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Abholung endet mit Polizeieinsatz

 
(@penny-wise)
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Hallo zusammen,
am vergangenen Freitag sollte zum ersten Mal nach der Trennung vor einigen Wochen zur einem Übernachtungsumgang mit meiner vierjährigen Tochter kommen. Die Trennung erfolgte Anfang Mai und bisher erlaubte es meine Wohnsituation nicht, dass meine Tochter bei mir übernachtete. Da sich die Wohnsituation mit dem 01.07. verbessert hat sollte nun ein Umgang mit Übernachtung stattfinden. Seit Mai habe ich meine Tochter mehrmals die Woche mal für ne Stunde mal auch nur für wenige Minuten gesehen, das war abhängig von den Launen der Kindsmutter die nicht damit einverstanden war dass ich nach der Trennung weiterhin bei ihr im Haus ein und aus gehe.

Mein Anwalt hat mir für den Umgang einige Tipps gegeben, die ich auch versucht habe einzuhalten

1. Keine Diskussionen weder mit der Mutter noch mit dem Kind.
2. Darauf bestehen, dass das Kind um 16 Uhr wirklich abholbereit ist und sich nicht erst noch von Mama und Haustier verabschieden muss und noch zur Toilette muss. Um 16 Uhr hat die Mutter das Kind abmarschbereit zu haben.
3. Keine Informationen an die Kindesmutter herausgeben was am Wochenende geplant ist, das geht sie nicht an.
4. Eine Kindesübergabe sollte nicht mehr als 30 Sekunden dauern alles andere sei nur Taktik der Kindesmutter

Mein Anwalt hat mir dazu geraten zu klingeln. Beim öffnen die Mutter zu begrüßen und dann die Mutter höflich aber eindringlich aufzufordern das Kind herauszugeben. Ich soll das Haus nicht betreten und auch weiter nichts mit der Mutter sprechen. Einfach an der Türschwelle stehen bleiben und darauf warten das die Mutter das Kind übergibt.
Ich soll von Anfang an klare Kante zeigen und der Mutter zeigen dass ich mein Recht wahrnehme und sie nichts dagegen tun kann.

Die Übernachtung habe ich vergangene Woche vorbereitet als ich mein Kind am Dienstag und Mittwoch Abend kurz gesehen habe.

Am Freitag bin ich dann ganz pünktlich um 16 Uhr vor der Tür meiner Frau gestanden und habe geklingelt. Meine Frau hat geöffnet und mit hereingebeten. Dies habe ich abgelehnt und habe sie aufgefordert mein Kind herauszugeben.
Meine Tochter ist dann herangeflitzt und  hat mich begrüßt. Das Kind wollte das ich hereinkomme und mit ihr male. Ich sagte dem Kind dass es bei mir auch Stifte gebe und dass sie bei mir später weitermalen könne, dass es jetzt aber seine Schuhe anziehen solle und mit mir mitkommen solle. Das Kind fing an zu weinen.
Meine Frau wurde sauer und meinte ich solle reinkommen da sonst die Nachbarn alles mitbekommen würden. Ich habe daraufhin den Fehler gemacht das Haus zu betreten. Meine Tochter nahm mich bei der Hand und wollte mich ins Wohnzimmer ziehen wo die Malsachen lagen. Ich habe mir ihre Schuhe im Flur geschnappt und sie hochgehoben um sie aus dem Haus der Mutter zu tragen. Das Kind hat angefangen zu weinen und wollte auf dem Arm der Mutter. Diese kam dann auch von hinten und wollte mir das weinende Kind aus dem Arm nehmen. Das habe ich nicht zugelassen und habe die Kindsmutter mit dem Ellbogen zur Seite geschubst. Dann habe ich das Kind und seine Tasche genommen und habe das Haus meiner Noch Ehefrau verlassen und bin mit meiner weinenden Tochter nach Hause gefahren.

Dort angekommen hat sie sich schnell beruhigt und wir haben zusammen gemalt. Da klingelte es an der Tür und die Polizei und meine Frau standen vor der Tür. Die Polizei sagte mir meine Nach Ehefrau habe Anzeige gegen mich erstattet, ich hätte ihr einen Ellenbogencheck verpasst und sie dadurch verletzt. Ich Idiot habe vor der Polizei zugegeben meine Frau geschubst zu haben. Darauf hin forderte die Polizei mich auf mein Kind an die Kindesmutter herauszugeben, erteilte mir einen 10 tägigen Platzverweis der auch den Kindergarten des Kindes einschließt. Zudem hat mich die Polizei dazu aufgefordert den Hausschlüssel den ich noch Besitze meiner Frau auszuhändigen.
Zudem erklärte mir der Polizeibeamter dass ich dieses Gespräch als Zum Wörterbuch hinzufügen zu verstehen habe.

