Guten Morgen,
am Donnerstag nun hatte ich die Nachgerichtsverhandlung bezüglich des Umganges mit meiner Tochter. Wie ich schon im Sorgerecht geschrieben habe, hat der neue LG meine kleine geschlagen und die KM ist mit Ihr nicht zum Arzt gegangen obwohl ich sie darauf hingewiesen habe. Nun war der Termin. Wir kamen rein und waren die ersten die Richterin bat uns in den Raum dann kam die KM mit ihrem Anwalt. Zuerst wurde wieder meine Tochter gehört. Danach kam die R wieder rein und sagte das meine Tochter vom Agyptenurlaub schwärmte den sie mit der KM und dem neuen LG erlebte und das sie mich liebt und auch gerne weiter zu mir kommt und bei mir und meiner Freundin schlafen will. Das ist doch der Hammer der Agyptenurlaub war im Februar und meine Tochter erwähnte diesen seit März nichtmehr und auch in der ersten Umgangsverhandlung nicht. Die haben sie wieder geimpft das sie nichts anderes erzählt.
Naja weiter, die Richterin fragte ob es Probleme gab, ich und mein Anwalt hielten ersteinmal die Bälle flach aber die KM fing auf einmal an zu erzählen das ich meine Tochter ungewaschen zurückgeben würde, sie angeblich dann sofort zum Kühlschrank rennen würde um was zu Essen zu suchen ( als ob Ich ihr nichts zu essen geben würde) und sie seit den letzten zwei Umgängen wo sie bei uns geschlafen hat dann wenn wir sie zu Hause abgegeben haben randalieren würden. Und zu guter letzt erzählte sie das das Verhältnis zwischen meiner Tochter und dem neuen LG schlechter wird.
Daraufhin sagte mein Anwalt hier müssen wir auch was anbringen und ich erzählte der Richterin das meine kleine mir erzählte das sie geschlagen wurden ist vom neuen LG und sie Angst hat nach Hause zu gehen. Meine EX schüttelte mit dem Kopf und lachte. Die R fragte die KM dann ob dies wahr ist. Sie sagte ja das war aber nur ein kleiner Klaps (kleiner Klaps das ich nicht Lache das war ein schlag ins Gesicht!). Die R fragte weiter machen sie das auch? Die KM antwortete ja, die R fragte weiter und wohin auf die Finger, Hintern, Gesicht? Die Km antwortete naja mal auf den Hintern ein klaps da oder da. Das ist doch der Hammer ! Die R schrieb sich dazu Notizen auf.
Ich fing dann noch alles mit dem Arzt und dem ständigen Trinken der KM mit dem neuen LG an zu erzählen, da wurf der Anwalt der KM rein ich würde eine Leumdungskampagne gegen die Km starten und Unterbrach ständig meine Gespräche. Die Richterin wurde sauer und fragte warum sie nichts von den Anwälten dazu erhielt und fragte mich was ich wolle ob ich das Sorgerecht wolle oder das es meinem Kind gut gehe. Ich sagte das es meinem Kind gut gehe.
Jedenfalls am Ende entschied die Richterin das meine Tochter ersteinmal nicht mehr bei mir schlafen darf und das sie die Papierlage vorgelegt haben will. Da gibt es doch gar nicht jetzt wird meine Tochter und ich noch mehr bestraft dafür. Und die Km hat sich auch noch gefreut weil sie das was sie wollte erreichte. Und diese wird nicht einmal gemahnt das sie schlägt und der neue LG auch, obwohl sie es noch zugab. Ich bin geschockt.
Der Hammer kommt aber noch kurz vor Ende der Verhandlung sagte die Km auf einmal vor allen, naja wir werden ehh Ende diesen Jahres oder Anfang nächstes nach Norwegen ziehen um endlich Ruhe vor dem und so zu haben. Da war ich baff und die R sagte nicht dazu, das ist Kindesentzug.
Vielleicht habt ihr ja ein paar Ratschläge was ich machen soll, die Frau vom Jugendamt war auch gechockt bei dieser Entscheidung. Sie erzählte ich solle aber nichts unversucht lassen und das sie bei einem Antrag auf Wechsel des ABR auch wieder gehört wird. Bitte helft mir. ;(
Man, was für eine Sch...
