Zustimmung zum Sche...
 
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Zustimmung zum Scheidungsantrag

 
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich ja hier mal nachgefragt, ob die Verweigerung zur Zustimmung zum Scheidungsantrag begründet werden muss. Da damals keine Antwort kam, habe ich inzwischen mal meine Anwältin gefragt. Die sagt, man muss es begründen. Man muss darlegen, warum die Ehe nicht zerrüttet ist. Außerdem können man mit einer nicht wirksamen Trennung argumentieren. Aber einfach nichts sagen, oder nur zu sagen, dass man nicht geschieden werden möchte reicht ihrer Aussage nach nicht aus.

Das nur, falls sich jemand dafür mal interessieren sollte und hier die Suchfunktion benutzt.

Servus,
SL

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2020 13:51