Gerade eben kam ein Brief vom Anwalt meiner Frau in dem ein Attest beigefügt war dass sie am Freitag Abend noch in der Notaufnahme war und dort eine Gehirnerschütterung diagnostiziert wurde.  Was lächerlich ist da ich sie lediglich mit dem Ellbogen zur Seite geschoben habe. Der Anwalt hat nun den mitgeteilt dass er den Sachverhalt dem Jugendamt mitgeteilt. Wegen der Urlaubszeit sei dort bis Mitte September kein Termin für einen begleiteten Umgang mehr zu bekommen aus diesem Grund würde der Umgang daher ausgesetzt. Es sei seiner Mandantin nicht mehr zuzumuten alleine mit mir zu sein, sie hätte Angst vor mir.
Ich solle auch meine unangekündigten Besuche unterlassen und Mutter und Kind nicht weiter traumatisieren. Das Kind sei durch die Ereignisse vom Freitag traumatisiert worden, mache wieder in die Hosen und müsse nun einem Kinderpsychologen vorgestellt werden.

Dass die Trennung und Scheidung nicht ganz einfach werden würde, war abzusehen aber damit habe ich nun wirklich nicht gerechnet.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 13:39
(@susi64)
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Hallo,

so leid es mir tut ist das Ganze maximal schief gelaufen.
Berate dich umgehend mit Deinem Anwalt um zu retten, was zu retten ist.

Betreuter Umgang muss nicht vom JA durchgeführt werden, es können auch Verwandte sein (wenn die KM damit einverstanden ist) oder auch karitative Einrichtungen. Mach Dich kundig, wo es am schnellsten geht.

Der Kontakt zur KM sollte minimiert werden.

Die Anordnung der Polizei musst Du selbstverständlich einhalten.

Ansonsten musst Du leider allerhöchste Vorsicht bei der KM und dem Umgang walten lassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 13:56
(@penny-wise)
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Die Kanzlei meines Anwaltes hat seit gestern für zwei Wochen geschlossen. Auf dem Band ist zwar eine Vertretung benannt die sei aber nur in dringenden Ausnahmefällen wie Haftsachen zu kontaktieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 14:20
(@ingo30)
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Moin Penny,

willkommen hier. Oh ha, hier wäre es sinnvoller gewesen, wenn Du Dich vorher hättest zusätzlich im Forum beraten lassen. Die Tipps von Deinem Anwalt waren schon sehr wichtig und richtig. Du hättest Dich auf keinen Fall provozieren lassen dürfen.
Es kommt immer auf die Situation an - Du hättest freundlich an der Tür stehen bleiben sollen und warten bis die KM das Kind angezogen zu Dir bringt. Dann gibt's noch ne Verabschiedung und alle können entspannt auseinandergehen.
Und soetwas kann auch länger als 30 Sekunden dauern. Es geht bei der Übergabe vornehmlich darum, dem Kind auch einen guten Übergang von einem Elternteil zum anderen zu gewähren. Natürlich soll dies nicht ausarten, KM und Du haben gemeinsam daraufhin zu arbeiten das der Umgang klappt. So ist das Ganze absolut unnötig eskaliert.

Dein Verhalten vor der Polizei war leider auch nicht optimal. Du warst Beschuldigter einer Straftat und hättest umgehend von Deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen müssen. Und Dir vorher anwaltlichen Rat einholen müssen. So wurde jetzt eine Aktenlage geschaffen (Anzeige, Annäherungsverbot) die so auch wieder erstmal juristisch abgearbeitet werden muss.

Hier hast Du dich leider selbst in eine sehr schwierige Lage gebracht. Wahrscheinlich wirst Du erstmal mit begleitetem Umgang leben müssen. Es könnte Sinn machen wenn Du vielleicht auch an Dir arbeitest (Anti-Aggressionskurs z.B.). Gruß Ingo

P.S. Du hast nun eh das Annäherungsverbot einzuhalten. Lass erstmal Ruhe einkehren. Kontaktiere auch wie aufgetragen Deine Ex nicht. Auch kein WA-Kontakt. Dies wird alles gegen Dich verwendet werden. Wenn bitte sie zu einem Telefongespräch. Sollte dies heimlich aufgezeichnet werden oder Dritte mithören ohne das Du es weißt, würde sie sich selber strafbar machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 14:25
(@penny-wise)
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Das Grundproblem ist das meine noch Ehefrau sich als Opfer sieht und sich als Opfer nach außen darstellt.
Ich habe sie betrogen.
Ich habe die Ehe ruiniert.
Ich bin an allem Schuld.
Leider Teilt auch das gemeinsame Umfeld diese Sichtweise und bestärkt sie noch darin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 14:34
(@mutterzubesuch)
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Sicherlich verhält sich deine Frau nicht richtig.
Hättest du mein weinendes Kind auf den Arm genommen, rausgezerrt und ich hätte mich nicht verabschieden können, mich geschubst und wärest einfach weg, hätte ich das auch nicht so stehen lassen.

Verhaltet ihr euch beide weiter so, endet das vor allem für eurer Kind schlecht.