Hört das denn nie auf :knockout:
Ich hoffe, einer von "Profis" hier kann dir da weiter helfen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin!
Die Richterin wurde sauer und fragte warum sie nichts von den Anwälten dazu erhielt und fragte mich was ich wolle ob ich das Sorgerecht wolle oder das es meinem Kind gut gehe.
So hast Du in der Verhandlung Argumente eingebracht, die vorher nicht schriftlich aufgegriffen wurden von Dir bzw Deinem RA. Das war ein Fehler. Die Richterin hat keine andere Wahl, als Euch noch einmal Zeit zu geben genau dazu etwas zu schreiben. Dann muss sie der Gegenseite Zeit geben darauf zu antworten.
Dein RA müsste wissen, dass in der Verhandlung nichts neues eingebracht werden darf. Es sei denn, das Neue wäre nach Verfassen des letzten Schriftsatzes geschehen. Ist es hier aber nicht.
Da war ich baff und die R sagte nicht dazu, das ist Kindesentzug.
Nein, ist es nicht. Zumindest solange nicht, wie die KM das alleinige ABR hat.
Dein RA sollte nochmal einen gepfefferten Schriftsatz raushauen mit all diesen Punkten. Auch mit dem angekündigten Gang nach Norwegen. Daraus würde ich ableiten, dass KM nicht gerade an gutem Umgang interessiert ist - wozu sie aber verpflichtet ist.
Greetz,
Milan
hallo danny,
kann milan nur zustimmen. wenn es um misshandlungen geht kann dies nicht nur in der mündlichen verhandlung vorgetragen werden.
dies wird nach meiner einschätzung als reine stimmungsmache ausgelegt.
du solltes teine umfassende stellungnahme zu den von dir vorgebrachten vorwürfen verfassen.
mfg
carsten
Danke für euere bisherige Hilfe,
ich hatte heute wieder Umgang mit meiner Tochter, es war wie beim ersten Umgang ich musste wieder von vorne anfangen. Die KM hat sie rictig geimpft mit dem Umzug nach Norwegen (du bekommst Skihunde usw.) ich war total sauer habe aber der kleinen nichts anmerken lassen. Zum Ende des Tages waren wir noch Lampions basteln da heute in der Stadt Lampionumzug ist ab 19:00 Uhr. Sie wollte unbedingt mit da ich sie aber wieder um 17:00 Uhr abgeben muss und Ihre Mutter für soetwas kein Interesse hat habe ich meiner kleinen gesagt das sie die KM fragen muss. Das tat sie dann auch um 17:00 Uhr und betelte wie nichts aber die KM sagte nur das hätte dein Vater dir eher sagen müssen wir gehen heute Abend essen und verneinte lautstark. Meine kleine weinte lautstark und rannte in Ihr Zimmer. Blos weil die KM wegen Prestige und Angeberei schonwieder essen gehen muss und das für Kinder ja "so interessant" ist hat sie es verboten.
Ich sagte dann noch zu der KM, wenn du schon die kleine so schön auf den Umzug nach Norwegen vorbereitest hast du Ihr auch gesagt das sie mich dadurch nie wieder sieht? Die KM antwortete: "Nö, du kannst doch wenn du es dir leisten kannst sie aller 14 Tage abholen!" Das ist doch der Hammer. Meine kleine kann nicht ohne mich und ich nicht ohne sie. Sie sagt noch Ihr Anwalt hätte gesagt das wäre so richtig ich müsste sie abholen. Ich gehe hier kaputt ich weiß nicht mehr wo mir der Kopf steht ! ;(
Ich weiß nicht ob es etwas bringt wenn ich das ABR versuche zu bekommen, was sagt ihr habe ich da ne Möglichkeit? Meine Tochter wird überall bestätigen das sie mich Liebt und bei mir öfters schlafen will usw. Die KM denkt nur an sich nicht an die Kinder sie hat noch einen Sohn 12 der in Deutschland sein Freundeskreis und alles hat, er verliert auch alles. Sie denkt nur an sich nicht an die Kinder! 😡
Moin danny,
Deine Ex scheint eines der ganz besonders speziellen Exemplare zu sein. Die Nummer "Du kannst doch Umgang haben, wenn Du die Kurze in Norwegen abholst" ist weder neu noch originell - diese Damen sonnen sich dann selbstgefällig darin, dass sie den Umgang ja gar nicht boykottieren.
