2 Jahre kein Kontak...
 
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2 Jahre kein Kontakt mehr zu GS und Wegzug

 
(@tomkyle)
Zeigt sich öfters Registriert

Mein Sohn ist 13 Jahre und ca 2 Jahre habe ich bei GS keinen Kontakt trotz der Hilfe des JA. Bisher habe ich telefonischen Kontakt gehabt noch aber der seit 6 Monaten auch weg ist. Nach Jahren der Beiflussung der KM möchte mein Sohn nicht mit mir reden mehr. Nun ist es so, dass ich erfahren habe das die KM mit meinem Sohn und deren Partner weggezogen sind. Er lebte schon 600 km weit weg aber an der letzten Adresse sind Sie nicht mehr wohnhaft. Nun habe ich durch das Einwohnermeldeamt die neue Adresse erfahren. Meine Frage ist, sollte ich das dem Jugendamt mitteilen bzw der Mutter mal mitteilen wieso ich aus allem trotz GS rausgehalten werde. Auch wurde ohne mein Wissen ein Personalausweis und Reisepass beantragt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2020 11:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

das Problem ist, dass die Meldebehörde bzw. das Bürgeramt keinen Fehler gemacht haben. Sie müssen das Kind anmelden, wenn der Wohnungsgeber sagt, dass es dort tatsächlich wohnt. Und den Pass kann tatsächlich der Elternteil allein beantragen,  bei dem das Kind gemeldet ist. Siehe dazu meinen angepinnten Beitrag in der Kategorie "Sorgerecht".

Der Mutter wird niemand auf die Finger hauen, auch wenn es falsch war, dass sie einfach Fakten geschaffen hat. Und du wirst nachträglich nichts mehr ausrichten können.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2020 11:47
(@wasserfee)
Registriert

Moin,
interessiert das JA nicht die Bohne.  Und die Frage ist auch, was du erreichen willst.
Pass und Perso darf derjenige beantragen, bei dem das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt hat, auch ohne Einverständnis/Unterschrift des anderen ET.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2020 11:49
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Du kannst nichts machen, zumindest nichts Erfolgversprechendes auf juristischem Weg. Wenn Du Glück hast, kommt der Sohn irgendwann in einigen Jahren von sich aus auf Dich zu. Dann kannst Du schauen, wie Du damit umgehst. Wenn nicht, hast Du den Sohn verloren, für immer. Damit musst Du Dich dann abfinden.

Mütter, die dem Sohn den Vater wegnehmen, sind Schweine.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2020 12:34
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Eure Antworten finde ich aber knallhart und leider vermutlich auch die Realität.

@Tom, d.h. du hast auch mal vor der Türe gestanden bei deinem Sohn, um ihn zu sehen oder auch mal an der Schule gewartet und mit ihm geredet. Ich meine, in solch einer extremen Situation würde ich nichts ungetan lassen. Natürlich nix strafbares. Bist du immer am Ball geblieben.

Was genau hast du denn schon alles versucht?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2020 13:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Brave: das hat auch nichts mit Meinung zum Thema zu tun oder so. Das sind einfach Fakten. Selbst wenn er das vor dem Umzug raus gefunden hätte und dagegen vorgegangen wäre, hätten die Chancen in der Konstellation ohne Umgang bei Null gelegen, er wäre vermutlich noch das ABR los geworden, wenn er nicht eingelenkt hätte.

Das Einzige,  das er tun könnte, sind weiter Kontaktversuche zum Kind zu starten, damit der Sohn merkt "ich bin Papa nicht egal".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 26.09.2020 15:04
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Einzige,  das er tun könnte, sind weiter Kontaktversuche zum Kind zu starten, damit der Sohn merkt "ich bin Papa nicht egal".

Prinzipiell Ja. Aber hier will der Sohn aktuell keinen Kontakt. Da könnte das auch nach hinten los gehen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 26.09.2020 18:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde ihn an seiner Stelle damit auch nicht überschütten. Sondern wohl dosiert zeigen, dass er da ist und an ihn denkt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 26.09.2020 18:42
(@dave78)
Schon was gesagt Registriert

Kurz zwischendurch gefragt: Was bedeutet eigentlich "GS"?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2020 15:38
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurz zwischendurch gefragt: Was bedeutet eigentlich "GS"?

Gemeinsames Sorgerecht.

Wird im allgemeinen überbewertet.

Wichtig ist der regelmäßige, möglichst umfangreiche Umgang, nicht das Sorgerecht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 01.10.2020 15:51