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was soll ich tun?! sie will ausziehen!

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(@unwissender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Fories....

Ein altbekanntes Thema... Wir haben uns vor langer Zeit - fast ein Jahr her - getrennt leben aber immer noch unter einem Dach. Wir haben zwei Kinder zusammen und schaffen es nicht uns darauf zu einigen wo die Kinder nun ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. Ich habe einige Vorschläge gemacht wie ein Umgang aussehen könnte aber sie schlägt immer alles aus. Eine Mediation war ebenfalls erfolglos. Sie möchte das die zwei bei ihr leben und nach einer Art "Lust und Laune Prinzip" den Umgang gestalten. Also wenn sie mag kann ich die Kinder sehen oder nicht. So in etwa.
Um nicht lange um den heißen Brei zu reden.... Ich habe mitbekommen, dass sie hinter meinem Rücken ausziehen will während ich mit den kinder nicht zu hause bin und nach meiner rückkehr will sie sie sich schnappen und in eine neue Wohnung verschwinden.
Ich habe schon mit vielen andern darüber diskutiert und so weiter unter anderem auch mit meinem Anwalt.
Was passiert denn wenn ich ihr zuvor komme?!?!

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2007 23:59
(@besucherin)
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Was passiert denn wenn ich ihr zuvor komme?!?!

Hi unwissender,
was meinst Du damit? Dass Du einen ähnlichen Plan entwickelst wie sie (mutmaßlich) selbst?

Mal abgesehen von allem anderen aus Deinem Post:

Was würden Deine Kinder dazu sagen? Was würden sie davon halten?

Lieber Gruß
A.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2007 00:05
(@unwissender)
Schon was gesagt Registriert

nein ich habe nichts dergleichen ausgeheckt wie sie.... wir beide haben einen sehr intensiven kontakt zu den kindern und haben uns die betreuung und versorgung immer geteilt. das fing mit dem morgentlichen dingen an wie frühstück, kiga etc bis andere dinge....
sie fühlen sich bei uns beiden sehr wohl.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2007 00:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

knifflige Situation...

In welcher Form willst du ihr zuvorkommen? Sie ausperren? Beim EMA abmelden? Wenn sie Terz macht, die Polizei rufen? Sicher, wenn sie einfach mal so eben auszieht, begeht sie einen klaren rechtsbruch, für den sich dann wiederum kein Unrechtsprecher auch nur für den ersten Halbsatz interessiert. Und wenn sie die Kinder mitschleift (die gehören schließlich zu Muttern), hast du auch keine Chance.

Ich würde mri die Dame schnappen, ihr das was du weißt auf den Tisch packen und dann ein gemeinsames Vorgehen beschließen.

Rein vorsorglich solltest du schnellstens alle wichtigen Dokumente aus dem Haus schaffen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2007 00:21
(@unwissender)
Schon was gesagt Registriert

In welcher Form willst du ihr zuvorkommen?

gar nicht erst wiederkommen war so mein gedanke. sie zieht ja aus wenn ich nicht da bin.

Ich würde mri die Dame schnappen, ihr das was du weißt auf den Tisch packen und dann ein gemeinsames Vorgehen beschließen.

Sämtliche versuche mit ihr vernünftig zu reden schlagen fehl!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2007 00:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wann soll dieser D-Day sein?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Geschrieben : 24.12.2007 00:31
(@unwissender)
Schon was gesagt Registriert

anfang januar bis mitte januar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2007 00:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Puh, knapp...

Ich sehe wirklich nur die Möglichkeit eines Gespräches. Es geht nicht an, dass ein Elternteil die Kinder entreißt. Hol dir ggf. Eltern, Freunde, Pasort/Pfarrer dazu. Aber so geht es nicht. Deine Motivation kann ich sehr gut verstehen. Du musst dir darüber klar werden, wie die Betreuung der Kinder gesichert werden kann.

Ihr lebt derzeit getrennt unter einem Dach. Sind das zwei Wohnungen? Wie alt sind die Kinder? Wer ist erwerbstätig in welcher Form?

DeepThought

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Geschrieben : 24.12.2007 00:45
(@unwissender)
Schon was gesagt Registriert

Ihr lebt derzeit getrennt unter einem Dach. Sind das zwei Wohnungen? Wie alt sind die Kinder? Wer ist erwerbstätig in welcher Form?

nein das ist ein haus und wir gehen uns so gut es geht aus dem weg. die kinder sind 4 und 6.

allerdings ist es sehr knapp. Ein gespräch wird wirklich nichts bringen. Wir waren bei einer Mediation - 2 x 1,5 Stunden - und die Mediatorin brach die Mediation ab weil sie der Meinung war das hier nichts zu retten ist. Ich kann vorschläge mache wie ich will... Was sie will zählt mehr nicht und damit kann ich micht leider nicht zufrieden geben. Ich möchte gern verhindern, dass sie die Entscheidung wo die kinder bleiben nicht einfach so festlegt indem sie auszieht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2007 00:51
(@PhoeniX)

Wurde dir gesagt wo die Dame hinzieht??

