22 jähriger kämpft ...
 
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22 jähriger kämpft um sein Kind

 
(@manuel626)
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Ich weiß echt nicht mehr weiter… Ich habe meine beiden Kinder, 4 und 3 Jahre alt, nicht gesehen. Aufgrund von Anwälten, die meinen Fall nicht ernst genommen haben, Corona, Gutachten und schwerwiegenden Vorwürfen haben Jugendamt und VB, Gutachterin, diesen geglaubt, außer die Richterin. Da wollte die Anwältin der Kindesmutter einen Befangenheitsantrag stellen, weil die Richterin den Vorwürfen nicht geglaubt hat. Es gab dann am 22.12.2022 einen Beschluss, dass ich meinen Sohn sehen kann, jeweils jede zweite Woche an einem Freitag für 2 Stunden. Zu dem begleiteten Umgang kam es nicht, da die Kindesmutter und ich alle Streitereien geklärt haben und den Umgang untereinander regeln wollten. Der erste Umgang erfolgte dann am 29.7.2023 für jeweils 3 Stunden bis zum 2.9.23. Da erfolgte die erste Übernachtung jede zweite Woche von Samstag bis Sonntag. Der letzte Umgang war am 7.10.

Die Kindesmutter hat auf meine Nachrichten nicht geantwortet. Und ich fragte sie nochmal, ob alles gut wäre und warum sie sich nicht meldet. Sie hat mir am 21.10.23 mitgeteilt, dass sie die beiden Kinder in Obhut genommen hat und dass sie nichts mehr mit dem Umgang zu tun hat. Ich rief am 22.10. bei meiner Anwältin an und bekam einen Termin am 30.10.23. Am 23.11.23 rief ich das Jugendamt mehrmals an, schrieb Mails und wurde von einem Ansprechpartner zum nächsten geschickt. Es dauerte bis zum 9.11., bis ich endlich einen Ansprechpartner hatte. Es dauerte dann wieder 7 Tage, bis ich die Ansprechpartnerin erreichen konnte. Sie geht nicht ans telefon, sie teilte mir mit, dass sie den Umgang erst mit der Kindesmutter abklären muss und dass sie deren Zustimmung benötigt (15.11.). Ich rief dann heute an und wollte fragen, ob sie Neuigkeiten hat. Sie teilte mir mit, dass es nicht so schnell geht, dass der Umgang erst geplant werden muss und dass sie immer noch die Zustimmung der Kindesmutter braucht. Es muss auch geschaut werden, wo die Kinder untergebracht werden, und ein Träger gefunden werden. Sie teilte mir mit, dass sie sich erst Mitte Dezember melden wird…

Ich habe ihn zuletzt vor über einem Monat gesehen. In den 2 Monaten Umgang habe ich eine so starke Bindung mit meinem Sohn aufgebaut, er erkennt mich auch als seinen Vater an. Ich kann echt nicht mehr so lange warten bis Mitte Dezember. Ich bin einfach am Boden zerstört und weiß nicht mehr weiter. Ich kann mit der Situation nicht umgehen, dass meine beiden Kinder bald zu einer Pflegefamilie kommen und dass der Umgang mit meinem erstgeborenen Sohn sich wieder in die Länge zieht, obwohl wir jetzt eine gute Bindung aufgebaut haben.

Meine Anwältin wird Ende nächster Woche die Anträge stellen für das Sorgerecht meiner beiden Kinder. (Ich weiß, ich hätte mich schneller um die Vaterschaftsanerkennung für meinen Sohn kümmern müssen und um den Umgang auszuüben. Ich habe es mir immer vorgenommen und es nie gemacht. Mir ist bewusst, dass es ein Fehler war.) Ich habe heute die Kindesmutter angeschrieben und sie gebeten, den Umgang so schnell wie möglich zu genehmigen. Sie teilte mir mit, dass sie nichts mit dem Umgang mehr zu tun hat und dass das Jugendamt ihr mitgeteilt hat, dass sie den Umgang mit mir separat klären muss. Danach schrieb sie mir, dass ich sie nie wieder anschreiben soll. Anschließend hat sie mich blockiert.

Ich bitte dringend um Ratschläge.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2023 18:05
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Willkommen hier.

Es sind einige Unklarheiten, daher muss ich nachfragen.

Anfangs schreibst du von zwei Kindern, am Ende nur von deinem Sohn. Bist du der Vater von beiden Kindern?