Eine Übergabe soll nicht länger als 30 Sekunden dauern? Du machst deiner Frau irgendwas klar? Du forderst die Mutter eindringlich auf? Du zeigst ihr, das sie nichts dagegen tun kann? Das Kind muss abholbereits sein und zwar so, dass es sich nicht noch von der Mutter verabschieden muss?
Ziemlich überzogen deine Haltung.
Ja, das Kind sollte abholbereit sein, aber kein Elternteil wird sich 20 Minuten im Voraus von ihrem Kind verabschieden, dass ist absolut unnötig. Übergaben sollten keine 30 Sekunden dauern, ihr seid Eltern, ein Minimum an Austausch ist dafür nötig. Kein "es geht dich nix an". Natürlich musst du ihr nicht alles erzählen was ihr macht, aber fällt dein Kind hin, war sonst irgendwas bei dir etc.solltest du ihr das mitteilen. Umgekehrt solltest du auch nachfragen, ob mit dem Kind alles in Ordung ist bzw in den letzten Tagen irgendwas besonderes gewesen ist wenn du es zum Umgang abholst.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 14:59
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Penny,

kann Mutter nur zustimmen. Versuch Dich auch mal hier etwas einzulesen. Schau Dir insb. mal den Trennungs-FAQ an - da sind auch sehr gute Tipps zum richtigen Verhalten in Konfliktsituationen drin: www.trennungsfaq.com  Diese solltest Du eingehend studieren!

Ich habe sie betrogen.
Ich habe die Ehe ruiniert.
Ich bin an allem Schuld.

Vielleicht war es so? Wir wissen es nicht. Hier tun sich aber Männer und Frauen im Regelfall nicht viel. Und zu einer Beziehung gehören immer zwei Partner. Es ist nicht einer an allem Schuld. Das es vorher vielleicht Monate / Jahrelang keinen Zärtlichkeiten mehr zwischen Euch gegegben hat, ihr vielleicht wie "Bruder und Schwester" gelebt habt sehen Außenstehende nicht.

Aber gerade wenn Du so dargestellt wirst, solltest Du tunlichst alles vermeiden, was dieses Gerede fördert. Und der "gewaltätige Ex-Mann" ist da Wasser auf die Mühlen der lieben Familie. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 15:08
(@penny-wise)
Schon was gesagt Registriert

Diese Verhaltensweisen waren ja auch nicht meine Idee sondern die meines Anwalts. Ein Austausch ist laut Anwalt nur in Schriftform im Vorfeld des Umgangs sinnvoll, da man dann auch was schriftlich dokumentiert hat. Mündliche Absprachen soll ich mit der Kindsmutter gar keine eingehen.

Absprachen hielt ich bisher auch nicht für nötig, da ich auf meinem Heimweg von der Arbeit  zu meiner neuen Wohnung  bei meiner Frau und Tochter vorbei komme und bisher fast täglich angehalten habe und zumindest kurz vorbei geschaut habe. Meine Noch Ehefrau hat zwar gemeckert aber der Tochter hat es gefallen. Daher wusste ich bisher immer was im Leben meiner Tochter los war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 15:22
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

mir fällt bei der Geschichte auf, dass nirgendwo erwähnt wird, wie die Sache denn rechtlich mit dem Kind aussieht.

Da ihr verheiratet seid, ist von gemeinsamen Sorgerecht (einschl. Aufenthaltsbestimmungsrecht) auszugehen. Damit hätte die Polizei unzulässigerweise zu einer Herausgabe des Kindes aufgefordert... Oder richtet sich die Anzeige Deiner Ex auch darauf, dass Du das Kind misshandelt haben sollst?
Die Polizei hätte sich hier in die privatrechtliche Sorgerechtsstreitigkeit nicht einmischen dürfen, es sei denn es ergab sich vor Ort die Situation, dass das Kindeswohl gefährdet erschien. Die Polizei hätte daher auch nicht bei Dir aufschlagen dürfen.

Aus meiner Sicht muss daher jetzt schnellstmöglich gegen den Platzverweis für den Kindergarten vorgegangen werden.

Das ganze ist sehr dumm gelaufen...den Makel, der dir jetzt anhängt wirst Du nicht so schnell wieder los.

Woher kommt denn jetzt die Thematik mit begleitetem Umgang? Auch das sollte nicht akzeptiert werden. Meiner Meinung nach sollte der Anwalt dort gar nicht erst drauf einsteigen. Vielleicht sollte man eher darstellen, dass die KM, durch ihr Verhalten die Situation absichtlich provoziert hat.

Bei allem nicht vergessen, das Jugendamt beschließt nicht, sondern berät nur.

Und diese Beratung solltest jetzt Du nutzen! Vereinbare einen Termin, Zielsetzung, eine schriftliche Umgangsvereinbarung, die dann verbindlich ist. Aktuell arbeitet KM erfolgreich daran dich aus dem Leben des Kindes rauszudrängen.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 16:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meinem Vorschreiber kann ich mich nur anschließen.

