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Ab wann Übernachtungen & ab wann alleine große Strecken alleine fahren/fliegen?

 
(@Umgangsvater)

Wie bereits geschildert ist meine (H)exe mit unserer fast 1 Jahr alten Tochter rund 500km weit weggezogen. Wir hatten nie einen gemeinsamen Haushalt, die Trennung erfolgte bereits in der frühen Schwangerschaft, derzeit ist die Situation sehr konfliktreich. Nachdem ich mich lange Zeit nicht gekümmert hatte, haben wir nun eine Anbahnungsphase. Ich hoffe, dass es nun bald dazu übergeht, dass ich erst einmal alleine mit meiner Kleinen im Umkreis der KM spazieren gehen darf. Das wird nach und nach gesteigert, bis ich vielleicht drei Stunden pro Umgangstag mit meiner Kleinen alleine sein kann.

Da die Entfernung groß ist und diese Rumfahrerei für ein paar Stunden Umgang stressig ist, stellt sich mir die Frage, ab wann ich sie auch für Übernachtungen mitnehmen kann. Weiß da jemand etwas, wie die Gerichte entscheiden, hat jemand Erfahrungswerte?

Und ab wann können die Kinder alleine 500km im Zug fahren - mit Begleitperson? Ab wann können sie alleine fliegen?

Zitat
Geschrieben : 21.04.2010 15:32
(@Wolkenhimmel)

Hallo UV,

was die Fliegerei betrifft, so geht das ab 5, zumindest bei der LH und AirBerlin. Zusatzkosten 40€ pro Strecke. Geht auf allen Flügen und ist total komplikationslos.

Bahnfahren ist keine so einfach Sache. Es gibt nicht alle Strecken und nur wenige Zeiten. Das Kind muss sein Gepäck alleine tragen können. Außerdem kann man die Bahn erst 90 Tage vorher buchen, es gibt auf beliebten Strecken häufig keine günstigen Tickets zu den o.g. Uhrzeiten. Und erst, wenn Du das Ticket hast, kannst Du die Betreuung dazubuchen, hast aber keine Garantie, dass es auch noch einen freien Platz dazu gibt... total umständlich, finde ich.  :redhead:

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 15:38
(@Umgangsvater)

Das hätte ich mir etwas unkomplizierter vorstellen wollen... Als doch die nächsten Jahre hin- und herfahren.
Aber wann kann ich sie überhaupt zu Übernachtungen mitnehmen? :schild_shit:

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 15:44
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo  Umgangsvater!

Deine Tochter ist erst ein Jahr alt und damit gibt es leider die ca. nächsten 4-5 Jahre keine
Möglichkeit, dass Deine Tochter Dich besucht. Die Möglichkeiten, die es dann gibt, hat Dir
ja schon Wolkenhimmel genannt. 

Für Dich bleibt im Moment nur den Umgang am Wohnort Deiner Tochter zu organisieren.
Wann Du die Kleine auch für Übernachtungen mitnehmen kannst, unterliegt keiner allgemeinen
gerichtlichen Praxis, sondern ist immer Einzelfall bezogen und zunächst mal vom Willen der KM
abhängig. Versuch Dich doch mal zunächst ruhig mit Deiner Ex bzgl. des Umgangs zusammen
zu setzen.

Seit wann nimmst Du denn den Umgang wieder wahr? Und wie lang ist die Annäherungsphase
geplant? Ist bereits das JA mit im Boot?   

Die drei Stunden/Tag als Ziel! sind - gerade unter den geschilderten Bedingungen - allerdings ein Witz.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 16:03
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn das kind nicht mehr gestillt wird, so sollte theoretische eine Übernachtung möglich sein.
Zu bedenken ist jedoch noch die "Fremdelphase"..hier kann man also keinen genauen zeitpunkt benennen.

Am besten und schnellsten klappt es, wenn die KM und du an einen gemeinsamen Strang ziehen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 16:04
(@Umgangsvater)

Ende Januar haben wir mit der Anbahnung begonnen. Allerdings war das zugegebenermaßen unregelmäßig. Seit dem gab es etwa 15 Termine. Ende März hat das Gericht einen Vergleich mit uns beschlossen, in dem das aktuelle Vorgehen geplant wurde. Ich denke aber auch, dass ich auf Dauer mehr Stunden pro Umgangstag brauche. Für drei Stunden lohnen sich die 4,5 Std. Hinfahrt kaum.

