Hallo,
wir leben seit Anfang 2005 getrennt. Meine Frau ist mit den beiden Kindern (3 J, 8 J) in die nähe ihrer Mutter umgezogen (100 km entfernt). Nachdem bei beiden kein fester Partner in Warteschleife "steht", frage ich mich was dagegen spricht erstmal nicht an eine Scheidung zu drängen, um die finanziellen Nachteile des getrennenten Lebens nicht noch zu erhöhen. Meine Frau arbeitet nicht, meine Steuerklasse wird spätestens im Folgejahr der Trennung also ab Jan 2006 geändert - soweit ich weiß. Das Geld ist schon allein durch die Doppelbelastungen, Fahrten, etc. knapp... Unterhalt für Kinder und Frau für die nächsten paar Jahre...
Spricht etwas dagegen, unsere Trennung nicht öffentlich zu machen??? Ich weiß ist eine seltsame Frage.....
Vermutlich müßte ich dann meinen jetzigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz und den Wohnsitz meiner Frau als Erstwohnsitz anmelden.
Ich sehe erstmal nur Vorteilein dieser Lösung, oder habe ich da wesentliche Dinge übersehen? Der Einzige "Nachteil", der mir einfällt wäre, wenn einer von uns dann schnell wieder einen anderen Partner heiraten möchte - was ich zunächstmal eher für unwahrescheinlich halte.
Vielen Dank für jede Antwort!
John
Mir fällt spontan der Versorgungsausgleich ein. Du wirtschaftest die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften in den Rentensack Deiner Frau.
Ansonsten...wäre das natürlich auch Betrug gegenüber dem Finanzamt. Wenn Euch mal keiner hinhängt.
Ansich ist das Trennungsjahr eh dazu da, zu überlegen, ob die Scheidung der richtige Weg ist. Ihr habt also bis Dezember 2005 zeigt, Euch Gdanken zu machen, wie es weiter gehen soll.
Glaub mal..es geht schneller als Ihr denkt, da kommt ein neuer Partner ins Leben geschlichen, an den heute keiner denkt.
Gruß
Melly
Hallo Jon007,
ich bin gerade in einer recht ähnlichen Situation. Kinder 8 und 11. Beschlossene Trennung zum Anfang 2005. Wir wohnen zur Zeit noch im gemeinsamen Haus, was sich kurzfristig ändern muss. Ich hoffe ich bekommen den Mietvertrag in der nächsten Woche.
Kurioser Weise (oder veilleicht doch gar nicht so kurios?) verstehen wir uns zur Zeit besser als zu normalen Ehezeiten. Neue Partner kommen schneller als Mann denkt, da hat Melly völlig recht. Bei uns hat das gerade mal von Januar bis Mai gedauert. Das macht die Sache mit dem zusammen wohnen natürlich noch schwieriger, darum muss auch kurzfristig was passieren.
So viel zu meiner Situation, jetzt was zu Deiner Frage:
Zum einen sind das, wie Melly schon sagte die Rentenansprüche, also der Versorgungsausgleich, zum anderen kannst Du erst bei Scheidung Ansprüche an Deine Noch-Ehefrau stellen, was den gemeinsamen Besitz (Haus, Geld, Aktien usw.) betrifft. Scheiden lassen kannst Du Dich aber frühesten nach Ablauf des Trennungsjahres (einvernehmlich, wenn also beide der Scheidung zustimmen) oder nach drei Jahren auch einseitig.
Ergo: Kein offizielles Trennungsjahr, keine Scheidung und damit auch kein finanzieller Ausgleich.
Guter Rat ist hier wirklich teuer. Ich weis auch noch nicht was ich machen soll, da ich mich (blöd wie ich nun mal bin :knockout: ) immer noch nicht damit abfinden kann, dass die Ehe zu Ende und der neue Partner schon da ist.
Falls Ihr zumindest vor dem Finanzamt nicht als getrennt lebend geltend möchtet, müsst Ihr einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Zweitwohnung geht so weit Ich weiß nicht.
So long
Kingstone
Hallo Kingstone,
ich verstehe Deine Überlegungen völlig - kann Melly aber nur doppelt zustimmen. Und neben dem Versorgungsausgleich und neben dem neuen Mann - meine Frau hat den ihrigen offiziell bereits nach 4 Monaten Trennung bei meinen Kindern vorgestellt (vielleicht hatte sie ihn bereits viel früher - aber wen interessiert das heute noch?) - wird sich eines Tages auf Geheiß Deiner Frau das Jugendamt bei Dir melden (à la: Du bist ein schlechter Vater und die Kinder leiden wegen Dir) und die agressive Fachanwältin für Familienrecht Deiner Frau wird Dich auffordern, auch trotz Steuerklasse 1 die bisher gewohnten finanziellen Zuwendungen aufrecht zu erhalten (der Selbstbehalt wird dabei natürlich negiert). Wenn Du dann sagst, dass Du die Summe nicht zahlen kannst, reicht Deine Frau Klage gegen Dich ein und fordert Dich auf, Prozesskostenvorschuss zu zahlen (bei mir sollten das EUR 3.150,- sein)...das heißt, es kommt viel Spass auf Dich zu.
Ich hatte ursprünglich die gleichen Überlegungen, um meiner Frau und vor allem meinen Kindern möglichst umfangreiche finanzielle Unterstützung zu gewähren...bin heute jedoch froh, den harten Schnitt gemacht zu haben. 😎
Gruss
Chriwi
Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
Ich meinte natürlich John007,
hab' mich verguckt....