Der Gewaltschutz hat perse nichts mit dem Kind zu tun. Daher ist ein begleiteter Umgang schon einmal haltlos. Im Gegenteil, es kann (und sollte vielleicht auch) die Übergaben über den Kindergarten erfolgen. Du holst das Kind dort ab und bringst es dann auch dort wieder hin (z.B. von Freitag auf Montag, oder Mittwoch auf Donnertstag). Damit ergeben sich keine Berührungspunkte mit der KM.

Da der "Vorfall" an der Wohnung der KM sich ergab, hatte die Polizei keinerlei handhabe gehabt, zu Dir zu fahren und das Kind dort heraus zu holen, sie haben sich hier zum Handlanger der KM machen lassen und sich falsch verhalten. Die Umgangsfrage hätte dann vor einem Familiengericht geklärt werden müssen. Dennoch kann die Polizei natürlich Dich befragen.
Auch wenn es vielleicht unglücklich war, das Schubsen zuzugeben, würde ich auf einen entsprechenden Angriff der KM verweisen, den Du Dich mit mildesten Mitteln abgewehrt hast. Eine Gehirnerschütterung kann daher nicht rühren und ist eine bloße Behauptung.
Denn Sinn der KM dahinter kann ich verstehen, sie will jetzt Dich als den Bösen hinstellen und dass sie vor Dir in Gefahr ist. Damit gibt sie die Richtung schon einmal vor.
Mich hat die KM auch vor den Augen unserer Kinder die Treppe herunter getreten. Wie ich dann Strafanzeige gestellt habe, hat sie sich noch schnell auf die Lippe gebissen und erklärt, dass ich ihr ins Gesicht geschlagen habe ... schade das die Kinder recht mitteilsam waren. Eingestellt wurde es trotzdem.

Du musst so schnell wie möglich einen Umgangsantrag stellen. Dieser muss geregelt sein und ohne wenn und aber umgesetzt werden. Die Übergabeorte kann man frei definieren, das kann der Kindergarten sein, die Oma, Freunde, oder auch ein anderer öffentlicher Ort. Denn der Umgang mit dem Kind ist das Recht des Kindes und von der Denke der KM losgelöst.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 16:51




(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi
Willkommen im Forum.
Was Du schilderst, ist der Supergau, ein haushoher Sieg für die Mutter und eine krachende Niederlage für Dich Es ist wohl Deiner Überforderung und Erfahrenheit geschuldet, denn Du betrittst Neuland und befindest Dich in einer Emotionalen Ausnahmesituation. Ich rate dringend dazu, sofort und viel Wasser ins Feuer zu gießen und maximal zu deeskalieren.
Anwälte sind dazu da, alles in Paragraphen, Anträge und Urteile zu gießen. Es widerspricht ihrem Denken und Ihrer Berufsordnung, sowas wie gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Leider lassen sich 4-jährige nicht in Paragrafen und Beschlüsse zwängen. Es ist doch ein ehrbarer Wunsch Deines Kindes, dass es Dir, dem Papa, zeigen mag, was es gemalt hat. Und es ist ein großes Entgegenkommen Deiner Ex, dass Sie Dich, Ihren momentan schlimmsten Feind, in ihre Wohnung, in Ihre letzte Schutzbastion lässt. Im Grunde sagst Du Deinem Kind: „Nein, mein Anwalt hat mir davon abgeraten, mir das anzusehen. Mein Anwalt hat mir gesagt, dass die ganze Sache hier nur 30 Sekunden zu dauern hat.“ Der Umgang soll in erster Linie nicht Dir, sondern dem Kind dienen.

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Sache beim Anwalt, und denen ist es sch*egal, wie es dem Kind geht, hier werden einzig und die Interessen der Mutter vertreten, und zwar mit der Brechstange und dem Vorschlaghammer. Du bist dabei, durch Deine unbedachte Handlung (auf Grund Deiner verständlichen Unsicherheit und Überforderung) alles zu verlieren, was Du verlieren kannst. Gut möglich, dass die Mutter Dir gar nicht das Schlimmste an den Hals wünscht, sondern wie Du aus einer emotionalen Überforderung heraus Hilfe sucht, und beim Anwalt findet. Wer sonst soll sie ihr geben? Der Anwalt freut sich über die Steilvorlage, kann gar nicht anders, als dazu zu raten, den Umgang auszusetzen und das JA einzuschalten (das muss er, sonst würde er seinen Job nicht richtig machen), er muss nun Briefe schicken, in denen lauter Sachen stehen, die Dir gegen den Strich gehen. Er muss mit aller Macht die Interessen Deiner Ex wahren. Um den gegnerischen Anwalt abzuwehren, gehst Du damit zu Deinem Anwalt, der schreibt böse Briefe an seinen Kollegen (mit dem er am Wochenende golfen geht), dann drohen sich beide den Gang zum Gericht an, dann wird das JA aktiv, das Gericht, die Gutachter, noch mehr Gutachter, Beistände etc. Am Ende entstehen nur Kosten, 2 gebrochene Menschen, die sich in Krieg, Demütigungen und Schuldzuweisungen aufreiben und zerfleischen, 2 Anwälte, bei denen die Kasse klingeln und ein Jugendamt, das den Fall mit einer Nummer versehen irgendwann als Akte ins Archiv legt. Und mittendrin ein weinendes Kind, das keinen Papa mehr hat und ihm doch nur zeigen wollte, was es gemalt hat.