Vorsorglich beim EMA darauf hinweisen das GSR bei euch besteht und du einer Ummeldung NICHT zustimmst. Sollten sie sich darüber hinwecksetzen und die Ummeldung bearbeiten wirst du den Mitarbeiter verklagen. Nimm hierzu genügend neutrale Zeugen mit.

Gruß

Martin

Gib auf keinen Fall die Kinder raus. Auch die Polizei darf dieses nicht von DIR verlangen. Gibst du sie raus hast du die A-Karte

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2007 01:07




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Problem wird nur sein, dass Madame die Kinderzimmer nebst Kleidung, Spielzeug etc. pp. auch abtransportieren lässt.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Geschrieben : 24.12.2007 01:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einzig anderer möglicher Weg:

Über deinen RA mitteilen lassen, dass das, was sie vor hat, gegen geltendes Recht verstößt und du rein vorsorgliche inen Antrag auf ABR stellen wirst.

DeepThought

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Geschrieben : 24.12.2007 01:14
(@unwissender)
Schon was gesagt Registriert

Wurde dir gesagt wo die Dame hinzieht??

Vorsorglich beim EMA darauf hinweisen das GSR bei euch besteht und du einer Ummeldung NICHT zustimmst. Sollten sie sich darüber hinwecksetzen und die Ummeldung bearbeiten wirst du den Mitarbeiter verklagen. Nimm hierzu genügend neutrale Zeugen mit.

Hier in der Ecke irgendwo. Ich hatte am Anfang unserer Trennung schon mal vorsichtshalber beim Meldeamt angetriggert das sie die Kinder ohne meine Zustimmung nicht ummelden darf. Aber die Antwort war eindeutig... Wenn sie es macht macht sie es und wenn ich dagegen bin interessiert es niemanden! Das Fax hab ich noch....

Das Problem wird nur sein,. dass Madame die Kinderzimmer nebst Kleidung, Spielzeug etc. pp. auch abtransportieren lässt.

Ja das wird wohl so sein... Eine Ausweichmöglichkeit hätte ich schon mal und materielle Dinge lassen sich ersetzen..... Ich denke, da sie auszieht während ich mit den Kindern nicht da bin kann sie schon mal nicht behaupten das sie mit den beiden ausgezogen ist. Denn sie waren ja bei mir!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2007 01:14
(@PhoeniX)

Dieses gilt natürlich zu verhindern. Sobald unwissender weiß wo die Ex hinzieht, das ein Mietvertrag unterschrieben ist, kann er doch die Ex beim EMA abmelden und die Schlösser austauschen...

Oder er macht den Herman (bevor er die Kinder abgeliefert hat) und verhindert das unter hinzuziehung der Polizei. Schließlich ist das Eigentum der Kinder und die sind ja im Haus gemeldet.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2007 01:16
(@PhoeniX)

Wenn sie es macht macht sie es und wenn ich dagegen bin interessiert es niemanden! Das Fax hab ich noch....

Dieses Fax zum RA und den mit einem ABR-Antrag mandatieren. In diesem Zuge soll er ein FAX ans EMA schicken. Denn diese Auskunft ist schlichtweck Falsch und widerrechtlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2007 01:19
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo unwissender,

leider hast du hier nicht ausgeführt, welches Ziel bezüglich des Umgangs du eigentlich hast. Ebenso wenig hast du die Wünsche deiner Kinder erwähnt.

Ich denke erst wenn wirklich klar ist, was du nach dem Auszug deiner Ex auch betreuungsmäßig leisten kannst und was der Wunsch der Kinder ist, kann ein weiteres Vorgehen geplant werden.

Meine Erfahrung mit dem Meldeamt: Nachdem bei uns bei Sohni wegen Wechselmodell striitig war, wo er denn nun gemeldet werden soll, war ich beim Meldeamt und habe mitgeteilt, dass es GSR gibt und ich einer Ummeldung ohne mein Einverständnis nicht zustimme. Habe gebeten, dass zu vermerken und schriftlich bestätigen lassen. Gute Ex hat die Ummeldung, zwar ganz in meinem Sinne, aber doch ohne meine schriftliche Zstimmung und ohne mein Wissen vollzogen. Hab dies beim EMA zur Sprache gebracht: Entschuldigung - die Ummeldung hat eine Teilzeitkraft gemacht - die wusste das nicht - und das in einem kleinen Kaff.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2007 04:15
(@unwissender)
Schon was gesagt Registriert

leider hast du hier nicht ausgeführt, welches Ziel bezüglich des Umgangs du eigentlich hast. Ebenso wenig hast du die Wünsche deiner Kinder erwähnt.

