Ich grüße euch, liebe Leute,
jetzt war ich schon soo lange nicht mehr auf diesem Board,
schade eigentlich, dass hier immer noch soviel los ist, es hat sich wohl nichts geändert
Ich habe meine Kids wegen diesem ganzen Corona-Bullshit seit 1 Jahr nicht mehr gesehen.
Kurz zur Info: Ich bin kein Corona-, aber ein "Pandemie"-Leugner.
Die unangebrachten Massnahmen der "Regierun" stellen mittlerweile eine permanente Umgangsvereitlung dar,
ich beabsichtige, sämtliche Verantwortlichen nach Stgb anzuzeigen und ggf. nach §839 BGB in Haftung zu nehmen.
Wird Zeit, dass dem ganzen ein Riegel vorgeschoben wird.
Habt ihr euch schon darüber unterhalten?
Ich hab gesucht, aber nichts gefunden
Liebe Grüße
StillStanding
Moin,
dein Haftungskram ist natürlich Unfug aber inwiefern hast Du dein Kind "wegen Corona" ein Jahr nicht gesehen?
Die Rechtsgrundlage hinsichtlich Corona und Umgangsberechtigung ist eigentlich klar und weitestgehend zu Gunsten der Umgangsberechtigten ausgeurteilt.
Moin,
Ich schließe mich @RichardvonWeizsaecker an: wie kann denn der Umgang vereitelt worden sein?
Umgang war zu jedem Zeitpunkt von der Kontaktbeschränkung ausgenommen, sogar Beherbergung zu diesem Zwecke war und ist möglich.
Warum hast du den Umgang nicht durchgesetzt? Jetzt komm mit nicht mit "dir KM hat aber"..Als Pandemieleugner und Maßnahmenkritiker bist du Gegenwind gewohnt. Ich spreche da aus Erfahrung.
Was hast du unternommen um Umgang durchzusetzen? Wie weit leben die Kinder entfernt und wie alt sind sie?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Schließe mich an. Kontakte im Zusammenhang mit Umgang und Sorgerechtsausübung sind ausdrücklich erlaubt, sofern keine Quarantäneanordnung besteht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
kann mich nur anschließen.
Den Umgang kann und darf man sich nicht verbieten lassen (akute Quarantäne wegen Infektion mal beiseite gelassen...).
vg, Andy
Hi @StillStanding,
dein Standpunkt sei Dir - auch wenn ich den ausdrücklich NICHT teile und im Gegenteil (gesellschaftlich) unverantwortlich finde - unbenommen.
Insofern schließe ich mich hier den bereits antwortenden Vorrednern (-schreibern) an...
Allerdings frage ich mich schon, warum Du das hier im Forum unter "Umgangsrecht" postest...
Ich kann zumindest nicht erkennen, dass es Dir - bis auf die im "Intro" als Randbemerkung wirkende Feststellung:
[...]
Ich habe meine Kids wegen diesem ganzen Corona-Bullshit seit 1 Jahr nicht mehr gesehen.
Liebe Grüße
StillStanding
um den nicht vorhanden Umgang geht...
Und somit hätte das (eigentlich) - meiner bescheidenen Meinung nach - in den Bereich "Cafe" gehört und sollte auch dahin verschoben werden... 😉
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo zusammen,
Und somit hätte das (eigentlich) - meiner bescheidenen Meinung nach - in den Bereich "Cafe" gehört und sollte auch dahin verschoben werden...
Und meiner bescheidenen Meinung nach gehört die Frage, ob und wie sich die Corona-Krise auf den Umgang auswirkt, durchaus ins Forum "Umgangrecht/-pflicht " - wir hatten das übrigens ein dreiviertel Jahr lang sehr ausführlich an genau dieser Stelle diskutiert, siehe https://www.vatersein.de/Forum-topic-32825.html.
Ich jedenfalls werde dieses Thema nicht ins Café verschieben.
@StillStanding: Mir fehlt hier allerdings die Info, in welcher Weise dein Umgang infolge von Corona sabotiert wird. Wie in den vorigen Beiträgen schon geschrieben wurde, die rechtliche Lage gibt so eine Sabotage eigentlich nicht oder zumindest nicht mehr her; aber das bedeutet ja noch lange nicht, dass eine entsprechend gestrickte KM es nicht doch mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg versuchen würde.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
mir kommt es so vor, als hätte sich jemand um Mitternacht nur etwas Luft verschafft.
Wegen Entziehung Minderjähriger wird hier nichts passieren, viel spannender ist die Frage, warum er auf Amtspflichtverletzung klagen will.
Wieder einmal werden viel zu wenig Infos gepostet.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Moin,
Sorry, aber da schießt du in die falsche Richtung.
Den Umgang vereitelt nicht der Staat, oder einer seiner hoheitlich tätigen Bediensteten, sondern die KM. Daher wäre als Ansprechpartner deine Ex zu benennen. Im übrigen, sind die Grenzen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund nicht erfolgten Umganges sehr begrenzt.
Solltest Du eine Klage aufgrund §839 stellen, wird diese vermutlich nicht einmal angenommen.
Was hast Du unternommen um den Umgang sicherzustellen? Bzw. mit welcher Begründung und durch wen wurde er nicht zugelassen?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich glaube nicht, das hier noch etwas kommt 🙂
Da hat einer Dampf abgelassen und gehofft jemand springt ihm beiseite, was nicht passiert ist.