Ruf Die Mutter an und versuche, mit Ihr die Sache schnellstmöglich mit einem klärenden Gespräch ins Reine zu bringen. In einem Cafe, gerne kann sie auch eine Freundin mitbringen, oder ihre Einflüsterinnen oder wen auch immer. Überlasse auf keinen Fall die Initiative einem Anwalt und dem Jugendamt (wenngleich das Vorgehen der Polizei evtl. anwaltlichen Beistand erfordert) .

Du musst (aus meiner Sicht und Erfahrung heraus) unbedingt ausloten, wie die Mutter tickt, wie groß Ihre Verhandlungsbereitschaft und Ihre Zugänglichkeit in der Sache ist. Du musst Dir klar sein, dass Du der Verlierer geworden bist, und Dich leider selbst dazu gemacht hast. Ohne Deine Ex zu kennen, denke ich, muss Dein Weg dahin führen, der Ex zu zeigen, dass Du Deine Lektion gelernt hast und bereit bist, dafür zu bezahlen. Z.B. in dem Du versuchst, Deine Tochter zunächst auf dem Spielplatz zu sehen, wenn die Ex dabei ist, z.B. in dem Du mit dem Kind telefonieren darfst, z.B. in dem Du zu angekrochen kommst, um Verzeihung bittest, Dich entschuldigst, sagst, dass es Dir ganz ehrlich leid tut…. Versuche, ein persönliches Gespräch mit der Ex zu führen, gerne auch in einem Cafe oder einer Eisdiele. Und wenn sich die Sache beruhigt hat, kannst Du ja wieder den Umgang und die Übernachtung verhandeln.

Stolz hat hier in dieser Angelegenheit (in der es zunächst mal nur Verlierer geben wird) v.a. bei Dir nichts zu suchen. Sollte Dein Buckeln bei der Ex zum Erfolg führen, hat Dein Kind seinen Vater wieder, und zwar wesentlich schneller, als per Gericht.  Sollte es nicht zum Erfolg führen, hast Du wenigstens alles versucht, was in Deiner Macht steht, und musst den Rest wohl oder übel den Anwälten und Behörden überlassen. Da die nach dem Ferienende aber regelmäßig überlastet sind, wird die Klärung Deines Anliegens, wenn Du Pech hast, Monate oder Jahre andauern. Vlt. ist es ganz gut, dass momentan Sommerpause ist, da gibt es dann keine Anwälte und Ämter, die Öl ins Feuer gießen. Vlt. kommt Deine Ex dann auch wieder etwas auf den Boden zurück und ist Deinem Anliegen zugänglich. Also buckel vor der Ex und mach Dich krumm bist Du Dich selber nicht mehr erkennst und versuche, den Spagat zwischen devoter Entschuldigung, Selbstkasteiung und gleichzeitigem Verhandeln über Wiederaufnahme des Umganges hinzukriegen. Viel Glück dabei. Und such Hilfe hier im Forum, bei der örtlichen Vätergruppe, bei anderen Betroffenen. Du brauchst Hilfe!

PP
P.S. Vergiss den Quatsch von Deinem Anwalt von wegen „nur schriftlich,  Abholung 30 Sekunden, nur klingeln und eindringlich auffordern.  etc.“ Wenn Du das machst, wird das Kind zwischen seinen Eltern auf unwürdigste Weise hin und her geschoben. Wozu es führt, wenn man den gesunden Menschenverstand ausschaltet, hast Du ja nun erlebt. Wenn Dich Deine Ex in die Wohnung bittet: Ja, Dein Anwalt hat Recht. Das kann Taktik sein. Und zwar eine Taktik, ein Mindestmaß an Vernunft walten zu lassen und irgendwie eine Basis zu schaffen, damit ihr als Eltern funktioniert. Vielleicht ist es eine Taktik, die Paarebene (Krieg, Betrug, Schuld) von der Elternebene (Kind) zu trennen.

Mir scheint, dass Dein Anwalt entweder ein Krawallmacher ist oder jemand, der so gar keine Erfahrung in Trennungssachen hat. In diesem ganzen Trennungsschalmassel brauchst Du eher einen Anwalt, der auch in gewisser Weise Dein Mentor ist. Verkaufe niemals Deinen gesunden Menschenverstand an einen Anwalt und lass Dich niemals zu Dingen hinreißen, die Du nicht willst. Auf den ersten Blick würde ich sagen: Du bist falsch beraten worden. Such Dir einen anderen.