Grus
Chriwi
Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
Hallo,
ich denke folgendermaßen:
Die Trennung "öffentlich" machen bedeuted bei Dir wahrscheinlich Einwohnermeldeamt etc. (Freunde und Bekannte sind im Moment egal). Das müßte doch sowieso erfolgen, da mit 8 Jahren das 1. Kind schulpflichtig ist. Da kannst Du/Ihr doch nicht anders, oder???
Wenn Du die steuerliche Angelegenheit mit Wohnsitz etc. mal vergisst, kommt es nur darauf an, wie Ihr beide dieses Jahr der Trennung verlebt und ob Ihr die Trennung entgültig durchführt oder ob Ihr wieder zusammenfindet. Im letzteren Fall ist dann eh einiges egal, ob umgemeldet oder nicht.
Kingstone hat Recht: ...Kein offizielles Trennungsjahr, keine Scheidung und damit auch kein finanzieller Ausgleich....
Für Dich würde es nur noch teurer, wenn es nicht so läuft!
Obwohl Das Thema Geld ein ziemliches Sch....-Thema ist, aber am Ende geht es nur um dieses Thema, leider zu oft, wie man hier im Forum lesen kann. Jeder ist sich selbst am Nächsten..., kennst ja den Spruch.
Vor allem, wenn wirklich ein neuer Partner kommt, was man nie verneinen sollte! Da reagieren manche Geschlechter ziemlich kurios und es kommt ne 180Grad Wende.
Obwohl ich Deinem Text entnehme, dass ihr euch gut versteht. Wie denkt Deine Frau darüber, weißt Du das?
Und: man muss sich ja nicht sofort nach 365 Tagen Trennung scheiden lassen, man kann! Also erstmal in Ruhe überlegen. Kopf hoch!
Gruß aus dem Sauerland!
Hallo,
meines Wissens nach bleibt deine Frau so lange Erbbrechtigt bis zum Einreichen der Scheidung. Ebenso ist sie diejenige die bei einer schlimmen Krankenhaussache dich besuchen darf u. Auskünfte erhält, weil sie deine Frau ist.
Das alles selbst wenn du irgendwann eine andere Partnerin haben solltest.
@Butzemann: zur Auskunft in der Klinik will ich was schreiben.
Man sollte nicht einfach mal meinen, wenn man verheiratet ist, daß deswegen ein Ehepartner Auskunft von den Ärzten bekommt. Das ist nicht so, wäre ne Straftat.
Wenn man als Ehepartner will, daß der Partner im Falle eines Klinikaufenthaltes über alles informiert werden sollte, muß man eine Vorsorge (Patienten)vollmacht unterschreiben und den Ehepartner darin aufführen.
Die Schweigepflicht von den Ärzten macht auch nicht vorm Ehepartner halt.
Übrigens sollte so eine Patientenvollmacht jeder haben, auch sollte man für den Partner der einem am nächsten steht, eine BEtreuungsverfügung unterschrieben haben, da ja keiner gerne vom Richter nen Betreuer aufs Auge gedrückt bekommt.
Bei einer Trennung ist es wichtig, per Testament die Erfolge zu regeln. Den getrenntlebenden Partner also auf den Pflichtteil zu setzen. Ganz kann man ihn nicht von seinem Erbe befreien.
Auch bei Zustellung des Scheidungsantrags erlischt der Pflichtteil nicht, der erlischt erst bei der rechtskräftigen Scheidung.
Gruß
Melly
Danke euch allen für Euere Antworten, ....ich weiß nicht es ist alles noch so im Nebel. Ich wünschte mir meine Kinder bei mir zu haben, aber ob ich mit meiner Frau je wieder richtig zusammenleben kann? - das weiß ich nicht. Wir streiten ja nicht, es ist eher eine kühle Beziehung. So gesehen wäre die Lösung mit zwei Wohnsitzen gar nicht so schlecht (Wenn auch wegen den Kindern die 100 km Entfernung dazwischen schon weh tun)
Ich habe noch nicht verstanden, warum es finanziell für mich schlechter sein sollte, wenn ich als erstwohnsitz den Wohnsitz meiner Frau+Kinder angebe. Vor dem FA wären wir dann nicht getrennt, also kein Trennungsjahr, keine LST-Klassen änderung. das könnte theoretisch noch jahre so gehen.
Sicher, ein Teil der Rentenansprüche muss ich an die Frau abgeben, je länger verh. umso mehr. Aber macht das so viel aus? Meine Frau arbeitet nicht, wenn ich spätestens nach dem Trennungsjahr LST Klasse 1 bekomme wird es uns alle hart treffen.
Die Auskunft in der Klinik, Testament, etc. ist mir im moment nicht so wichtig. Ehrlich gesagt sollte ich morgen tot sein, würde meine Frau die Lebensversicherung bekommen - wer denn sonst? Sie sorgt um die Kinder..
Welche Folgen hat den sonst noch ein Zweitwohnsitz? (Das Auto kann sowohl am Erst als auch zweitwohnsitz angemeldet sein. )
Hallo,
beschäftige mich mit den ganzen Problematiken erst seit kurzem und bin bei "Der Traurige" stutzig geworden. Muss man sich Ummelden (Einwohnermeldeamt) damit das Trennungsjahr beginnt oder reicht der Mietvertrag an sich aus?
Was gibt es noch zu beachten, damit das Trennungsjahr beginnt? (Auszug vorausgesetzt)
Gruß
winseltulup