du hast scheinbar nichts brauchbares hinzuzufügen. Danke.
hinweisen. Vielleicht schaffst du es ja.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!