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Wer kann mir mal eine Info geben

 
 woto
(@woto)
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Hallo Leute,
wie schon einige Wissen habe ich einen Rosenkrieg mit meiner EX. Aber die Zeiten scheinen besser zu werden was mich betrifft. Ich habe jetzt arbeit bekommen und meine jetzige LG hat gestern unseren gem. Sohn auf die Welt gebracht. Meine Frage ist eigentlich wie ist das mit der Pfändungsfreigrenze wir sind ja in einem Eheähnliche Verhältniss und ein Sohn ist jetzt auch da, ist da immer noch die Freigrenze 0 oder 2 da ich ja meine LG und unseren Sohn versorgen muß.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2005 11:11