Mit meiner (H)exe reden wird schwierig. Die will ja ständig diese Familientherapie oder was auch immer, aber ich will solche Geschichten nicht. Sie wird mich dazu drängen, ansonsten wird sie wahrscheinlich nicht zu Kompromissen bereit sein. Ich sehe aber keinen Sinn in dieser Familientherapie. Ich will mit der Frau nicht mehr in engeren Kontakt treten, schon gar nicht wieder mit ihr zusammen sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 16:09
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Umgangsvater,

es ist hilfreich, relevante Infos a la "Ein gerichtlicher Umgangsbeschluss/vergleich liegt bereits vor" am
Anfang zu nennen, dann braucht man sich nicht lange die Karten zu legen.
Ist der Vergleich zeitlich limitiert und was steht genau drin? Wie sind denn die Übernachtungen geregelt?

An den Vergleich habt ihr euch beide zu halten und dies nimmt Dir zunächst auch die Möglichkeit des
weiteren juristschen Vorgehens.

Die übliche Begrüßungsformeln sind hier gern gesehen und steigern die Antwortfreudigkeit :phantom:.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 16:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich sehe aber keinen Sinn in dieser Familientherapie. Ich will mit der Frau nicht mehr in engeren Kontakt treten, schon gar nicht wieder mit ihr zusammen sein.

das ist auch längst nicht der einzige Sinn einer Familientherapie; dort geht es vor allem um eine erwachsene und respektvolle Kommunikation und Kooperation zwischen Euch Eltern, die Ihr überhaupt erst einmal lernen müsst. Und im Interesse Eures Kindes wird ohne diese Kommunikation in den (mindestens) 17 nächsten Jahre nicht viel funktionieren. Du hast Dich bereits während der Schwangerschaft getrennt; Ihr habt nie zusammengelebt und Du hast fast ein Jahr lang den Kontakt verweigert - warum sollte eine Mutter ihr Kind einem quasi Wildfremden mitgeben? Nur weil der mal ein Spermium beigesteuert hat?

Ganz ehrlich: Solange Du Dich einer solchen Hilfestellung verweigerst, kann ich die Zurückhaltung Deiner Ex zumindest teilweise verstehen. Die vorgenannten "Rahmenbedingungen" weisen nicht aus, dass Du Dich - ohne jegliche einschlägige Erfahrung in Sachen Kinderbetreuung und ohne gewachsenes und belastbares Vertrauen - mal eben so um ein 1-jähriges Kind kümmern kannst. Diese Fähigkeit hat man schliesslich nicht einfach qua Geburt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 16:28
(@Umgangsvater)

Entschuldige, Mux, dass ich die Begrüßung vergessen habe. Hi allesamt!

Ich schreibe mal, was in der "Teil-Vereinbarung" zum Umgang steht hier auf:

1.
Der Antragsteller als KV und die Antragstellerin als KM sind sich darüber einig, dass der KV mit dem gemeinsamen Kind **** vorläufig wie folgt Umgang pflegen kann:
jeden Mittwoch und Sonntag, jeweils 10 bis 13 Uhr.
Die Eltern sind sich darüber einig, dass der Umgang im April 2010 grundsätzlich noch im Beisein der KM erfolgt.
Die Eltern sind sich des Weiteren darüber einig, dass sie anstreben, den Umgang des KV mit dem Kind ohne Anwesenheit der KM auszuüben. Hierzu treffen sie Absprachen, die Umgangskontakte ohne Beisein der KM im Wohnumfeld der KM zu ermöglichen (etwa kurzer Spaziergang, Spielplatzbesuch).

Ein genaues zeitliches Limit steht da nicht.

LG Umgangsvater

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 16:37
(@Umgangsvater)

ohne jegliche einschlägige Erfahrung in Sachen Kinderbetreuung und ohne gewachsenes und belastbares Vertrauen - mal eben so um ein 1-jähriges Kind kümmern kannst. Diese Fähigkeit hat man schliesslich nicht einfach qua Geburt.

Hallo Martin,

ich habe schon eine 19jährige Tochter, um die ich mich als alleinerziehender Vater ab ihrem 7. Jahr im Wechselmodell gekümmert habe. Außerdem habe ich öfter die kleinen Kinder meiner Cousine zu Hause.

LG Umgangsvater

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 16:40