Vergiss eines nicht: Wenn DU ein Papa für Deine Tochter sein willst, geht das niemals ohne die Mutter. Das gilt umgekehrt im Grunde ebenso. Ganz egal, was kommen wird: Ohne Mutter keine Elternschaft. Ihr werdet bis das Kind erwachsen ist, auf Gedeih und Verderb miteinander verbunden sein. Wie dieses Band aussieht, könnt Ihr (Du und Ex) frei bestimmen. Oder ihr überlasst die Mühe den Anwälten…. Was dabei wohl rauskommt?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 16:56
(@penny-wise)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau hat die ganze Geschichte bei der Polizei natürlich ganz anders erzählt.

Sie sagt sie hätte mir in der vergangenen Woche ein Hausverbot erteilt nachdem ich meinen Hausschlüssel nicht herausrücken wollte.
Den habe ich auch nicht rausgerückt, ich denke es ist mein gutes  Recht einen Schlüssel zu dem Haus zu haben in dem meine vierjährige Tochter lebt. 

Sie stört auch dass ich mehrmals die Woche "unangekündigt" am Abend einfach vor der Tür stand.
Ich denke nicht dass ich mich ankündigen muss wenn ich meine Tochter sehen will. Ich bin der Vater und es besteht gemeinsames Sorgerecht. Und wenn ich am Dienstag schon um 15:30 Feierabend habe dann frage ich garantiert nicht meine Frau um Erlaubnis wenn ich zu ihr fahre um mit meiner Tochter zu spielen.

Die Mutter hat bei der Polizei angegeben, ich wäre von Anfang an am Freitag aggressiv gewesen. Hätte mich ins Haus gedrängt, sie geschlagen und als sie am Boden lag hätte ich unsere gemeinsame Tochter gegen deren Willen aus dem Haus geschleift. Sie hat der Polizei gesagt sie hätte Angst ich würde dem Kind etwas antun.
Ich habe in diesem Moment geschockt das Kind herausgegeben, ich weiß nicht was die Polizisten hätten tun können wenn ich mich geweigert hätte. Ich habe das Kind des lieben Friedens willen herausgegeben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 17:12
(@papajo)
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moin,

Meine Frau hat die ganze Geschichte bei der Polizei natürlich ganz anders erzählt.

lies Dich hier mal durch, das ist nicht ungewöhnliches

Sie stört auch dass ich mehrmals die Woche "unangekündigt" am Abend einfach vor der Tür stand.

äähh..... jo, das würde mich auch stören . . .

DU solltest Dir mal darüber klar werden, dass ihr getrennt seid.
Ihr Heim ist nicht mehr Dein Heim.
Und das sollte auch genausso dem Kind gezeigt werden: Hier wohnst Du mit Mami, da mit Papi

Das hier:

Absprachen hielt ich bisher auch nicht für nötig, da ich auf meinem Heimweg von der Arbeit  zu meiner neuen Wohnung  bei meiner Frau und Tochter vorbei komme und bisher fast täglich angehalten habe und zumindest kurz vorbei geschaut habe.

geht gar nicht.
Klare Absprachen sind absolut notwendig.
Ich hab über Jahre die Übergabetermine mit meiner EX nur über SMS, dann hin, Kinder einladen, weg, fertig.

Dein Anwalt hat Dir gute Tipps gegeben, schade, dass Du Dich nicht dran gehalten hast.
Jetzt kannst Du nur noch auf das reagieren was kommt. Offensichtlich ist Deine EX auf Krawall gebürstet, da hast Du nicht so viele Asse im Ärmel wie sie.

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 17:25
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

DU solltest Dir mal darüber klar werden, dass ihr getrennt seid.
Ihr Heim ist nicht mehr Dein Heim.
Und das sollte auch genausso dem Kind gezeigt werden: Hier wohnst Du mit Mami, da mit Papi

Ich denke, dass dieses "klar werden", auch erstmal eine gewisse Zeit dauert.

Ich habe oben gelesen, dass die Trennung erst ein paar Wochen her ist...bist Du denn offiziell aus dem Haushalt der KM ausgezogen oder wohnst Du dort noch?

Aus meiner Sicht macht das ggf. einen erheblichen Unterschied, wenn Du nämlich nicht ausgezogen bist, dann ist das alles noch Dein Haushalt und damit hättest Du einen Nachweis, dass die KM bei der Polizei eine Falschaussage geleistet hat. Das bietet dann ggf. nämlich noch einen Ansatzpunkt.
Ausgezogen bist Du natürlich auch, wenn Du Deinen Auszug erklärt hast und eine ausreichende Menge deiner persönlichen Sachen mitgenommen hast. Es muss also nicht unbedingt der melderechtliche Auszug sein.

Möglicherweise kann ein guter Anwalt aus der dann etwas anderen Situation die Sache so darstellen, dass dir der Zutritt zu deinen Sachen verweigert wurde, das würde sowohl das nicht herausgeben des Schlüssels als auch die regelmäßigen Besuche in dem Haus erklären.

