Abgetrennt: Umgangs...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Abgetrennt: Umgangspflegschaft

 
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe § Reiter! 

Mal wieder eine zwischen Frage:

Wie sieht die Sache dann bei einer Umgangsbeistansschaft aus?

Wer bestimmt so was? Bzw. Muß man diese beantragen?
Was ist, wenn KM dagegen ist?
Was sind das für Menschen?
Wer übernimmt die Kosten?
Wie sieht es aus, bei Umgängen am Wochenende?
Ist eine Umgangsbeistandsschaft vergleichbar mit begleiteten Umgang?

Danke!

Zauberlehrling, der das Zaubern nicht aufgibt!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2008 19:06
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Ha, mein Gebiet!

Umgangspflegschaft/Ergänzungspflegschaft wird vom Gericht mit und ohne Antrag angeordnet. Kommt halt auf den Fall an. In Deinem Fall würde ich das bei Gericht beantragen. Mama muss nicht zustimmen, maximal muss sie so einen Beschluss verdauen.

Der Umgangspfleger hat dann für die Zeiten der Umgänge das ABR, und kann die Umgänge auch durchsetzen.

Bedeutet, Du musst Dich nicht mit Mama rumzanken, wann, wo, in welchem Umfang das stattfindet, nö, das machen die dann 😉

Üblichweise wird das den JAern übertragen, so war es bei mir, und die haben dann das Heft in der Hand. Kosten tut das nix. :thumbup:

Am WE müssen die auch ran, auch wenn sie das nicht wollen. Die Gerichte sagen denen dann, das wäre eine Sache der Organisation des JAes 😉 :rofl2:

Und das hat nix mit begleitetem Umgang zu tun, die gehen nirgendwo mit hin. Maximal begleiten die die Übergaben!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 20:24
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Hessentom!

Danke! In dir stecken ja verborgene Talente! 🙂 Oder besser: WISSEN! Und WISSEN ist MACHT!

Zitat: Und das hat nix mit begleitetem Umgang zu tun, die gehen nirgendwo mit hin. Maximal begleiten die die Übergaben!

Wie darf ich das verstehen?

Das heißt, daß die sich mit der KM darüber streiten wann der Umgang ist und dann nur zur Übergabe da sind. Danach kann ich tun und lassen (was den Umgang betrifft) was ich will. Und sind dann beim eigentlichen Umgang nicht dabei, obwohl sie die ABR haben???!!!

Das klingt wie für mich irgendwie wiedersprüchlich!

Zauberlehrling

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2008 03:21
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn Dir das unwahrscheinlich vorkommt, Miraculix, so isses aber 😉

Die verabreden nach Absprache die Termine, und, wenn noch zuviel "Zündstoff" da sein sollte, sind die halt bei den Übergabezeiten anwesend. Nicht, daß sie das Kind bringen, nein, die kommen zu diesen Gelegenheiten einfach dazu.

Das hat was mit Sicherheit für das Kind und die Eltern zu tun; Nicht daß später irgendwelche Märchen wegen Bedrohungen, Trunkenheit o.ä. erzählt werden können, was sonst gerne mal gemacht wir.

Widersprüchlich ist das nicht, ich habe das selbst so erlebt. Es hatte uns seinerzeit sehr geholfen. Ich hatte denen meinen Dienstplan durchtelefoniert, und die haben dann mit Mama und mir die Termine festgemacht. Für mich hatte es den Vorteil, ich musste mit Mama nicht selbst terminieren - und umgekehrt - und die unsäglichen Vorwürfe, Vater war besoffen, Kind war ängstlich, schmutzig oder sonst was, kamen gar nicht erst auf den Tisch.

Bei mir war es so, daß die Mitarbeiterin des JAes vor und nach den Umgängen kurz mit dem Kleinen besprochen hat, was wir so gemacht haben, und das war es dann auch.Für mich hatte es klar den Vorteil, da ich endlich diese unsäglichen Vorwürfe, die sonst immer nach den Umgängen im Raum standen, vom Hals hatte.´

Irgendwann mal war auch das zu Ende, die haben dann ihren Bericht ans Gericht gefertigt, und das OLG hat dann im Mai 2007 einen endgültigen Beschluss zum SR und Umgang gemacht.

Das alles ist im BGB und FGG geregelt und hat schon so manche Umgangsboykotteuse wieder auf den Boden der Tatsachen gebracht.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2008 06:35
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

@hessentom

Sehr interessant! Kannst Du was zu den Vorraqussetzungen für ne Beantragung sagen? Reicht ein teilweiser Umgangsboykott, Rumzicken während der Übergabren und wie lange muss das alles laufen, bis so was beschlossen
wird...ich weiß Einzelfallabhängig..jede Ex ist halt ein Einzelfall :rofl2:

grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2008 12:06
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Da muß schon einiges an Boykott gelaufen sein, oder das JA schlägt das vor.

Denkbar ist auch, daß der gegnerische RA schwachsinnige Briefe scheibt und Umgangsausschluss empfiehlt, ohne dafür handfeste Gründe zu haben.

Oder Mama verliert im Termin die Nerven und brüllt dem Gericht entgegen, daß Du sie IHR Kind nicht hergibt.

Da vor einem Gerichtstermin zum Umgang/ Sorgerecht zwingend eine Beratung durch das JA vorgeschaltet ist, sieht das Gericht auch, wie die Umgangsvorschläge/Vereinbarungen, welche durch das JA bis zum Termin gemacht wurden, umgesetzt worden sind.

Wenn also diese Termine ohne stichhaltige Begründung durch Mama abgesagt wurden, ist das schon mal ein deutlicher Hinweis fürs Gericht, wie Mama so denkt. :knockout:

Ich hatte im Dezember das Gericht angerufen, im Januar das JA-Gespräch mit Mama und eine Umgangsregelung bis zum Termin im März vereinbart. Von diesen zwölf Terminen hat nur einer stattgefunden. Am 11.3. hat es halt das erste Mal bei Mama und ihrem charakter-und gewissenlosen Anwalt eingeschlagen. Es hat ne böse Schelle vom Gericht für beide gegeben. Der Rest - auch die Zwangsgeldandrohung -war über die Instanzen reine Formsache. :gunman:

Wichtig ist nur, daß Du die vergeblichen Umgangsversuche auch nachweisen kannst. Ich hatte immer Zeugen dabei, manchmal sogar meinen eigenen Anwalt, da ich mir u.a. nicht vorwerfen lassen wollte, ich wäre ja nicht erschienen.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2008 12:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zusammen!

Hessentom hat recht mit dem, was er schreibt. Die Umgangspflegschaft wird nach anhaltendem Boykott eingesetzt und sorgt dann dafür, daß Mama die Umgangsregelung einhält. Boykottiert sie weiter, dann legt sie sich quasi direkt mit dem UP an.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2008 13:36
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Milan und Hessentom:

Danke!

Klingt mal nicht schlecht. Hoffe, daß es soweit nicht kommt!

Gruß Zauberlehrling

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2008 17:22