Es gibt jedoch Gerichtsurteile, die die Umgangskosten teilweise oder sogar ganz demjenigen auferlegen, der die Entfernung geschaffen hat; dazu können Dir ein paar Cracks dieses Forums sicher noch einschlägige Aktenzeichen liefern; Du kannst auch selbst einmal danach googeln. Wenn Madame also erfährt, dass sie jedes Jahr einige Flugtickets zu bezahlen hat, könnte ihre momentane Selbstgefälligkeit durchaus ein wenig leiden.
Hättet Ihr das Gemeinsame Sorgerecht (wovon ich nach Deiner Schilderung nicht ausgehe) müsste man sich fragen: Was ist das Beste für Eure Tochter? Will sie wirklich nach Norwegen? Oder wäre es auch für sie eine Option, bei Dir zu bleiben und eben ein paar Mal pro Jahr von ihrer Mutter besucht zu werden? Was sich für sie jetzt noch knuffig anhört (Schlittenhunde etc.), kann sich dort oben ganz anders darstellen: Norwegen ist so gross wie Deutschland; es leben da aber nur 4 Millionen Einwohner. Die sind also gut verteilt; die nächste Freundin wohnt möglicherweise viele Kilometer weit weg. Überdies ist es in diesem Land viele Monate pro Jahr kalt und dunkel; man muss seelisch sehr gesund sein, um das als "Südlicht" auszuhalten. Darüber machen sich viele Leute wenig Gedanken, bevor sie in dieses Land auswandern; das böse Erwachen kommt dann nicht selten in Form von Depressionen.
Aber wie gesagt: Diese Fragen würden sich nur bei GSR stellen. Als nichtehelicher Vater ohne Sorgerecht brauchst Du über ABR faktisch nicht nachzudenken; das wird Dir kein deutsches Gericht zusprechen, solange es keine massiven Gründe dafür gibt. Und ein Umzug der KM ins Ausland ist kein Grund, aus dem sich eine Kindeswohlgefährdung ableiten lässt. Was Du zielstrebig verfolgen solltest, ist eine Umgangsgestaltung, die aufgrund der Entfernung sicher nicht jedes zweite Wochenende machbar ist, dafür häufiger, beispielsweise per betreutem Fliegen in den Ferien. Und natürlich wenn möglich die KM an den Kosten hierfür beteiligen. Denn Du wirst nicht jahrelang nach Norwegen fliegen wollen, um Dein und das Umgangsrecht Eurer Tochter wahrzunehmen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe auch nochmal mit der Frau vom Jugendamt geredet, sie weiß über sämtliche Vorfälle bescheidt und sie sagt das ich alles versuchen soll, und das sie wenn es um das ABR geht noch mit gefragt wird und das sie nur da was mitbewirken könne.
Hilft mir das denn nicht weiter, es kann doch nicht sein das eine KM mit ihrem neuen LG die kleine schlagen dürfen, vergessen zum Arzt zu gehen oder bewusst nicht gehen, alles vor Gericht zugeben nach geszieltem nachfragen der Richterin und dann darf sie noch ohne Probleme auswandern? Vorallem weil sie vor der Richterin noch sagte: "Wir ziehen eh nach Norwegen Ende des Jahres damit wir von allem hier Ruhe haben." Das glaube ich nicht, das darf nicht sein!
Das ist unmenschlich. ;( Die will mir meine Tochter nehmen.
Moin danny,
ich will Dich nicht desillusionieren - aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass die JA-Mitarbeiterin wegen des ABR überhaupt gefragt wird, weil das ABR bei Eurer Konstellation gar nicht zur Debatte steht. Und selbst wenn das Gericht die Mitarbeiterin fragt oder sie ungefragt ihre Ansicht hierzu kund tut, ist es eben nicht mehr als eine Ansicht und für das Gericht in keiner Weise bindend. Davon können hier Legionen von Vätern ein Lied singen, die sogar GSR hatten - und trotzdem keine Chance auf's ABR bekamen; ganz egal, wie die JA-Empfehlung aussah oder was Madame zuvor alles angestellt hatte.