Ganz unabhängig davon, wenn ausgezogen, dann ausgezogen! Dann gibt es kein unangekündigtes Besuchen mehr, weder in die eine noch die andere Richtung. Meine Ex bleibt auch draußen, natürlich ergibt sich durchaus auch ein Gespräch an der Tür, in den Flur des ehemals gemeinsamen Haushalts durfte sie auch schon mal...das Kinderzimmer kennt sie auch. Aber der Rest ist mein Bereich, das habe ich auch deutlich gemacht, so lange die Scheidung nicht durch ist, hat sie diese Räume nicht zu betreten. Schon alleine um mir irgendwelche Diskussionen zu ersparen, wie, hier müsste mal gesaugt werden (bedeutet "zu dreckig für Kinder), was ist denn das für ein schöner Schrank (bedeutet "der ist aber von unserem Geld gekauft, du schuldest mir eh noch Zugewinnausgleich")...

Merke, Exen machen meist nichts ohne Berechnung, die kennen immer irgendwelche anderen Exen, die denen Tipps geben, wie man dem Mann möglichst schadet oder möglichst viel Geld auspresst, alles natürlich zum angeblichen Wohl der Kinder. Das dreht sich meist erst, wenn Mr. NEXT am Start ist, dann kann man leider häufig nur hoffen, dass die Kinder nicht ganz auf sich alleine gestellt sind plötzlich, weil Ex anders beschäftigt ist.
Das ist mit Sicherheit eine extreme Sichtweise, aber lieber mit dem schlimmsten rechnen, als unvorbereitet sein...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 17:47
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Das

Ich denke nicht dass ich mich ankündigen muss wenn ich meine Tochter sehen will. Ich bin der Vater und es besteht gemeinsames Sorgerecht. Und wenn ich am Dienstag schon um 15:30 Feierabend habe dann frage ich garantiert nicht meine Frau um Erlaubnis wenn ich zu ihr fahre um mit meiner Tochter zu spielen.

insbesondere das hier

Und wenn ich am Dienstag schon um 15:30 Feierabend habe dann frage ich garantiert nicht meine Frau um Erlaubnis wenn ich zu ihr fahre um mit meiner Tochter zu spielen.

überschreitet eine klare Linie.

Und das

Den habe ich auch nicht rausgerückt, ich denke es ist mein gutes  Recht einen Schlüssel zu dem Haus zu haben in dem meine vierjährige Tochter lebt. 

Lässt mich kopfschüttelnd zurück. geht´s noch?

Wieso gibst Du Deiner Ex nicht einfach einen Schlüssel zu Deiner Wohnung, damit sie unangekündigt einfach so ein und ausgehen kann, um mit ihrer Tochter zu spielen, die am WE in Deinem Haus leben soll?

Ich revidiere mein vorher gesagtes nicht. Aber Du musst Dich ganz gewaltig am Riemen reißen und Dir DRINGEND Rat holen. Du musst tief durchatmen und einen Schritt zurückgehen und das ganze aus der Distanz betrachten.
Die Ehe ist vorbei und ihr lebt getrennt. Das Kind bei der Mutter und beim Umgang bei Dir. Du lebst Dein Leben und Deine Ex lebt ihr leben. Berühren tut sich das ganze durch die Tochter und klare Regelungen, wie ihr euren Alltag auf die neue Situation im Interesse der Tochter aufeinander abstimmt. Mach Dich kundig, ob es in Deiner Stadt eine Vätergruppe für Trennungsväter gibt. In jeder größeren Stadt gibt es Selbsthilfegruppen für Trennungsväter. Lass Dir von denen und von uns hier im Forum erklären, wie das abläuft mit der Trennung und Scheidung. MAch bloß keine weiteren Kopf- durch die Wand-Aktionen und frage hier, in Deinem eigenen Interesse vor jeder Deiner geplanten Schritte um Rat. Du hast vieles schon schlimm gemacht und bist dabei, vieles noch schlimmer zu machen.

Merk Dir:
- Ihr seid getrennt
- Ihr lebt euer eigenes Leben
- Verlässlichkeit ist Pflicht, für beide
- Harakiri-Aktionen á la "Ich komme und gehe wann ich will" gehen gar nicht
- niemand muss nach Deiner Pfeife tanzen, auch die Ex nicht.

- Durchzussetzen und einzuhalten sind: Regelmäßiger Umgang, der rechtzeitig und verbindlich von beiden Seiten eingehalten wird.
- Umgang außerhalb der vereinbarten Zeiten erfordern die rechtzeitige Information und das Einverständnis des anderen.
- Erweiterung des Umganges, sobald Ihr euch aus der Wolle bekommen habt und Du Deine Lage akzeptiert hast.

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 18:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ganz ehrlich, das ständige spontane Auftauchen hätte ich an Stelle deiner Frau schon längst unterbunden.
Bei uns war das damals so, bis ich aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen bin, hat mein Exmann beim Zurückbringen der Kinder sich dann in die Küch gesetzt und wollte mit mir seine Probleme (nicht die der Trennung) besprechen.
Wenn er dann weg war, waren die Kinder ganz entäuscht und traurig, weil er ihnen nicht noch mal Tschüss gesagt hat.