Nun ja... Ich habe mich nach der Trennung weitestgehend allein um die kinder gekümmert da ex ihr neues leben genießen wollte. Dies beinhaltete die alltäglicher Betreuung und Versorgung der beiden. Sicher hat sie auch was dazu beigetragen aber nicht im wesentlichen Teil. Ich möchte dies so weiter führen und die Bestätigung der Kinder habe ich täglich indem sie mir im Prinzip nicht von der Seite weichen!
Ich kann schon betreuungsmäßig einiges leisten da ich mich beruflich umgestellt habe und das auch noch weiterführen werde da ich bei meinem Arbeitgeber um einen halbtagsjob gebeten habe und diesen auch warscheinlich bekommen werde.

Ich dokumentiere schon seit langem in einer Liste was ich für bzw. mit den Kindern gemacht habe und das hat ihr natürlich gar nicht gepasst das ich diese Liste mit einem ABR Antrag bei Gericht eingereicht habe. Das ist allerdings schon 2 Monate her und eigentlich sollte man denken, dass dies ein "wachrütteln" hätte sein müssen aber es hat sich nichts geändert.

Und nun will sie die Entscheidung durch ihren auszug mit anschließender Umgangsaussetzung zum "wohle der Kinder" erzwingen!!!! Und das kommt nich in Frage. Deswegen.....

Was passiert wenn ich ihr zuvorkomme!!! Kommen die Cops und holen die Kinder? Immerhin habe wir beide noch das gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2007 14:18
(@PhoeniX)

Was passiert wenn ich ihr zuvorkomme!!! Kommen die Cops und holen die Kinder? Immerhin habe wir beide noch das gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Nein. Sollte deine Ex bei der Polizei anrufen wird sie nach dem Sorgerecht gefragt. Wenn sie sagt das GSR besteht, wird ihr geraten werden sich an das Gericht zu wenden.

Die Polizei kann nur darauf achten das kein Gesetz übertreten wird, jedoch nicht bestimmen wer Recht hat und wer nicht.

Sollte deine Ex behaupten das sie das ASR hat und die Polizisten sollten auftauchen gilt: Deine Ex ist über das ASR nachweispflichtig. Nicht du über das GSR!!! Sollten die darauf bestehen das die Kinder herausgegeben werden verweigerst du das. Dienstnummer geben lassen und darauf bestehen das sie es mit Gewalt durchsetzen (Tür eintreten - festnahme - Kindesentziehung - überschreiten der Dienskompetenzen). Das wird diesen netten Beamten ihren Job kosten und ihre Pansionsansprüche.  😉

Schick die Ex auf Silvester feiern und tausch die Schlösser aus. Deine Ex ist schließlich ausgezogen und hat nen neuen Mietvertrag. Dann bloß nicht die Tür öffnen und die Polizei rufen wenn die Ex ausflippt. Genügend Zeugen zu einer Silvesterparty bei dir einladen und gut ist (schützt vor dem Gewaltschutzparagraphen). Am 2.1. (am besten schon vorher ala die KM zieht zum 31.12..aus.) zum JA und das ganze schriftlich niederlegen und somit Tatsachen schaffen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2007 14:31
(@unwissender)
Schon was gesagt Registriert

Nein. Sollte deine Ex bei der Polizei anrufen wird sie nach dem Sorgerecht gefragt. Wenn sie sagt das GSR besteht, wird ihr geraten werden sich an das Gericht zu wenden.

Das hört sich doch schon mal gar nicht so schlecht an. Wenn ich das Richtig verstehe, kann so erstmal nichts passieren und ich kann wenn ich mit den Kindern nicht zurückkomme aufs Kontinuitätsprinzip bauen wie es meine Ex auch tun würde.
Wenn ich es also schaffe, z.B. mir recht schnell eine neue Wohnung zu suchen und den Kindern einen soziales Umfeld mit Versorgung & Betreuung bieten kann hätte ich reale chancen es zu schaffen?
Sicher müsste ich denn verschiedene Anträge bei Gericht stellen und mit der Gefahr leben das es schief geht und ihr dann entgültig ausgeleifert bin!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2007 16:04
(@PhoeniX)

Moment

So schnell schießen die Preußen auch nicht.

Im Prinzip hast du Recht, aber so wie du es beschreibst klappt das meißt nur bei Frauen.

Bleib in dem Haus und poche von da aus auf das Kontinuitätsprinzip. Sonnst geht das schnell in die Hose.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2007 16:34




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