Du solltest Dich auch nicht mit vergessenen Arztbesuchen oder nicht beweisbaren Schlägen verzetteln - das interessiert heute niemanden mehr und wird Dich höchstens dem Verdacht aussetzen, Deine Ex mit unbewiesenen Behauptungen schlechtmachen zu wollen. In Umgangsverfahren wird nicht die Vergangenheit verhandelt, sondern die Zukunft. Um die solltest Du Dich kümmern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
Brille hat sehr recht und ich weiss, wie er das meint. Aber ich bin trotzdem etwas anderer Meinung:
Als Vater in einer solchen Situation sollte man doch alles versuchen. Und wenn das JA Dir seine Unterstützung zusagt, dann solltest Du sie annehmen und Schritte einleiten, die Dir von dort vorgeschlagen werden. Oft verhallen die Empfehlungen der JAs vor Gericht ungehört zu Schall und Rauch. Aber manchmal eben auch nicht.
Und wenn Du das ABR nicht bekommen solltest, so könntest Du ggf. aber trotzdem noch etwas wegen dem Umgang heraus holen. Ich weiss z.B. durch meinen Anwalt von einem Fall, da wurde der weit weggezogenen Mutter per Beschluss auferlegt sich hälftig an den Umgangskosten zu beteiligen in der Form, dass sie die Kids zum Umgang bringen musste bis an die Tür des Vaters. Er musste sie nach dem WE wieder zurück an ihre Haustüre bringen. Das würde Deiner Exe sicher nicht schmecken.
Greetz,
Milan
Kann ich denn diesen Menschen nicht Anzeigen wegen Körperverletzung? Ich habe gelesen das das verboten ist Kinder zu Züchtigen.
Moin!
Kann ich denn diesen Menschen nicht Anzeigen wegen Körperverletzung? Ich habe gelesen das das verboten ist Kinder zu Züchtigen.
Nicht so lange Papst Ratzinger im Land ist .... :rofl2:
Also strafrechtlichen Erfolg dürfte so eine Anzeige sicher nicht haben. Aber wenn jemand (egal wer) meinen Kleinen ohrfeigen würde, der hätte aber garantiert sofort von mir eine Strafanzeige am Hals.
Milan
Dann werde ich das auch heute tun. Wie sieht es denn aus mit Auflagen oder so kann ich diesem Herrn ein Umgangsverbot erteilen lassen damit soetwas nie wieder passiert. Oder hat das Jugendamt da irgendwelche Möglichkeiten?
Güße
Danny
Moin
Ein klares nein für beide Fragen.
Die Anzeige hat nur insofern Sinn, das der nette Onkel vorgewahrnt wird, das da ein Vater ist der aufpasst. Die Anzeige wird aller Warscheinlichkeit nach fallen gelassen werden mit der Begründung: Trennungsstreitigkeiten. Trotzdem bleibt dieses Aktenkundig und im Wiederholungsfall kann es zu Folgen führen.
Das JA hat nur eine beratende Funktion. Sie können nur bei Bedarf mit dem Deppen reden.
Gruß
Martin
Guten Morgen,
na dann hoffe ich mal das ich dann damit dem Herrn ein Zeichen setze. Und das es meiner Kleinen dann nicht nocheinmal passiert. Aber wie schon gesagt wer einmal schlägt der schlägt immer wieder. Vorallem wenn dieser welche es schon nach 6 Monaten bei einem anderen Kind tut. Wie könnte soetwas aussehen wenn die KM mit ihrem neuen LG und meiner Tochter wirklich nach Norwegen zieht.
Was ist dann wenn meine kleine, falls ich sie dann jemals wiedersehe, wieder mir soetwas erzählt das er sie gehauen hätte? Kann man da überhaupt nocht gesetzlich was tun wenn die dort oben Leben?
Grüße
Danny