Als ich dann mit den Kindern ausgezogen war, war das das erste was es nicht mehr gab. Seine Probleme sind und waren nun allein seine Probleme und mein Küchentisch ist mein Küchentisch. Und entsprechend ist er da zu dem Zeitpunkt nicht  mehr willkommen gewesen. Ich wollte eine klare Linie.

Und genau das fehlt bei euch.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 21:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie sagt sie hätte mir in der vergangenen Woche ein Hausverbot erteilt nachdem ich meinen Hausschlüssel nicht herausrücken wollte.
Den habe ich auch nicht rausgerückt, ich denke es ist mein gutes  Recht einen Schlüssel zu dem Haus zu haben in dem meine vierjährige Tochter lebt. 

Sie stört auch dass ich mehrmals die Woche "unangekündigt" am Abend einfach vor der Tür stand.
Ich denke nicht dass ich mich ankündigen muss wenn ich meine Tochter sehen will. Ich bin der Vater und es besteht gemeinsames Sorgerecht. Und wenn ich am Dienstag schon um 15:30 Feierabend habe dann frage ich garantiert nicht meine Frau um Erlaubnis wenn ich zu ihr fahre um mit meiner Tochter zu spielen.

Ach du grüne Neune, du verar***st uns doch hoffentlich? Das ist jetzt nicht dein Ernst oder?

Falls doch, habe ich die üble Vermutung, dass du hier bisher nur die Spitze des Eisberges geschildert hast und vermutlich aus einer übersteigerten Wahrnehmung vermeintlicher Rechte noch viel mehr Porzellan zerdeppert hast.

Nein, ich kann nicht glauben, dass ein erwachsener Mitteleuropäer so denkt.

:puzz:

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 21:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

kann auch nur mit dem Kopf schütteln. Mir war das schon vom Anfang an aufgefallen - daher auch mein deutlicher Hinweis auf das Anti-Agressionstraining... das scheint zwingend nötig.

Was wir hier bei KMs öfters kritisieren (Vorschriften machen, Kinder per Handy kontrollieren, Szenen an der Tür machen) toppst Du mit Deinem Verhalten gewaltig. Das geht nicht. Was machst Du denn wenn die KM einen neuen Lebenspartner hat? Gehst Du dann auch mal um 01:00 Uhr morgens ins Haus und schaust "nach dem Rechten"?

Umgänge haben angekündigt stattzufinden. Und am besten nicht im Haus der KM. Und so eigenmächtig schon mal gar nicht.

Du solltest Dir hier wirklich ein Coaching holen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 03:55
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie sagt sie hätte mir in der vergangenen Woche ein Hausverbot erteilt nachdem ich meinen Hausschlüssel nicht herausrücken wollte. Den habe ich auch nicht rausgerückt, ich denke es ist mein gutes  Recht einen Schlüssel zu dem Haus zu haben in dem meine vierjährige Tochter lebt.

Ganz ehrlich, ich könnte Deine Ex verstehen wenn sie Dir tatsächlich Hausverbot erteilt hätte. Wenn Du Deinen Auszug erklärt bzw. vollzogen hast, dann hast Du in meinen Augen nicht mehr das Recht den Schlüssel zu besitzen. Alternativ kannst ja auch einen Zweitschlüssel für Deine Wohnung der KM geben, sie hat ja dann auch das Recht die Wohnung zu betreten wo Ihre Tochter zum Umgang ist. Nur so als kleiner Denkanstoss.
Meine Ex hat den Schlüssel auch nicht rausgerückt als sie ausgezogen ist, trotz mehrfacher Aufforderung. Was war also die logische Konsequenz? Richtig, ich habe die Schlösser getauscht. Ich kann es zwar nicht mit Sicherheit sagen, allerdings gehe ich davon aus dass sie festgestellt hat dass sie nicht mehr in die Wohnung kommt. Für den Gesichtsausdruck hätte ich gerne etwas bezahlt.

Sie stört auch dass ich mehrmals die Woche "unangekündigt" am Abend einfach vor der Tür stand.
Ich denke nicht dass ich mich ankündigen muss wenn ich meine Tochter sehen will. Ich bin der Vater und es besteht gemeinsames Sorgerecht. Und wenn ich am Dienstag schon um 15:30 Feierabend habe dann frage ich garantiert nicht meine Frau um Erlaubnis wenn ich zu ihr fahre um mit meiner Tochter zu spielen.

Auch hier, doch dass würde mich auch stören. Aus Höflichkeit sollte man sich schon ankündigen, könnte ja auch sein dass die beiden gar nicht zu hause sind. Oder man macht dir einfach nicht auf, dazu hätte sie nämlich auch das gute Recht, wenn nicht gerade Umgang wäre. Du hast in meinen Augen ein etwas seltsames Verständnis von dem gemeinsamen Sorgerecht.

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Geschrieben : 19.07.2017 22:56