Warum hat das JA die Kinder in Obhut genommen?

Warum ist zwischen dem Beschluss (Dez 2022) ein langer Zeitraum ohne Umgang (Juli 2023) oder was ist in der Zwischenzeit an gemeinsamer Zeit gewesen?

Warum muss die KM dem Umgang zustimmen, wenn die Kinder nicht in ihrer Obhut sind, sondern scheinbar beim JA?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2023 19:13
(@manuel626)
Schon was gesagt Registriert

@samson1978 

bin Vater von beiden Kindern ich habe nur die vaterschaftsannerkung für mein erstgeborenen Sohn 

ich kann keinen Umgang mit meinen 2 Sohn haben da noch die VA fehlt 

Das Jugendamt hat gesagt das die Kindesmutter sorgeberechtigt ist 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2023 19:28
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn du die VA für ein Kind hast, warum wurde das beim zweiten Kind nicht gemacht?

Hat die KM das alleinige Sorgerecht für beide Kinder?

Warum sind die Kinder in der Obhut des JA?

Als Vater (zumindest für ein Kind) muss das JA dich informieren und nicht nur den Umgang gewährleisten sondern auch im Falle einer Obhutnahme dir das Kind geben, sofern nichts dagegen spricht.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2023 08:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@manuel626, ich habe den gleichlautenden Beitrag, welchen Du im Unterhaltsrecht gepostet hast, zunächst gelöscht.

Geschrieben von: @manuel626

Sie hat mir am 21.10.23 mitgeteilt, dass sie die beiden Kinder in Obhut genommen hat und dass sie nichts mehr mit dem Umgang zu tun hat.

KM hat sie nicht genommen, sondern in Obhut gegeben...warum überhaupt, was ist hier passiert???
Deine Schilderungen sind in meinen Augen ein wenig verworren und erschweren, Dich zu verstehen bzw. die richtigen Ratschläge zu geben  ...

Soviel ich weiß, gehen mit einer Inobhutnahme alle Rechte (insbesondere SR und Umgang) auf das JA über, KM hätte demnach erst mal nichts mehr zu sagen.
Insofern solltest Du Dich m.E. mehr an das JA halten und dort in erster Linie in Sachen rasche Ermöglichung des Umgangs im Sinne der Kinder (der ist erst mal wichtiger als das SR) und Anerkennung der Vaterschaft (wie gesichert ist deine Vaterschaft?) hinarbeiten. 

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2023 10:11
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Schade das es hier keine neuen Informationen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2023 10:24
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@samson1978

Welche Antworten möchtest Du denn lesen? Dass Du es verpennt hast die VA anzuerkennen und jetzt unnötige Probleme mit dem JA hast? Das wäre mir persönlich wichtig genug um alles VOR der Geburt zu regeln.

Auf das JA brauchst du nicht hoffen. 

VA schnellstmöglich anerkennen und  lass dann die Arbeit einen guten Anwalt machen 

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2023 00:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@mirko999 

Mich würde z.B. interessieren, wie es zu dem ganzen Schlamassel (Inobhutnahme der Kinder) kam, unabhängig einer etwaig verpennter VA (selbst MIT Anerkennung hätte meines Wissens der TO nicht automatisch SR).

By the way: nicht Samson hat verpennt, sondern der TO. 😉 

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2023 10:58
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @mirko999

@samson1978

Welche Antworten möchtest Du denn lesen? Dass Du es verpennt hast die VA anzuerkennen und jetzt unnötige Probleme mit dem JA hast? Das wäre mir persönlich wichtig genug um alles VOR der Geburt zu regeln.

Auf das JA brauchst du nicht hoffen. 

VA schnellstmöglich anerkennen und  lass dann die Arbeit einen guten Anwalt machen 

Da liegt eine Verwechslung vor. 😉 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2023 11:36
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Manuel,

zunächst solltest du klären, was es mit dieser Inobhutnahme auf sich hat. Wurde das vom Jugendamt oder von der Mutter initiiert?

Und das nächste ist dann die Frage nach dem Sorgerecht, was du auch klären solltest, was dein Status ist und dann dem Jugendamt dementsprechend gegenüber auftreten solltest.

Mal unabhängig von den Emotionen, wird das Jugendamt Geld für die Inobhutnahme fordern. In diesem Fall von dir, sobald für das JA klar ist, dass du der Vater bist.

Ich denke, Geld für einen Anwalt ist gut investiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2023 16:12